Der Mistkerl hat mich angefahren, ist dann abgehauen, und jetzt soll ich dafür bezahlen.
Der Mistkerl hat mich angefahren, ist dann abgehauen, und jetzt soll ich dafür bezahlen.
Original Polnisch Text übersetzt in Deutsch
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Beschreibung
Guten Tag
Laut dem Fahrer des Fahrzeugs TK XXXXM „kann man sich mit diesen Regeln nur den Hintern abwischen, nur ist das Papier zu hart“, was ich auf der Aufzeichnung der polizeilichen Gegenüberstellung festgehalten habe.
Am 26.09.2021 um 17:45 Uhr wurde ich auf dem Gelände der S. Żeromski-Kleingartenanlage in Kielce vom Fahrer des Fahrzeugs TK xxxxM vulgär verbal angegriffen vom Fahrer des Fahrzeugs TK xxxxM, der eindeutig und mit vorher gefasstem Vorsatz aus einer Entfernung von über 100 m in gerader Linie auf mich zufuhr; nachdem er zuvor aus einer Kurve (querstehende Allee) herausgefahren war.
Er fuhr mit heruntergelassenem Fenster auf mich zu und holte sein Mobiltelefon heraus.
Ich war gerade dabei, die Hecke meines Grundstücks F xxx zu schneiden; er versperrte mir als Fußgänger den Weg, stellte den Motor ab und bezeichnete mich als Dieb, da ich hier kein Grundstück besitze.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich seine Frau im Auto (die sich in ihren körperlichen Merkmalen völlig von der Person unterschied, die man an ihre Stelle setzen wollte).
Der Fahrer des Fahrzeugs TK xxxxM sprach mich an: „Geh weg, Dieb, denn du hast hier kein Grundstück, und ich werde ein Foto von dir vor diesem Auto machen.“
Ich befahl ihm: „Ich verbiete dir, ein Foto zu machen, ich stehe vor dem Auto.“
Er reagierte auf nichts, selbst als ich sagte und ihm mein Handy mit der gewählten Nummer der Polizei zeigte.
Er redete wie ein Besessener immer wieder dasselbe.
Erst als ich ihn anschrie: „Verschwinde von hier!“, reagierte er!
Er ließ sein Handy ins Auto fallen und startete den Motor.
Ich sprang daraufhin vom Auto weg.
Er fuhr los, lenkte aber das Steuer in meine Richtung, fuhr mich an und zog das Auto an seiner Seite entlang in Fahrtrichtung.
Ich erinnere mich nur daran, dass beim Sturz sein Spiegel abgerissen ist.
Als ich aufstand, war das Telefonat noch im Gange.
Ich sagte zu dem Fahrer: „Sie haben es übertrieben.“ „Sie haben es übertrieben, Sie sind losgefahren.“
Er sagte zu mir: „Es ist doch nichts passiert.“
Zu seiner Frau sagte er: „Geh auf die Parzelle.“
Er setzte die Spiegelverkleidung wieder auf, startete den Motor und begann rückwärtszufahren.
Ich sprach währenddessen mit der 112 und machte Fotos davon, wie er vom Unfallort flüchtete und in welchem Zustand sich das Fahrzeug TK xxxxx M befand.
Sie flohen in die Gasse, aus der sie zuvor herausgefahren waren, als ich mit den Arbeiten an der Hecke begann.
Nach etwa einer halben Stunde fuhr das Fahrzeug des Fahrers TK xxxx M aus dieser Gasse heraus, von seiner Frau gesteuert/gelenkt.
Die Frau des Fahrers des Fahrzeugs TK xxxx M winkte mir zum Abschied und stieg hinten ins Auto ein.
Sie haben nicht erklärt, was sie vorhatten.
Warum fuhren sie durch so viele Gassen, obwohl sie ein Grundstück an einem anderen Ort hatten?
Sie haben mir keinerlei Hilfe geleistet.
Nach 19:45 Uhr kamen W und L erneut; W verlangte, dass ich Dokumente über einen angeblichen Schaden an seinem Fahrzeug TK xxxx M unterschreibe.
Ich nannte den Ort und die Grundstücksnummer und zeigte ihnen mein Grundstück, direkt unter dem ich angegriffen worden war.
Von dieser Stelle aus habe ich mich wegen der erlittenen Verletzungen überhaupt nicht bewegt und blieb dort, bis die Polizei eintraf, die ich selbst sofort gerufen hatte
In Anwesenheit der Polizei weigerte er sich anzugeben, wo sich sein Grundstück befindet:
: „Das ist nicht möglich“
Es gab keinen vernünftigen Grund, warum er unter meinem Grundstück F xxx
und warum er vom Unfallort aus dem Verkehrsbereich floh, ohne dem Verletzten Hilfe zu leisten.
Und in der Urteilsbegründung erfuhr ich, dass mir trotz der von mir gemeldeten Korrekturen vor Gericht ein drittes Kind geboren wurde.
Es stellte sich auch heraus, dass auf dem maximal 2,5 m breiten Weg zwischen den Parzellen zwei Fahrzeuge nebeneinander parallel geparkt werden können – meines und das von W.
Es stellte sich auch heraus, dass die Anklage darauf beruhte, dass nur der Nebenkläger als Einziger eine schwarze Frau bzw. eine schwarz gekleidete Person gesehen hatte, was er in keiner logischen Weise erklären konnte.
P.S. Falls jemand Interesse hat, kann ich Scans der Gerichtsakten schicken.
Mit freundlichen Grüßen
Grzegorz Pióro
503027213