Bedingungen der Dienstleistung

In Kürze, oder was Sie wissen sollten, bevor Sie eine Spendenaktion starten.

  1. Wie funktioniert 4fund.com?

    4fund.com ist ein Tool, mit dem Sie für fast jeden Zweck Spenden sammeln können. Mit der Unterstützung anderer Nutzer unserer Website können Sie Spenden sammeln, um Ihre Ziele zu erreichen.

    Die Nutzung unserer Website ist kostenlos. Wir erheben weder eine Provision für Einzahlungen oder Abhebungen noch eine Gebühr für die Erstellung und den Betrieb Ihrer Spendenaktion. Wir werden Sie und Ihre Unterstützer jedoch bitten, eine kleine freiwillige Spende auf unser Konto zu überweisen, wenn Sie Überweisungen zu oder von einer Spendenaktion tätigen. Sie können die Höhe dieser Spende frei anpassen oder davon absehen, wenn Sie uns nicht unterstützen möchten. Premium-Optionen, wie z.B. die Bewerbung Ihrer Spendenaktion auf unserer Website, sind die einzigen Dienstleistungen, für die wir obligatorische Gebühren erheben.

    Es ist wichtig, dass Sie den Zweck Ihrer Spendenaktion klar und deutlich angeben - wenn Sie ihn detailliert beschreiben, wird das Interesse der Unterstützer größer sein, da sie genau wissen, wofür sie spenden. Außerdem gehen Sie beim Sammeln von Spenden eine Vereinbarung mit Ihren Unterstützern ein, daher ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen festlegen. Selbst wenn Sie nichts als Gegenleistung für die Spenden anbieten, erfahren Ihre Unterstützer durch die Beschreibung Ihrer Spendenaktion, wie Sie die gesammelten Gelder verwenden werden, und sie können erwarten, dass Sie sich an Ihr Versprechen halten.

  2. Kontoverifizierung - wann können Sie mit dem Sammeln von Spenden beginnen?

    Wir agieren als lizenzierter Zahlungsdienstleister. Um diese Dienste anbieten zu können, müssen wir die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Das bedeutet, dass wir die Identität unserer Kunden überprüfen müssen, bevor wir ihnen die Möglichkeit geben, auf unserer Website Geld zu sammeln.

    Wir haben unser Bestes getan, um diesen Vorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten. Um Ihre Identität zu überprüfen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Sobald Sie Ihre persönlichen Daten in das Identifizierungsformular auf unserer Website eingegeben haben, werden Sie zu einem Widget weitergeleitet, das von unserem Partner - Onfido limited mit Sitz in Großbritannien - bereitgestellt wird. Es wird Sie durch den Prozess der Identitätsüberprüfung führen, der nicht länger als 5 Minuten dauern sollte.

    Um die auf Ihren Fundraisern gesammelten Gelder abheben zu können, benötigen Sie außerdem eine Mastercard oder VISA-Zahlungskarte. Nach der Überprüfung Ihrer Identität und vor der ersten Abhebung müssen Sie die Daten Ihrer Karte auf einer sicheren Website eingeben, auf der Sie Ihre Karte verifizieren. Nachdem eine Zahlungskarte Ihrem 4fund.com-Konto zugewiesen wurde, werden alle Abhebungen dank der Lösungen VISA Direct ® und Mastercard Send ® nahezu in Echtzeit auf das Bankkonto der Karte überwiesen.

    Wichtig! Bitte überprüfen Sie im Voraus, ob Ihre Bank die Lösungen VISA Direct ® oder Mastercard Send ® unterstützt - bei einigen Banken könnten sie derzeit nicht verfügbar sein, was Abhebungen unmöglich machen würde. Wenn Ihre Bank die Lösungen VISA Direct ® und Mastercard Send ® noch nicht unterstützt, empfehlen wir Ihnen, eine Zahlungskarte von einem Anbieter zu erwerben, der dies tut, wie z.B. ZEN, bevor Sie sich entscheiden, das bei uns gesammelte Geld abzuheben.

    Für ein 4fund.com-Konto gibt es ein paar Grundvoraussetzungen:

    1. Nur natürliche Personen können ein Konto eröffnen, indem sie unsere Standard-Online-Registrierung und -Verifizierung nutzen. Wenn Sie eine juristische Person oder eine andere Einheit vertreten, können Sie uns unter oder über ein spezielles Formular, das im Registrierungs- und Verifizierungsprozess verfügbar ist, kontaktieren und wir können entscheiden, ein Konto für sie zu eröffnen. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie durch den Einführungsprozess leiten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Bestimmungen nur für Konten von natürlichen Personen gelten. Für juristische Personen oder andere Rechtssubjekte können die Bestimmungen anders angewandt werden und wir können die Nutzungsbedingungen der Website in einer separaten Vereinbarung weiter spezifizieren.
    2. Um ein 4fund.com-Konto zu erstellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Sie müssen außerdem Inhaber einer Mastercard- oder Visa-Zahlungskarte sein, die in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die VISA Direct ®- oder Mastercard Send ®-Lösung unterstützt, um die auf Ihrer Spendenaktion gesammelten Gelder abzuheben;
    3. Eine Person kann nur ein 4fund.com-Konto besitzen. Sie können jedoch so viele Spendenaktionen organisieren, wie Sie möchten;
    4. Ein Konto kann nur einer Person gehören. Wir bieten keine gemeinsamen Konten an. Sie können Ihr Konto auch nicht auf eine andere Person übertragen;
    5. Ihrem 4fund.com-Konto kann jeweils nur eine Karte zugewiesen werden. Sie können die mit Ihrem 4.fund.com-Konto verknüpfte Karte ändern, allerdings nicht mehr als 3 Mal innerhalb von 30 Tagen.


  3. Überprüfung des Zwecks der Spendensammlung

    Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Spendenaktionen, die auf unserer Website organisiert werden. Wir sind der Meinung, dass Unterstützer das Recht haben zu wissen, dass ihr Geld, wenn sie für eine bestimmte Spendenaktion spenden, genau so verwendet wird, wie in der Beschreibung angegeben. Deshalb haben wir Verfahren zur Überprüfung der Spendenaktionen eingeführt.

    In diesem Verfahren werden wir Sie bitten, die Dokumente vorzulegen, die belegen, dass der Zweck Ihrer Spendenaktion und alle relevanten Informationen, die Sie in der Beschreibung angeben, wahr sind. Jede Spendenaktion kann jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der gesammelten Gelder 5.000 € für eine einzelne Spendenaktion oder die Gesamtsumme aller Ihrer Spendenaktionen 12.500 € übersteigt. Ab dem Zeitpunkt, an dem wir mit der Überprüfung beginnen, bis zum Abschluss dieses Verfahrens können Sie keine Gelder von Ihrer Spendenaktion abheben. Bitte denken Sie daran, alle Rechnungen, Überweisungsbestätigungen oder andere relevante Dokumente aufzubewahren.

    Welche Unterlagen wir von Ihnen verlangen, hängt vom Zweck der Spendenaktion und den in der Beschreibung angegebenen Umständen ab. Wenn Sie beispielsweise Spenden sammeln, um Geld für eine Behandlung zu sammeln, sollten Sie in der Lage sein, die Dokumente vorzulegen, die den von Ihnen beschriebenen medizinischen Zustand belegen. Sollten sich nach den Abhebungen aus Ihrer Spendenaktion Verdachtsmomente hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der Gelder ergeben, können wir Sie ebenfalls auffordern, uns Dokumente vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie das Geld ausgegeben wurde.

    Sie können alle erforderlichen Dokumente als Scans oder Fotos direkt in Ihrem Benutzerprofil auf 4fund.com hochladen. Unsere Mitarbeiter werden Sie durch den Überprüfungsprozess leiten und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

    Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig den Posteingang einer E-Mail überprüfen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Wenn wir den Verifizierungsprozess einleiten und die erforderlichen Dokumente nicht innerhalb von 14 Tagen von Ihnen erhalten, können wir Ihren Fundraiser stoppen und das Guthaben an die Unterstützer zurückgeben.

  4. Wofür können Sie Spenden sammeln und was ist verboten?

    Auf 4fund.com können Sie für fast alles Spenden sammeln, solange es innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt. Sie können sowohl für wohltätige Zwecke, als auch für Ihre privaten Ziele Geld sammeln. Wir beurteilen den Zweck Ihrer Spendenaktion nicht nach politischen oder sozialen Gesichtspunkten, und es liegt nicht an uns, sondern an Ihren Unterstützern, zu entscheiden, ob es sich lohnt, dafür zu spenden.

    Dennoch gibt es einige Aktivitäten, die auf 4fund.com verboten sind:

    1. Sie dürfen keine Spenden für Zwecke sammeln, die in Ihrem Land oder in Polen (dem Land, in dem wir unseren Sitz haben) illegal sind. Das polnische Recht verbietet die meisten Zwecke der Spendensammler nicht, aber mit einer bemerkenswerten Ausnahme - Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Geldstrafen oder Kautionen zu bezahlen, die in einem Strafverfahren auferlegt werden.
    2. Der Zweck oder die Beschreibung Ihrer Spendenaktion darf nicht Hass, Gewalt, Diskriminierung, Terrorismus, Faschismus oder andere totalitäre Regime gutheißen, unterstützen oder fördern, oder Verbrechen öffentlich billigen.
    3. Sie dürfen durch Ihre Spendenaktion niemanden verletzen, verleumden oder diffamieren. Dies gilt sowohl für den Zweck Ihrer Spendenaktion als auch für deren Beschreibung. Sie dürfen Spenden sammeln, um ein Gerichtsverfahren gegen jemanden zu finanzieren (z.B. um Anwaltskosten zu bezahlen), aber wenn Sie in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion auf Umstände hinweisen, die jemanden verleumden könnten, und diese Person uns gegenüber Einwände erhebt, müssen Sie mit einem entsprechenden offiziellen Dokument (z.B. einem einschlägigen Gerichtsurteil) beweisen, dass das, was Sie schreiben, wahr ist. Denken Sie daran, dass 4fund.com weder ein Gericht noch ein Ort der Streitbeilegung ist.
    4. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Waffen zu kaufen (unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Kaufs).
    5. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Glücksspiel, Prostitution oder Pornographie zu finanzieren (unabhängig von der Rechtmäßigkeit solcher Aktivitäten).
    6. Sie dürfen 4fund.com nicht zur Finanzierung oder Verbreitung von Fehlinformationen oder Fake News verwenden. Wenn wir Ihre Angaben in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion für zweifelhaft halten, müssen Sie dies beweisen. Halten Sie die Beschreibung Ihres Fundraisers wahrheitsgemäß und überprüfbar.
    7. Sie dürfen keine Unternehmensanteile für Spenden an Ihre Spendenaktion anbieten oder eine Spendenaktion einrichten, bei der die Spenden als Darlehen von Ihren Unterstützern an Sie behandelt werden, da wir eine spendenbasierte Crowdfunding-Website sind und keine Equity-Crowdfunding-Website - falls Ihr Geschäftsplan eine solche Lösung vorsieht, empfehlen wir Ihnen, eine spezialisierte Website zu nutzen.

  5. Haftung

    Als Organisator einer Spendenaktion sind Sie allein für alle Verpflichtungen verantwortlich, die sich daraus ergeben. Sie sind derjenige, der sicherstellen muss, dass die gesammelten Gelder für den in der Beschreibung der Spendenaktion angegebenen Zweck verwendet werden, und es liegt an Ihnen, den Unterstützern den Gegenstand der Angebote zu übermitteln, wenn Sie sie gemacht haben. Sie sind auch verpflichtet, alle steuerlichen Pflichten zu prüfen und zu erfüllen, die sich aus den von Ihnen akquirierten Spenden ergeben.

    Jede Vereinbarung, die durch die Organisation und Unterstützung einer Spendenaktion zustande kommt (einschließlich einer Vereinbarung über Angebote, die Sie gemacht haben), wird zwischen Ihnen und Ihren Unterstützern geschlossen. Wir werden nicht Partei einer solchen Vereinbarung und übernehmen daher keine Haftung für die Erfüllung des Zwecks einer Spendenaktion oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen durch den Organisator.

    Obwohl wir unser Bestes tun, um betrügerische Spendenaktionen zu verhindern, können wir nicht garantieren, dass sich eine bestimmte Spendenaktion nicht als Betrug herausstellt. Wir können (und werden) alle bestätigten Betrügereien auf unserer Website den zuständigen Behörden melden und - sofern von diesen Behörden nicht anders angewiesen - die Spenden bis zur Höhe des aktuellen Saldos einer Spendenaktion an die Unterstützer zurückgeben. Wir tragen jedoch keine Verantwortung für die Rückerstattung von Geldern, die der Täter bereits von seinem Spendenkonto abgezogen hat.

    Wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Spendenaktion zu unterstützen, aber Zweifel an deren Seriosität haben, können Sie sich jederzeit mit dem Organisator in Verbindung setzen, indem Sie auf die Schaltfläche "Kontakt zum Organisator" auf dem Profil des Organisators klicken, und ihn um weitere Erklärungen bitten.

    Wenn Sie einen Betrug oder einen anderen Missbrauch bei einer Spendenaktion vermuten oder Informationen darüber haben, melden Sie uns dies bitte. Wenn Sie konkrete Informationen aus erster Hand über die Situation haben oder im Besitz von Dokumenten sind, die den Missbrauch beweisen könnten, fügen Sie diese Ihrer Meldung bei. Wir nehmen alle Missbrauchsmeldungen ernst, und wenn die Meldung den Verdacht auf einen tatsächlichen Missbrauch aufkommen lässt, leiten wir immer unsere Überprüfungsverfahren ein und sperren die Abhebungen, bis diese abgeschlossen sind.

  6. Spendensammlungen für den Begünstigten

    Auf 4fund.com können Sie sowohl für Ihre eigenen Zwecke als auch für die Unterstützung anderer Spenden sammeln. Wenn Ihre Spendensammlung organisiert wird, um die Ziele einer anderen Person zu verwirklichen - z.B. um die Behandlung eines Verwandten zu finanzieren, einem Opfer eines Hausbrandes zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden - nennen wir die Person, die letztendlich von Ihrer Spendensammlung profitieren wird, den "Begünstigten". Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen können Begünstigte werden.

    Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Begünstigten, um eine Spendenaktion für ihn zu organisieren, sowie sein Einverständnis, dass Sie uns seine persönlichen Daten und Dokumente für die Überprüfungsverfahren der Spendenaktion zur Verfügung stellen. Dies sollte zusammen mit einem Scan des Ausweises des Begünstigten (bei juristischen Personen des Ausweises eines Vertreters, der berechtigt ist, die Zustimmung im Namen der Organisation zu erteilen) erfolgen. Ein entsprechendes Formular für die Zustimmung des Begünstigten finden Sie auf unserer Website.

    Wenn wir das Prüfungsverfahren für Ihre Spendenaktion einleiten, werden wir Sie bitten, die Zustimmung des Begünstigten zusätzlich zu den Standarddokumenten vorzulegen, die zum Nachweis der Richtigkeit der Beschreibung der Spendenaktion erforderlich sind. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie diese Dokumente vor Beginn der Spendenaktion beschaffen und bereithalten.

    Die Einholung und Aufbewahrung der Zustimmung des Begünstigten und der Dokumente ist Ihre Pflicht als Organisator einer Spendenaktion, da Sie ohne diese Dokumente die Überprüfung der Spendenaktion nicht abschließen können, was letztendlich dazu führen kann, dass Ihre Spendenaktion gestoppt wird und die gesammelten Gelder an die Unterstützer zurückgegeben werden.

    Auch wenn Sie eine Spendenaktion für einen Begünstigten organisieren, sind Sie immer noch unser Kunde und die einzige Person, die einen rechtlichen Vertrag mit uns hat. Der Begünstigte hat keinen Anspruch darauf, dass wir die bei der Spendenaktion gesammelten Gelder direkt an ihn überweisen, und wird nicht als Eigentümer der Gelder behandelt. Die Bedingungen, unter denen Sie die Gelder an den Begünstigten überweisen oder zur Unterstützung seines Ziels verwenden, sollten zwischen Ihnen beiden vereinbart werden. Der Begünstigte kann uns jedoch melden, dass die Mittel missbräuchlich verwendet wurden; in diesem Fall werden Sie aufgefordert, die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

  7. Angebote und Auktionen

    Auf 4fund.com können Sie Ihren Unterstützern als Gegenleistung für ihre Spenden Angebote machen. Dies ist völlig freiwillig - Ihre Spendenaktion kann auch auf einem reinen Spendenmodell basieren. Es kann jedoch Ihre Spendenaktion populärer machen, Sie in die Lage versetzen, Ihre Spendenaktion als Einnahmequelle für Ihre Arbeit zu nutzen oder die von Ihnen angebotenen Waren zu verkaufen.

    Jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, zu dessen Bereitstellung sich der Veranstalter gegenüber dem Unterstützer im Gegenzug für eine Spende in Höhe eines festgelegten Mindestbetrags an seine Spendenaktion verpflichtet, kann ein Angebot sein (so dass die Spende eigentlich eher eine Zahlung für das Angebot als eine Spende im eigentlichen Sinne ist). Wenn der Veranstalter auf seiner Spendenplattform Angebote macht, kann ein Unterstützer ein Angebot aus der Liste auswählen und eine Spende in Höhe des Mindestbetrags leisten, der als Preis für das Angebot angegeben ist. Es kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer zustande, der die Übergabe des erworbenen Preises an den Unterstützer zum Gegenstand hat.

    Wir sind nicht Partei des zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter, der das Angebot gemacht hat, geschlossenen Vertrags und sind nicht für die Lieferung des versprochenen Gegenstands des Angebots verantwortlich. Wenn der Unterstützer uns mitteilt, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können wir den Veranstalter jedoch auffordern, uns einen entsprechenden Liefernachweis vorzulegen. Wenn wir diesen nicht erhalten oder er Zweifel aufkommen lässt, können wir in diesem Fall die Daten des Veranstalters an den Unterstützer weitergeben, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann. Wir können auch das Benutzerkonto eines Veranstalters sperren oder löschen, der seinen Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern, die die Angebote gekauft haben, nicht nachkommt.

    Angebote können über die Option "Jetzt kaufen" gemacht werden, bei der der Organisator den Mindestbetrag angibt, für den das Angebot gekauft werden kann (es ist möglich, das Angebot zu kaufen und den Spendensammler mit einem Betrag zu unterstützen, der höher ist als der Mindestbetrag, den der Organisator, der das Angebot macht, festgelegt hat), oder über eine Auktion angeboten werden.

    Wenn ein Angebot mit einer Auktion verbunden ist, können Gebote nur von eingeloggten registrierten Nutzern abgegeben werden. Der Nutzer, der bis zum Ende der Auktion das höchste Gebot zum Kauf des Angebots abgegeben hat, kann das Angebot in Anspruch nehmen. Er hat 24 Stunden Zeit, um das Angebot zu bezahlen, indem er eine Spende in Höhe seines Gebots an den Spendensammler tätigt - tut er dies nicht, kann der Organisator entscheiden, das Angebot an die Person zu verkaufen, die das nächsthöhere Gebot abgegeben hat.

  8. Angebote von Stiftern

    Abgesehen von den Angeboten des Veranstalters können auch andere verifizierte Nutzer unserer Website Angebote für ihre Spendenaktion machen, um eine Spendenaktion zu unterstützen, ohne dafür zu spenden. Solche Angebote werden als "Gründerangebote" bezeichnet und können nur gemacht werden, wenn der Organisator eine solche Option für eine bestimmte Spendenaktion aktiviert hat.

    Gründerangebote funktionieren ähnlich wie reguläre Angebote und können über die Option "Jetzt kaufen" oder über eine Auktion abgegeben werden. Wenn ein solches Angebot gekauft wird, werden zwei separate Verträge geschlossen - ein Kaufvertrag zwischen dem Gründer und dem Käufer des Angebots und ein Spendenvertrag zwischen dem Gründer und dem Organisator der Spendenaktion. Der Zahlungsbetrag für das Angebot wird direkt auf das Spendenkonto einer Spendenaktion überwiesen, mit der das Angebot des Gründers verbunden war.

  9. Spardosen

    Jeder registrierte Nutzer kann dank der Spardosenfunktion ausgewählte Fundraiser unterstützen. Eine Spardose ermöglicht es Nutzern, eine Kopie einer vom Organisator erstellten Original-Spendenaktion zu erstellen und ihrer Spardose eine eigene Beschreibung und einen eigenen Titel hinzuzufügen. Eine Spardose kann für jede beliebige Spendenaktion erstellt werden, es sei denn, der Organisator deaktiviert diese Funktion für eine bestimmte(n) Spendenaktion(en). Es ist wichtig zu beachten, dass eine Spardose keine eigenständige Spendenaktion ist - alle mit einer Spardose gesammelten Gelder werden direkt auf das Konto der Spendenaktion überwiesen, so dass der Organisator der alleinige Eigentümer der über Ihre Spardose gesammelten Spenden ist. Eine Spardose hilft dabei, eine separate Gruppe von Unterstützern zu identifizieren, die über eine Spardose an die Spendenaktion des Organisators spenden. Mit der Einrichtung einer Spardose können Sie eine ausgewählte Spendenaktion unterstützen, und der Veranstalter wird über die über Ihre Spardose gesammelten Gelder informiert. Dieser Service eignet sich hervorragend für die Verwaltung großer Spendenaktionen (z. B. von Wohltätigkeitsorganisationen), bei denen jede Spardose den Betrag angibt, der dank der Bemühungen jedes einzelnen Freiwilligen gesammelt wurde.

  1. DEFINITIONEN

    Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

    1. Auktion - eine Art des Verkaufs von Angeboten, bei der registrierte Nutzer Gebote für das Angebot abgeben können und der Höchstbietende berechtigt ist, das Angebot zu kaufen, indem er innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Auktion eine Spende in Höhe seines Gebotsbetrags leistet.
    2. Authentifizierungscode - ein einmaliger Authentifizierungscode, der zur Autorisierung von Zahlungstransaktionen verwendet wird.
    3. Der Begünstigte - jede (natürliche oder juristische) Person, die letztendlich von einer Spendenaktion profitieren soll, aber nicht deren Organisator ist.
    4. Digitale Angebote - Angebote, die aus Daten bestehen, die in digitaler Form erstellt und geliefert werden (z. B. Fotos, Filme, Lieder), die vom Veranstalter direkt auf die Website hochgeladen und vom Unterstützer, der sie gekauft hat, heruntergeladen werden können.
    5. Spenden - Mittel, die der Organisator von den Unterstützern für die Durchführung des Projekts erhält.
    6. EWR - Europäischer Wirtschaftsraum, d. h. Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
    7. Gründer - ein verifizierter Nutzer, der Gründerangebote auf von anderen Nutzern organisierten Fundraisern macht.
    8. Gründerangebote - Angebote, die auf einer Spendenaktion von anderen verifizierten Nutzern als dem Organisator selbst gemacht werden, wobei der Zahlungsbetrag für das Angebot eine Spende an die Spendenaktion ist, mit der das Gründerangebot verbunden war.
    9. Spendensammler - eine Sammlung von Geldern, die auf der Website vom Organisator für die Realisierung des in der Beschreibung des Spendensammlers angegebenen Projekts angelegt wurde.
    10. Spendenkonto - ein virtuelles Zahlungskonto, das von uns für jede auf der Website organisierte Spendenaktion separat geführt wird, auf dem die Spenden gesammelt und dem Organisator zur Abhebung zur Verfügung gestellt werden.
    11. Login - die E-Mail-Adresse des Nutzers, die der Nutzer bei der Registrierung auf der Website angibt und die auch als Identifikationsmerkmal des Nutzers auf der Website dient.
    12. Moneybox - ein Service, der es registrierten Nutzern ermöglicht, den Veranstalter zu unterstützen, indem sie eine Kopie einer Spendenaktion erstellen, bei der sie in ihrem eigenen Namen (identifiziert durch ihren Vor- und Nachnamen) zugunsten des Veranstalters Spenden sammeln können.
    13. Organisator der Spardose - ein registrierter Nutzer, der eine Spardose für eine ausgewählte Spendenaktion erstellt hat.
    14. Angebot - jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, den der Organisator dem Unterstützer als Gegenleistung für eine Spende an seine Spendenaktion in dem in Punkt 8 festgelegten Verfahren anbietet.
    15. Der Organisator - ein Nutzer, der eine Spendenaktion organisiert hat.
    16. Bankkonto des Organisators - ein Bankkonto der Zahlungskarte, die dem Benutzerkonto des Organisators zugeordnet ist.
    17. Passwort - eine eindeutige Zeichenfolge von mindestens 8 Zeichen, darunter mindestens ein Großbuchstabe und eine Zahl oder ein Sonderzeichen, die der Nutzer bei der Registrierung auf der Website wählt und die den Zugang zum Nutzerkonto ermöglicht und sichert.
    18. Private Spendensammlung - eine Spendensammlung, die vom Organisator für die individuell ausgewählten Nutzer sichtbar gemacht wird;
    19. Projekt - jede Art von geschäftlicher, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder privater Aktivität, für deren Durchführung der Organisator über die Website Geldmittel sammelt;
    20. PSA - polnisches Gesetz über Zahlungsdienste vom 19. August 2011 in der geänderten Fassung;
    21. Öffentliche Spendenaktion - eine Spendenaktion, die für alle Nutzer sichtbar ist und auf der Website nach dem Kauf einer oder mehrerer Premium-Optionen beworben werden kann;
    22. Registrierter Nutzer - ein Nutzer, der ein 4Fund.com-Benutzerkonto registriert hat, indem er seinen Vor- und Nachnamen angibt, ein E-Mail-Konto angibt und verifiziert und ein Passwort einrichtet.
    23. Wiederkehrende Unterstützung - optionale zyklische Zahlungen an einen ausgewählten Spendensammler, die jeden Monat automatisch von der Zahlungskarte des Unterstützers in einem ausgewählten Betrag abgezogen werden.
    24. Die Bestimmungen - diese Bestimmungen mit all ihren Anhängen.
    25. Unterstützer - Benutzer der Website, die Spenden an die Spendenaktion des Organisators leisten.
    26. Nutzer - jede volljährige Person, die die Website nutzt.
    27. Benutzerkonto - ein dem Benutzer zur Verfügung gestelltes Konto auf der Website, das automatisch nach Abschluss des Registrierungsprozesses auf der Website erstellt wird. Das Benutzerkonto wird auf der Grundlage des Logins erstellt und ist mit einem Passwort gesichert.
    28. Verifizierter Benutzer - ein registrierter Benutzer, der seine Identität gemäß Punkt 3.3 der vorliegenden Bestimmungen verifiziert hat;
    29. wir, unser, uns - Zrzutka.pl sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit der TIN (NIP)-Nummer 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168, die als Zahlungsdienstleister mit einer Lizenz der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) mit der Lizenznummer IP48/2019 tätig ist;
    30. Die Website - 4fund.com mit all ihren Subdomains;
  2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
    1. 4fund.com ist eine Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crowdfunding-Kampagnen zu erstellen und zu verwalten, um Gelder für geschäftliche, kulturelle, wissenschaftliche, soziale, kommerzielle und private Projekte zu sammeln.
    2. Die vorliegenden Bestimmungen definieren die Bedingungen für die Nutzung der Website. Die Bestimmungen legen die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie unsere Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten fest, zusammen mit den Bedingungen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch uns. Die Bestimmungen bilden auch die Grundlage für den Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern über die Website.
    3. Voraussetzung für die Nutzung der Website ist die sorgfältige Lektüre des Reglements samt Anhängen und die Annahme desselben. Durch die Auswahl der Option "Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen" bei der Registrierung auf der Website erklärt der Nutzer, dass er die Bedingungen dieser Bestimmungen gelesen hat und dass sie für ihn verständlich sind, und er verpflichtet sich, ihre Bestimmungen einzuhalten.
    4. Die Erstellung von Spendenaktionen ist nur für registrierte Nutzer möglich. Um Spenden auf den Fundraisern zu akzeptieren und Abhebungen vorzunehmen, muss der Organisator die in Punkt 3.3 vorgesehene Identitätsprüfung durchführen und seinem Benutzerkonto eine Zahlungskarte zuweisen.
    5. Wir sind ein Vermittler, der den Abschluss von Verträgen zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter ermöglicht. Je nach Situation (ob es Angebote auf dem Fundraiser gibt), handelt es sich um den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Spendenvertrags zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter. Wir sind keine Vertragspartei und übernehmen keine Verantwortung für die Abwicklung des Vertrages, außer für die Korrektheit der von uns erbrachten Zahlungsdienste. Die Vertragsbedingungen werden durch die Beschreibung des Veranstalters bestimmt, einschließlich etwaiger Angebote oder sonstiger Vorteile als Gegenleistung für die Spenden, die der Veranstalter möglicherweise angeboten hat.
    6. Jeder Vertrag zwischen dem Organisator und einem Unterstützer wird in dem Moment wirksam, in dem die Spende auf dem Konto des Spenders eingeht. Der Organisator der Spendensammlung wird als Eigentümer aller auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder angesehen.
    7. Unsere Zahlungsdienste beschränken sich auf die Bereitstellung der Konten der Spendensammler und die Bearbeitung von Abhebungen von ihnen. Die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen sind in Anhang 1 zu den Verordnungen - dem Rahmenvertrag - näher beschrieben. Spendenzahlungen werden von einem externen lizenzierten Zahlungsdienstleister abgewickelt - PayU S.A. mit Sitz in Polen.
  3. KONTOERSTELLUNG UND IDENTITÄTSÜBERPRÜFUNG
    1. Um ein neues 4fund.com-Konto zu erstellen und ein registrierter Nutzer zu werden, müssen Sie alle Felder des auf der Website verfügbaren Registrierungsformulars ausfüllen, indem Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort festlegen. Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse durch Eingabe eines Zahlencodes, den wir Ihnen per E-Mail zusenden, bestätigen, wird Ihr Benutzerkonto registriert und Sie können sich anmelden. Die E-Mail, die Sie uns zur Verfügung stellen, ist die primäre Form der Kommunikation zwischen uns und der Adresse, an die Sie die Zifferncodes senden, die für die zweistufige Überprüfung einiger Transaktionen oder Aktionen auf der Website benötigt werden.
    2. Der Vor- und Nachname, den Sie auf dem Registrierungsformular angeben, muss wahrheitsgemäß sein und mit den Daten übereinstimmen, die wir später bei der Identitätsüberprüfung bestätigen werden.
    3. Um ein verifizierter Nutzer zu werden, müssen Sie eine Identitätsüberprüfung durchführen, indem Sie auf die Schaltfläche "Kontoüberprüfung" auf Ihrem Dashboard klicken, nachdem Sie sich angemeldet haben, und den auf dem Bildschirm angezeigten Schritten folgen. Sie müssen ein etwas längeres Identifizierungsformular ausfüllen, in dem wir Ihre Daten erfassen, zu deren Identifizierung wir gesetzlich verpflichtet sind. Danach werden Sie zu einem Widget von Onfido Ltd. weitergeleitet, wo Sie ein Foto Ihres Ausweisdokuments (im EWR ausgestellter Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung) einreichen und eine kurze Überprüfung der Gültigkeit durchführen müssen. Die Daten, die Sie im Ausweisformular angeben, müssen mit den Daten übereinstimmen, die im Verifizierungsprozess bestätigt wurden - wenn die Daten nicht übereinstimmen, können Sie die Verifizierung nicht abschließen. Nachdem Onfido Ltd. Ihre Daten bestätigt hat, wird Ihr Konto verifiziert.
    4. Die Daten, die Sie während des Verifizierungsprozesses angeben, müssen der Wahrheit entsprechen und Ihre eigenen sein. Die Verwendung von Daten und/oder Dokumenten einer anderen Person im Rahmen des Verifizierungsprozesses ist verboten und kann strafrechtlich geahndet werden. Wenn wir Kenntnis von der Verwendung solcher Daten oder Dokumente erhalten, können wir das Konto des Nutzers sperren und die Angelegenheit den zuständigen Behörden melden.
    5. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto haben, und jedes Nutzerkonto darf nur einer Person gehören. Wir können doppelte oder gemeinsam genutzte Konten ohne Vorankündigung löschen und Maßnahmen ergreifen, um die Einrichtung solcher Konten zu verhindern.
  4. ORGANISIEREN UND UNTERSTÜTZEN VON FUNDRAISERN
    1. Um eine Spendenaktion zu organisieren, muss der Organisator den Titel und die Beschreibung der Aktion angeben und den Betrag nennen, der zur Erfüllung des Zwecks der Aktion erforderlich ist. Der Organisator kann auch optional Fotos hinzufügen und Angebote für die Spendenaktion machen.
    2. Der Zweck der Spendenaktion darf sowohl nach polnischem Recht als auch nach dem Recht des Landes, in dem der Organisator seinen Wohnsitz hat, nicht illegal sein. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Zwecks ist es auch verboten, Fundraiser zu erstellen:
      1. die Verbrechen, Hass, Gewalt, Faschismus, Totalitarismus, Terrorismus oder Diskriminierung fördern, dulden oder unterstützen oder die persönlichen oder geistigen Rechte anderer Personen verletzen;
      2. die den Kauf von Waffen finanzieren würden;
      3. die Prostitution, Pornografie oder Glücksspiel finanzieren würden;
      4. die Anteile an Unternehmen als Angebote anbieten oder in der Beschreibung des Fundraisers versprechen;
      5. die die Spenden als Darlehen der Unterstützer an den Organisator behandeln;
      6. die als Mittel zum Sammeln von Zahlungen für Dienstleistungen oder den Kauf von Waren dienen, die in der Beschreibung der Spendenaktion nicht eindeutig beschrieben sind, während die Spendenaktion fälschlicherweise als reines Spendenmodell dargestellt wird.
      Wenn Sie eine solche Spendenaktion organisieren, können wir diese löschen und die Spenden an die Unterstützer zurückgeben sowie Ihr Benutzerkonto sperren oder löschen.
    3. Die Beschreibung der Spendenaktion muss so umfassend sein, dass wir und die potenziellen Unterstützer genau erkennen können, wofür die Mittel aufgebracht werden sollen. Alle in der Beschreibung angegebenen Umstände müssen wahr und nachprüfbar sein. Es ist verboten, sich abfällig auszudrücken, die Beschreibung leer oder unverständlich zu lassen oder jemanden zu beleidigen oder zu diffamieren, wenn Sie den Zweck der Spendenaktion beschreiben. Wir können Ihre Spendenaktion vorübergehend sperren und Sie auffordern, eine solche Beschreibung innerhalb einer bestimmten Zeit zu ändern; danach können wir Ihre Spendenaktion löschen, wenn Sie dem nicht nachkommen. Bei offensichtlichen oder drastischen Verstößen können wir Ihre Spendenaktion auch ohne vorherige Ankündigung löschen und Ihr Benutzerkonto löschen oder sperren.
    4. Wir können auf der Website automatisierte, KI-basierte Tools bereitstellen, die dem Organisator helfen, eine Beschreibung seiner Spendenaktion gemäß seinen Anweisungen zu erstellen. In einem solchen Fall hat der Organisator die Möglichkeit, die maschinell erstellte Beschreibung frei anzupassen, zu ändern oder zu modifizieren. Die Verwendung dieser Tools dient lediglich als Hilfe bei der Formulierung der Beschreibung und entbindet den Veranstalter in keiner Weise von seiner Verantwortung für die Übereinstimmung der Beschreibung des Fundraisers mit den Vorschriften, insbesondere Punkt 4.3. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Beschreibung ordnungsgemäß zu prüfen und - falls erforderlich - zu ändern, bevor er sie annimmt. KI-basierte Tools können auch zur Erstellung von Bildern (Titelbildern) auf der Seite des Fundraisers, von Beschreibungen der Angebote auf dem Fundraiser und des Titels des Fundraisers verwendet werden - wenn der Organisator beschließt, sie zu verwenden, gelten die oben genannten Regeln entsprechend. Alle auf diese Weise erstellten Bilder werden deutlich als KI-generiert gekennzeichnet.
    5. Wenn Ihr Fundraiser einen Betrag von 35.000 € oder mehr einbringen soll, sollte seine Beschreibung auch einen vorläufigen Kostenvoranschlag enthalten, aus dem hervorgeht, welche Ausgaben voraussichtlich aus den gesammelten Mitteln gedeckt werden und mit welcher Priorität sie beglichen werden. Es sollte auch - wenn möglich - der Zweck angegeben werden, für den die gesammelten Überschüsse verwendet werden sollen, wenn die erwartete Summe überschritten wird, und es kann ein alternativer Zweck angegeben werden, wenn das Ziel nicht erreicht wird und nur mit dem angestrebten Betrag realisiert werden kann.
    6. Von dem Moment an, in dem die erste Spende für eine Spendenaktion getätigt wird, ist es verboten, den Begünstigten oder den Zweck zu ändern. Wenn wir von einer solchen Änderung Kenntnis erlangen, können wir die Spendenaktion löschen und den aktuellen Saldo an die Unterstützer zurückgeben. Sie dürfen die Beschreibung nur ändern, um das ursprüngliche Projekt weiter zu spezifizieren oder um neue Umstände bezüglich des Zwecks zu beschreiben. Um zu verhindern, dass der Zweck einer Spendenaktion geändert wird, können wir die Möglichkeit, die Beschreibung zu ändern, einschränken oder sperren, insbesondere wenn der Zweck der Spendenaktion bereits gemäß Ziffer 5 überprüft worden ist.
    7. Als Ausnahme von der in Punkt 4.6. gemachten Einschränkung können Sie sich an uns wenden, wenn die erwartete Summe, die bei Ihrer Spendenaktion gesammelt werden soll, deutlich überschritten wird und in der Beschreibung kein Zweck für die Verwendung der überschüssigen Mittel angegeben wurde, und wir können Ihnen erlauben, einen Zweck anzugeben, für den die überschüssigen Mittel verwendet werden sollen. Wir können Sie auch auffordern, einen solchen zusätzlichen Zweck anzugeben, wenn Sie sich nicht an uns gewandt haben. Ein solcher zusätzlicher Zweck sollte dem ursprünglichen Zweck der Spendenaktion so nahe wie möglich kommen (z. B. anderen Menschen in einer ähnlichen Situation wie der des Begünstigten zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden, die in solchen Fällen hilft).
    8. Im Falle von Spendenaktionen, die für den Begünstigten organisiert werden, ist es erforderlich, vor Beginn der Spendenaktion die schriftliche Zustimmung dieser Person zur Organisation der Spendenaktion einzuholen sowie die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zusammen mit einem Scan ihres Personalausweises (im Falle natürlicher Personen) oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, im Namen des Begünstigten zu handeln, die Zustimmung einer Person, die über eine solche Vollmacht verfügt, eine Spendenaktion für diesen Begünstigten zu organisieren, und einen Scan ihres Personalausweises (im Falle von Begünstigten, die keine natürlichen Personen sind) - Formulare sind hier erhältlich. Wir können die oben genannten Dokumente während der in Punkt 5 der Vorschriften beschriebenen Überprüfungsverfahren oder zu jedem anderen Zeitpunkt anfordern. Weigert sich der Begünstigte, die Spendenaktion zu seinen Gunsten durchzuführen, oder liefert er die oben genannten Unterlagen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (mindestens 7 Tage), können wir die Spendenaktion löschen und den Restbetrag an die Unterstützer zurückgeben.
    9. Im Falle des Todes des Begünstigten oder wenn der Zweck der Spendenaktion aus objektiven und vom Organisator unabhängigen Gründen nicht erfüllt werden kann, sollte der Organisator uns unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Wir werden die Spendenaktion vorübergehend sperren, und der Organisator kann nach eigenem Ermessen:
      1. uns auffordern, das Guthaben des Fundraisers an die Unterstützer zurückzugeben, in welchem Fall der Fundraiser anschließend gelöscht wird, oder;
      2. einen neuen Zweck für die Spendenaktion festlegen; in diesem Fall muss der Organisator die Beschreibung der Spendenaktion ändern und den neuen Zweck angeben sowie eine Nachricht an die Unterstützer verfassen, in der er sie über das Ereignis, das die Erreichung des ursprünglichen Zwecks der Spendenaktion unmöglich gemacht hat, und über den neuen Zweck, dem sie dienen wird, informiert. Die Nachricht muss an gesendet werden, und wir werden sie an alle Unterstützer der Spendenaktion senden. Die Abhebungen vom Konto des Spendensammlers bleiben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Versand der Nachricht blockiert. Nach Ablauf der 14 Tage wird davon ausgegangen, dass die Unterstützer den neuen Zweck akzeptiert haben, und die Spendenaktion kann ungehindert fortgesetzt werden.
      Ab dem Zeitpunkt, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass der Zweck der Spendenaktion nicht mehr erreicht werden kann, bis der Organisator eine der in Punkt 4.9.1. oder 4.9.2. genannten Lösungen wählt, erstatten wir auch alle Spenden zurück, wenn die Unterstützer der Spendenaktion sich mit einer solchen Bitte an uns wenden (bis zur Höhe des Guthabens der Spendenaktion).
    10. Der Organisator der Spendensammlung trägt die Verantwortung für alle Rückbuchungen, die gegen die Spenden an seine Spendensammlung gerichtet sind. Wir können alle Kosten, die durch solche Rückbuchungen entstehen, vom Konto des Spendensammlers oder - wenn das Guthaben des Spendensammlers nicht ausreicht, um sie zu decken - von den Konten anderer Spendensammler desselben Veranstalters abziehen.
    11. Um für eine Spendenaktion zu spenden und deren Unterstützer zu werden, müssen Sie eine der auf der Website verfügbaren Zahlungsmethoden wählen, den Zahlungsbetrag festlegen (Mindestspende ist 1 €) sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben und die vorliegenden Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien akzeptieren. Optional können Sie auch Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Sofern in den Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist (z. B. bei wiederkehrenden Spenden), müssen Sie nicht auf der Website registriert oder angemeldet sein, um zu spenden. Der Zahlungsvorgang für Spenden wird von externen Zahlungsdienstleistern abgewickelt und ist nicht Teil der von uns angebotenen Zahlungsdienste - daher ist es notwendig, auch deren Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, um eine Spende zu tätigen.
    12. Die Konten der Spendensammler werden in der Währung Euro geführt. Bei Spenden in anderen Währungen oder bei Abhebungen auf die Bankkonten in anderen Währungen können Umtauschgebühren und -kurse Dritter anfallen.
    13. Abhebungen vom Spendenkonto sind möglich, nachdem der Organisator seinem Benutzerkonto eine VISA- oder MasterCard-Zahlungskarte zugewiesen hat, die von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die VISA Direct ®- bzw. Mastercard Send ®-Lösung unterstützt. Die Zuweisung der Karte zum Benutzerkonto erfordert die Angabe ihrer Daten und die Durchführung einer Überprüfung, bei der der Karte eine geringe Gebühr belastet wird, die automatisch auf ihr Konto zurückgebucht wird. Der Organisator muss Inhaber des Bankkontos sein, für das diese Karte ausgestellt wurde - die Verwendung der Karte einer anderen Person kann dazu führen, dass die Karte dem Benutzerkonto nicht zugewiesen werden kann. Der Organisator kann die seinem Benutzerkonto zugewiesene Karte jederzeit ändern, jedoch muss es sich jedes Mal um eine Karte handeln, die für sein eigenes Bankkonto ausgestellt wurde. Dem Benutzerkonto kann jeweils nur eine Karte zugewiesen werden. Der Veranstalter kann die seinem Benutzerkonto zugewiesene Zahlungskarte innerhalb von 30 Tagen höchstens dreimal ändern. Alle Abhebungen erfolgen auf das Bankkonto, auf das die dem Benutzerkonto zugewiesene Karte ausgestellt wurde. Der Organisator kann das Geld bis zur Höhe des aktuellen Kontostands des Spendensammlers abheben.
    14. Spardosen können von jedem registrierten Nutzer für eine bestimmte Spendenaktion erstellt werden, sofern der Organisator diese Option für seine Spendenaktion nicht deaktiviert hat.
    15. Die Seite jeder Spardose enthält Informationen darüber, dass die Gelder für die angegebene Spendenaktion gesammelt werden, sowie Informationen über den Gesamtbetrag, der für diese Spendenaktion gesammelt wurde, und den Betrag, der über die Spardose gesammelt wurde.
    16. Die Spardose ist keine separate Spendenaktion. Der Organisator der Spardose hat keinen Zugriff auf die über die Spardose gesammelten Beträge. Es wird kein separates Zahlungskonto für die Spardose eingerichtet. Spenden, die über eine Spardose gesammelt werden, werden direkt auf das Konto der Spendensammelaktion überwiesen, für die der Organisator der Spardose die Spardose eingerichtet hat. Der Organisator der Spendenaktion ist der alleinige Eigentümer der über die Spardose gesammelten Spenden.
    17. Die Spardose ist kein Zahlungsdienst.
    18. Das Löschen oder Deaktivieren einer Spendenaktion führt zum Löschen oder Deaktivieren aller mit ihr verbundenen Spardosen.
  5. ÜBERPRÜFUNG DES ZWECKS DER SPENDENAKTION
    1. Wir können den Zweck einer Spendenaktion jederzeit überprüfen, insbesondere wenn wir Missbrauchsmeldungen erhalten, der angegebene Zweck der Spendenaktion zweifelhaft, unmöglich zu erreichen oder illegal erscheint, die Spendenaktion den Verdacht auf Betrug oder andere Verstöße gegen diese Bestimmungen aufkommen lässt oder der Zweck der Spendenaktion gemeinnützig ist und der Organisator beschließt, sie zu einer öffentlichen Spendenaktion zu machen. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder 5.000 € oder mehr beträgt, ohne Berücksichtigung von Abhebungen vom Konto. Wenn die Summe der gesammelten Gelder auf allen Fundraisern eines Veranstalters 12.500 € übersteigt, ohne Berücksichtigung von Abhebungen, können wir alle oder ausgewählte Fundraiser, die von diesem Veranstalter erstellt wurden, überprüfen.
    2. Wir werden den Organisator per E-Mail über den Beginn des Überprüfungsprozesses informieren. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens werden wir den Organisator auffordern, uns Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Richtigkeit des Zwecks der Spendenaktion belegen, wobei die Menge der Dokumente durch die Beschreibung der Spendenaktion bestimmt wird. Wir können Dokumente anfordern, die wesentliche Informationen belegen (d. h. Informationen, die die Entscheidung potenzieller Unterstützer über eine Spende an die Spendenaktion beeinflussen können), sowie die Genehmigung des Veranstalters zur Durchführung einer Spendenaktion (Genehmigung des Begünstigten). Wir können uns bei der Überprüfung auch auf öffentlich zugängliche Informationen über den Spendensammler oder seinen Organisator stützen, wenn diese glaubwürdig sind. In begründeten Fällen können wir uns auch auf Informationen oder Erklärungen des Veranstalters oder Dritter (z. B. des Begünstigten) oder auf Nachweise über die Verwendung der Gelder stützen, die bereits vom Konto des Spendensammlers abgehoben wurden, bevor wir beschlossen haben, diese zu überprüfen. Die Methode zur Überprüfung des Zwecks eines bestimmten Spenders liegt in unserem eigenen Ermessen.
    3. Alle Dokumente, die bei der Überprüfung verwendet werden, sollten als Scans oder Fotos direkt vom Benutzerkonto des Organisators hochgeladen werden. Sie sollten in englischer oder polnischer Sprache verfasst oder mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische oder polnische Sprache versehen sein, gut lesbar sein, eine ausreichende Auflösung haben und gut sichtbar sein (keine abgeschnittenen Kanten).
    4. Der Organisator muss befugt sein, uns alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für den Überprüfungsprozess benötigt werden. Wenn die Dokumente eine dritte Person betreffen (z. B. den Begünstigten), muss der Organisator die Zustimmung dieser Person zur Übermittlung dieser Dokumente und zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns einholen und aufrechterhalten (diese Zustimmung ist im Zustimmungsformular des Begünstigten enthalten - Sie finden es hier). Enthalten die Unterlagen Gesundheitsdaten, muss der Veranstalter eine gesonderte Zustimmung der Person einholen, von der die Daten stammen (im Falle des Begünstigten ist dies in einem speziellen Formular enthalten - Sie finden es hier). Wenn die Dokumente oder die darin enthaltenen Daten einem gesetzlich geschützten Geheimnis unterliegen (medizinisch, gerichtlich, beruflich usw.), muss der Organisator eine Genehmigung zur Weitergabe an uns von der Person einholen, die zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt ist. Der Veranstalter einer Benefizveranstaltung kann sich nicht unter Berufung auf die fehlende Zustimmung eines Dritten oder auf eine Geheimhaltung der Übermittlung von Unterlagen entziehen.
    5. Die im Rahmen der Überprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur für die Überprüfung des jeweiligen Veranstalters verwendet. Wir geben diese Unterlagen grundsätzlich nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu gezwungen. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die im Rahmen des Überprüfungsverfahrens vorgelegten Dokumente Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen lassen, können wir uns jedoch mit ihrem angeblichen Aussteller in Verbindung setzen, um ihre Originalität zu bestätigen. Wir können diese Dokumente auch mit anderen Dienstleistern teilen, die an einer bestimmten Transaktionskette bei der Durchführung von AML/TF-Verfahren beteiligt sind, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist.
    6. Ab dem Zeitpunkt, an dem wir mit der Überprüfung eines Spenders beginnen, bis zum Abschluss des Verfahrens können wir die Abhebungen vom Konto des Spenders sperren. Wenn der Fundraiser den Verdacht auf Betrug oder andere illegale Handlungen erweckt, können wir auch die Abhebungen auf allen anderen Fundraisern des Organisators sperren. Wenn ein Spendensammler die in Punkt 5.1 genannte Grenze von 5.000 € überschreitet, werden die Abhebungen automatisch gesperrt. Wenn die Summe der auf allen Spendensammlern eines Veranstalters gesammelten Gelder 12.500 € übersteigt, werden die Abhebungen auf allen Spendensammlern des Nutzers automatisch gesperrt.
    7. Die Überprüfung ist abgeschlossen und die Abhebungen werden freigegeben, sobald die von uns erworbenen Dokumente oder andere während des Prozesses gelieferte Informationen die Echtheit eines Spendensammlers zufriedenstellend belegen. Wir dürfen die Überprüfung eines Spendensammlers nicht abbrechen, sobald wir damit begonnen haben, ungeachtet des Grundes für die Überprüfung. Sobald wir die Überprüfung abgeschlossen haben, können wir sie mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Spendenaktion bestätigen.
    8. Wenn der Organisator den Verifizierungsprozess nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Einleitung des Prozesses abschließt, indem er entweder die Verifizierung ignoriert oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt, können wir die Spendenaktion stoppen und die Spenden bis zur Höhe des Kontostands des Organisators an die Unterstützer zurückgeben. Diese Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden, insbesondere wenn wir zusätzliche Unterlagen anfordern.
    9. Wenn der Organisator den Verifizierungsprozess nicht abschließt, können wir auch andere Spendensammler in seinem Benutzerkonto löschen und das Guthaben auf dem Konto des Spendensammlers an die Unterstützer zurückgeben, es sei denn, diese Spendensammler lassen keinen Betrugsverdacht aufkommen, insbesondere wenn sie bereits wie in diesem Punkt vorgesehen verifiziert wurden. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die fehlende Verifizierung des Spenders durch den Organisator den Verdacht auf Betrug oder andere illegale Handlungen aufkommen lässt, können wir auch das Benutzerkonto des Spenders sperren oder löschen.
    10. Bei begründeten Verdachtsmomenten hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der bereits vom Konto des Spendensammlers abgehobenen Mittel, insbesondere wenn wir vom Begünstigten Berichte über die missbräuchliche Verwendung der Mittel erhalten, können wir den Organisator auch auffordern, entsprechende Nachweise für die Verwendung dieser Mittel vorzulegen (z. B. Überweisungsbestätigungen, Rechnungen oder Abrechnungen). In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Punkte 5.2. - 5.9. anwendbar.
  6. PRIVATE UND ÖFFENTLICHE FUNDRAISING-VERANSTALTUNGEN
    1. Jede auf der Website organisierte Spendenaktion beginnt als private Spendenaktion. Private Spendenaktionen sind für den ausgewählten Personenkreis bestimmt, den der Organisator zu ihrer Unterstützung einlädt. Sie sollten vom Organisator selbst (z. B. über seine sozialen Medien) unter Freunden und Verwandten beworben werden, um den privaten Charakter der Spendenaktion zu wahren. Diese Spendenaktionen sind die beste Option für rein private Initiativen (z. B. eine Runde unter Freunden, um ein Geburtstagsgeschenk für jemanden zu kaufen).
    2. Jede Spendensammlung kann zu einer öffentlichen Spendensammlung aufgewertet werden, indem der Organisator eine der auf der Website verfügbaren Premium-Optionen erwirbt (z. B. die Werbung des Spenders auf der Liste der öffentlichen Spendensammler). Öffentliche Spendensammlungen stehen einem unbegrenzten Kreis potenzieller Unterstützer zur Verfügung und können auf der Website oder außerhalb der Website entsprechend der vom Organisator erworbenen Premium-Optionen beworben werden. Diese Spendenaktionen sind die beste Option für größere Projekte (z. B. für wohltätige Zwecke, Geschäftsinitiativen usw.).
    3. Wir können es ablehnen, eine Spendensammlung zu einer öffentlichen Spendensammlung zu machen, insbesondere wenn der Zweck oder die Beschreibung der Spendensammlung drastisch oder zweifelhaft ist oder wenn die in der Beschreibung enthaltenen Umstände darauf hindeuten, dass es laufende Gerichtsverfahren gibt, die die Genauigkeit oder den Wahrheitsgehalt der Beschreibung der Spendensammlung beeinflussen könnten. In diesem Fall stellen wir dem Veranstalter die gekauften Premium-Optionen nicht in Rechnung und erstatten bereits gezahlte Gebühren zurück. Wenn die Spendenaktion nicht illegal ist oder in anderer Weise gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sie als private Spendenaktion fortgesetzt werden.
    4. Sobald der Status einer öffentlichen Spendenaktion zuerkannt wurde, ist es nicht mehr möglich, den Titel, die Beschreibung oder den Zielbetrag der Aktion zu ändern.
  7. WIEDERKEHRENDE UNTERSTÜTZUNG
    1. Die Option, eine Spendenaktion wiederkehrend zu unterstützen, steht nur registrierten Nutzern zur Verfügung (um ihnen die Möglichkeit zu geben, solche Zahlungen jederzeit direkt über ihr Nutzerkonto zu stoppen).
    2. Wiederkehrende Unterstützungen können nur an Spendensammler geleistet werden, für die der Organisator diese Option aktiviert hat. Auch wenn ein Spendensammler die wiederkehrende Unterstützung aktiviert hat, haben die Unterstützer immer noch die Möglichkeit, stattdessen eine einmalige (nicht wiederkehrende) Spende zu leisten, indem sie die Schaltfläche "Einmalige Zahlung" wählen, während sie eine Spende leisten, es sei denn, der Organisator hat die Option "Einmalige Zahlungen" deaktiviert. In diesem Fall ist nur eine wiederkehrende Unterstützung möglich.
    3. Um eine wiederkehrende Unterstützung für eine Spendenaktion einzurichten, muss der Unterstützer die Schaltfläche "Wiederkehrende Zahlung" auswählen, während er eine Spende für eine Spendenaktion tätigt, bei der die wiederkehrende Unterstützung aktiviert ist. Anschließend muss er den Betrag für die monatliche Zahlung auswählen oder manuell festlegen. Nachdem der Unterstützer auf die Schaltfläche "Unterstützung" geklickt hat, wird er zu einem PayU S.A.-Widget weitergeleitet, wo er seine Zahlungskartendaten angeben muss.
    4. Sollte der Unterstützer beschließen, eine separate Spende an uns zu leisten, während er eine wiederkehrende Unterstützung für einen Fundraiser einrichtet, wird diese Spende zur Summe der wiederkehrenden monatlichen Zahlungen hinzugefügt, die von seiner Karte abgebucht werden (die Spende an uns ist ebenfalls wiederkehrend).
    5. Wiederkehrende Zahlungen werden von einem Dritten abgewickelt - PayU S.A., einem lizenzierten Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen. Die Kartendaten der Unterstützer werden von PayU S.A. gespeichert. PayU stellt als Vermittler von Zahlungen das Token-Tool (virtuelle Kartenkennung) zur Verfügung, das es ermöglicht, einem einzelnen Unterstützer eine eindeutige Kennung zuzuweisen, mit der der Unterstützer regelmäßig Zahlungen an den Veranstalter (und an uns, falls der Unterstützer sich für eine separate Spende auf unser Konto entscheidet) leistet. Die Vereinbarung über die Abwicklung der wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen dem Unterstützer und PayU S.A. geschlossen. Diesbezügliche Beschwerden sind gemäß Punkt 14.4 (direkt an PayU S.A.) zu richten.
    6. Die wiederkehrende Unterstützung steht nur aktiven Fundraisern zur Verfügung. Sollte ein Spendensammler von uns blockiert oder in irgendeiner Weise eingeschränkt oder vom Organisator beendet/gelöscht werden, ist die wiederkehrende Unterstützung für ihn nicht mehr verfügbar.
    7. Falls wiederkehrende Zahlungen aufgrund von fehlendem Guthaben auf der Karte fehlschlagen, wird die Zahlung ausgelassen und erst bei der nächsten Zahlung im Folgemonat versucht.
    8. Der Supporter kann die Bereitstellung von wiederkehrendem Support jederzeit einstellen. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto ein und gehen Sie auf die Registerkarte "Einstellungen" -> "Wiederkehrende Zahlungen" und wählen Sie dann die wiederkehrende Unterstützung aus, die Sie beenden möchten.
  8. ANGEBOTE UND AUKTIONEN
    1. Jeder verifizierte Nutzer kann Angebote für seine Spendenaktionen machen, indem er auf die Schaltfläche "Angebote/Auktionen hinzufügen" auf der Registerkarte "Angebote/Auktionen" seiner Spendenaktion klickt und das Formular zum Hinzufügen von Angeboten ausfüllt. In diesem Formular muss der Organisator den Titel und die Beschreibung des Angebots angeben. Außerdem sollte er die entsprechende Kategorie auswählen, in der das Angebot angeboten wird, die Dauer des Angebots angeben und den Mindestbetrag für das Angebot nennen. Wenn das Angebot als Auktion aufgeführt ist, sollte der Organisator auch die Dauer und den Startpreis angeben. Er kann auch Fotos des Angebotsgegenstandes beifügen und zusätzliche Felder des Formulars ankreuzen oder ausfüllen, in denen die Art und Weise der Zustellung des Angebotsgegenstandes, das Datum der Zustellung oder die vom Unterstützer beim Kauf auszufüllenden Daten angegeben werden. Wenn der Organisator beabsichtigt, mehr als ein Exemplar desselben Angebotsgegenstandes zu verkaufen, und diese Artikel mit der Option "Jetzt kaufen" angeboten werden sollen, kann er die Anzahl der Artikel angeben oder angeben, dass eine unbegrenzte Anzahl von Artikeln angeboten wird (z. B. bei der Auflistung digitaler Angebote) - in diesem Fall können die Artikel gekauft werden, bis die Anzahl aufgebraucht ist.
    2. Die Beschreibung des Angebots sollte spezifisch und erschöpfend sein und den potenziellen Käufer nicht in die Irre führen. Mit dem Einstellen des Angebots verpflichtet sich der Organisator, es dem Käufer wie in der Beschreibung angegeben zu liefern. Er bestätigt außerdem, dass er das volle Recht hat, den Gegenstand des Angebots zu verkaufen.
    3. Jeder Nutzer der Website kann ein unter der Option "Jetzt kaufen" aufgeführtes Angebot erwerben, indem er es auf einer Spendenaktion auswählt und eine Spende in Höhe des vom Organisator angegebenen Mindestbetrags als Zahlung für das ausgewählte Angebot leistet. Der Unterstützer muss auf dem Spendenformular seinen Vor- und Nachnamen angeben. Wenn der Veranstalter dies beim Ausfüllen des Formulars für das Hinzufügen eines Angebots vorschreibt, kann es für den Kauf des Angebots auch erforderlich sein, dass der Unterstützer seine Adresse oder Kontaktdaten angibt, die dem Veranstalter zum Zweck des Versands zur Verfügung gestellt werden.
    4. Der Gegenstand des Angebots muss dem Käufer zu dem in der Beschreibung angegebenen Zeitpunkt und auf dem angegebenen Versandweg zugestellt werden. Sind in der Beschreibung keine Lieferbedingungen angegeben, sollte der Gegenstand des Angebots wie zwischen dem Veranstalter und dem Käufer vereinbart geliefert werden. Der Veranstalter sollte den Käufer diesbezüglich spätestens 7 Tage nach dem Kauf des Angebots kontaktieren.
    5. Der Veranstalter kann das in der Option "Jetzt kaufen" aufgeführte Angebot löschen, wenn es nur ein Exemplar gibt, bis es gekauft wurde. Wenn es mehr als ein Exemplar des angebotenen Artikels gibt, kann der Veranstalter das Angebot ebenfalls einstellen. In diesem Fall muss er jedoch den Gegenstand des Angebots an alle Käufer aushändigen, die ihn vor der Stornierung des Angebots gekauft haben.
    6. Wenn das Angebot in einer Auktion eingestellt wurde, können nur registrierte Nutzer Gebote abgeben. Gebote in Höhe von 2.500 € oder mehr können nur von verifizierten Nutzern abgegeben werden. Gebote können bis zum Ende der Auktion abgegeben werden.
    7. Abgegebene Gebote können nicht über die Website zurückgenommen werden. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers bei der Abgabe eines Gebots (z. B. eine zusätzliche Null im Betrag) kann der Bieter uns unter kontaktieren, und wir können - nach eigenem Ermessen - entscheiden, sein Gebot zu widerrufen.
    8. Nach Beendigung der Auktion erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit der Bestätigung seines Gewinns. Die E-Mail enthält einen direkten Link für eine Spende an die Spendenorganisation, für die das Angebot abgegeben wurde, wobei die Höhe der Spende dem Gebot entspricht. Sie sollten diese Spende innerhalb von 24 Stunden nach Versand der E-Mail tätigen - wenn sie dies nicht tun, kann der Veranstalter die Auktion abbrechen - bis sie sich dazu entschließen, kann der Höchstbietende immer noch den Preis des Angebots zahlen. Alternativ kann der Veranstalter nach Ablauf der besagten 24 Stunden den Höchstbietenden ausschließen und dem nächsthöheren Bieter den Kauf des Gegenstands des Angebots anbieten.
    9. Wir sind nicht Partei einer Vereinbarung, die durch den Kauf des Angebots zustande gekommen ist, und sind nicht dafür verantwortlich, dass der Veranstalter seine Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, erfüllt. Eine solche Vereinbarung wird zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer, der das Angebot gekauft hat, geschlossen. Der Veranstalter ist allein für die Erfüllung seiner Verpflichtungen sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber Dritten (z. B. Steuerabgaben) verantwortlich.
    10. Wenn der Käufer den Gegenstand des Angebots nicht liefert, kann er uns unter [email protected] kontaktieren. Wir können uns mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und ihn auffordern, einen entsprechenden Zustellungsnachweis zu erbringen. Wenn der Veranstalter den Nachweis nicht erbringt oder weiterhin begründete Zweifel an der Zustellung des Angebotsgegenstandes bestehen, können wir die Daten des Veranstalters (zusammen mit den Daten, die wir bei der Identitätsprüfung erhoben haben) an den Käufer übermitteln, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann.
    11. Immobilien, Aktien, Anteile oder andere Gegenstände, die nur durch die Erfüllung zusätzlicher administrativer oder gesetzlicher Pflichten effektiv verkauft werden können, können nicht Gegenstand eines Angebots sein. Es ist auch verboten, Gegenstände anzubieten, deren Verkauf illegal oder eingeschränkt wäre oder die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person verletzen würde, und in der Beschreibung des Angebots eine abfällige Sprache zu verwenden. Darüber hinaus ist es verboten, in der Beschreibung des Angebots zu behaupten oder anzudeuten, dass wir für die Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters verantwortlich sind oder diese in irgendeiner Weise garantieren. Wir sind berechtigt, solche Angebote zu löschen, ohne den Veranstalter vorher aufzufordern, sie zu entfernen.
    12. Wir können das Benutzerkonto eines Benutzers sperren, löschen oder aussetzen, der:
      1. Als Organisator Gegenstände anbietet:
        1. zu deren Verkauf er nicht berechtigt ist;
        2. die er nicht an den Käufer zu liefern beabsichtigt oder die er nach dem Kauf nicht an den Käufer liefert
        3. die zu verkaufen illegal wäre oder auf andere Weise gegen die Vorschriften verstoßen würde;
      2. als Bieter weiterhin Gebote abgibt, ohne die Absicht zu haben, den Gegenstand des Angebots zu kaufen, wenn er die Auktion gewinnt;
      3. als Organisator, auf dessen Fundraiser die Angebote des Gründers aufgeführt sind, dem Gründer wissentlich erlaubt, die in S. 8.12.1 genannten Gegenstände anzubieten.
    13. Für den Fall, dass das Angebot einen Verdacht hinsichtlich der Existenz des Gegenstands oder des Eigentums und/oder des Verkaufsrechts des Veranstalters aufwirft, können wir den Veranstalter auffordern, den Nachweis für diese Tatsachen zu erbringen. Sollte der Veranstalter die entsprechenden Nachweise nicht erbringen oder diese unsere Zweifel nicht ausräumen, können wir das Angebot löschen.
    14. Falls der Kontostand des Spendensammlers auf einer Spendensammelaktion mit aufgelisteten Angeboten aus irgendeinem Grund an die Unterstützer zurückerstattet wird, erfolgt die Rückerstattung gemäß den in Punkt 11 genannten Regeln. Der Veranstalter kann uns einen Nachweis über die Lieferung des Angebots an einen Käufer, der eine solche Rückerstattung erhalten hat, zur Verfügung stellen, und wir werden dem Veranstalter die Daten des Käufers, die wir besitzen, zur Verfügung stellen, um es dem Veranstalter zu ermöglichen, den Käufer in Bezug auf die Zahlung zu kontaktieren oder seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com zu verfolgen.
    15. Die Bestimmungen der Ziffern 8.1 - 8.14 gelten entsprechend für die Regeln für die Gründerangebote, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bestimmungen. Wenn in den Punkten 8.1 - 8.14 der Organisator als derjenige genannt wird, der das Angebot macht, gelten die Regeln auch für den Gründer.
    16. Nur verifizierte Nutzer können Gründerangebote machen. Darüber hinaus dürfen Gründerangebote nur von natürlichen Personen gemacht werden, die sie nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit machen.
    17. Gründerangebote können in einem bestimmten Fundraiser eingestellt werden, wenn der Organisator diese Option durch Auswahl der Schaltfläche "Hinzufügen von Angeboten/Auktionen für andere aktivieren" aktiviert. Diese Option steht nur den Organisatoren zur Verfügung, die verifizierte Benutzer sind.
    18. Der Gründer fügt das Gründerangebot hinzu, indem er eine bestimmte Spendenaktion auswählt, die er unterstützen möchte, und anschließend das Formular zum Hinzufügen des Gründerangebots ausfüllt und akzeptiert.
    19. Der Organisator akzeptiert oder lehnt die vom Gründer vorgeschlagenen Angebote ab, bevor er sie auf seinem Fundraiser zur Verfügung stellt. Das vom Gründer eingereichte Angebot wird ab dem Zeitpunkt gültig, an dem der Organisator es annimmt.
    20. Die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Angebot des Gründers ergeben, liegt ausschließlich beim Gründer. Der Veranstalter ist nicht für die Übertragung des vom Stifter angebotenen Angebotsgegenstandes verantwortlich.
    21. Die Zahlung für das Stifterangebot wird direkt dem Konto des Stifters gutgeschrieben, das für den Stifter geführt wird, mit dem es verknüpft wurde. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Stifter und dem Organisator der Spendenaktion, mit der das Stifterangebot verknüpft wurde, eine Spendenvereinbarung in Höhe des für das Angebot erhaltenen Betrags geschlossen wird, die unmittelbar zum Zeitpunkt des Kaufs des Stifterangebots durch den Unterstützer wirksam wird. Zwischen dem Unterstützer, der das Stifterangebot erwirbt, und dem Veranstalter der Spendenaktion kommt kein Rechtsverhältnis zustande - der Unterstützer schließt nur mit dem Stifter, bei dem er das Angebot erworben hat, einen Vertrag ab.
    22. Der Stifter kann das von ihm gemachte Stifterangebot entfernen, wenn das Angebot noch nicht gekauft wurde. Er kann auch jederzeit aufhören, die Gegenstände weiter anzubieten, ist dann aber verpflichtet, die Gegenstände an alle Unterstützer zu liefern, die sie zuvor gekauft haben.
    23. Der Veranstalter kann jederzeit ein bestimmtes Angebot des Gründers, das zu seiner Spendenaktion hinzugefügt wurde, entfernen oder beenden. In einem solchen Fall muss der Gründer seine Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern, die die Artikel vor dem Veranstalter gekauft haben, weiterhin erfüllen.
  9. HAFTUNG
    1. Wir sind nicht an den Vereinbarungen beteiligt, die zwischen den Nutzern über die Website getroffen werden, und übernehmen daher keine Verantwortung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
    2. Die von uns eingeführten Überprüfungsverfahren zielen darauf ab, das Betrugsrisiko auf der Website zu verringern und unehrliche Nutzer auszuschließen, aber sie garantieren nicht, dass sich ein bestimmter Spendensammler nicht als Betrüger entpuppt. Auch wenn wir eine Spendenaktion verifiziert und als "verifiziert" oder ähnlich gekennzeichnet haben, haften wir nicht für Verluste, die durch eine Spende entstanden sind, es sei denn, wir würden dies in böser Absicht tun.
    3. Die Nutzer sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen auf der Website sowie dafür, dass sie die Rechte Dritter nicht verletzen. Wir teilen diese Verantwortung nicht und können nicht für solche Verstöße verantwortlich gemacht werden, es sei denn, wir haben eine Mitteilung von einer zuständigen Behörde oder eine rechtmäßige Information von einem Dritten erhalten, dass ein Inhalt, den ein Nutzer auf der Website veröffentlicht hat, gegen das Gesetz oder die Rechte eines Dritten verstößt, und haben diesen Inhalt nicht sofort nach Erhalt dieser Information gelöscht. Dies schränkt in keiner Weise unser Recht ein, solche Inhalte von sich aus zu löschen.
    4. Wir haften für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und hinreichende Qualität der von uns erbrachten Zahlungsdienste, die in Anhang Nr. 1 - Rahmenvertrag - näher beschrieben sind. Die auf den Konten des Spenders geführten Gelder unterliegen dem Schutz des polnischen Gesetzes über Zahlungsdienste vom 19. August 2011 (sie müssen getrennt von unseren eigenen Geldern geführt und auf einem separaten Bankkonto angelegt oder sicher investiert werden, und sie können niemals Gegenstand einer gegen uns gerichteten Zwangsvollstreckung sein, auch nicht im Falle unserer Insolvenz).
    5. Wir behalten uns das Recht vor, die Erbringung unserer Dienstleistungen im Falle notwendiger technischer oder konservatorischer Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Wir werden die Nutzer von solchen Arbeiten vorher in Kenntnis setzen.
    6. Wir sind nicht verantwortlich für vorübergehende Unterbrechungen der Bereitstellung unserer Dienste aufgrund höherer Gewalt oder böswilliger Handlungen Dritter (z.B. Hackerangriffe). Sollten solche Umstände zu einem Leck oder dem Risiko eines Lecks von Nutzerdaten führen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Nutzer zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um das Leck zu minimieren oder zu vermeiden.
  10. SPERRUNG UND LÖSCHUNG VON KONTEN
    1. Ein registrierter oder verifizierter Benutzer kann sein Benutzerkonto jederzeit auflösen. Falls auf einem der Konten des Nutzers Guthaben vorhanden ist, muss der Nutzer dieses vorher abheben, um das Nutzerkonto zu kündigen. Dies kann dazu führen, dass ein Konto nicht gekündigt werden kann, solange es gesperrt ist oder die in Punkt 5 genannten Verfahren zur Überprüfung des Zwecks des Spendenempfängers noch laufen.
    2. Wir können ein Benutzerkonto in den an anderer Stelle in den Bestimmungen festgelegten Fällen sperren oder löschen, insbesondere wenn wir Informationen oder den Verdacht haben, dass der Benutzer einen Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder die Bestimmungen verletzt.
    3. Wir können das Benutzerkonto eines Benutzers sperren, wenn wir den Verdacht haben, dass der Benutzer Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder die Vorschriften verletzt, und es wurden Verfahren eingeführt, um einen solchen Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Wenn das Konto des Nutzers gesperrt wird, können wir seine Fähigkeit einschränken, Gelder von den Konten der Spendensammler abzuheben, sowie seine Fähigkeit, Spenden für Spendensammler anzunehmen. Sollte der Verdacht widerlegt werden, werden wir dem Nutzer umgehend den vollen Zugang zu seinem Nutzerkonto wieder ermöglichen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Nutzerkonto gelöscht (abgesehen von anderen rechtlichen Maßnahmen). Bitte beachten Sie, dass die automatische Sperrung von Abhebungen nach Erreichen der in Punkt 5.1 angegebenen Betragsschwellen keine Sperrung des Benutzerkontos darstellt und nicht bedeutet, dass wir einen besonderen Verdacht in Bezug auf Ihren Fundraiser haben - dies ist ein normales Verfahren, das wir auf alle Organisatoren gleichermaßen anwenden.
    4. Wenn wir ein Nutzerkonto löschen, weil der Nutzer gegen das Gesetz verstößt oder die in den Bestimmungen festgelegten Rollen verletzt, können wir Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass er ein neues Konto erstellt (Blacklisting).
    5. Wenn wir ein Nutzerkonto löschen und noch Guthaben auf einem der Konten des Nutzers vorhanden ist, können wir:
      1. die von den zuständigen Behörden (z. B. Strafverfolgungsbehörden) erteilten gesetzlichen Anweisungen zur Verfügung über die Gelder befolgen - wenn wir solche Anweisungen erhalten, müssen wir sie immer befolgen und die folgenden Punkte gelten nicht;
      2. die Guthaben auf den Konten der Spender an die Unterstützer zurücküberweisen und dabei die in Punkt 11 genannten Aufgaben wahrnehmen - wenn der Verdacht auf Betrug oder eine anderweitig unlautere Beschaffung der Spenden besteht;
      3. eine Abbuchung aller Gelder auf das Bankkonto des Veranstalters vornehmen - wenn kein Betrugsverdacht besteht und die Kontolöschung aus anderen Gründen erfolgt.
  11. RÜCKERSTATTUNGEN
    1. Der Veranstalter kann beschließen, jede einzelne Spende zu erstatten, indem er uns einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der Organisator kann auch beschließen, den gesamten Restbetrag der Spendenaktion an die Unterstützer zurückzuerstatten.
    2. Rückerstattungen durch den Organisator sind nicht möglich, wenn die Abhebungen vom Konto des Spendensammlers aus irgendeinem Grund eingeschränkt sind.
    3. Wenn der Saldo des Spendenkontos nicht ausreicht, um alle Spenden in Folge (aufgrund der Abhebungen des Veranstalters) zurückzuerstatten, und der Veranstalter uns anweist, den gesamten Saldo des Spendenkontos zurückzuerstatten, oder wir beschließen, ihn in den an anderer Stelle in den Bestimmungen festgelegten Fällen zurückzuerstatten, werden die Rückerstattungen in der Reihenfolge der jüngsten und ältesten Spenden vorgenommen. Sollte der bei der Rückerstattung verbleibende Betrag nicht ausreichen, um eine bestimmte Spende zu decken, wird diese Rückerstattung nicht ausgeführt und wir erstatten sie dem nächsten Unterstützer in der Reihe. Wenn der nach der Rückerstattung verbleibende Betrag nicht ausreicht, um eine beliebige Spende zu decken, erfolgt eine Teilrückerstattung in dieser Höhe an den ersten Unterstützer in der Reihe, der keine vollständige Rückerstattung erhalten hat.
    4. Die Rückerstattung erfolgt in Euro auf das Bankkonto des Unterstützers, von dessen Zahlungskarte die Spende geleistet wurde, oder direkt auf das Bankkonto des Unterstützers, wenn die Spende per Banküberweisung geleistet wurde. Wird ein solches Konto in einer anderen Währung als Euro geführt, können Gebühren oder Wechselkurse von Dritten anfallen.
  12. GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG/ BEKÄMPFUNG DER TERRORISMUSFINANZIERUNG
    1. Als Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen unterliegen wir dem polnischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 sowie den einschlägigen EU-Verordnungen zu diesem Thema. Diese bilden die Rechtsgrundlage für unsere Rechte und Pflichten in dieser Angelegenheit.
    2. Um unsere gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, müssen wir die Transaktionen auf der Website überwachen, um Unregelmäßigkeiten zu finden, die auf den Verdacht von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Es kann auch sein, dass wir Ihnen zusätzliche Fragen stellen oder zusätzliche Dokumente von Ihnen anfordern müssen, um die Art Ihrer Transaktionen oder Ihr Ziel, eine Geschäftsbeziehung mit uns zu unterhalten, besser zu verstehen. Dies kann auch in Fällen geschehen, die nicht an anderer Stelle in den Verordnungen festgelegt sind. Wenn Sie uns keine angemessenen Erklärungen und/oder die angeforderten Dokumente zur Verfügung stellen, kann dies zu Einschränkungen Ihres Benutzerkontos oder zur Beendigung unserer Geschäftsbeziehung führen. Wir sind außerdem verpflichtet, jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Behörden zu melden.
  13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
    1. Der Name der Website, unser Logo, das grafische Design, die Software, der Website-Code und die Datenbank sind als geistiges Eigentum gesetzlich geschützt.
    2. Indem Sie etwas auf der Website veröffentlichen (z. B. Fotos auf Ihrer Spendenaktion, digitale Angebote, die Sie machen), bestätigen Sie, dass die Art und Weise, wie Sie es verwenden, keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt.
    3. Wenn Sie behaupten, dass von einem Nutzer eingestellte Inhalte Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzen, können Sie uns unter kontaktieren (wenn möglich, indem Sie uns einen Nachweis über Ihre Rechte vorlegen). Wir werden solche Inhalte sperren, wenn ein Verdacht auf eine solche Verletzung besteht.
    4. Wenn wir Ihre Spendenaktion für besonders interessant, neu oder unterstützenswert halten, können wir sie auf unserer Website oder außerhalb der Website (z. B. in unseren sozialen Medien oder über Google-Anzeigen) kostenlos bewerben. Diese Werbung kann mit der Werbung auf der Website selbst kombiniert werden. Indem Sie eine Spendenaktion auf der Website veröffentlichen, erteilen Sie uns die Erlaubnis, die von Ihnen eingestellten Inhalte auf diese Weise zu nutzen.
  14. BESCHWERDEN
    1. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Zahlungsdienste von unzureichender Qualität sind oder wir sie unter Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen erbringen, können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen. Die Beschwerde kann per Post an oder schriftlich an unser Büro gerichtet werden: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Wroclaw, Polen. Sie können die Beschwerde auch persönlich in unserem Büro einreichen, wenn Sie dies wünschen.
    2. In Ihrer Beschwerde sollten Sie die betreffende Angelegenheit kurz beschreiben und ausreichende Angaben machen, damit wir sie identifizieren können. Sollte uns dies nicht möglich sein, können wir Sie um weitere Erläuterungen bitten, bevor wir die Beschwerde beantworten.
    3. Wir werden Ihre Beschwerde so schnell wie möglich beantworten, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie bei uns eingegangen ist. In komplexen Angelegenheiten können wir die Frist für die Beantwortung um weitere 30 Tage verlängern, aber wenn wir dies tun, werden wir Sie innerhalb der ursprünglichen Frist von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde davon in Kenntnis setzen und erklären, warum wir die Angelegenheit für komplex halten. Unsere Antwort wird Ihnen per E-Mail oder, falls Sie dies wünschen, per Post zugestellt.
    4. Bitte beachten Sie, dass wir die Spendenzahlungen nicht selbst abwickeln (unsere Zahlungsdienste beschränken sich auf die Führung der Konten der Fundraiser und die Bearbeitung von Abhebungen). Wenn Sie eine Beschwerde über die Abwicklung von Spendenzahlungen haben, sollten Sie diese direkt bei PayU S.A. einreichen. Die Art und Weise, wie eine solche Beschwerde eingereicht und bearbeitet wird, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Spendenzahlungen (auch hier verfügbar) beschrieben. Sie können eine solche Beschwerde auch bei uns einreichen und wir werden sie an PayU S.A. weiterleiten.
  15. MEINUNGEN UND KOMMENTARE
    1. Nutzer können ihre Meinungen und Kommentare auf der Website veröffentlichen (z. B. wenn sie eine Spende tätigen oder ihre Meinung zu einer bestimmten Spendenaktion oder einem Blogbeitrag äußern).
    2. Der Inhalt bestimmter Kommentare und Meinungen wird von unseren Mitarbeitern im Rahmen der üblichen Verifizierungsaktivitäten überprüft.
    3. Unsere Mitarbeiter entfernen Meinungen und Kommentare mit rechtswidrigem Inhalt, d. h. alle Informationen, die als solche oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht, in Einklang stehen, unabhängig vom genauen Gegenstand oder der Art dieses Rechts.
    4. Darüber hinaus können unsere Mitarbeiter auch die Veröffentlichung von Inhalten verweigern oder diese löschen, die:
      • a) im Widerspruch zum Thema stehen, z. B. zum Thema einer bestimmten Spendenaktion oder eines Blogbeitrags;
      • b) Links enthält;
      • c) zur Durchführung von Aktivitäten verwendet werden, die mit unseren konkurrieren, z. B. Werbung für konkurrierende Websites;
      • d) zur Durchführung von verbotenen Werbe-, Promotions- und Marketingaktivitäten verwendet wird, insbesondere durch die Veröffentlichung von Anzeigen und die Förderung von Produkten, Dienstleistungen und Projekten;
      • e) zur Durchführung von gesetzlich verbotenen Aktivitäten verwendet wird, z.B. Betrugsversuche und Erpressung anderer Nutzer;
      • f) zu Gewalt gegen Lebewesen, einschließlich Tieren, aufruft oder solche Gewalt gutheißt;
      • g) ein faschistisches oder anderes totalitäres Staatssystem propagiert;
      • h) zu Hass aufgrund von Unterschieden im Geschlecht, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Rasse, der Religion oder aufgrund von Irreligiosität aufruft oder einen solchen Hass gutheißt;
      • i) eine Gruppe von Menschen oder einzelne Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen, nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit oder wegen des Fehlens eines religiösen Bekenntnisses beleidigt;
      • j) Anzeichen von Geschlechterdiskriminierung enthält oder chauvinistisch und/oder frauenfeindlich ist;
      • k) Dritte verleumdet oder beleidigt;
      • l) die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen;
      • m) explizite Sprache oder andere Inhalte mit beleidigendem Charakter enthält;
      • n) zu gefährlichem Verhalten aufruft oder es gutheißt;
      • o) religiöse Gefühle verletzen;
      • p) anderen Unbehagen bereiten kann, insbesondere durch mangelndes Einfühlungsvermögen oder fehlenden Respekt gegenüber anderen Nutzern;
      • q) in sonstiger Weise gegen die geltende Rechtsordnung oder die guten Sitten verstößt.
    5. Explizite Sprache und Links zu Spendenaktionen, die auf Crowdfunding-Websites organisiert werden, werden automatisch aus dem Inhalt der Meinungen und Kommentare entfernt (um Spam zu vermeiden).
    6. Nutzer, die der Ansicht sind, dass der Inhalt einer auf der Website veröffentlichten Meinung oder eines Kommentars rechtswidrig ist oder gegen die Bestimmungen der Verordnungen verstößt, können uns über das hier verlinkte Formular einen Bericht über diesen Inhalt zukommen lassen .
    7. Wir prüfen die Meldung und treffen eine Entscheidung über den Inhalt, auf den sich die Meldung bezieht, auf nicht willkürliche, objektive und zeitnahe Weise (bis zu 14 Tage).
    8. Wir benachrichtigen die Person, die die Meldung eingereicht hat, unverzüglich über die getroffene Entscheidung.
    9. Unsere Entscheidung kann darin bestehen, den Inhalt zu entfernen oder den Inhalt auf der Website zu belassen.
    10. Im Falle der Entfernung einer Meinung oder eines Kommentars informiert unser Mitarbeiter den Nutzer, der den Kommentar verfasst hat, über diese Tatsache. Der Nutzer kann gegen unsere Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gründe für die Entfernung Widerspruch einlegen.
    11. Der Einspruch sollte eine umfassende Begründung enthalten.
    12. Wir prüfen Einsprüche innerhalb von 14 Tagen.
    13. Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Bedrohung für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird, unterrichten wir unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Mitgliedstaaten über diesen Verdacht und stellen alle verfügbaren einschlägigen Informationen zur Verfügung.
    14. Für die direkte Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Verwaltungsrat haben wir eine elektronische Kontaktstelle eingerichtet, die mit der Website verknüpft ist - verwenden Sie diese E-Mail-Adresse: .
  16. VERSCHIEDENE ANMERKUNGEN
    1. Die Nutzung der Website hängt von der Erfüllung der technischen Voraussetzungen ab. Um unsere Dienste ordnungsgemäß nutzen zu können, sollte der Nutzer im Besitz folgender Geräte sein
      1. ein Gerät, das es dem Nutzer ermöglicht, die Ressourcen des Internets zu nutzen,
      2. einen Anschluss an das globale Internet-Netzwerk,
      3. einen aktuellen Webbrowser, der SSL-verschlüsselte Verbindungen unterstützt.
    2. Die Nutzung aller oder einiger Funktionen der Website kann die Installation von Software wie Java oder JavaScript sowie die Annahme von Cookies in den Browsereinstellungen und den Besitz einer E-Mail-Adresse und eines Mobiltelefons erfordern.
    3. Wenn die Gelder auf dem Konto des Spenders in einem Vollstreckungsverfahren gepfändet werden, können wir gezwungen sein, sie an die zuständige Behörde (z. B. den Gerichtsvollzieher) zu überweisen. Wenn der Betrag der Pfändung, von der wir benachrichtigt werden, höher ist als der Kontostand des Spendensammlers zum Zeitpunkt der Benachrichtigung, können wir auch die Möglichkeit von Spenden an den Spendensammler sperren, um die Unterstützer davor zu schützen, für einen Zweck zu spenden, der nicht verwirklicht wird - es sei denn, der Zweck des Spendensammlers bestand darin, die Schulden des Veranstalters zu decken.
    4. Auf der Website ist es den registrierten Nutzern möglich, die Spendenaktionen anderer Nutzer zu kommentieren. Der Organisator der Spendensammlung kann die Möglichkeit, diese zu kommentieren, jederzeit sperren, was auch dazu führt, dass alle vorherigen Kommentare ausgeblendet werden. Es ist verboten, sich in den Kommentaren abfällig zu äußern, illegale Inhalte zu veröffentlichen (einschließlich Links zu Seiten mit illegalen Inhalten), Links zu eigenen Spendenaktionen zu veröffentlichen (Spamming) oder sie zu nutzen, um andere zu diffamieren oder zu beleidigen. Wir können solche Kommentare löschen und - in extremen Fällen - das Nutzerkonto des Nutzers löschen oder sperren.
    5. Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es verboten, die von Ihnen erstellten Fundraiser auf andere Weise als zum Sammeln von Geld von Unterstützern zu nutzen, um Ihr Projekt zu realisieren, insbesondere um Sonderangebote oder Aktionen bei Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern zu missbrauchen, bei denen Sie einen bestimmten Umsatz auf einem Konto oder Instrument tätigen müssen. Der Fundraiser ist nicht dazu gedacht, als digitale Geldbörse zu dienen, in der nur der Organisator selbst spenden kann. Solche Fundraiser können von uns gelöscht werden, und in extremen Fällen können wir auch das Benutzerkonto des Organisators sperren oder löschen.
    6. Im Falle des Todes des Organisators:
      1. wenn die Spendensammlung organisiert wurde, um die privaten Ziele des Organisators zu erfüllen - sperren wir den Spendensammler, bis sich seine Erben melden. Nachdem wir einen gerichtlichen Nachweis über deren Erbe erhalten haben, überweisen wir ihnen die Gelder, die bei all diesen Fundraisern gesammelt wurden, und schließen dann das Benutzerkonto des verstorbenen Organisators.
      2. Wenn die Spendenaktion für einen Begünstigten organisiert wurde, können wir uns mit dem Begünstigten in Verbindung setzen und ihm den auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Betrag überweisen. Dies stellt eine Ausnahme von der Rolle dar, dass der Organisator als Eigentümer aller auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder angesehen wird.
    7. Diese Regelungen werden nach polnischem Recht erlassen. Sofern Sie nicht nach polnischem Recht berechtigt sind, Ihre Ansprüche gegen uns in Ihrem Land geltend zu machen, ist das Gericht unseres Geschäftssitzes für alle zwischen uns entstehenden Angelegenheiten zuständig.
    8. Diese Bestimmungen sind in englischer Sprache verfasst, die auch die einzige Originalsprache bleibt. Nutzer aus nicht englischsprachigen Regionen können auf die maschinell übersetzte Version der Website weitergeleitet werden oder die Website in der von ihnen gewählten Sprache anzeigen lassen, was die Anzeige der Verordnungen in anderen Sprachen ermöglichen würde. Sollte sich in einem solchen Fall ein Fehler oder eine Unklarheit aus der Übersetzung ergeben, so ist die englische Originalfassung der Verordnungen maßgebend. Die vorgenannte Regel gilt auch für alle anderen Texte, Informationen oder Mitteilungen auf der Website.
    9. Sollten wir uns aus irgendeinem Grund dazu entschließen, unsere Dienste dauerhaft einzustellen, werden wir unsere Nutzer davon in Kenntnis setzen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, neue Spendenaktionen zu organisieren, und die bereits bestehenden Spendenaktionen können für den in der Mitteilung angegebenen Zeitraum fortgesetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Spendenaktionen gelöscht und die Guthaben aller Spendenkonten auf die Bankkonten der Organisatoren übertragen.
KOSTEN

Sie fragen sich, wie viel es kostet, eine Spendenaktion auf 4fund.com zu veranstalten? Sie können Ihre Spendenaktion ohne Gebühren starten und verwalten! Das Einrichten und Nutzen eines Kontos auf 4fund.com ist 100% KOSTENLOS für jeden. Wir bieten Ihnen die einzigartige Möglichkeit, eine Spendenaktion ohne Vorabkosten zu starten. Darüber hinaus gibt es auch keine Provision für Ein- und Auszahlungen.

Für Spender fallen ebenfalls keine Gebühren oder Provisionen an, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. 100% Ihrer Spende geht an den Organisator der Spendenaktion - es gibt keine obligatorische Transaktionsgebühr. Spender können 4fund.com mit einer optionalen Unterstützung helfen, aber es ist nie erforderlich.

Im Spenden- und Abhebungsprozess haben wir die Option hinzugefügt, 4fund.com zu unterstützen - wenn Sie nicht spenden möchten, kreuzen Sie das Kästchen für die Unterstützung nicht an, und wenn wir Sie durch Hervorhebung des entsprechenden Abschnitts an die Unterstützung erinnern - wählen Sie "Nein, danke".


Unsere Kerndienste sind völlig kostenlos, aber als Organisator können Sie auch verschiedene Werbe- und Erweiterungsoptionen erwerben. Die Preise können Sie unten einsehen.

Premiumdienste*
DauerPreis
Einzelne Website-Adresse (Alias)7 / 14 / 30 Tage 1 / 2 / 3 Euro
Geworbene Spendenaktion
7 / 14 / 30 Tage5 / 10 / 15 Euro
Highlight der beworbenen Spendenaktion
7 / 14 / 30 Tage 8 / 16 / 24 Euro
Package (individuelle Website-Adresse, beworbene Spendenaktion und Highlight)
7 / 14 / 30 Tage 9 / 18 / 27 Euro

*Vor der Annahme der Premium-Dienste des Spendensammlers werden Dokumente zum Nachweis der Glaubwürdigkeit des Spendensammlers verlangt. Werden diese nicht vorgelegt, können die Premium-Funktionen des Fundraisers abgelehnt werden.


Gebühren für Rücksendungen

Die Gebühr für eine Rücksendung beträgt 0,5 Euro.

Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge.

RAHMENVEREINBARUNG

    Anhang Nr. 1 – RAHMENVERTRAG ZUR BEREITSTELLUNG VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
  1. IM VERTRAG VERWENDETE BEDINGUNGEN
    1. Sofern in diesem Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Zahlungsdiensten (im Folgenden: der Vertrag) nichts anderes festgelegt ist, haben alle darin verwendeten großgeschriebenen Begriffe die in Punkt 1 der Nutzungsbedingungen von 4fund.com (im Folgenden: die Bestimmungen) festgelegte Bedeutung, die dem Vertrag als Anhang beigefügt sind Zu. Alle im Vertrag verwendeten Rechtsbegriffe haben die ihnen durch die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG zugewiesene Bedeutung. 2009/110/EG und 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, deren Umsetzung das polnische PSA darstellt.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Der Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter und uns zustande, wenn die letzte der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      1. Der Veranstalter hat die Identitätsprüfung gemäß Punkt 1 abgeschlossen. 3.3. der Verordnungen;
      2. Der Veranstalter hat seine erste Spendenaktion organisiert.
    2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. INFORMATIONEN ZUM DIENSTLEISTER
    1. Die auf der Grundlage des Vertrags erbrachten Zahlungsdienstleistungen werden direkt von uns erbracht, d. h. von Zrzutka.pl sp. z oo, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit TIN (NIP)-Nummer 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168.
    2. Wir sind ein Zahlungsdienstleister (krajowa instytucja płatnicza), der von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) mit der Lizenznummer IP48/2019 lizenziert ist. Sie können unseren Status als Zahlungsdienstleister hier überprüfen. Wir haben die Absicht, unsere Zahlungsdienste in allen EWR-Ländern auf der Grundlage der Freiheit des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs anzubieten, unserer Aufsichtsbehörde gemeldet und diese an alle Finanzaufsichtsbehörden im EWR weitergeleitet. Keine Behörde hat Einwände dagegen erhoben, dass wir solche Dienstleistungen in ihrem Land erbringen, oder die Bedingungen dafür eingeschränkt.
  4. INFORMATIONEN ZU DEN ANGEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN
    1. Zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erbringen wir für den Veranstalter die folgenden Zahlungsdienste:
      1. Führung eines Zahlungskontos in Form eines Spendenaktionskontos für jede einzelne Spendenaktion;
      2. Bearbeitung von Überweisungen auf Zahlungsanweisung des Veranstalters – in Form einer Auszahlung von Geldern vom Konto des Spendensammlers auf das Bankkonto des Veranstalters;
      3. Bearbeitung von Überweisungen auf Zahlungsanweisung des Veranstalters – in Form der Rückerstattung der Spenden an die Unterstützer;
      4. Bereitstellung eines Zahlungsinstruments in Form von Funktionalitäten der Website, die die Übermittlung von Zahlungsaufträgen ermöglichen.
    2. Ein Zahlungsauftrag kann vom Veranstalter nur über die Website übermittelt werden.
    3. Die auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder des Veranstalters werden nicht verzinst.
    4. Mit den in den Bestimmungen genannten Ausnahmen können die auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder nur für die Ausführung der Zahlungsaufträge des Organisators verwendet und a) auf das Bankkonto des Organisators ausgezahlt und b) an die Unterstützer zurückgegeben werden.
    5. Um einen Auszahlungsauftrag zu erteilen, muss der Veranstalter seinem Benutzerkonto zunächst eine Zahlungskarte zuordnen, die von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die Lösung VISA Direct ® oder Mastercard Send ® unterstützt, wie in Punkt 1 beschrieben. 4.13 des Reglements. Sollte das kartenausgebende Finanzinstitut die entsprechende Lösung nicht unterstützen, werden Abhebungszahlungsaufträge erst dann ausgeführt, wenn der Veranstalter eine Karte des kartenausgebenden Instituts zuweist.
    6. Überweisungen, deren Beträge höher sind als der aktuelle Kontostand des Spendensammlers, werden nicht bearbeitet.
    7. Der Zahlungsvorgang wird vom Veranstalter autorisiert, indem er in seinem Benutzerkonto die Option „Auszahlen“ auswählt, den Auszahlungsbetrag festlegt und auf die Schaltfläche „Auszahlen“ klickt. Darüber hinaus können Sie einen vertrauenswürdigen Empfänger erstellen, Rücksendungen vom Konto des Spendensammlers an die Unterstützer anordnen, auf die Registerkarte „Verifizierung“ zugreifen und auf den Bildschirm mit dem Verlauf der Abhebungen zugreifen (falls er zum ersten Mal verwendet wird oder den Verlauf von Abhebungen enthalten soll). Abhebungen, die älter als 90 Tage sind oder wenn mehr als 90 Tage seit dem letzten Zugriff des Veranstalters auf die Informationen zur Abhebungshistorie vergangen sind oder 90 Tage seit der letzten Verwendung der starken Authentifizierung vergangen sind), verlangt der Veranstalter die Bereitstellung des an die E-Mail-Adresse gesendeten Authentifizierungscodes oder an seine dem Benutzerkonto zugeordnete Mobiltelefonnummer (sofern er diese angegeben hat). Bis zur Bereitstellung des Authentifizierungscodes durch den Veranstalter wird der Zahlungsvorgang bzw. die im vorstehenden Satz genannte Dienstleistung nicht durchgeführt.
    8. Der Zahlungsverkehr wird in der Währung Euro abgewickelt.
    9. Der maximale Einzelauszahlungsbetrag beträgt 20.000 EUR. Der Veranstalter kann in seinem Benutzerkonto auch eigene Einzel- und Tagestransaktionslimits festlegen.
  5. STARKE KUNDENAUTHENTIFIZIERUNG
    1. Immer wenn eine Transaktion durch eine starke Kundenauthentifizierung bestätigt werden soll, wird ein Authentifizierungscode generiert und an die E-Mail-Adresse des Veranstalters oder an seine Mobiltelefonnummer (sofern er diese angegeben hat) gesendet.
    2. Der Authentifizierungscode ist seit seiner Generierung 5 Minuten lang gültig.
    3. Fünf aufeinanderfolgende Verifizierungsversuche mit einem falschen Login, Passwort oder Authentifizierungscode führen dazu, dass die Verifizierungsmöglichkeit vorübergehend für 30 Sekunden gesperrt wird. Zehn solcher Versuche führen dazu, dass die Verifizierungsfähigkeit vorübergehend für 30 Minuten gesperrt wird.
    4. Wenn der Organisator nach dem Zugriff auf das Konto seines Spendensammlers 5 Minuten lang inaktiv ist, wird er automatisch abgemeldet.
    5. Nach Beendigung des Vertrages werden wir den Benutzernamen und das Passwort des Veranstalters löschen sowie etwaige Authentifizierungscodes deaktivieren.
  6. FRIST FÜR DEN ABSCHLUSS DER ZAHLUNGSVORGANG
    1. Aufgrund der Verwendung der MasterCard Send®- und Visa Direct®-Lösungen sollten die meisten Zahlungstransaktionen (sowohl Abhebungen vom Konto des Spendensammlers als auch die Gutschrift einer Spende darauf) nahezu in Echtzeit abgeschlossen werden. Die garantierte Frist für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen beträgt jedoch bis zum Ablauf des nächsten Werktages nach Erteilung des Zahlungsauftrags. Wenn der Zahlungsauftrag an einem arbeitsfreien Tag erteilt wurde, endet die Frist am nächsten Werktag nach dem ersten darauffolgenden Werktag.
    2. Ein Zahlungsauftrag kann nicht mehr zurückgezogen werden, nachdem er gemäß Abschnitt 4.7 autorisiert wurde
  7. INFORMATIONSPFLICHTEN
    1. Nach Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit verlangen, dass wir ihm eine gedruckte Kopie des Vertrages an seine Postanschrift oder eine elektronische Kopie des Vertrages an seine E-Mail-Adresse senden. Der Vertrag ist vor seinem Abschluss hier auf unserer Website verfügbar.
    2. Nach Eingang der Zahlung auf dem Konto des Spendensammlers und nach Abschluss der Zahlungstransaktion übermitteln wir dem Veranstalter folgende Informationen:
      1. Identifizierung des Zahlungsvorgangs und des Zahlers oder Zahlungsempfängers;
      2. Angabe des Betrags der Zahlungstransaktion;
      3. über die Höhe etwaiger Gebühren und Provisionen für den Zahlungsvorgang;
      4. unter Angabe des Datums des Eingangs des Zahlungsauftrags.
    3. Nach dem Einloggen in das Benutzerkonto kann der Veranstalter jederzeit den Status des Zahlungsvorgangs und den Kontostand des Spendensammlers überprüfen, sofern aufgrund von im Voraus geplanten technischen Arbeiten kein Zugriff auf das Benutzerkonto möglich ist.
    4. Die Bestätigung des Zahlungsvorgangs wird in elektronischer Form ausgestellt und ist auf der Website verfügbar.
    5. Der Organisator kann jederzeit auf den Verlauf seiner Zahlungstransaktionen zugreifen, indem er sich bei seinem Benutzerkonto anmeldet und in seiner Spendenaktion auf die Schaltfläche „Finanzen“ klickt.
    6. Allen unseren Kunden, die Verbraucherstatus haben, stellen wir mindestens einmal jährlich eine Übersicht aller von uns im Zahlungsverkehr erhobenen Entgelte zur Verfügung. Die Zusammenfassung wird an die E-Mail-Adresse des Veranstalters gesendet. Die Zusammenfassung wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann verlangen, dass wir eine gedruckte Kopie der Zusammenfassung an seine Postanschrift senden.
  8. ZAHLUNGSDIENSTE DRITTER
    1. Wir bieten unsere eigenen Zahlungsdienste an, die auf S. 4.1., nur für den Veranstalter. Der für eine Spende an eine Spendenaktion erforderliche Zahlungsinitiierungsdienst wird von einem Dritten bereitgestellt – PayU SA mit Sitz in Poznań, 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186, ein lizenzierter Zahlungsdienstleister unter der Aufsicht der polnischen Finanzaufsichtsbehörde, eingetragen im Register der Zahlungsdienstleister unter der Nummer IP1/2012, mit der TIN (NIP)-Nummer 7792308495, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000274399. Sie können den Status ihres Zahlungsdienstleisters hier überprüfen. Wir übernehmen jedoch alle PayU SA-Gebühren für eine solche Transaktion – dem Supporter wird keine Gebühr berechnet.
  9. GEBÜHREN UND ENTGELTE
    1. Für die in S. 1 genannten Zahlungsdienste erheben wir keine Gebühren oder Provisionen. 4.1. und wir übernehmen alle von PayU SA erhobenen Gebühren für Zahlungsdienste, die für den Vorgang einer Spende erforderlich sind. Wir werden stattdessen die Unterstützer und Organisatoren bitten, bei der Erteilung ihres Zahlungsauftrags eine separate Spende an uns zu leisten. Diese Spende ist freiwillig, was bedeutet, dass die Verweigerung der Spende keinerlei Auswirkungen auf die Bearbeitung oder den Abschluss des Zahlungsauftrags hat.
    2. Für einige Premium-Dienste erheben wir Gebühren, bei denen es sich nicht um Zahlungsdienste handelt, die sich jedoch positiv auf die öffentliche Sichtbarkeit oder Beliebtheit Ihrer Spendenaktion auswirken können. Diese Dienstleistungen und die entsprechenden Gebühren sind in der Anlage Nr. aufgeführt. 2 zum Reglement – Gebühren- und Entgeltverzeichnis.
  10. DENIAL OF SERVICE
    1. Wir können die Ausführung eines Zahlungsauftrags verweigern oder verschieben, nachdem er autorisiert wurde, wenn:
      1. der Zahlungsauftrag auf andere Weise als im Vertrag vorgesehen (z. B. per E-Mail, schriftlich) erteilt wurde;
      2. der Saldo des Kontos des Spendensammlers reicht nicht aus, um den Zahlungsauftrag auszuführen;
      3. die Möglichkeit, Abhebungen vorzunehmen und/oder Spenden zu erhalten, bleibt in den in den Bestimmungen angegebenen Fällen vorübergehend gesperrt;
      4. wir begründeten Verdacht haben, dass die Zahlungsanweisung auf einen Betrug zurückzuführen ist, insbesondere dass sich ein Unbefugter Zugriff auf das Benutzerkonto des Veranstalters verschafft hat;
      5. Die Verarbeitung der Transaktionen des Veranstalters ist uns durch die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersagt, insbesondere wenn wir nicht in der Lage sind, die Sorgfaltspflicht unserer Kunden zu erfüllen (z. B. um die Herkunft der Gelder bei der Spendenaktion oder den Verwendungszweck des Veranstalters festzustellen). Unsere Dienstleistungen).
    2. Der Veranstalter wird über die Ablehnung der Ausführung seines Zahlungsauftrags über sein Benutzerkonto informiert. Wenn uns das Gesetz nicht daran hindert, solche Informationen bereitzustellen, werden wir den Grund für die Ablehnung oder Verschiebung der Ausführung eines Zahlungsauftrags angeben und Ihnen eine Möglichkeit aufzeigen, den Zahlungsauftrag so zu korrigieren, dass er ausgeführt wird.
    3. Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir neben der Verweigerung oder Verschiebung der Ausführung eines Zahlungsauftrags auch dazu verpflichtet sind, die zuständigen Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, über jedes rechtswidrige Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Zahlungsdienste zu informieren, von dem wir Kenntnis haben oder das berechtigte Gründe hat vermuten.
    4. Wir haften nicht für die Verweigerung oder Verzögerung der Ausführung einer Zahlungsanweisung, wenn diese auf den oben genannten Gründen beruht oder sich aus einer entsprechenden Anordnung einer zuständigen, im Rahmen des Gesetzes handelnden Behörde ergibt.
  11. SICHERHEIT DES ZAHLUNGSVERFAHRENS
    1. Die Sicherheit des Betriebs der Website, einschließlich der Sicherheit der Kommunikation, wird insbesondere gewährleistet durch: a) den Einsatz von Software, die die Kontrolle des Informationsflusses zwischen dem IT-System des Betreibers und dem öffentlichen Netzwerk ermöglicht, b) die Sicherstellung, dass der Kunde sie nutzt die Website so zu gestalten, dass unbefugter Zugriff auf den Inhalt der Nachricht verhindert wird, c) Sicherstellung der Kundenauthentifizierung zumindest durch Angabe eines Passworts und eines Logins.
    2. Die Nutzung der Website durch den Kunden erfolgt in einer Weise, die einen unbefugten Zugriff auf die Inhalte verhindert, insbesondere mittels einer verschlüsselten SSL-Verbindung.
    3. Der Zahlungsauftrag wird auf der Website gesichert durch: a) Identifizierung des Kunden, b) Autorisierung des Zahlungsauftrags durch den Kunden
    4. Das Passwort zum Benutzerkonto und der Authentifizierungscode: a) sind nur für den Kunden bestimmt, b) dürfen in keiner Form an Dritte, auch nicht an Familienangehörige, weitergegeben werden, c) sind weder den Behörden noch unseren Mitarbeitern bekannt, as sowie andere in unserem Namen handelnde Unternehmen, d) werden gemäß Verfahren gesendet, die ihre Vertraulichkeit bei der Verwendung von Computerprogrammen gewährleisten, und der Erhalt von Informationen über einen von ihnen ermöglicht nicht gleichzeitig den Erhalt von Informationen über den anderen.
    5. Wir wenden ein sicheres Verfahren zur Benachrichtigung des Kunden bei Betrug, Betrugsverdacht oder Sicherheitsbedrohungen an. Eine solche Benachrichtigung ist nach der Anmeldung im Benutzerkonto verfügbar und wir benachrichtigen den Kunden per SMS (sofern der Kunde seine Telefonnummer angegeben hat) oder E-Mail über die Verfügbarkeit, ohne den Inhalt der Benachrichtigung preiszugeben.
    6. Das in Abschnitt 11.5 oben beschriebene Verfahren wird auch verwendet, um den Kunden über schwerwiegende IT-Sicherheitsverstöße oder Vorfälle zu informieren, die seine finanziellen Interessen oder die Datenintegrität beeinträchtigen könnten.
  12. PFLICHTEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE SICHERHEIT VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
    1. Der Kunde muss seine personalisierten Daten zur Sicherung des Zugangs zum Benutzerkonto (Login, Passwort) und den Zugang zu Authentifizierungscodes, biometrischen Daten oder anderen personalisierten Sicherheitsdaten sicher und sorgfältig speichern, so dass keine andere Person Zugriff darauf hat.
    2. Der Kunde sollte Antivirensoftware, Firewalls und entsprechende Sicherheitspatches verwenden, um die Sicherheit der übermittelten Zahlungsaufträge zu gewährleisten, sowie ernsthafte Bedrohungen und Risiken analysieren, die sich aus dem Herunterladen von Software aus dem Internet ergeben, wenn der Kunde nicht sicher ist, dass die Software authentisch ist und wurde nicht manipuliert.
    3. Der Kunde sollte nur die authentische Website nutzen, also mit einem Zertifikat, das unsere Daten angibt. Der Kunde sollte sicherstellen, dass er nicht (z. B. durch eine E-Mail, die nicht von uns stammt) auf eine nicht authentische Seite weitergeleitet wird.
    4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine persönlichen Sicherheitsdaten an andere Personen weiterzugeben oder ihnen Zugang zu den von ihm genutzten Geräten zu gewähren, soweit dies die Durchführung von Zahlungsvorgängen über das Benutzerkonto ermöglichen würde (ggf. mit Ausnahme externer Dienstleister). .
    5. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Autorisierung die Richtigkeit der Zahlungsverkehrsdaten (z. B. Zahlungsbetrag, Datum) zu überprüfen.
    6. Der Kunde darf keine externen Anwendungen und Mechanismen verwenden, um sich die Login-, Passwort- oder Authentifizierungscodes und andere personalisierte Sicherheitsdaten auf dem Computer, Telefon oder anderen mobilen Gerät zu merken, über das der Kunde auf sein Benutzerkonto zugreift.
    7. Für den Fall, dass der Kunde Kenntnis davon erlangt oder begründeten Verdacht hat, dass ein Dritter seine Daten erhalten hat, die ihm die Anmeldung auf der Website ermöglichen, einschließlich des Benutzernamens oder Passworts, sollte der Kunde uns dies unverzüglich unter contact@4fund melden. com und ändern Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort.
    8. Wenn der Kunde den Verdacht hat, dass während der Nutzung der Dienste auf der Website eine (potenzielle) betrügerische Transaktion, ein verdächtiges Ereignis oder eine ungewöhnliche Situation stattgefunden hat und dass versucht wurde, menschliche Manipulationstechniken einzusetzen, um Informationen zu erhalten oder in Netzwerken nach Informationen zu suchen Um einen Betrug zu begehen oder sich unbefugten Zugriff auf einen Computer oder ein Netzwerk zu verschaffen (Social-Engineering-Angriffe), sollten sie uns unverzüglich unter benachrichtigen.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, Fälle von nicht autorisierten oder fehlerhaft eingeleiteten oder ausgeführten Zahlungsvorgängen unverzüglich zu melden, sobald er von einem solchen Zahlungsvorgang erfährt, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung seines Fundraiser-Kontos oder von der Datum, an dem die Transaktion durchgeführt werden sollte. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch des Kunden gegen uns wegen eines nicht autorisierten, nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsvorgangs.
    10. Die Kommunikation per E-Mail, an die E-Mail-Adresse des Kunden sowie über das Benutzerkonto auf der Website stellen sichere Kommunikationskanäle zwischen uns und dem Kunden im Rahmen der korrekten und sicheren Nutzung von Zahlungsdiensten dar. Alle über einen anderen Kanal gesendeten Nachrichten zu unseren Zahlungsdiensten sind nicht zuverlässig.
    11. Wir werden auf die oben beschriebenen Mitteilungen des Kunden in der in S. 1 genannten Weise reagieren. 12.10. Ebenso werden wir den Kunden über (potenzielle) betrügerische Transaktionen oder deren Nichtinitiierung informieren, ihn auch vor dem Auftreten von Angriffen, z. B. Phishing- oder Social-Engineering-Angriffen, warnen und den Kunden über etwaige Änderungen unserer Sicherheit informieren Verfahren.
  13. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR UNBEFUGTE TRANSAKTIONEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns Verlust, Diebstahl, Veruntreuung oder unbefugte Nutzung des Zahlungsinstruments bzw. unbefugten Zugriff auf dieses Instrument unverzüglich per E-Mail an oder telefonisch unter 00 48 570 575 131 zu melden.
    2. Bis wir die oben beschriebene Benachrichtigung erhalten, haftet der Kunde, der Zahler ist, für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge bis zu einem Betrag von 50 Euro, wenn der nicht autorisierte Zahlungsvorgang auf Folgendes zurückzuführen ist:
      1. Zahlungsinstrument geht beim Kunden verloren oder wird ihm gestohlen;
      2. Zahlungsinstrument wird missbraucht.
    3. Der Kunde trägt die oben beschriebene Verantwortung nicht, wenn:
      1. Sie konnten den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung des Zahlungsinstruments vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs nicht feststellen, es sei denn, der Kunde handelte vorsätzlich oder;
      2. Der Verlust des Zahlungsinstruments vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs wurde durch eine Handlung oder Unterlassung unseres Mitarbeiters oder eines unserer Auftragnehmer, die uns bei der Erbringung der Zahlungsdienste unterstützen (z. B. Datenspeicherung, IT-Auftragnehmer), verursacht.
    4. Nach Abgabe der in Punkt 12.1 oben genannten Mitteilung ist der Kunde, der Zahler ist, für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nicht verantwortlich, es sei denn, er hat diese vorsätzlich herbeigeführt.
    5. Der Kunde, der Zahler ist, haftet für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge in folgender Höhe, wenn er sie vorsätzlich verursacht hat oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit mindestens einer der im Vertrag genannten Pflichten beruht. In diesem Fall finden die vorstehenden Punkte 12.3 und 12.4 keine Anwendung.
    6. Sofern wir keine starke Kundenauthentifizierung verlangen, haftet der Kunde, der Zahler ist, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er handelte vorsätzlich.
    7. Wenn wir keine geeigneten Mittel zur Verfügung stellen, um die in Punkt 13.1 oben genannte Benachrichtigung vorzunehmen, ist der Kunde, der Zahler ist, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge verantwortlich, es sei denn, er hat diese vorsätzlich verursacht.
  14. UNSERE HAFTUNG FÜR UNBEFUGTE TRANSAKTIONEN
    1. Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion werden wir dies unverzüglich tun, spätestens jedoch bis zum Ende des Arbeitstages, der auf das Datum folgt, an dem wir von der Durchführung einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion erfahren haben, die dem Konto des Spendensammlers belastet wurde nach Erhalt einer entsprechenden Benachrichtigung den Betrag der nicht autorisierten Zahlungstransaktion an den Kunden zurückerstatten, es sei denn, wir haben begründete und ordnungsgemäß dokumentierte Gründe für den Verdacht eines Betrugs und haben die zuständige Strafverfolgungsbehörde schriftlich darüber informiert. Wir werden das belastete Konto des Spendensammlers in den Zustand zurückversetzen, als ob die nicht autorisierte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden hätte, und die Wertstellung spätestens am Tag der Belastung mit dem Betrag der nicht autorisierten Zahlungstransaktion gutschreiben.
    2. Erfolgt die Erteilung des Zahlungsauftrags direkt durch den Kunden, der Zahler ist, haften wir ihm gegenüber für die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs, es sei denn:
      1. der Kunde es unterlässt, uns die in S. 13 genannte Mitteilung zu übermitteln 12,7 - 12,9 oder 13,1;
      2. die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Zahlungsvorgangs auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt;
      3. Wir können spätestens bis zum Ablauf des nächsten Werktages nach Erhalt der Zahlungsanweisung nachweisen, dass der Betrag der vom Kunden veranlassten Zahlungstransaktion dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wurde.
    3. Sofern wir gemäß S. 14.2 werden wir das belastete Konto des Spendensammlers wieder in den Zustand versetzen, als ob die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung der Zahlungstransaktion stattgefunden hätte. Wenn dies eine Gutschrift auf dem Konto des Spendensammlers bedeutet, darf das Wertstellungsdatum der Gutschrift nicht nach dem Datum der Belastung liegen.
    4. Im Falle eines nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsvorgangs werden wir unabhängig von unserer Haftung auf Verlangen des Zahlers unverzüglich Maßnahmen zur Nachverfolgung des Zahlungsvorgangs ergreifen und den Zahler über unsere Feststellungen kostenfrei informieren.
    5. Unsere in diesem Punkt genannte Haftung umfasst auch etwaige Zinsen und Gebühren, die dem Kunden aufgrund der Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung unseres Zahlungsauftrags in Rechnung gestellt werden.
  15. BESCHWERDEN ÜBER ZAHLUNGSDIENSTE
    1. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Zahlungsdienste Ihnen unter Verstoß gegen geltendes Recht, unehrlich oder irreführend zur Verfügung gestellt werden oder Sie in irgendeiner Weise mit deren Qualität unzufrieden sind, können Sie bei uns eine Beschwerde einreichen. Die Beschwerde kann in Papierform eingereicht werden, indem Sie sie an folgende Adresse senden: Zrzutka.pl sp. z oo, al. Karkonoska 59, 53-015 Breslau, Polen, oder per E-Mail an .
    2. Die Beschwerde sollte umfassend genug sein und alle Informationen enthalten, die erforderlich sind, um Sie als Nutzer unserer Zahlungsdienste zu identifizieren (d. h. Ihre E-Mail-Adresse, die Ihrem Benutzerkonto zugeordnet ist) sowie den Dienst, von dem Sie glauben, dass er nicht ausgeführt wurde bzw nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, die Gründe für diese Annahme und Ihre Erwartungen an die Lösung der Angelegenheit.
    3. Wir können Sie bitten, die oben genannten Informationen zu klären oder anzugeben, wenn Ihre Beschwerde diese nicht enthält. In diesem Fall beginnt die Frist für die Prüfung Ihrer Beschwerde durch Sie, sobald Sie diese Informationen ausgefüllt haben.
    4. Wir werden Ihre Beschwerde spätestens 30 Tage nach Erhalt beantworten. Bei besonders komplexen Angelegenheiten, bei denen wir Ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen antworten können, können wir diese Frist auf bis zu 60 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde verlängern. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden wir Sie spätestens 30 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde darüber informieren, dass wir die Angelegenheit für komplex halten – und erklären, warum.
    5. Wenn wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantworten, wird davon ausgegangen, dass wir mit Ihrem Standpunkt einverstanden sind und Ihre Forderungen akzeptieren.
    6. Wir werden Ihre Beschwerde in Papierform beantworten, wenn uns Ihre Postanschrift vorliegt oder Sie uns diese in Ihrer Beschwerde mitgeteilt haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich verlangt, dass wir Ihnen unsere Antwort per E-Mail zusenden.
    7. Wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim Finanzombudsmann (weitere Informationen hier ) oder bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (weitere Informationen hier ) einreichen. Sie können auch die hier verfügbare europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen.
  16. KOMMUNIKATION
    1. Wir kommunizieren mit unseren Kunden:
      1. über die Website durch Anzeige von Informationen im Benutzerkonto des Veranstalters
      2. über E-Mail-Nachrichten, die an die Adresse gesendet werden, die der Kunde bei der Registrierung des Benutzerkontos angegeben hat.
    2. Sie können mit uns kommunizieren, indem Sie eine E-Mail an senden oder einen Brief an Zrzutka.pl sp. senden. z oo, al. Karkonoska 59, 53-015 Breslau, Polen
  17. ÄNDERUNGEN IM VERTRAG
    1. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, z. B. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben oder Änderungen in der Art und Weise unserer Leistungserbringung, zu ändern. Wir werden den Kunden über solche Änderungen spätestens 2 Monate vor ihrem Wirksamwerden informieren. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie uns mitteilen, dass Sie ihnen widersprechen, indem Sie eine E-Mail an senden. Sie können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderungen jederzeit kündigen. Wenn Sie erklären, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, aber den Vertrag nicht kündigen, wird Ihr Vertrag am Tag vor Inkrafttreten der Änderungen gekündigt. Aufgrund der Vertragskündigung werden keine Kosten erhoben.
    2. Sofern sich eine der im Vertrag vorgenommenen Änderungen auf die für die Zahlungsdienste erhobenen Gebühren oder Entgelte auswirkt, stellen wir den Kunden ein umfassendes Dokument mit der Auflistung der neuen Gebühren zur Verfügung.
  18. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht oder uns eine schriftliche Kündigungserklärung an unsere Postadresse sendet.
    2. Wir können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten durch Erklärung auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, auch durch Übersendung an die E-Mail-Adresse des Kunden, kündigen.
    3. Wir können den Vertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn:
      1. wir beschließen, das Benutzerkonto aus den in den Bestimmungen genannten Gründen zu kündigen, weil der Veranstalter gegen das Gesetz oder die Bestimmungen der Bestimmungen verstößt;
      2. Wir stellen fest, dass die Anwendung der Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, die gemäß den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich ist, in einem bestimmten Fall nicht möglich ist.
    4. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist eine Kündigung erst möglich, wenn alle auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder entweder abgehoben oder an die Unterstützer zurückgegeben wurden
    5. Falls der Vertrag von uns gekündigt wird, können wir eine Zwangsabhebung der Gelder von allen Spendenkonten des Organisators auf das Bankkonto des Organisators vornehmen. Wir werden eine solche Auszahlung vornehmen, es sei denn, wir haben berechtigten Grund zu der Annahme, dass die auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder aus einer illegalen Quelle stammen oder Gegenstand eines Betrugs sind, und wir haben die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darüber informiert. In diesem Fall kann es sich um Gelder handeln unterliegen den Bestimmungen einer solchen Behörde oder werden an die Unterstützer zurückgegeben.
    6. Wenn wir den Vertrag kündigen, senden wir dem Veranstalter spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeendigung eine Zusammenfassung aller von uns für die Zahlungstransaktionen des Veranstalters erhobenen Gebühren ab dem Zeitpunkt der Zustellung der letzten Zusammenfassung per E-Mail zu.
  19. VERSCHIEDENES
    1. Der Vertragsschluss erfolgt in englischer Sprache, die auch weiterhin die einzige Originalfassung ist. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die maschinell übersetzte Version der Website gemäß S. 15.7 des Reglements. Die englische Originalversion des Vertrags kann nach Änderung der Sprache der Website auf Englisch eingesehen werden. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt in englischer Sprache, es sei denn, wir vereinbaren einvernehmlich, sie in einer anderen Sprache fortzusetzen. Zur Vereinfachung für den Kunden können die Nachrichten an Kunden, die die Website in anderen Sprachversionen als Englisch ansehen, eine maschinell generierte Übersetzung der Nachricht in die von ihnen gewählte Sprache enthalten. In einem solchen Fall ist die Originalsprache der Nachricht weiterhin Englisch. Wenn der Kunde den Inhalt der Nachricht unverständlich oder mehrdeutig findet, sollte er die Sprache auf der Website auf Englisch umstellen, um die weiteren Nachrichten auf Englisch zu erhalten, und an schreiben, um das englische Original der zuvor erhaltenen Nachricht zu erhalten.
    2. Wenn der Kunde nicht die Verbrauchereigenschaft hat, finden die folgenden Artikel des PSP keine Anwendung: Art. 34, Kunst. 35-37, Kunst. 40 Pkt. 3 und 4, Kunst. 45, Kunst. 46 Pkt. 2-5, Kunst. 47, Kunst. 48, Kunst. 51 und Kunst. 144-146. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Frist zur Meldung festgestellter nicht autorisierter, nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführter Zahlungsvorgänge unter Androhung der Verjährung von Ansprüchen aus solchen Zahlungsvorgängen 14 Tage ab Eingang der Zahlungsanweisung von uns.
    3. Der Vertrag wird nach polnischem Recht geschlossen.
    4. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag der Entscheidung durch die für unseren Geschäftssitz zuständigen ordentlichen Gerichte.
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