Bedingungen der Dienstleistung

Kurz zusammengefasst: Was Sie wissen sollten, bevor Sie eine Spendenaktion starten.

  1. Wie funktioniert 4fund.com?

    4fund.com ist ein Tool, mit dem Sie Spenden für fast jeden Zweck sammeln können. Mit der Unterstützung anderer Nutzer unserer Website können Sie Spenden sammeln, um Ihre Ziele zu erreichen.

    Die Nutzung unserer Website ist kostenlos. Wir erheben weder Provisionen auf Ein- oder Auszahlungen noch Gebühren für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer Spendenaktion. Wir bitten Sie und Ihre Unterstützer jedoch um eine kleine freiwillige Spende auf unser Konto, wenn Sie Überweisungen an eine Spendenaktion oder von dieser vornehmen. Sie können den Betrag dieser Spende frei festlegen oder ganz darauf verzichten, wenn Sie uns einfach nicht unterstützen möchten. Premium- Optionen, wie beispielsweise die Bewerbung Ihrer Spendenaktion auf unserer Website, sind die einzigen Dienste, für die wir obligatorische Gebühren erheben.

    Es ist wichtig, dass Sie klar angeben, welchem Zweck Ihre Spendenaktion dient – wenn Sie dies ausführlich beschreiben, wecken Sie mehr Interesse bei den Unterstützern, die dann genau wissen, wofür sie spenden. Außerdem gehen Sie beim Sammeln von Spenden eine Vereinbarung mit Ihren Unterstützern ein, daher ist es wichtig, die Bedingungen dieser Vereinbarung festzulegen. Selbst wenn Sie keine Gegenleistung für die Spenden anbieten, informiert die Beschreibung Ihrer Spendenaktion Ihre Unterstützer darüber, wie Sie die gesammelten Gelder verwenden werden, und sie erwarten möglicherweise, dass Sie sich an Ihre Versprechen halten.

  2. Kontoüberprüfung – wann können Sie mit dem Sammeln von Spenden beginnen?

    Wir agieren als lizenzierter Zahlungsdienstleister . Um solche Dienstleistungen anbieten zu können, müssen wir die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Dies erfordert, dass wir die Identität unserer Kunden überprüfen, bevor wir ihnen die Möglichkeit geben, auf unserer Website Spenden zu sammeln.

    Wir haben unser Bestes getan, um diesen Vorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten. Zur Identitätsprüfung benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Sobald Sie Ihre persönlichen Daten in das Identifizierungsformular auf unserer Website eingegeben haben, werden Sie zu einem Widget weitergeleitet, das von unserem Partner – Onfido Limited mit Sitz in Großbritannien – bereitgestellt wird. Dieses führt Sie durch den Identitätsprüfungsprozess, der nicht länger als 5 Minuten dauern sollte.

    Um die bei Ihren Spendenaktionen gesammelten Gelder auszuzahlen, benötigen Sie außerdem eine Mastercard- oder VISA-Zahlungskarte oder ein Bankkonto bei einer Bank mit Sitz in einem der EWR-Länder. Nachdem Ihre Identität überprüft wurde und vor der ersten Auszahlung müssen Sie die Daten auf einer sicheren Seite angeben, auf der Sie Ihre Karte verifizieren, oder alternativ eine Zahlung in Höhe von 0,1 EUR (die Ihnen nach der Verifizierung automatisch zurückerstattet wird) auf eine Bankkontonummer unter Verwendung der Ihnen auf dem Bildschirm angezeigten Überweisungsdaten vornehmen. Sobald Ihrem 4fund.com-Konto eine Zahlungskarte zugeordnet ist, erfolgen alle Auszahlungen auf das Bankkonto der Karte – dank der Lösungen VISA Direct® und Mastercard Send® nahezu in Echtzeit – oder per Banküberweisung auf das Ihrem 4fund.com-Konto zugeordnete Bankkonto. Wenn Sie beide Auszahlungsmethoden hinzufügen, können Sie bei jeder Auszahlung von 4fund.com wählen, welche Sie verwenden möchten.

    Wichtig! Bitte prüfe im Voraus, ob deine Bank die Lösungen VISA Direct® oder Mastercard Send® unterstützt – bei einigen Banken sind diese derzeit möglicherweise nicht verfügbar, was Auszahlungen unmöglich macht. Falls Ihre Bank die Lösungen VISA Direct® und Mastercard Send® noch nicht unterstützt, empfehlen wir Ihnen, eine Zahlungskarte von einem Anbieter zu erwerben, der diese unterstützt, wie z. B. ZEN, bevor Sie sich entscheiden, die bei uns gesammelten Gelder abzuheben.

    Es gibt einige grundlegende Voraussetzungen für ein 4fund.com-Konto:

    1. Nur natürliche Personen können ein Konto über unsere standardmäßige Online-Registrierung und -Verifizierung eröffnen. Wenn Sie eine juristische Person oder eine andere Rechtsform vertreten, können Sie uns unter oder über ein spezielles Formular kontaktieren, das im Rahmen des Registrierungs- und Verifizierungsprozesses verfügbar ist, und wir entscheiden dann möglicherweise, ein Konto dafür zu eröffnen. In diesem Fall werden wir Sie durch den Onboarding-Prozess begleiten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Bestimmungen direkt nur für Konten natürlicher Personen gelten. Für juristische Personen oder andere Rechtsträger können die Bestimmungen abweichend angewendet werden, und wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen der Website in einer separaten Vereinbarung näher zu regeln.
    2. Um ein 4fund.com-Konto zu erstellen, müssen Sie in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sein. Außerdem benötigen Sie eine Mastercard- oder Visa-Zahlungskarte, die in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die Lösung VISA Direct® oder Mastercard Send® unterstützt, um die bei Ihrer Spendenaktion gesammelten Gelder abzuheben, oder ein Bankkonto, das für Sie bei einer Bank mit Sitz in einem der EWR-Länder geführt wird;
    3. Eine Person kann nur ein 4fund.com-Konto führen. Sie können jedoch so viele Spendenaktionen organisieren, wie Sie möchten;
    4. Ein Konto darf nur einer Person gehören. Wir bieten keine gemeinsamen Konten an. Sie können Ihr Konto auch nicht auf eine andere Person übertragen;
    5. Ihrem 4fund.com-Konto können jeweils nur eine Karte und nur ein Bankkonto zugeordnet werden. Sie können die mit Ihrem 4fund.com-Konto verknüpfte Karte ändern, wobei jedoch maximal drei solcher Änderungen innerhalb von 30 Tagen zulässig sind.

  3. Überprüfung des Zwecks der Spendenaktion

    Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Spendenaktionen, die auf unserer Website organisiert werden. Wir sind der Ansicht, dass Unterstützer das Recht haben zu wissen, dass ihr Geld, wenn sie für eine bestimmte Spendenaktion spenden, genau so verwendet wird, wie es in der Beschreibung angegeben ist. Daher haben wir Verfahren zur Überprüfung von Spendenaktionen eingeführt.

    Im Rahmen dieses Verfahrens bitten wir Sie, Dokumente vorzulegen, die belegen, dass der Zweck Ihrer Spendenaktion und alle relevanten Angaben, die Sie in der Beschreibung machen, der Wahrheit entsprechen. Jede Spendenaktion kann jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der gesammelten Gelder bei einer einzelnen Spendenaktion 5.000 € übersteigt oder die Gesamtsumme aller Ihrer Spendenaktionen 12.500 € übersteigt. Ab dem Zeitpunkt, an dem wir mit der Überprüfung beginnen, bis zum Abschluss dieses Verfahrens können Sie die Gelder aus Ihrer Spendenaktion nicht abheben. Bitte denken Sie daran, alle Rechnungen, Überweisungsbestätigungen oder sonstige relevante Unterlagen aufzubewahren.

    Welche Unterlagen wir von Ihnen anfordern, hängt vom Zweck der Spendenaktion und den in der Beschreibung angegebenen Umständen ab. Wenn Sie beispielsweise Spenden für eine Behandlung sammeln, sollten Sie in der Lage sein, Unterlagen vorzulegen, die die von Ihnen beschriebene Erkrankung belegen. Sollten nach Auszahlungen aus Ihrer Spendenaktion Verdachtsmomente hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der Mittel auftreten, können wir Sie außerdem bitten, uns Unterlagen vorzulegen, aus denen hervorgeht, wofür das Geld ausgegeben wurde.

    Sie können alle erforderlichen Unterlagen als Scans oder Fotos direkt in Ihrem Nutzerprofil auf 4fund.com hochladen. Unsere Mitarbeiter begleiten Sie durch den Verifizierungsprozess und stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.

    Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig den Posteingang der E-Mail-Adresse überprüfen, die Sie uns angegeben haben. Wenn wir den Überprüfungsprozess einleiten und die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen von Ihnen erhalten, können wir Ihre Spendenaktion beenden und den Restbetrag an die Unterstützer zurückerstatten.

  4. Wofür darf gesammelt werden und was ist verboten?

    Auf 4fund.com kannst du für fast alles Spenden sammeln, solange es im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt. Du kannst Geld für wohltätige Zwecke sowie für deine privaten Ziele sammeln. Wir beurteilen den Zweck deiner Spendenaktion nicht anhand politischer oder sozialer Überzeugungen, und es liegt nicht an uns, sondern an deinen Unterstützern, zu entscheiden, ob es sich lohnt, dafür zu spenden.

    Dennoch gibt es einige Aktivitäten, die auf 4fund.com verboten sind:

    1. Sie dürfen keine Spenden für Zwecke sammeln, die in Ihrem Land oder in Polen (dem Land, in dem wir unseren Sitz haben) illegal wären. Das polnische Recht verbietet die meisten Zwecke von Spendenaktionen nicht, jedoch mit einer bemerkenswerten Ausnahme: Sie dürfen keine Spenden sammeln, um im Rahmen eines Strafverfahrens verhängte Geldstrafen oder Kautionen zu begleichen.
    2. Der Zweck oder die Beschreibung Ihrer Spendenaktion darf keinen Hass, keine Gewalt, Diskriminierung, keinen Terrorismus, Faschismus oder andere totalitäre Regime befürworten, unterstützen oder fördern oder Straftaten öffentlich billigen.
    3. Sie dürfen durch Ihre Spendenaktion niemanden schädigen, verleumden oder diffamieren. Dies gilt sowohl für den Zweck Ihrer Spendenaktion als auch für deren Beschreibung. Sie dürfen Spenden sammeln, um Gerichtsverfahren gegen jemanden zu finanzieren (z. B. zur Begleichung von Anwaltskosten), aber wenn Sie in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion Umstände angeben, die eine Person diffamieren könnten, und diese Person bei uns Einspruch erhebt, müssen Sie anhand eines entsprechenden amtlichen Dokuments (z. B. eines einschlägigen Gerichtsurteils) nachweisen, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Denken Sie daran, dass 4fund.com weder ein Gericht noch eine Streitbeilegungsstelle ist.
    4. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Waffen zu kaufen (unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Kaufs).
    5. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Glücksspiel, Prostitution oder Pornografie zu finanzieren (unabhängig von der Rechtmäßigkeit solcher Aktivitäten).
    6. Sie dürfen 4fund.com nicht dazu nutzen, Falschinformationen oder Fake News zu finanzieren oder zu verbreiten. Sollten wir Ihre Angaben in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion als zweifelhaft erachten, müssen Sie diese belegen. Achten Sie darauf, dass die Beschreibung Ihrer Spendenaktion wahrheitsgemäß und überprüfbar ist.
    7. Sie dürfen keine Unternehmensanteile als Gegenleistung für Spenden an Ihre Spendenaktion anbieten oder eine Spendenaktion so gestalten, dass die Spenden als Darlehen Ihrer Unterstützer an Sie behandelt werden.Der Grund dafür ist, dass wir eine spendenbasierte Crowdfunding-Plattform sind und keine Plattform für Eigenkapital-Crowdfunding – sollte Ihr Geschäftsplan eine solche Lösung vorsehen, empfehlen wir Ihnen, eine spezialisierte Plattform zu nutzen.
    8. Sie dürfen keine Spenden für paramilitärische Organisationen oder andere Organisationen sammeln, die in Bereichen tätig sind, die staatlichen Behörden vorbehalten sind;
    9. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um die Russische Föderation oder ein anderes sanktioniertes Land oder eine sanktionierte Region zu unterstützen;
    10. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Projekte zu finanzieren, für die eine entsprechende Genehmigung (Lizenz, Konzession usw.) erforderlich ist, über die Sie nicht verfügen.
    11. Sie dürfen keine Spenden für den Kauf von Alkohol, Tabakwaren, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden oder suchterzeugenden Substanzen sammeln.

    Beachten Sie, dass Sie die vollständigen Rechte an allen Fotos und sonstigen Inhalten besitzen müssen, die Sie für Ihre Spendenaktionen hochladen, damit wir diese gemäß der Datenschutzerklärung zur Präsentation und Bewerbung der Spendenaktion nutzen dürfen. Insbesondere dürfen Sie keine Bilder Dritter ohne die Zustimmung des Urhebers veröffentlichen (dazu gehört auch die Zustimmung zu unserer weiteren Nutzung der Bilder zu Werbezwecken).

  5. Haftung

    Als Organisator einer Spendenaktion bist du allein verantwortlich für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen. Du musst sicherstellen, dass die gesammelten Gelder für den in der Beschreibung der Spendenaktion angegebenen Zweck verwendet werden, und es liegt in deiner Verantwortung, den Unterstützern den Gegenstand etwaiger Angebote zu liefern, sofern du solche gemacht hast. Sie sind zudem verpflichtet, etwaige steuerliche Verpflichtungen, die sich aus den von Ihnen erhaltenen Spenden ergeben, zu prüfen und zu erfüllen.

    Jede Vereinbarung, die durch die Organisation und Unterstützung einer Spendenaktion zustande kommt (einschließlich Vereinbarungen bezüglich etwaiger von Ihnen gemachter Angebote), wird zwischen Ihnen und Ihren Unterstützern geschlossen. Wir sind nicht Vertragspartei einer solchen Vereinbarung und übernehmen daher keine Haftung für die Erreichung des Zwecks einer Spendenaktion oder die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen durch den Organisator.

    Obwohl wir unser Bestes tun, um betrügerische Spendenaktionen zu verhindern, übernehmen wir keine Garantie dafür, dass sich eine bestimmte Spendenaktion nicht als Betrug herausstellt. Wir können (und werden) bestätigte Betrugsfälle auf unserer Website den zuständigen Behörden melden und – sofern von diesen Behörden nicht anders angeordnet – die Spenden an die Unterstützer bis zur Höhe des aktuellen Guthabens einer Spendenaktion zurückerstatten. Wir übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Rückerstattung von Geldern, die der Täter bereits von seinem Spendenkonto abgehoben hat.

    Wenn Sie erwägen, eine Spendenaktion zu unterstützen, aber Zweifel an deren Seriosität haben, können Sie sich jederzeit an die organisierende Person wenden, indem Sie im Profil des Organisators auf die Schaltfläche „Den Organisator kontaktieren“ klicken und um weitere Erläuterungen bitten.

    Wenn Sie einen Betrug oder anderen Missbrauch im Zusammenhang mit einer Spendenaktion vermuten oder Informationen dazu haben, melden Sie dies bitte uns. Falls Sie konkrete Informationen aus erster Hand zu dem Vorfall haben oder im Besitz von Dokumenten sind, die helfen könnten, den Missbrauch nachzuweisen, fügen Sie diese Ihrer Meldung bitte bei. Wir nehmen alle Missbrauchsmeldungen ernst, und wenn die Meldung den Verdacht auf einen tatsächlichen Missbrauch aufkommen lässt, leiten wir stets unsere Überprüfungsverfahren ein und sperren die Auszahlungen, bis diese abgeschlossen sind.

  6. Spendenaktionen für den Begünstigten

    Auf 4fund.com können Sie sowohl für eigene Zwecke Spenden sammeln als auch, um jemand anderem zu helfen. Wenn Ihre Spendenaktion organisiert wird, um die Ziele einer anderen Person zu verwirklichen – z. B. zur Finanzierung einer Behandlung für einen Angehörigen, zur Unterstützung eines Opfers eines Hausbrand zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden, bezeichnen wir die Person, die letztendlich von Ihrer Spendenaktion profitiert, als „Begünstigten“. Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen können Begünstigte werden.

    Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Begünstigten, um eine Spendenaktion für ihn zu organisieren, sowie dessen Einwilligung dazu, dass Sie uns seine personenbezogenen Daten und Unterlagen für die Verifizierungsverfahren der Spendenaktion zur Verfügung stellen. Dies sollte zusammen mit einem Scan des Ausweises des Begünstigten erfolgen (im Falle juristischer Personen des Ausweises eines Vertreters, der befugt ist, die Einwilligung im Namen der Organisation zu erteilen). Ein entsprechendes Formular für die Einwilligung des Begünstigten finden Sie auf unserer Website.

    Wenn wir mit dem Überprüfungsverfahren für Ihre Spendenaktion beginnen, werden wir Sie bitten, die Einwilligung des Begünstigten zusätzlich zu den üblichen Unterlagen vorzulegen, die zum Nachweis der Richtigkeit der Beschreibung der Spendenaktion erforderlich sind. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie diese bereits vor Beginn der Spendenaktion einholen und griffbereit halten.

    Die Einholung und Aufbewahrung der Einwilligung des Begünstigten sowie der entsprechenden Unterlagen obliegt Ihnen als Organisator einer Spendenaktion. Daher können Sie den Verifizierungsprozess der Spendenaktion nicht abschließen, wenn Sie diese nicht vorlegen können, was letztendlich dazu führen kann, dass Ihre Spendenaktion gestoppt und die gesammelten Gelder an die Unterstützer zurückerstattet werden.

    Auch wenn Sie eine Spendenaktion für einen Begünstigten organisieren, sind Sie dennoch unser Kunde und die einzige Person, die einen rechtlichen Vertrag mit uns hat. Der Begünstigte ist nicht berechtigt, von uns zu verlangen, dass wir die im Rahmen der Spendenaktion gesammelten Gelder direkt an ihn überweisen, und wird nicht als Eigentümer der Gelder behandelt. Die Bedingungen, unter denen Sie die Gelder an den Begünstigten überweisen oder zur Unterstützung seines Ziels verwenden, sollten zwischen Ihnen beiden vereinbart werden. Der Begünstigte kann uns jedoch melden, dass die Gelder möglicherweise missbräuchlich verwendet wurden; in diesem Fall werden Sie aufgefordert, nachzuweisen, wie Sie sie ausgegeben haben.

  7. Angebote und Auktionen

    Auf 4fund.com können Sie Ihren Unterstützern im Gegenzug für deren Spenden Angebote unterbreiten. Dies ist völlig freiwillig – Ihre Spendenaktion kann auch auf einem reinen Spendenmodell basieren. Dies kann Ihre Spendenaktion jedoch beliebter machen und es Ihnen ermöglichen, Ihre Spendenaktion als Einnahmequelle für Ihre Arbeit oder als Plattform für den Verkauf der von Ihnen angebotenen Waren zu nutzen.

    Jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, den der Organisator dem Unterstützer im Austausch für eine Spende in Höhe eines festgelegten Mindestbetrags an seine Spendenaktion zur Verfügung stellt, kann ein Angebot sein (wodurch die Spende faktisch eher eine Zahlung für das Angebot als eine Spende im engeren Sinne darstellt). Wenn der Veranstalter im Rahmen seiner Spendenaktion Angebote unterbreitet, kann ein Unterstützer ein Angebot aus der Liste auswählen und eine Spende in Höhe von mindestens dem als Preis des Angebots angegebenen Mindestbetrag leisten. Zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer kommt ein Vertrag zustande, dessen Gegenstand die Übergabe des erworbenen Preises an den Unterstützer ist.

    Wir sind keine Vertragspartei des zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter, der das Angebot unterbreitet hat, geschlossenen Vertrags und haften nicht für die Lieferung des versprochenen Gegenstands des Angebots. Teilt uns der Unterstützer mit, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können wir den Veranstalter jedoch auffordern, uns einen entsprechenden Liefernachweis vorzulegen. Sollten wir diesen in einem solchen Fall nicht erhalten oder sollten Zweifel daran bestehen, können wir dem Unterstützer die Daten des Veranstalters zur Verfügung stellen, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann. Wir können zudem das Benutzerkonto eines Veranstalters sperren oder löschen, der seinen Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern, die die Angebote gekauft haben, nicht nachkommt.

    Angebote können über die Option „Jetzt kaufen“ unterbreitet werden, bei der der Veranstalter den Mindestbetrag angibt, für den das Angebot erworben werden kann (es ist möglich, das Angebot zu erwerben und die Spendenaktion mit einem Betrag zu unterstützen, der über dem vom Veranstalter festgelegten Mindestbetrag liegt), oder im Rahmen einer Auktion angeboten werden.

    Ist ein Angebot mit einer Auktion verbunden, dürfen Gebote nur von angemeldeten registrierten Nutzern abgegeben werden. Der Nutzer, der bis zum Ende der Auktion das höchste Gebot zum Erwerb des Angebots abgegeben hat, kann das Angebot beanspruchen. Dieser hat 24 Stunden Zeit, das Angebot durch eine Spende in Höhe seines Gebots an die Spendenaktion zu bezahlen – tut er dies nicht, kann der Veranstalter beschließen, das Angebot an die Person zu verkaufen, die das nächsthöchste Gebot abgegeben hat.

  8. Angebote der Gründer

    Neben den vom Veranstalter unterbreiteten Angeboten können auch andere verifizierte Nutzer unserer Website im Rahmen einer Spendenaktion Angebote unterbreiten – als alternative Möglichkeit, eine Spendenaktion zu unterstützen, abgesehen von einer Spende. Solche Angebote werden als „Gründerangebote“ bezeichnet und können nur abgegeben werden, wenn der Veranstalter diese Option für eine bestimmte Spendenaktion aktiviert hat.

    Gründerangebote funktionieren ähnlich wie reguläre Angebote und können über die Option „Jetzt kaufen“ oder im Rahmen einer Auktion abgegeben werden. Wird ein solches Angebot gekauft, kommen zwei separate Vereinbarungen zustande – ein Kaufvertrag zwischen dem Gründer und dem Käufer des Angebots sowie eine Spendenvereinbarung zwischen dem Gründer und dem Veranstalter der Spendenaktion. Der Zahlungsbetrag für das Angebot wird direkt auf das Konto der Spendenaktion überwiesen, mit der das Angebot des Gründers verknüpft war.

  9. Spendenboxen

    Jeder registrierte Nutzer kann dank der Spendenbox-Funktion eine ausgewählte Spendenaktion unterstützen. Eine Spendenbox ermöglicht es Nutzern, eine Kopie einer vom Organisator erstellten ursprünglichen Spendenaktion zu erstellen und ihrer Spendenbox eine individuelle Beschreibung sowie einen Titel hinzuzufügen. Eine Spendenbox kann für jede Spendenaktion erstellt werden, es sei denn, der Organisator deaktiviert diese Funktion für bestimmte Spendenaktionen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Spendenbox keine eigenständige Spendenaktion ist – alle über eine Spendenbox gesammelten Gelder werden direkt auf das Konto der Spendenaktion überwiesen, wodurch deren Organisator der alleinige Eigentümer der über Ihre Spendenbox gesammelten Spenden ist. Eine Spendenbox hilft dabei, eine separate Gruppe von Unterstützern zu identifizieren, die über eine Spendenbox Spenden an die Spendenaktion des Organisators leisten. Durch das Einrichten einer Spendenbox können Sie eine ausgewählte Spendenaktion unterstützen, und der Organisator wird über die über Ihre Spendenbox gesammelten Gelder informiert. Dieser Service eignet sich ideal für die Verwaltung großer Spendenaktionen (z. B. von Wohltätigkeitsstiftungen), bei denen jede Spendenbox den Betrag anzeigen kann, der dank des Einsatzes jedes einzelnen Freiwilligen gesammelt wurde.

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    Die in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung:

    1. Auktion – eine Art des Verkaufs von Angeboten, bei der registrierte Nutzer Gebote auf das Angebot abgeben können und der Höchstbietende berechtigt ist, das Angebot zu erwerben, indem er innerhalb von 24 Stunden nach Auktionsende eine Spende in Höhe seines Gebots tätigt.
    2. Authentifizierungscode – ein einmaliger Authentifizierungscode, der zur Autorisierung von Zahlungsvorgängen verwendet wird.
    3. Inhaltsersteller – ein Veranstalter, der kreative, künstlerische, pädagogische, wissenschaftliche oder öffentliche Aktivitäten durchführt und Mittel von seinem Publikum erhalten möchte, wobei der Status als Inhaltsersteller auf der Website auf Antrag des Veranstalters von uns gewährt wird.
    4. Der Begünstigte – jede Person (natürliche oder juristische), die letztendlich von einer Spendenaktion profitieren soll, jedoch nicht deren Veranstalter ist.
    5. Digitale Angebote – Angebote, die aus Daten bestehen, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden (z. B. Fotos, Filme, Lieder), die vom Veranstalter direkt auf die Website hochgeladen und vom Unterstützer, der sie gekauft hat, heruntergeladen werden können.
    6. Spendenbox – ein Dienst, der es registrierten Nutzern ermöglicht, den Veranstalter zu unterstützen, indem sie eine Kopie einer Spendenaktion erstellen, über die sie in eigenem Namen (gekennzeichnet durch ihren Vor- und Nachnamen) Spenden zugunsten des Veranstalters sammeln können.
    7. Veranstalter der Spendenbox – ein registrierter Nutzer, der eine Spendenbox für eine ausgewählte Spendenaktion erstellt hat.
    8. Spenden – Gelder, die der Veranstalter von den Unterstützern für die Umsetzung des Projekts erhält.
    9. EWR – Europäischer Wirtschaftsraum, d. h. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
    10. Fester Begünstigter – eine von uns verifizierte Einrichtung, die in der auf unserer Website verfügbaren Liste der festen Begünstigten aufgeführt ist und zu deren Gunsten Spendenaktionen nur gemäß den in den nachstehenden Punkten 4.20–4.23 festgelegten Regeln erstellt werden dürfen.
    11. Gründer – ein verifizierter Nutzer, der Gründerangebote bei Spendenaktionen abgibt, die von anderen Nutzern organisiert werden.
    12. Gründerangebote – Angebote, die von verifizierten Nutzern, die nicht der Organisator selbst sind, im Rahmen einer Spendenaktion abgegeben werden, wobei der Zahlungsbetrag für das Angebot eine Spende an die Spendenaktion darstellt, mit der das Gründerangebot verbunden war.
    13. Eine Spendenaktion – eine vom Organisator auf der Website eingerichtete Spendensammlung zur Realisierung des in der Beschreibung der Spendenaktion angegebenen Projekts.
    14. Spendenkampagnenkonto – ein virtuelles Zahlungskonto, das von uns separat für jede auf der Website organisierte Spendenkampagne geführt wird und auf dem die Spenden gesammelt und dem Organisator zur Auszahlung bereitgestellt werden.
    15. Login – die E-Mail-Adresse des Nutzers, die dieser bei der Registrierung auf der Website angegeben hat und die zugleich als Kennung des Nutzers auf der Website dient.
    16. Ein Angebot – jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, den der Organisator dem Unterstützer im Austausch für eine Spende an seine Spendenaktion gemäß dem in Punkt 8 festgelegten Verfahren zur Verfügung zu stellen verpflichtet ist.
    17. Der Veranstalter – ein Nutzer, der eine Spendenaktion organisiert hat.
    18. Bankkonto des Veranstalters – das Bankkonto der dem Benutzerkonto des Veranstalters zugeordneten Zahlungskarte und/oder ein dem Benutzerkonto des Veranstalters zugeordnetes Bankkonto.
    19. Passwort – eine eindeutige Zeichenfolge aus mindestens 8 Zeichen, darunter mindestens ein Großbuchstabe und eine Ziffer oder ein Sonderzeichen, die vom Nutzer bei der Registrierung auf der Website gewählt wird und den Zugriff auf das Nutzerkonto ermöglicht und sichert.
    20. Projekt – jede Form geschäftlicher, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder privater Aktivitäten, für deren Durchführung der Veranstalter über die Website Spenden sammelt;
    21. PSA – Polnisches Zahlungsdienstegesetz vom 19. August 2011 in der jeweils gültigen Fassung;
    22. Registrierter Nutzer – ein Nutzer, der ein 4Fund.com-Benutzerkonto registriert hat, indem er seinen Vor- und Nachnamen angegeben, eine E-Mail-Adresse bereitgestellt und verifiziert sowie ein Passwort festgelegt hat.
    23. Wiederkehrende Unterstützung – optionale regelmäßige Zahlungen an einen ausgewählten Spendenempfänger, die jeden Monat automatisch in einer festgelegten Höhe von der Zahlungskarte des Unterstützers abgebucht werden.
    24. Die Nutzungsbedingungen – diese Nutzungsbedingungen einschließlich aller Anhänge.
    25. Unterstützer – Nutzer der Website, die Spenden an die Spendenaktion des Veranstalters leisten.
    26. Nutzer – jede volljährige Person, die die Website nutzt.
    27. Benutzerkonto – ein dem Nutzer auf der Website zur Verfügung gestelltes Konto, das automatisch nach Abschluss des Registrierungsprozesses auf der Website erstellt wird. Das Benutzerkonto wird auf der Grundlage des Benutzernamens angelegt und ist durch ein Passwort gesichert.
    28. Verifizierter Nutzer – ein registrierter Nutzer, der seine Identität gemäß Punkt 3.3 dieser Nutzungsbedingungen verifiziert hat;
    29. wir, unser, uns – Zrzutka.pl sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit der Steueridentifikationsnummer (NIP) 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168, handelnd als Zahlungsdienstleister mit Lizenz der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru ) mit der Lizenznummer IP48/2019;
    30. Die Website – 4fund.com mit all ihren Subdomains;
  2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    1. 4fund.com ist eine Plattform, die es Nutzern ermöglicht, Crowdfunding-Kampagnen zu erstellen und zu verwalten, um Mittel für geschäftliche, kulturelle, wissenschaftliche, soziale, vertriebliche und private Projekte zu beschaffen.
    2. Diese Nutzungsbedingungen legen die Bedingungen für die Nutzung der Website fest. Die Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie unsere Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten, zusammen mit den Bedingungen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch uns. Die Nutzungsbedingungen bilden zudem die Grundlage für den Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern über die Website.
    3. Voraussetzung für die Nutzung der Website ist, dass die Nutzungsbedingungen samt Anhängen sorgfältig gelesen und akzeptiert werden. Durch Auswahl der Option „Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen“ bei der Registrierung auf der Website erklärt der Nutzer, dass er die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen gelesen hat, dass sie für ihn verständlich sind und dass er sich zur Einhaltung ihrer Bestimmungen verpflichtet.
    4. Das Erstellen von Spendenaktionen steht ausschließlich registrierten Nutzern zur Verfügung. Um Spenden im Rahmen der Spendenaktionen entgegenzunehmen und Auszahlungen vorzunehmen, muss der Organisator den in Ziff. 3.3 festgelegten Identitätsprüfungsprozess durchlaufen und seinem Nutzerkonto eine Zahlungskarte oder ein Bankkonto zuordnen.
    5. Wir sind ein Vermittler, der den Abschluss von Verträgen zwischen dem Unterstützer und dem Organisator ermöglicht. Je nach Situation (ob es Angebote im Rahmen der Spendenaktion gibt) handelt es sich um den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Spendenvertrags zwischen dem Unterstützer und dem Organisator. Wir sind keine Vertragspartei eines solchen Vertrags und übernehmen keine Verantwortung für dessen Erfüllung, außer in Bezug auf die Korrektheit der von uns erbrachten Zahlungsdienstleistungen. Die Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Beschreibung der Spendenaktion, einschließlich etwaiger Angebote oder sonstiger Gegenleistungen für die Spenden, die der Veranstalter möglicherweise angeboten hat.
    6. Jede Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und einem Unterstützer tritt in Kraft, sobald die Spende auf dem Konto der Spendenaktion eingegangen ist. Der Veranstalter der Spendenaktion gilt als Eigentümer aller auf dem Konto der Spendenaktion gesammelten Gelder.
    7. Unsere Zahlungsdienstleistungen beschränken sich auf die Bereitstellung von Spendenkonten und die Abwicklung von Auszahlungen von diesen Konten. Die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen sind in Anhang 1 der Bestimmungen – dem Rahmenvertrag – näher festgelegt. Spendenzahlungen werden von externen, lizenzierten Zahlungsdienstleistern abgewickelt – PayU S.A. mit Sitz in Polen oder UAB ZEN.COM mit Sitz in Litauen.
  3. KONTOERÖFFNUNG UND IDENTITÄTSPRÜFUNG
    1. Um ein neues 4fund.com-Konto zu erstellen und registrierter Nutzer zu werden, müssen Sie alle Felder im Registrierungsformular auf der Website ausfüllen, indem Sie Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihre E-Mail- Adresse angeben sowie ein Passwort festlegen. Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse durch Eingabe eines Zifferncodes bestätigen, den wir Ihnen per E-Mail zusenden, wird Ihr Benutzerkonto registriert und Sie können sich anmelden. Die E-Mail-Adresse, die Sie uns mitteilen, dient als primäres Kommunikationsmittel zwischen uns und ist die Adresse, an die Sie die Zifferncodes erhalten, die für die zweistufige Verifizierung bestimmter Transaktionen oder Aktionen auf der Website erforderlich sind.
    2. Der Vor- und Nachname, den du im Registrierungsformular angibst, muss der Wahrheit entsprechen und mit den Daten übereinstimmen, die wir später im Rahmen des Identitätsprüfungsprozesses überprüfen werden.
    3. Um ein verifizierter Nutzer zu werden, müssen Sie ein Identitätsprüfungsverfahren durchlaufen, indem Sie nach dem Einloggen auf die Schaltfläche „Kontoverifizierung“ in Ihrem Dashboard klicken und die auf dem Bildschirm angezeigten Schritte befolgen. Sie müssen ein etwas umfangreicheres Identifizierungsformular ausfüllen, in dem wir Ihre Daten erfassen, zu deren Erfassung wir gesetzlich verpflichtet sind. Anschließend werden Sie zu einem Widget von Onfido Ltd. weitergeleitet, wo Sie ein Foto Ihres Ausweisdokuments (im EWR: ausgestellte nationale Identitätskarte , Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung) hochladen und eine kurze Lebendigkeitsprüfung durchführen müssen. Die Daten, die Sie im Identifizierungsformular angeben, müssen mit den im Verifizierungsprozess bestätigten Daten übereinstimmen – sollten die Daten abweichen, können Sie die Verifizierung nicht abschließen. Nachdem Onfido Ltd. Ihre Daten bestätigt hat, wird Ihr Konto verifiziert.
    4. Die Daten, die Sie während des Verifizierungsprozesses angeben, müssen wahrheitsgemäß sein und von Ihnen selbst stammen. Die Verwendung der Daten und/oder Dokumente einer anderen Person im Verifizierungsprozess ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Sollten wir Kenntnis von der Verwendung solcher Daten oder Dokumente erhalten, können wir das Benutzerkonto sperren und den Sachverhalt den zuständigen Behörden melden.
    5. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto besitzen, und jedes Nutzerkonto darf nur einer Person gehören. Wir sind berechtigt, doppelte oder gemeinsam genutzte Konten ohne vorherige Ankündigung zu löschen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Erstellung solcher Konten zu verhindern.
  4. ORGANISATION UND UNTERSTÜTZUNG VON SPENDENAKTIONEN
    1. Um eine Spendenaktion zu erstellen, muss der Veranstalter deren Titel angeben, eine Beschreibung bereitstellen und den Betrag nennen, der zur Erreichung des Zwecks der Spendenaktion benötigt wird. Der Veranstalter kann optional auch Fotos hinzufügen und Angebote im Rahmen der Spendenaktion unterbreiten.
    2. Der Zweck der Spendenaktion darf weder nach polnischem Recht noch nach dem Recht des Landes, in dem der Veranstalter seinen Wohnsitz hat, rechtswidrig sein. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Zwecks ist es zudem verboten, Spendenaktionen zu erstellen:
      1. die Straftaten, Hass, Gewalt, Faschismus, Totalitarismus, Terrorismus oder Diskriminierung fördern, billigen oder unterstützen oder die Persönlichkeits- oder geistigen Rechte anderer Personen verletzen;
      2. die den Kauf von Waffen finanzieren würden;
      3. die Prostitution, Pornografie oder Glücksspiel finanzieren würden;
      4. die Anteile an Unternehmen als Angebote anbieten oder diese in der Beschreibung der Spendenaktion versprechen;
      5. die die Spenden als Darlehen der Unterstützer an den Veranstalter behandeln würden;
      6. die dazu dienen, Zahlungen für Dienstleistungen oder den Kauf von Waren einzuziehen, die in der Beschreibung der Spendenaktion nicht klar beschrieben sind, während die Spendenaktion fälschlicherweise als reines Spendenmodell dargestellt wird;
      7. zur Finanzierung paramilitärischer Organisationen oder anderer Organisationen, die in Bereichen tätig sind, die staatlichen Behörden vorbehalten sind;
      8. zur Unterstützung der Russischen Föderation oder eines anderen sanktionierten Landes oder einer sanktionierten Region;
      9. zur Finanzierung von Projekten, für die eine entsprechende Genehmigung (Lizenz, Konzession usw.) erforderlich ist, über die Sie nicht verfügen;
      10. zum Versenden von Spam-Nachrichten oder -Inhalten;
      11. zum Kauf von Alkohol, Tabakwaren, Betäubungsmitteln oder anderen berauschenden oder suchterzeugenden Substanzen.
      Wenn Sie eine solche Spendenaktion organisieren, können wir diese löschen und die Spenden an die Unterstützer zurückerstatten, sowie Ihr Benutzerkonto sperren oder löschen.
    3. Die Beschreibung der Spendenaktion muss so umfassend sein, dass wir und die potenziellen Unterstützer genau erkennen können, wofür die Mittel gesammelt werden. Alle in der Beschreibung genannten Umstände müssen wahr und überprüfbar sein. Es ist verboten, abfällige Sprache zu verwenden, die Beschreibung leer oder unvollständig zu lassen sowie bei der Beschreibung des Zwecks der Spendenaktion jemanden zu beleidigen oder zu diffamieren. Es ist ebenfalls verboten, Ihre Unterstützer anzuweisen oder dazu zu ermutigen, bei einer Spende für Ihre Spendenaktion keine separate Spende an uns zu leisten. Sie tragen die volle Verantwortung für etwaige Rechtsverstöße (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: das Veröffentlichen rechtswidriger Inhalte, die Verwendung falscher personenbezogener Daten, die Verletzung von Persönlichkeits- oder geistigen Eigentumsrechten oder die Offenlegung vertraulicher Informationen) oder Schäden, die durch Ihre Handlungen auf der Website entstehen. Sie dürfen nur Inhalte veröffentlichen, an denen Sie die vollständigen Rechte besitzen. Durch die Veröffentlichung auf unserer Website gewähren Sie uns uneingeschränkte Rechte zur Nutzung, Verwaltung und Veröffentlichung dieser Inhalte, auch zu Werbe- und Informationszwecken (gemäß den Bestimmungen der Datenschutzerklärung), und Sie garantieren, dass diese Inhalte frei von Ansprüchen Dritter sind. Wir können Ihre Spendenaktion vorübergehend sperren und Sie auffordern, die Beschreibung innerhalb einer bestimmten Frist zu ändern; nach Ablauf dieser Frist können wir Ihre Spendenaktion löschen, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen. Bei offensichtlichen oder schwerwiegenden Verstößen können wir Ihre Spendenaktion auch ohne vorherige Ankündigung löschen und Ihr Nutzerkonto löschen oder sperren.
    4. Wir können auf der Website automatisierte, KI-basierte Tools bereitstellen, um dem Veranstalter dabei zu helfen, eine Beschreibung seiner Spendenaktion gemäß seinen Anweisungen zu erstellen. In einem solchen Fall hat der Veranstalter die Möglichkeit, die maschinengenerierte Beschreibung frei anzupassen, zu ändern oder zu modifizieren. Die Nutzung dieser Tools dient lediglich als Hilfe bei der Formulierung der Beschreibung und entbindet den Veranstalter in keiner Weise von seiner Verantwortung dafür, dass die Beschreibung der Spendenaktion den Bestimmungen, insbesondere Punkt 4.3. oben, entspricht. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Beschreibung sorgfältig zu prüfen und – falls erforderlich – anzupassen, bevor er sie akzeptiert. KI-basierte Tools können auch zur Erstellung von Bildern (Titelbildern) auf der Spendenseite, von Beschreibungen der im Rahmen der Spendenaktion angebotenen Angebote sowie des Titels der Spendenaktion verwendet werden – sollte sich der Veranstalter für deren Nutzung entscheiden, gelten die oben genannten Regeln entsprechend. Alle auf diese Weise erstellten Bilder werden deutlich als KI-generiert gekennzeichnet.
    5. Wenn Ihre Spendenaktion darauf abzielt, einen Betrag von 35.000 € oder mehr zu sammeln, sollte die Beschreibung außerdem eine vorläufige Kostenschätzung enthalten, aus der die erwarteten Ausgaben hervorgehen, die aus den gesammelten Mitteln gedeckt werden sollen, zusammen mit der Reihenfolge, in der diese beglichen werden. Außerdem sollte – sofern möglich – der Verwendungszweck angegeben werden, für den die gesammelten Überschussmittel verwendet werden, falls die erwartete Summe überschritten wird, und es kann ein alternativer Verwendungszweck angegeben werden, falls das Ziel nicht erreicht wird und nur mit dem angestrebten Betrag realisiert werden kann. Dies gilt nicht für Spendenaktionen, die im Namen des festen Begünstigten erstellt werden. Aus Sicherheitsgründen können wir jedoch im Einzelfall verlangen, dass die Kostenschätzung in die Beschreibung einer solchen Spendenaktion aufgenommen wird.
    6. Ab dem Zeitpunkt, an dem die erste Spende für eine Spendenaktion eingegangen ist, ist es untersagt, deren Begünstigten oder ihren Zweck zu ändern. Sollten wir von einer solchen Änderung Kenntnis erlangen, können wir die Spendenaktion löschen und den aktuellen Saldo an die Unterstützer zurückerstatten. Sie dürfen die Beschreibung nur ändern, um das ursprüngliche Projekt näher zu spezifizieren oder um neue Umstände bezüglich seines Zwecks zu beschreiben. Um eine Änderung des Zwecks einer Spendenaktion zu verhindern, können wir die Möglichkeit zur Änderung der Beschreibung einschränken oder sperren, insbesondere wenn der Zweck der Spendenaktion bereits gemäß Punkt 5 überprüft wurde.
    7. Als Ausnahme von der in Punkt 4.6 genannten Einschränkung gilt: Wenn der bei Ihrer Spendenaktion voraussichtlich gesammelte Betrag deutlich überschritten wird und in der Beschreibung kein Verwendungszweck für die überschüssigen Mittel angegeben wurde, können Sie sich an uns wenden, und wir können Ihnen gestatten, einen Verwendungszweck anzugeben, für den die überschüssigen Mittel verwendet werden sollen. Wir können Sie auch auffordern, einen solchen zusätzlichen Zweck anzugeben, falls Sie uns nicht kontaktiert haben. Ein solcher zusätzlicher Zweck sollte dem ursprünglichen Zweck der Spendenaktion so nahe wie möglich kommen (z. B. um anderen Menschen in einer ähnlichen Situation wie dem Begünstigten zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden, die in solchen Fällen hilft).
    8. Bei Spendenaktionen, die für den Begünstigten organisiert werden, ist es erforderlich, vor Beginn einer Spendenaktion die schriftliche Zustimmung dieser Person zur Durchführung der Spendenaktion sowie ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zusammen mit Kopien ihrer Ausweisdokumente (im Falle natürlicher Personen) oder Dokumente, aus denen die Bevollmächtigung einer bestimmten Person zum Handeln im Namen des Begünstigten hervorgeht, die Zustimmung einer Person mit einer solchen Bevollmächtigung zur Organisation einer Spendenaktion für diesen Begünstigten sowie einen Scan ihres Ausweises (im Falle von Begünstigten, die keine natürlichen Personen sind) – Formulare sind hier verfügbar. Wir können die oben genannten Dokumente im Rahmen der in Punkt 5 der Nutzungsbedingungen beschriebenen Überprüfungsverfahren oder zu jedem anderen Zeitpunkt anfordern. Sollte der Begünstigte die Durchführung der Spendenaktion zu seinen Gunsten ablehnen oder es versäumen, die oben beschriebenen Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Frist (mindestens 7 Tage) vorzulegen, können wir die Spendenaktion löschen und den Restbetrag an die Unterstützer zurückerstatten.
    9. Im Falle des Todes des Begünstigten oder wenn der Zweck der Spendenaktion aus Gründen, die objektiv und unabhängig vom Organisator sind, nicht erfüllt werden kann, sollte der Organisator uns unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. Wir werden die Spendenaktion vorübergehend sperren, und der Organisator kann nach eigenem Ermessen:
      1. uns anweisen, den Restbetrag der Spendenaktion an die Unterstützer zurückzuerstatten; in diesem Fall wird die Spendenaktion anschließend gelöscht oder;
      2. einen neuen Zweck für die Spendenaktion festlegen; in diesem Fall sollte der Organisator die Beschreibung ändern und diesen neuen Zweck angeben sowie eine Nachricht an die Unterstützer verfassen, in der er sie über das Ereignis informiert, das dazu geführt hat, dass der ursprüngliche Zweck der Spendenaktion nicht mehr erreicht werden kann, sowie über den neuen Zweck, dem die Spendenaktion nun dienen wird. Die Nachricht sollte an uns unter gesendet werden, und wir werden sie an alle Unterstützer der Spendenaktion weiterleiten. Die Abhebungen vom Konto der Spendenaktion bleiben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Versand der Mitteilung gesperrt; in dieser Zeit können sich die Unterstützer direkt an uns wenden und die Rückerstattung ihrer Spenden beantragen. Wir erstatten die Spenden auf Anfrage bis zur Höhe des Restbetrags der Spendenaktion. Nach Ablauf der 14 Tage gilt der neue Zweck als von den Unterstützern akzeptiert, und die Spendenaktion kann ungehindert fortgesetzt werden.
      Von dem Zeitpunkt an, zu dem wir Kenntnis davon erlangen, dass der Zweck der Spendenaktion nicht mehr erreichbar ist, bis der Organisator sich für eine der in Ziff. 4.9.1. oder 4.9.2. oben, erstatten wir ebenfalls alle Spenden, wenn die Unterstützer der Spendenaktion uns mit einer entsprechenden Anfrage kontaktieren (bis zur Höhe des Restbetrags der Spendenaktion).
    10. Der Organisator der Spendenaktion trägt die Verantwortung für etwaige Rückbuchungen, die sich gegen die an seine Spendenaktion geleisteten Spenden richten. Wir sind berechtigt, die durch solche Rückbuchungen entstehenden Kosten vom Konto der Spendenaktion abzuziehen oder – falls das Guthaben der Spendenaktion nicht ausreicht, um diese zu decken – von den Konten anderer Spendenaktionen desselben Veranstalters.
    11. Um für eine Spendenaktion zu spenden und deren Unterstützer zu werden, müssen Sie eine der auf der Website verfügbaren Zahlungsmethoden auswählen, den Zahlungsbetrag festlegen (Mindestspende beträgt 1 €) sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben und diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Außerdem müssen Sie bei der Zahlung Ihren Vor- und Nachnamen oder den Namen der Organisation angeben, die Sie vertreten. Mit der Zahlung bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Sofern in den Nutzungsbedingungen nicht anders festgelegt (z. B. bei wiederkehrenden Spenden), müssen Sie nicht auf der Website registriert oder angemeldet sein, um zu spenden. Der Zahlungsvorgang für Spenden wird von externen Zahlungsdienstleistern abgewickelt und ist nicht Teil der von uns angebotenen Zahlungsdienste – daher ist es erforderlich, auch deren Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, um eine Spende zu tätigen.
    12. Die Konten der Spendenaktionen werden in Euro geführt. Spenden in anderen Währungen oder Auszahlungen auf Bankkonten in anderen Währungen können mit Wechselkursgebühren und -kursen von Drittanbietern verbunden sein. Bei Spenden über Google Pay, Apple Pay oder per Kreditkarte können Unterstützer jedoch wählen, die Zahlung in einer anderen Währung als Euro zu tätigen. In diesem Fall wird der Betrag von unserem Partner in Euro umgerechnet, nachdem er vom Konto des Unterstützers abgebucht wurde – der Unterstützer erhält genaue Informationen über den Betrag in Euro, der dem Konto des Spendensammlers gutgeschrieben wird, und sein eigenes Konto wird mit dem von ihm festgelegten Betrag in der gewählten Währung belastet. Bitte beachten Sie, dass, falls die gewählte Währung von der Währung des zu belastenden Kontos des Unterstützers abweicht, möglicherweise dennoch Wechselkursgebühren und -kurse von Drittanbietern anfallen können.
    13. Vorbehaltlich Punkt 4.14 unten sind Auszahlungen vom Konto des Spendensammlers möglich, nachdem der Veranstalter eine VISA- oder MasterCard-Zahlungskarte, die von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die Lösung VISA Direct® bzw. Mastercard Send® unterstützt, seinem Benutzerkonto zugewiesen hat; dies kann unmittelbar nach Abschluss des in Punkt 3.3 festgelegten Identitätsprüfungsverfahrens oder zu einem späteren Zeitpunkt über sein Benutzerkonto erfolgen. Die Zuordnung der Karte zum Benutzerkonto erfordert die Angabe ihrer Daten und die Durchführung einer Verifizierung, bei der eine geringe Belastung der Karte erfolgt, die automatisch wieder auf das Konto gutgeschrieben wird. Der Veranstalter sollte Inhaber des Bankkontos sein, auf das diese Karte ausgestellt wurde – die Verwendung der Karte einer anderen Person kann dazu führen, dass die Karte nicht dem Benutzerkonto zugeordnet werden kann. Der Veranstalter kann die seinem Benutzerkonto zugeordnete Karte jederzeit ändern, allerdings muss es sich jedes Mal um eine Karte handeln, die auf sein eigenes Bankkonto ausgestellt ist. Es darf jeweils nur eine Karte dem Benutzerkonto zugeordnet sein. Der Organisator darf die seinem Benutzerkonto zugewiesene Zahlungskarte innerhalb von 30 Tagen höchstens dreimal ändern. Alle Auszahlungen erfolgen auf das Bankkonto, auf das die dem Benutzerkonto zugewiesene Karte ausgestellt wurde. Der Organisator kann Geld bis zur Höhe des aktuellen Guthabens auf dem Spendenkonto abheben.
    14. Alternativ (oder zusätzlich) zur Zuordnung einer VISA- oder MasterCard-Zahlungskarte kann der Veranstalter sein eigenes Bankkonto als Auszahlungsmethode seinem Benutzerkonto zuordnen. Dies kann durch Auswahl der Auszahlungsoption „Banküberweisung (EURO)“ und durch eine Zahlung von 0,1 EUR (die nach der Überprüfung automatisch zurückerstattet wird) auf eine Bankkontonummer unter Verwendung der in den Anweisungen auf dem Bildschirm angegebenen Überweisungsdaten erfolgen. Das dem Benutzerkonto zuzuordnende Bankkonto muss auf den Namen des Veranstalters bei einer Bank mit Sitz in einem der EWR-Länder geführt werden. Dem Benutzerkonto darf nur ein Bankkonto zugeordnet werden (zusätzlich zu der in Punkt 4.13 oben genannten Zahlungskarte). Hat der Veranstalter seinem Benutzerkonto sowohl eine Zahlungskarte als auch ein Bankkonto zugeordnet, kann er bei jeder Auszahlung die gewünschte Methode wählen.
    15. Eine Spendenbox kann von jedem registrierten Nutzer für eine bestimmte Spendenaktion erstellt werden, sofern der Organisator diese Option für seine Spendenaktion nicht deaktiviert hat.
    16. Jede Seite einer Spendenbox enthält Informationen darüber, dass die Gelder für die angegebene Spendenaktion gesammelt werden, sowie Angaben zum Gesamtbetrag, der im Rahmen dieser Spendenaktion gesammelt wurde, und zum über die Spendenbox gesammelten Betrag.
    17. Die Spendenbox ist keine eigenständige Spendenaktion und darf keinem anderen Zweck dienen als dem, der in der Beschreibung der Spendenaktion angegeben ist, für die sie eingerichtet wurde (sie kann jedoch einem bestimmten Teil dieses Zwecks dienen). Der Organisator der Spendenbox hat keinen Zugriff auf die über die Spendenbox gesammelten Gelder. Für die Spendenbox wird kein separates Zahlungskonto eingerichtet. Spenden, die über eine Spendenbox gesammelt werden, werden direkt auf das Konto der Spendenaktion überwiesen, für die der Organisator der Spendenbox diese eingerichtet hat, und das in die Spendenbox eingezahlte Geld gilt als Spende für die Spendenaktion selbst. Das bedeutet, dass selbst wenn sich der spezifische Zweck der Spendenbox als unerreichbar erweisen sollte, sollte das Geld dennoch entsprechend dem Zweck der Spendenaktion verwendet werden. Der Organisator der Spendenaktion ist alleiniger Eigentümer der über die Spendenbox gesammelten Spenden.
    18. Die Spendenbox ist kein Zahlungsdienst.
    19. Das Löschen oder Deaktivieren einer Spendenaktion führt zum Löschen oder Deaktivieren aller damit verbundenen Spendenboxen.
    20. Um eine Spendenaktion zugunsten einer der in der Liste der festen Begünstigten aufgeführten Einrichtungen zu erstellen, muss der Organisator die unten aufgeführten Regeln befolgen – solche Einrichtungen dürfen nicht Begünstigte von Standard-Spendenaktionen sein, bei denen der Organisator die Spenden auf sein eigenes Konto überweisen kann. Solche Spendenaktionen können erstellt werden, indem die gewünschte Organisation aus der Liste ausgewählt und die Anweisungen auf dem Bildschirm befolgt werden. Alle im Rahmen einer solchen Spendenaktion gesammelten Gelder werden direkt auf das Bankkonto des festen Begünstigten überwiesen, sobald der Organisator uns anweist, eine Auszahlung vorzunehmen. Verzögert der Veranstalter die Auszahlung, können wir – auf Antrag des festen Begünstigten – die Auszahlung ohne Zustimmung des Veranstalters direkt auf das Bankkonto des festen Begünstigten vornehmen. Etwaige Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem festen Begünstigten sind ohne unsere Beteiligung beizulegen.
    21. Nach der Erstellung der Spendenaktion kann der Organisator den zuvor ausgewählten festen Begünstigten nicht mehr widerrufen. Wenn eine Spendenaktion für den festen Begünstigten erstellt wird, wird dieser per E-Mail über die Erstellung informiert. Der feste Begünstigte kann eine bestimmte Spendenaktion zu seinen Gunsten ablehnen; in diesem Fall wird die Spendenaktion gelöscht.
    22. Eine zugunsten eines festen Begünstigten eingerichtete Spendenaktion enthält den Hinweis, dass die Mittel für den festen Begünstigten gesammelt werden, der Vertragspartei der mit den Unterstützern geschlossenen Spendenvereinbarung ist. Der Veranstalter ist keine Vertragspartei dieser Vereinbarung und unterstützt den festen Begünstigten lediglich dabei, sein Ziel zu erreichen.
    23. Wir können eine Spendenaktion zugunsten eines festen Begünstigten löschen, die unter Missachtung des oben beschriebenen Verfahrens organisiert wurde, und die Spenden an die Unterstützer zurückerstatten. Bevor wir dies jedoch tun, geben wir dem Organisator die Möglichkeit, dieses Verfahren einzuhalten und – sofern der festgelegte Begünstigte seine Spendenaktion akzeptiert – diese so fortzusetzen, als wäre sie von Anfang an gemäß dem Verfahren organisiert worden.
    24. Löscht der festgelegte Begünstigte sein Konto, werden alle damit verbundenen Spendenaktionen gelöscht. Befinden sich jedoch noch Mittel auf diesen Spendenaktionen, sollte der festgelegte Begünstigte zunächst die Auszahlung beantragen. Nachdem wir diesen Auftrag ausgeführt haben, werden die Spendenaktionen gelöscht.
    25. Der Veranstalter kann den Status als „Content Creator“ beantragen. Dazu sollte der Veranstalter die entsprechende Option in seinem Veranstalter-Dashboard auswählen und das Antragsformular ausfüllen. Sind uns die Aktivitäten des Veranstalters bereits bekannt, können wir ihm den Status als „Content Creator“ auch von uns aus anbieten. Wir können den Status als „Content Creator“ jederzeit widerrufen, wenn die vom Veranstalter veröffentlichten Inhalte nachträglich eines der in Punkt 4.26 a)–e) unten aufgeführten Kriterien erfüllen.
    26. Vor der Vergabe des Status als „Content Creator“ prüfen wir die Art der Inhalte des Veranstalters. Wir können die Vergabe des Status als „Content Creator“ ablehnen, wenn die vom Veranstalter veröffentlichten Inhalte unangemessen sind, insbesondere wenn sie:
      • a) pornografisch sind;
      • b) demütigendes, erniedrigendes oder selbstzerstörerisches Verhalten zu Unterhaltungszwecken darstellen (sogenanntes „Trash-Streaming“);
      • c) für Glücksspiele oder Gegenstände werben, deren Verkauf oder Besitz gesetzlich verboten ist;
      • d) Fake News oder Verschwörungstheorien verbreiten;
      • f) Hass oder Diskriminierung jeglicher Art fördern.
    27. Bis zum Abschluss der Überprüfung und der Genehmigung der Änderungen durch uns werden die aktualisierten Informationen nicht auf der Website veröffentlicht, und andere Nutzer sehen weiterhin die zuvor veröffentlichten Profilinformationen.
    28. Mit dem Erwerb des Status als „Content Creator“ gewährt uns der Veranstalter eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, weltweite Lizenz zur Nutzung seines Namens, seines Logos und seiner Beschreibung (wie im Formular gemäß Punkt 4.25 des „Content Creator“-Katalogs auf der Website angegeben) sowie in unseren eigenen Werbe- und Marketingmaterialien, einschließlich in sozialen Medien. Diese Lizenz gilt so lange, wie der Veranstalter den Status als „Content Creator“ innehat, und endet, wenn sein Benutzerkonto gelöscht oder sein Status entzogen wird, sofern wir nichts anderes vereinbaren. Der Veranstalter kann unser Recht zur Nutzung seines Namens, seines Logos oder seiner Beschreibung in unseren Werbe- und Marketingmaterialien jederzeit einschränken – dies führt jedoch nicht zu einer Entfernung aus dem Content-Creator-Katalog und hat keine Auswirkungen auf seinen Status. Wir dürfen bereits zuvor erstellte oder veröffentlichte Werbematerialien weiterhin nutzen. Der Veranstalter bestätigt, dass er über alle erforderlichen Rechte an seinem Namen, seinem Logo und seiner Beschreibung verfügt und dass unsere hier beschriebene Nutzung dieser Elemente keine Rechte Dritter verletzt.
    29. Mit dem Erwerb des Status als Content Creator erklärt sich der Veranstalter zudem damit einverstanden, dass wir sein Bild für dieselben Zwecke nutzen dürfen – nämlich zur Pflege des Content-Creator-Katalogs sowie unserer Werbe- und Marketingmaterialien, einschließlich in sozialen Medien. Diese Einwilligung gilt so lange, wie der Veranstalter den Status als Content Creator innehat, und endet, wenn sein Benutzerkonto gelöscht oder sein Status entzogen wird, sofern wir nichts anderes vereinbaren. Der Veranstalter kann diese Einwilligung in Bezug auf unsere Werbe- und Marketingmaterialien jederzeit widerrufen – dies führt jedoch nicht zu seiner Entfernung aus dem „Content Creator“-Katalog und hat keine Auswirkungen auf seinen Status. Wir dürfen bereits zuvor erstellte oder veröffentlichte Werbematerialien weiterhin nutzen. Der Veranstalter bestätigt, dass er über alle erforderlichen Rechte an seinem Bild verfügt und dass unsere hier beschriebene Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
  5. ÜBERPRÜFUNG DES ZWECKS DER SPENDENAKTION
    1. Wir sind berechtigt, den Zweck einer Spendenaktion jederzeit zu überprüfen, insbesondere wenn uns Missbrauchsmeldungen vorliegen, der angegebene Zweck der Spendenaktion zweifelhaft, unerreichbar oder rechtswidrig erscheint, die Spendenaktion den Verdacht auf Betrug oder einen anderen Verstoß gegen diese Bestimmungen erweckt oder ihr Zweck gemeinnützig ist und der Veranstalter um eine Überprüfung bittet, um unsere Werbedienstleistungen dafür in Anspruch nehmen zu können. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der auf dem Spendenkonto gesammelten Mittel 5.000 € erreicht oder übersteigt, ungeachtet etwaiger Abhebungen vom Konto. Übersteigt die Summe der auf allen Spendenaktionen eines Veranstalters gesammelten Gelder 12.500 €, ungeachtet etwaiger Abhebungen, können wir alle oder ausgewählte Spendenaktionen dieses Veranstalters überprüfen.
    2. Wir werden den Veranstalter per E-Mail über den Beginn des Überprüfungsverfahrens informieren. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens werden wir den Veranstalter bitten, uns Unterlagen vorzulegen, die die Richtigkeit des Zwecks der Spendenaktion belegen; welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach der Beschreibung der Spendenaktion. Wir können Dokumente anfordern, die wesentliche Informationen belegen (d. h. Informationen, die die Entscheidung potenzieller Unterstützer über eine Spende für die Spendenaktion beeinflussen könnten), sowie die Berechtigung des Veranstalters zur Durchführung einer Spendenaktion (Zustimmung des Begünstigten). Wir können die Überprüfung auch auf öffentlich zugängliche Informationen über die Spendenaktion oder deren Veranstalter stützen, sofern diese glaubwürdig sind. In begründeten Fällen können wir uns auch auf Informationen oder Erklärungen des Veranstalters oder Dritter (z. B. des Begünstigten) stützen oder auf Nachweise über die Verwendung von Mitteln, die bereits vom Konto der Spendenaktion abgehoben wurden, bevor wir beschlossen haben, diese zu überprüfen. Die Art und Weise der Überprüfung des Zwecks einer bestimmten Spendenaktion liegt in unserem Ermessen.
    3. Alle im Überprüfungsprozess verwendeten Dokumente sollten als Scans oder Fotos direkt aus dem Benutzerkonto des Veranstalters hochgeladen werden. Sie sollten in englischer oder polnischer Sprache verfasst sein oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische oder Polnische versehen sein, gut lesbar sein, eine ausreichende Auflösung aufweisen und vollständig sichtbar sein (keine abgeschnittenen Ränder).
    4. Der Veranstalter sollte befugt sein, uns alle im Rahmen des Überprüfungsverfahrens verwendeten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Falls sich die Dokumente auf eine dritte Person beziehen (z. B. den Begünstigten), muss der Veranstalter die Zustimmung dieser Person einholen und aufbewahren, uns diese Dokumente zur Verfügung zu stellen und uns die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gestatten (eine solche Zustimmung ist im Einwilligungsformular für den Begünstigten enthalten – Sie finden es hier). Sollten die Dokumente Angaben zur Gesundheit enthalten, muss der Veranstalter eine gesonderte Einwilligung der Person einholen, auf die sich die Angaben beziehen (im Falle des Begünstigten ist dies in einem speziellen Formular enthalten – Sie finden es hier). Sollten die Dokumente oder die darin enthaltenen Daten einem gesetzlich geschützten Geheimhaltungsgebot (medizinisch, gerichtlich, beruflich usw.) unterliegen, obliegt es dem Veranstalter, von der Person, die dazu befugt ist, eine Einwilligung zur Weitergabe an uns einzuholen. Der Veranstalter einer Spendenaktion kann sich der Vorlage von Dokumenten gegenüber uns nicht entziehen, indem er sich auf das Fehlen einer Einwilligung Dritter oder auf Geheimhaltungspflichten beruft.
    5. Alle im Rahmen der Überprüfung vorgelegten Dokumente werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Überprüfung der jeweiligen Spendenaktion verwendet. Wir geben diese Dokumente grundsätzlich nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die vorgelegten Dokumente im Rahmen der Überprüfung Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen lassen, können wir den angeblichen Aussteller kontaktieren, um deren Echtheit zu bestätigen. Wir können diese Dokumente im Rahmen von AML/TF-Verfahren auch an andere Dienstleister weitergeben, die an einer bestimmten Transaktionskette beteiligt sind, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verfahren erforderlich ist.
    6. Vom Beginn der Überprüfung eines Fundraisers bis zum Abschluss des Verfahrens können wir die Auszahlungen vom Konto des Fundraisers sperren. Wenn bei einem Fundraiser der Verdacht auf Betrug oder eine andere rechtswidrige Handlung besteht, können wir auch die Auszahlungen bei allen anderen Fundraisern des Veranstalters sperren. Wenn eine Spendenaktion das in Punkt 5.1 festgelegte Limit von 5.000 € überschreitet, werden Auszahlungen automatisch gesperrt. Übersteigt die Summe der gesammelten Mittel aus allen Spendenaktionen eines Veranstalters 12.500 €, werden Auszahlungen bei allen Spendenaktionen des Nutzers automatisch gesperrt.
    7. Die Überprüfung ist abgeschlossen und die Auszahlungen werden freigegeben, sobald die von uns angeforderten Dokumente oder andere im Rahmen des Verfahrens bereitgestellte Informationen die Echtheit einer Spendenaktion in zufriedenstellendem Maße belegen. Wir dürfen die Überprüfung einer Spendenaktion nicht abbrechen, sobald wir sie begonnen haben, unabhängig vom Grund für die Überprüfung. Sobald wir die Überprüfung abgeschlossen haben, können wir dies durch eine entsprechende Kennzeichnung der Spendenaktion bestätigen.
    8. Sollte der Organisator den Verifizierungsprozess nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung über den Beginn der Verifizierung abschließen – sei es, indem er die Verifizierung ignoriert oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt –, können wir seine Spendenaktion beenden und die Spenden an die Unterstützer zurückerstatten, bis zur Höhe des Kontostands der Spendenaktion. Diese Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden, insbesondere wenn wir zusätzliche Unterlagen anfordern.
    9. Sollte der Organisator den Verifizierungsprozess nicht abschließen, können wir auch andere Spendenaktionen auf seinem Benutzerkonto löschen und den Kontostand der Spendenaktion an die Unterstützer zurückerstatten, es sei denn, diese Spendenaktionen wecken keinen Verdacht auf Betrug, insbesondere wenn sie bereits gemäß den Bestimmungen dieses Punktes verifiziert wurden. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die unterlassene Verifizierung des Spendensammlers durch den Veranstalter den Verdacht auf Betrug oder andere rechtswidrige Handlungen aufkommen lässt, können wir auch dessen Benutzerkonto sperren oder löschen.
    10. Besteht ein begründeter Verdacht hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung von Mitteln, die bereits vom Spendenkonto des Spendensammlers abgehoben wurden, insbesondere wenn uns vom Begünstigten Hinweise auf einen Missbrauch der Mittel vorliegen, können wir den Organisator ebenfalls auffordern, entsprechende Nachweise für die Verwendung dieser Mittel vorzulegen (z. B. Überweisungsbestätigungen, Rechnungen oder Quittungen). In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Punkte 5.2. bis 5.9. Die Verwendung der Mittel kann auch bei Spendenaktionen überprüft werden, deren Ziel es ist, einen Betrag von 35.000 Euro oder mehr zu sammeln, wenn der Organisator mindestens 25.000 Euro der gesammelten Mittel abgehoben hat. In solchen Fällen kann die Verwendung der Mittel mehrfach überprüft werden, wenn die Mittel in Raten abgehoben werden.
  6. WERBUNG FÜR SPENDENAKTIONEN
    1. Jede Spendenaktion, die bereits gemäß Ziffer 5 der Nutzungsbedingungen verifiziert wurde, kann eine der auf der Website verfügbaren Premium-Optionen erwerben (z. B. die Werbung für die Spendenaktion in der öffentlichen Spendenaktionsliste). Die einzige Ausnahme bildet der Service „Individuelle Website-Adresse“ (Alias), der für jede Spendenaktion erworben werden kann, auch bevor diese verifiziert wurde.
    2. Wir behalten uns vor, die Bereitstellung von Werbedienstleistungen für eine Spendenaktion abzulehnen, insbesondere wenn deren Zweck oder Beschreibung drastisch oder zweifelhaft ist oder die in der Beschreibung enthaltenen Umstände darauf hindeuten, dass laufende Gerichtsverfahren bestehen, die die Richtigkeit oder Wahrhaftigkeit der Beschreibung der Spendenaktion beeinflussen könnten. In diesem Fall erstatten wir alle Gebühren, die bereits für solche Dienste gezahlt wurden. Sofern die Spendenaktion nicht rechtswidrig ist oder in keiner anderen Weise gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sie ohne Inanspruchnahme von Werbediensten fortgesetzt werden.
  7. REGELMÄSSIGE UNTERSTÜTZUNG
    1. Die Option, eine Spendenaktion mit wiederkehrender Unterstützung zu unterstützen, steht nur registrierten Nutzern zur Verfügung (damit sie solche Zahlungen jederzeit direkt über ihr Nutzerkonto einstellen können).
    2. Eine wiederkehrende Unterstützung kann nur für Spendenaktionen geleistet werden, für die der Organisator diese Option aktiviert hat. Selbst wenn für eine Spendenaktion die wiederkehrende Unterstützung aktiviert ist, haben Unterstützer weiterhin die Möglichkeit, stattdessen eine einmalige (einmalige) Spende zu tätigen, indem sie bei der Spende die Schaltfläche „Einmalzahlung“ wählen, es sei denn, der Veranstalter hat die Option „Einmalzahlungen“ deaktiviert. In diesem Fall ist nur eine wiederkehrende Unterstützung möglich.
    3. Um eine wiederkehrende Unterstützung für eine Spendenaktion einzurichten, muss der Unterstützer bei der Spende an eine Spendenaktion, für die die wiederkehrende Unterstützung aktiviert ist, die Schaltfläche „Wiederkehrende Zahlung“ auswählen. Anschließend muss er den Betrag der monatlichen Zahlung auswählen oder manuell festlegen. Nach dem Klicken auf die Schaltfläche „Unterstützen“ wird der Unterstützer zu einem Widget von PayU S.A. weitergeleitet, wo er seine Zahlungskartendaten eingeben muss.
    4. Sollte der Unterstützer beschließen, während der Einrichtung einer wiederkehrenden Unterstützung für eine Spendenaktion eine separate Spende an uns zu leisten, wird diese Spende zur Summe der wiederkehrenden monatlichen Zahlungen hinzugerechnet, die von seiner Karte abgebucht werden (die Spende an uns erfolgt ebenfalls wiederkehrend).
    5. Die wiederkehrenden Zahlungen werden von einem Drittanbieter abgewickelt – PayU S.A., einem lizenzierten Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen. Die Kartendaten des Unterstützers werden von PayU S.A. gespeichert. PayU stellt als Zahlungsvermittler das Token-Tool (virtuelle Kartenkennung) bereit, das es ermöglicht, einem einzelnen Unterstützer eine eindeutige Kennung zugewiesen wird, mit deren Hilfe der Unterstützer regelmäßig Zahlungen an den Veranstalter (und an uns, sollte der Unterstützer beschließen, eine separate Spende auf unser Konto zu leisten) vornimmt. Die Vereinbarung über die Abwicklung wiederkehrender Zahlungen wird zwischen dem Unterstützer und PayU S.A. geschlossen. Etwaige Beschwerden in diesem Zusammenhang sind gemäß Punkt 14.4 (direkt an PayU S.A.) einzureichen.
    6. Die wiederkehrende Unterstützung steht nur aktiven Spendensammlern zur Verfügung. Sollte ein Spendensammler von uns gesperrt oder in irgendeiner Weise eingeschränkt oder vom Veranstalter beendet/gelöscht werden, ist die Bereitstellung einer wiederkehrenden Unterstützung für diesen nicht mehr möglich.
    7. Sollten wiederkehrende Zahlungen aufgrund fehlender Deckung auf der Karte fehlschlagen, wird die Zahlung ausgesetzt und erst bei der nächsten fälligen Zahlung im folgenden Monat erneut versucht.
    8. Der Unterstützer kann die wiederkehrende Unterstützung jederzeit beenden. Dazu melden Sie sich in Ihrem Benutzerkonto an, wechseln zum Reiter „Einstellungen“ -> „Wiederkehrende Zahlungen“ und wählen dann die wiederkehrende Unterstützung aus, die Sie kündigen möchten.
    9. Der Organisator einer Spendenaktion, bei der wiederkehrende Unterstützung aktiviert ist, kann dafür Unterstützungsstufen festlegen. Dabei handelt es sich um Stufen mit bestimmten Unterstützungsbeträgen, die den Unterstützern den Zugang zu exklusiven Inhalten ermöglichen, die auf diese Stufe beschränkt sind. Unterstützungsstufen können bei der Einrichtung der Spendenaktion oder später durch Bearbeiten festgelegt werden. Beim Erstellen einer Unterstützungsstufe sollte der Organisator deren Titel festlegen, den für den Zugriff erforderlichen Unterstützungsbetrag angeben und eine kurze Beschreibung verfassen. Der Organisator kann zudem eine der Unterstützungsstufen als empfohlen kennzeichnen, wodurch diese an erster Stelle in der Liste der vorgeschlagenen Stufen seiner Spendenaktion erscheint.
    10. Der Unterstützer erhält Zugang zu dieser Unterstützungsstufe (sowie zu allen Unterstützungsstufen mit niedrigeren Unterstützungsbeträgen), indem er entweder eine wiederkehrende oder eine einmalige Spende in Höhe von mindestens dem Betrag der jeweiligen Stufe tätigt. Alle Inhalte der Unterstützungsstufe stehen dem Unterstützer für die Dauer der Laufzeit seiner wiederkehrenden Unterstützung sowie für weitere 32 Tage nach deren Beendigung oder für 32 Tage nach einer einmaligen Zahlung zur Verfügung.
    11. Der Veranstalter kann beliebige Inhalte (Texte, Links, Videos) in eine bestimmte Unterstützungsstufe hochladen und diese den Unterstützern zur Verfügung stellen, die den Zugang zu dieser Stufe erworben haben. Alle in den Nutzungsbedingungen festgelegten Einschränkungen bezüglich der auf die Website hochgeladenen Inhalte gelten auch für die in die Unterstützungsstufen hochgeladenen Inhalte.
    12. Der Veranstalter darf eine Unterstützungsstufe nicht löschen, nachdem sie mindestens einmal erworben wurde; er kann jedoch deren Angebot einstellen. Entscheidet er sich dazu, kann die Unterstützerstufe nicht mehr erworben werden, wobei die Unterstützer, die bereits Zugang dazu hatten, diesen für den in Punkt 7.10 festgelegten Zeitraum behalten. Der Veranstalter kann jedoch bestimmte Inhalte aus beliebigen Unterstützerstufen frei löschen, wodurch diese sofort nicht mehr verfügbar sind.
  8. ANGEBOTE UND AUKTIONEN
    1. Jeder verifizierte Nutzer kann Angebote für seine Spendenaktion erstellen, indem er auf die Schaltfläche „Angebote/Auktionen hinzufügen“ auf der Registerkarte „Angebote/Auktionen“ seiner Spendenaktion klickt und das Formular zum Hinzufügen eines Angebots ausfüllt. In dem Formular muss der Veranstalter den Titel und die Beschreibung des Angebots angeben. Er sollte außerdem die entsprechende Kategorie auswählen, in der das Angebot eingestellt wird, die Laufzeit des Angebots angeben und den Mindestbetrag für das Angebot festlegen. Wird das Angebot als Auktion eingestellt, sollte der Veranstalter zudem die Laufzeit und den Startpreis angeben. Er kann außerdem Fotos des Angebotsgegenstands anhängen und zusätzliche Felder des Formulars ankreuzen oder ausfüllen, um die Art der Lieferung des Angebotsgegenstands, das Lieferdatum oder die Daten anzugeben, die der Unterstützer beim Kauf eingeben muss. Beabsichtigt der Veranstalter, mehr als ein Exemplar desselben Angebotsgegenstands zu verkaufen, und sollen diese Artikel über die Option „Sofortkauf“ angeboten werden, kann er die Anzahl der Artikel angeben oder darauf hinweisen, dass eine unbegrenzte Anzahl von Artikeln angeboten wird (z. B. bei der Einstellung digitaler Angebote) – in diesem Fall können die Artikel gekauft werden, bis diese Anzahl aufgebraucht ist.
    2. Die Beschreibung des Angebots sollte konkret und vollständig sein und den potenziellen Käufer nicht irreführen. Mit dem Einstellen des Angebots geht der Veranstalter eine verbindliche Verpflichtung ein, es dem Käufer gemäß der Beschreibung zu liefern. Er bestätigt zudem, dass er über das uneingeschränkte Recht verfügt, den Gegenstand des Angebots zu verkaufen.
    3. Jeder Nutzer der Website kann ein Angebot, das mit der Option „Jetzt kaufen“ gelistet ist, erwerben, indem er es bei einer Spendenaktion auswählt und eine Spende in Höhe von mindestens dem vom Veranstalter festgelegten Mindestbetrag als Zahlung für das ausgewählte Angebot leistet. Der Unterstützer muss im Spendenformular seinen Vor- und Nachnamen angeben. Falls der Veranstalter dies beim Ausfüllen des Formulars zum Hinzufügen eines Angebots festgelegt hat, kann es zum Kauf erforderlich sein, dass der Unterstützer auch seine Adresse oder Kontaktdaten angibt, die dem Veranstalter zum Zweck des Versands übermittelt werden.
    4. Der Gegenstand des Angebots sollte dem Käufer innerhalb der in der Beschreibung angegebenen Frist und auf die dort angegebene Versandart zugestellt werden. Sind in der Beschreibung keine Lieferbedingungen festgelegt, sollte der Gegenstand des Angebots gemäß der zwischen dem Veranstalter und dem Käufer getroffenen Vereinbarung geliefert werden. Der Veranstalter sollte den Käufer diesbezüglich spätestens 7 Tage nach dem Kauf des Angebots kontaktieren.
    5. Der Veranstalter kann das Angebot jederzeit aus dem Angebot nehmen. In diesem Fall muss er jedoch den Gegenstand des Angebots an alle Käufer liefern, die es vor der Stornierung des Angebots erworben haben. Standardmäßig laufen Angebote, die mit der Option „Jetzt kaufen“ gelistet sind, mit dem Enddatum der Spendenaktion aus, wobei der Veranstalter das Angebot auch jederzeit löschen kann. Dennoch ist der Veranstalter weiterhin verpflichtet, seine Verpflichtungen in Bezug auf die bis zum Zeitpunkt der Löschung erworbenen Angebote zu erfüllen. Nach Beendigung der Spendenaktion ist es nicht möglich, neue Angebote hinzuzufügen. Um ein neues Angebot hinzuzufügen, muss die Laufzeit der Spendenaktion verlängert werden.
    6. Wurde das Angebot in einer Auktion eingestellt, dürfen nur registrierte Nutzer Gebote abgeben. Gebote in Höhe von mindestens 2.500 € dürfen nur von verifizierten Nutzern abgegeben werden. Gebote können bis zum Ende der Auktion abgegeben werden.
    7. Abgegebene Gebote können nicht über die Website widerrufen werden. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers bei der Abgabe eines Gebots (z. B. einer zusätzlichen Null im Betrag) kann sich der Bieter unter an uns wenden, und wir können – nach eigenem Ermessen – entscheiden, sein Gebot zu widerrufen.
    8. Nach Beendigung der Auktion erhält der Höchstbietende eine E-Mail, in der sein Auktionsgewinn bestätigt wird. Die E-Mail enthält einen direkten Link, über den eine Spende an die Spendenaktion getätigt werden kann, in deren Rahmen das Gebot abgegeben wurde; der Spendenbetrag entspricht dabei dem Gebot. Diese Spende sollte innerhalb von 24 Stunden nach Versand der E-Mail erfolgen – tut er dies nicht, kann der Veranstalter die Auktion stornieren – bis zu dieser Entscheidung kann der Höchstbietende den Angebotspreis weiterhin bezahlen. Alternativ kann der Veranstalter nach Ablauf der genannten 24 Stunden den Höchstbietenden ablehnen und dem nächsthöheren Bieter den Kauf des Angebotsgegenstands anbieten.
    9. Wir sind keine Vertragspartei eines durch den Kauf des Angebots zustande gekommenen Vertrags und nicht dafür verantwortlich, dass der Veranstalter seine sich daraus ergebenden Verpflichtungen erfüllt. Ein solcher Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer zustande, der das Angebot erworben hat. Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber Dritten (z. B. steuerliche Verpflichtungen).
    10. Falls der Veranstalter den Gegenstand des Angebots nicht liefert, kann sich der Käufer unter [email protected] an uns wenden. Wir können den Veranstalter kontaktieren und ihn auffordern, einen entsprechenden Liefernachweis vorzulegen. Falls der Veranstalter den Nachweis nicht erbringt oder weiterhin begründete Zweifel an der Lieferung des Angebotsgegenstands bestehen, können wir die Daten des Veranstalters (zusammen mit den Daten, die wir im Rahmen der Identitätsprüfung erfasst haben) an den Käufer übermitteln, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch ausreichende Mittel auf dem Guthaben des Fundraisers vorhanden sein, können wir diese auch verwenden, um dem Käufer den für das Angebot gezahlten Betrag zurückzuerstatten.
    11. Immobilien, Aktien, Anteile oder sonstige Gegenstände, die nur unter Erfüllung zusätzlicher administrativer oder rechtlicher Verpflichtungen wirksam verkauft werden können, dürfen nicht Gegenstand eines Angebots sein. Es ist zudem verboten, Gegenstände anzubieten, deren Verkauf illegal oder eingeschränkt ist oder die die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen würden, sowie in der Beschreibung des Angebots abfällige Formulierungen zu verwenden. Darüber hinaus ist es untersagt, in der Beschreibung des Angebots zu behaupten oder anzudeuten, dass wir dafür verantwortlich sind, dass der Veranstalter seinen Verpflichtungen nachkommt, oder dies in irgendeiner Weise garantieren. Wir können solche Angebote löschen, ohne den Veranstalter zuvor aufzufordern, diese zu entfernen.
    12. Wir können das Benutzerkonto eines Nutzers sperren, löschen oder aussetzen, der:
      1. als Veranstalter Artikel anbietet,
        1. zu verkaufen, zu deren Verkauf er nicht berechtigt ist;
        2. die er nicht an den Käufer liefern will oder die er nach dessen Kauf
        3. deren Verkauf rechtswidrig wäre oder die in anderer Weise gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen würden;
      2. als Bieter weiterhin Gebote abgibt, ohne die Absicht zu haben, den Gegenstand des Angebots zu kaufen, falls er die Auktion gewinnt;
      3. Als Veranstalter, auf dessen Spendenaktion die Angebote des Gründers gelistet sind, gestattet er dem Gründer wissentlich, Artikel anzubieten, die in Ziffer 8.12.1 oben genannt sind.
    13. Falls das Angebot Verdacht hinsichtlich der Existenz des Gegenstands oder des Eigentums und/oder des Verkaufsrechts des Veranstalters weckt, können wir den Veranstalter auffordern, Nachweise für diese Tatsachen vorzulegen. Sollte der Veranstalter keine entsprechenden Nachweise vorlegen oder unsere Zweifel nicht ausräumen, können wir das Angebot löschen.
    14. Falls der Kontostand einer Spendenaktion, auf der Angebote gelistet sind, aus irgendeinem Grund an die Unterstützer zurückerstattet wird, erfolgen die Rückerstattungen gemäß den in Punkt 11 festgelegten Regeln. Der Veranstalter kann uns einen Nachweis über die Lieferung des Angebotsgegenstands an einen Käufer vorlegen, der eine solche Rückerstattung erhalten hat, und wir stellen dem Veranstalter die uns vorliegenden Daten des Käufers zur Verfügung, damit der Veranstalter den Käufer bezüglich der Zahlung kontaktieren oder seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann.
    15. Die Bestimmungen der Punkte 8.1 bis 8.14 gelten entsprechend für die Regeln zu den Angeboten der Gründer, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bestimmungen. Wann immer in den Punkten 8.1 bis 8.14 der Veranstalter als derjenige genannt wird, der das Angebot unterbreitet, gelten die Regeln auch für den Gründer.
    16. Nur verifizierte Nutzer dürfen Gründerangebote unterbreiten. Darüber hinaus dürfen Gründerangebote nur von natürlichen Personen unterbreitet werden, die dies nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit tun.
    17. Gründerangebote können für eine bestimmte Spendenaktion abgegeben werden, wenn deren Veranstalter diese Option durch Auswahl der Schaltfläche „Hinzufügen von Angeboten/Auktionen für andere aktivieren“ freischaltet. Diese Option steht nur Veranstaltern zur Verfügung, die verifizierte Nutzer sind.
    18. Der Gründer fügt das Gründerangebot hinzu, indem er eine bestimmte Spendenaktion auswählt, die er unterstützen möchte, und anschließend das Formular zum Hinzufügen des Gründerangebots ausfüllt und akzeptiert. Bei Spendenaktionen, für die Spendenboxen angelegt wurden, kann der Gründer beim Hinzufügen seines Gründerangebots zur Spendenaktion auch eine bestimmte Spendenbox auswählen, die von ihm selbst oder einem anderen Nutzer angelegt wurde – in diesem Fall wird der Erlös aus dem Verkauf des Angebotsgegenstands dem virtuellen Guthaben dieser Spendenbox gutgeschrieben.
    19. Der Veranstalter akzeptiert oder lehnt die vom Gründer vorgeschlagenen Angebote ab, bevor er sie in seiner Spendenaktion veröffentlicht. Das vom Gründer eingereichte Angebot wird ab dem Zeitpunkt gültig, an dem der Veranstalter es akzeptiert.
    20. Die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtung, die sich aus der Unterbreitung des Gründerangebots ergibt, liegt ausschließlich beim Gründer. Der Veranstalter ist nicht für die Übergabe des vom Gründer angebotenen Gegenstands verantwortlich.
    21. Die Zahlung für das Angebot des Initiators wird direkt dem Spendenkonto der Spendenaktion gutgeschrieben, das für die Spendenaktion geführt wird, mit der es verknüpft wurde. Dies gilt auch für Angebote des Initiators, die der vom Initiator bestimmten und der Spendenaktion zugewiesenen Spendenbox hinzugefügt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Gründer und dem Veranstalter der Spendenaktion, mit der das Gründerangebot verknüpft wurde, ein Spendenvertrag in Höhe des für das Angebot erhaltenen Betrags geschlossen wird, der unmittelbar zum Zeitpunkt des Kaufs des Gründerangebots durch den Unterstützer in Kraft tritt. Zwischen dem Unterstützer, der das Gründerangebot erwirbt, und dem Organisator der Spendenaktion entsteht kein Rechtsverhältnis – der Unterstützer schließt einen Vertrag ausschließlich mit dem Gründer, von dem er das Angebot erworben hat.
    22. Der Gründer kann sein Angebot zurückziehen, sofern dieses noch nicht erworben wurde. Er kann den Verkauf der Artikel auch jederzeit einstellen; ist er jedoch dazu verpflichtet, die Artikel an alle Unterstützer zu liefern, die diese zuvor erworben haben.
    23. Der Veranstalter kann ein bestimmtes, zu seiner Spendenaktion hinzugefügtes Gründerangebot jederzeit entfernen oder beenden. In einem solchen Fall muss der Gründer dennoch seinen Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern nachkommen, die die Artikel gekauft haben, bevor der Veranstalter dies getan hat.
    24. Zrzutka.pl sp. z o.o. fungiert als Betreiber der Plattform im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 2024 zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern und bestimmter anderer Gesetze (im Folgenden: „das Gesetz“), das die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung umsetzt. Aus diesem Grund müssen wir die im Gesetz festgelegten Verpflichtungen erfüllen.
    25. Um die sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, können wir den Nutzer bitten, seine Steueridentifikationsnummer (TIN-Nummer) anzugeben. TIN (Tax Identification Number) ist ein allgemeiner Begriff, der im Zusammenhang mit der Steueridentifikation verwendet wird und sich auf die Steueridentifikationsnummer in verschiedenen Ländern bezieht, z. B. in Polen ist die TIN die PESEL- und die NIP-Nummer, in Italien der Codice Fiscale (CF), in Frankreich die Numéro Fiscal de Référence (NIF), in Irland die Personal Public Service Number (PPS) usw. Die als TIN anerkannten Nummern variieren von Land zu Land – wenn Sie Ihre TIN-Nummer nicht kennen, können Sie diese überprüfen, indem Sie Ihr Land aus der hier verfügbaren Liste auswählen.
    26. Ein Nutzer, der ein Angebot abgeben möchte, kann aufgefordert werden, dem Betreiber seine Steueridentifikationsnummer mitzuteilen. Die Angabe der Steueridentifikationsnummer ist eine notwendige Voraussetzung, ohne die es nicht möglich ist, ein Angebot abzugeben.
    27. Ungeachtet des Vorstehenden können wir – zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen – Nutzer, die zuvor Angebote abgegeben haben, auffordern, ihre TIN oder ihre Adresse (oder beides) anzugeben. Der Nutzer erhält dann drei Benachrichtigungen (die zweite nach 20 Tagen, die dritte nach 40 Tagen), in denen er darüber informiert wird, dass er zusätzliche Daten angeben muss.
    28. Wenn der Veranstalter die entsprechenden Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Mitteilung bereitstellt, sperren wir die Auszahlung von Geldern aus seinen Spendenaktionen, für die er auch Spenden aus dem Verkauf von Angeboten erhalten hat, sofern der Saldo einer bestimmten Spendenaktion positiv ist, und hindern den Veranstalter daran, weitere Angebote zu erstellen – bis wir die angeforderten Daten erhalten haben. Erfüllt keine der Spendenaktionen des Veranstalters die im vorstehenden Satz genannte Bedingung, gilt für Spendenaktionen, bei denen:
      1. der Veranstalter Angebote hinzugefügt, aber keines davon verkauft hat und der Saldo der Spendenaktion positiv ist;
      2. der Veranstalter Angebote hinzugefügt hat (unabhängig davon, ob er die Angebote verkauft hat oder nicht) und der aktuelle Saldo der Spendenaktion 0 Euro beträgt;
      werden wir die bestehenden Angebote des Veranstalters ohne Möglichkeit zur Verlängerung löschen und den Veranstalter daran hindern, weitere Angebote zu erstellen – bis wir die angeforderten Daten erhalten haben.
    29. Wenn der Gründer die relevanten Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Mitteilung bereitstellt, werden wir seine bestehenden Angebote ohne die Möglichkeit einer Verlängerung löschen und den Gründer daran hindern, weitere Angebote zu erstellen – bis wir die angeforderten Daten erhalten haben. Darüber hinaus gelten die in Punkt 8.28 oben beschriebenen Regeln für alle Angebote, die ein solcher Nutzer zu seinen eigenen Spendenaktionen hinzufügt.
    30. Gemäß den in den oben genannten Punkten 8.28 und 8.29 dargelegten Verfahren können wir Nutzer auffordern, die von uns zuvor ermittelten Daten zu bestätigen. Wenn die vom Nutzer angegebenen Daten Zweifel aufkommen lassen, können wir verlangen, dass diese durch ein von uns angegebenes geeignetes amtliches Dokument bestätigt werden.
    31. Erfüllt der Nutzer die sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen nicht und müssen wir infolgedessen die bestehenden Angebote des Nutzers ohne Möglichkeit der Erneuerung löschen und den Nutzer daran hindern, weitere Angebote abzugeben (bis wir die angeforderten Daten erhalten haben), werden die Auktionen des Nutzers ohne Gewinner beendet (alle bisher abgegebenen Gebote werden unberücksichtigt gelassen), und der Auktionsgegenstand bleibt unverkauft.
  9. HAFTUNG
    1. Wir sind nicht Vertragspartei von Vereinbarungen, die zwischen den Nutzern über die Website geschlossen werden, und übernehmen daher keine Verantwortung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
    2. Die von uns eingeführten Verifizierungsverfahren zielen darauf ab, das Betrugsrisiko auf der Website zu senken sowie unehrliche Nutzer von dieser auszuschließen, garantieren jedoch nicht, dass sich eine bestimmte Spendenaktion nicht als Betrug herausstellt. Selbst wenn wir einen Spendenprojektbetreiber überprüft und als „verifiziert“ oder ähnlich gekennzeichnet haben, haften wir nicht für Verluste, die durch eine Spende an diesen entstehen, es sei denn, wir handeln in böser Absicht.
    3. Die Nutzer sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen auf der Website sowie für die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Wir teilen diese Verantwortung nicht und können, sofern wir keine Mitteilung einer zuständigen Behörde oder keine berechtigte Information von einem Dritten erhalten haben, wonach Inhalte, die ein Nutzer auf der Website veröffentlicht hat, gegen das Gesetz oder die Rechte Dritter verstoßen, und diese Inhalte nicht unmittelbar nach Erhalt dieser Informationen gelöscht haben, nicht für einen solchen Verletzung nicht haftbar gemacht werden. Dies schränkt unser Recht, solche Inhalte von uns aus zu löschen, in keiner Weise ein.
    4. Wir haften für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und ausreichende Qualität der von uns erbrachten Zahlungsdienstleistungen, die im Anhang Nr. 1 – Rahmenvertrag – ausführlich beschrieben sind. Die auf den Konten des Spendensammlers verwahrten Gelder unterliegen dem Schutz gemäß dem polnischen Zahlungsdienstegesetz vom 19. August 2011 (sie müssen getrennt von unseren eigenen Mitteln auf einem separaten Bankkonto verwahrt oder sicher angelegt werden und dürfen niemals Gegenstand einer gegen uns gerichteten Vollstreckung sein, selbst im Falle unserer Insolvenz).
    5. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Dienstleistungen im Falle notwendiger technischer oder Wartungsarbeiten vorübergehend auszusetzen. Wir werden die Nutzer vorab über solche Arbeiten informieren.
    6. Wir haften nicht für vorübergehende Unterbrechungen unserer Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt oder böswilliger Handlungen Dritter (z. B. Hackerangriffe). Sollten solche Umstände zu einer Offenlegung oder der Gefahr einer Offenlegung von Nutzerdaten führen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Nutzer zu benachrichtigen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Offenlegung zu minimieren oder zu verhindern.
  10. KONTO-SPERRUNG UND -LÖSCHUNG
    1. Ein registrierter oder verifizierter Nutzer kann sein Nutzerkonto jederzeit kündigen. Befinden sich Guthaben auf einem der Fundraiser-Konten des Nutzers, muss der Nutzer diese Guthaben vorab abheben, um das Nutzerkonto zu kündigen. Dies kann dazu führen, dass ein Konto nicht gekündigt werden kann, solange es gesperrt ist oder die in Punkt 5 festgelegten Verfahren zur Überprüfung des Zwecks der Spendenaktion laufen.
    2. Wir können ein Benutzerkonto in den an anderer Stelle in den Nutzungsbedingungen festgelegten Fällen sperren oder löschen, insbesondere wenn wir Hinweise darauf haben oder den Verdacht hegen, dass der Nutzer Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
    3. Wir können das Benutzerkonto eines Nutzers sperren, wenn wir den Verdacht haben, dass er Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, und wenn Verfahren eingeleitet wurden, um einen solchen Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Wird das Benutzerkonto gesperrt, können wir Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit des Nutzers auferlegen, Gelder von den Konten der Spendenaktionen abzuheben sowie Spenden für Spendenaktionen anzunehmen. Sollte sich der Verdacht als unbegründet erweisen, werden wir dem Nutzer umgehend wieder den uneingeschränkten Zugriff auf sein Benutzerkonto gewähren. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Benutzerkonto gelöscht (unabhängig davon, ob wir weitere rechtliche Schritte einleiten). Bitte beachten Sie, dass die automatische Sperrung von Auszahlungen nach Erreichen der in Punkt 5.1 angegebenen Betragsgrenzen keine Sperrung des Benutzerkontos darstellt und nicht bedeutet, dass wir einen konkreten Verdacht bezüglich Ihrer Spendenaktion hegen – dies ist ein normales Verfahren, das wir gleichermaßen auf alle Organisatoren anwenden.
    4. Wir können das Benutzerkonto auch löschen und/oder die Eröffnung eines Benutzerkontos verweigern, falls wir – nach unserem alleinigen Ermessen – die Aufrechterhaltung einer Geschäftsbeziehung mit einem bestimmten Nutzer aufgrund dessen Aktivitäten auf der Website oder außerhalb der Website als unzumutbares Risiko für unseren Ruf erachten. Dies betrifft insbesondere Nutzer, die wegen Straftaten verurteilt wurden, die die öffentliche Wahrnehmung ihrer Spendenaktionen beeinträchtigen könnten, sowie Nutzer, die an der Verbreitung von Falschmeldungen oder Propaganda beteiligt sind.
    5. Wenn wir das Benutzerkonto eines Nutzers löschen, weil dieser gegen das Gesetz oder gegen die in den Nutzungsbedingungen festgelegten Regeln verstößt, können wir Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass er ein neues Konto erstellt (Sperrung).
    6. Wenn wir ein Nutzerkonto löschen und auf einem der Spendenkonten des Nutzers noch Gelder vorhanden sind, können wir:
      1. allen rechtmäßig erteilten Anweisungen zuständiger Behörden (z. B. Strafverfolgungsbehörden) hinsichtlich der Verwendung der Gelder nachkommen – sollten wir solche Anweisungen erhalten, müssen wir diesen stets nachkommen, und die folgenden Punkte finden keine Anwendung;
      2. die Guthaben auf den Konten der Spendensammler gemäß den in Punkt 11 festgelegten Rollen an die Unterstützer zurücküberweisen – sofern der Verdacht auf Betrug oder auf eine anderweitig unlautere Erlangung der Spenden besteht;
      3. eine Auszahlung aller Gelder auf das Bankkonto des Veranstalters vornehmen – sofern kein Verdacht auf Betrug besteht und die Kontolöschung auf andere Gründe zurückzuführen ist.
  11. RÜCKERSTATTUNGEN
    1. Der Veranstalter kann beschließen, eine einzelne Spende zurückzuerstatten, indem er uns einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der Veranstalter kann auch beschließen, den gesamten Restbetrag des Spendensammlers an die Unterstützer zurückzuerstatten.
    2. Rückerstattungen durch den Veranstalter sind nicht möglich, wenn die Auszahlungen vom Konto der Spendenaktion aus irgendeinem Grund eingeschränkt sind.
    3. Wenn das Guthaben auf dem Konto der Spendenaktion nicht ausreicht, um alle folgenden Spenden zurückzuerstatten (aufgrund der Abhebungen des Veranstalters), und der Veranstalter uns anweist, das gesamte Guthaben des Kontos der Spendenaktion zurückzuerstatten oder wir beschließen, diesen in den an anderer Stelle in den Bestimmungen festgelegten Fällen zurückzuerstatten, erfolgen die Rückerstattungen in der Reihenfolge von den neuesten bis zu den ältesten Spenden. Sollte der bei der Durchführung der Rückerstattungen verbleibende Betrag nicht ausreichen, um eine bestimmte Spende zu decken, wird diese Rückerstattung nicht ausgeführt und wir erstatten an den nächsten Unterstützer in der Reihenfolge. Reicht der nach Durchführung der Rückerstattungen in dieser Reihenfolge verbleibende Betrag nicht aus, um eine der folgenden Spenden zu decken, nehmen wir eine Teilrückerstattung in dieser Höhe an den ersten Unterstützer in der Reihenfolge vor, der keine vollständige Rückerstattung erhalten hat.
    4. Rückerstattungen erfolgen in Euro auf das Bankkonto des Unterstützers, das mit der Zahlungskarte verknüpft ist, über die die Spende getätigt wurde, oder direkt auf das Bankkonto des Unterstützers, wenn die Spende per Banküberweisung erfolgt ist. Wenn ein solches Konto in einer anderen Währung als Euro geführt wird, können Gebühren Dritter oder Wechselkurse anfallen.
  12. BEKÄMPFUNG VON GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG
    1. Als Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen unterliegen wir dem polnischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 sowie den einschlägigen EU-Verordnungen zu diesem Thema. Diese bilden die Rechtsgrundlage für unsere Rechte und Pflichten in dieser Angelegenheit.
    2. Um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, müssen wir die Transaktionen auf der Website überwachen, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken, die auf den Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Es kann außerdem vorkommen, dass wir Ihnen zusätzliche Fragen stellen oder weitere Unterlagen von Ihnen anfordern müssen, um die Art Ihrer Transaktionen oder Ihren Zweck der Geschäftsbeziehung mit uns besser zu verstehen. Dies kann auch in Fällen geschehen, die an anderer Stelle in den Vorschriften nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Sollten Sie uns keine angemessene Erklärung und/oder die angeforderten Unterlagen vorlegen, kann dies zu Einschränkungen Ihres Nutzerkontos oder zur Beendigung unserer Geschäftsbeziehung führen. Wir sind zudem verpflichtet, jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung den zuständigen Behörden zu melden.
    3. Da es uns nicht möglich ist, angemessene Sorgfaltspflichten ordnungsgemäß anzuwenden, gestatten wir keine Organisation von Spendenaktionen, deren Zweck mit Kryptowährungen oder Krypto-Vermögenswerten zusammenhängt, bei denen die Überprüfung der Rechtskonformität, die Feststellung des genauen Verwendungszwecks der Mittel und/oder die Überprüfung der geplanten Projektabläufe nicht ohne die Durchführung detaillierter Überprüfungsverfahren möglich ist – insbesondere solcher, die eine Analyse der Einhaltung geltender nationaler oder EU-Rechtsvorschriften durch das Projekt beinhalten. Solche Spendenaktionen werden gelöscht und die Spenden an die Unterstützer zurückerstattet.
    4. Wenn Sie beabsichtigen, eine Spendenaktion zur Unterstützung von Personen oder Gemeinschaften in Gebieten zu organisieren, die von bewaffneten Konflikten oder anderen militärischen Aktivitäten betroffen sind, sind Sie verpflichtet, unsere vorherige Zustimmung zur Durchführung einer solchen Spendenaktion einzuholen und sich mit uns über die Form und Art und Weise der Erreichung ihres Zwecks abzustimmen. Wir sind berechtigt, eine ohne unsere Zustimmung organisierte Spendenaktion auszusetzen oder zu entfernen und den Restbetrag an die Unterstützer zurückzuerstatten. Dies ergibt sich aus unserer Verpflichtung, die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Geldflüsse zu prüfen, um finanzielle Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß durchzuführen, die insbesondere der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung dienen.
  13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
    1. Der Name der Website, unser Logo, das Grafikdesign, die Software, der Website-Code und die Datenbank unterliegen dem rechtlichen Schutz als geistiges Eigentum.
    2. Indem Sie Inhalte auf der Website veröffentlichen (z. B. Fotos in Ihrer Spendenaktion oder von Ihnen angebotene digitale Angebote), bestätigen Sie, dass Ihre Nutzung keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.
    3. Wenn Sie geltend machen, dass etwas, das von einem Nutzer veröffentlicht wurde, Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzt, können Sie uns unter kontaktieren (nach Möglichkeit unter Vorlage eines Nachweises Ihrer Rechte). Wir werden solche Inhalte sperren, wenn der Verdacht auf eine solche Verletzung besteht.
    4. Wenn wir Ihre Spendenaktion als besonders interessant, originell oder unterstützenswert erachten, können wir sie auf unserer Website oder außerhalb der Website (z. B. in unseren sozialen Medien oder in Google-Anzeigen) kostenlos bewerben. Eine solche Werbung kann mit der Werbung für die Website selbst kombiniert werden. Durch die Veröffentlichung einer Spendenaktion auf der Website erteilen Sie uns die Erlaubnis, die von Ihnen eingestellten Inhalte auf diese Weise zu nutzen.
  14. BESCHWERDEN
    1. Wenn Sie der Ansicht sind, dass unsere Zahlungsdienste von unzureichender Qualität sind oder wir sie unter Verstoß gegen diese Bestimmungen erbringen, können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen. Die Beschwerde kann per E-Mail an oder schriftlich an unsere Geschäftsstelle gerichtet werden: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Breslau, Polen. Sie können die Beschwerde auf Wunsch auch persönlich in unserer Geschäftsstelle einreichen.
    2. In Ihrer Beschwerde sollten Sie den betreffenden Sachverhalt kurz beschreiben und ausreichende Angaben machen, damit wir ihn identifizieren können. Sollte uns dies nicht möglich sein, bitten wir Sie möglicherweise um weitere Erläuterungen, bevor wir auf die Beschwerde antworten.
    3. Wir werden Ihre Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang bei uns, beantworten. Bei komplexen Angelegenheiten können wir die Antwortfrist um weitere 30 Tage verlängern; in diesem Fall werden wir Sie jedoch innerhalb der ursprünglichen Frist von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde darüber informieren und erläutern, warum wir den Sachverhalt als komplex erachten. Unsere Antwort wird per E-Mail oder, falls Sie dies wünschen, per Post versandt.
    4. Bitte beachten Sie, dass wir die Spendenzahlungen nicht selbst abwickeln (unsere Zahlungsdienstleistungen beschränken sich auf die Führung der Konten der Spendenaktion-Veranstalter und die Abwicklung von Auszahlungen). Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich des Zahlungsvorgangs für eine Spende haben, sollten Sie diese direkt bei PayU S.A. oder UAB ZEN.COM (je nach verwendeter Zahlungsmethode) einreichen. Die Vorgehensweise bei der Einreichung und Bearbeitung einer solchen Beschwerde ist in den Nutzungsbedingungen festgelegt, denen Sie bei der Spende zugestimmt haben (ebenfalls hier für PayU S.A. oder hier für UAB ZEN.COM verfügbar). Sie können eine solche Beschwerde auch an uns richten; wir leiten sie dann an PayU S.A. oder UAB ZEN.COM weiter.
  15. MEINUNGEN UND KOMMENTARE
    1. Nutzer können ihre Meinungen und Kommentare auf der Website veröffentlichen (z. B. bei einer Spende oder zur Äußerung ihrer Ansichten zu einer bestimmten Spendenaktion oder einem Blogbeitrag).
    2. Der Inhalt einzelner Kommentare und Meinungen wird von unseren Mitarbeitern im Rahmen der üblichen Überprüfungsmaßnahmen geprüft.
    3. Unsere Mitarbeiter entfernen Meinungen und Kommentare, die rechtswidrige Inhalte enthalten, d. h. alle Informationen, die für sich genommen oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit – einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen – nicht im Einklang mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats stehen, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht, unabhängig vom genauen Gegenstand oder der Art dieses Rechts.
    4. Darüber hinaus können unsere Mitarbeiter auch die Veröffentlichung von Inhalten verweigern oder diese löschen, die:
      1. nicht zum Thema passen, z. B. zum Thema einer bestimmten Spendenaktion oder eines Blogbeitrags;
      2. Links enthalten;
      3. zur Durchführung von Aktivitäten genutzt werden, die im Wettbewerb zu unseren stehen, z. B. zur Werbung für konkurrierende Websites;
      4. zur Durchführung verbotener Werbe-, Verkaufsförderungs- und Marketingaktivitäten genutzt werden, insbesondere durch das Veröffentlichen von Anzeigen und das Bewerben von Produkten, Dienstleistungen und Projekten;
      5. zur Durchführung gesetzlich verbotener Aktivitäten genutzt werden, z. B. Versuche, andere Nutzer zu betrügen und Geld von ihnen zu erpressen;
      6. zu Gewalt gegen Lebewesen, einschließlich Tiere, aufruft oder solche Gewalt gutheißt;
      7. irgendein faschistisches oder anderes totalitäres Staatssystem propagiert;
      8. stiftet zu Hass aufgrund von Unterschieden in Bezug auf Geschlecht, Geschlechtsidentität, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Religion oder aufgrund von Religionslosigkeit an oder billigt solchen Hass;
      9. eine Gruppe von Menschen oder einzelne Personen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit oder aufgrund ihrer Religionslosigkeit beleidigt;
      10. Anzeichen von Geschlechterdiskriminierung enthält oder chauvinistischer und/oder frauenfeindlicher Natur ist;
      11. Dritte diffamiert oder beleidigt;
      12. die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt;
      13. explizite Sprache oder andere Inhalte beleidigender Art enthält;
      14. zu gefährlichem Verhalten aufruft oder dieses gutheißt;
      15. religiöse Gefühle verletzt;
      16. anderen Unbehagen bereiten könnte, insbesondere durch mangelndes Einfühlungsvermögen oder mangelnden Respekt gegenüber anderen Nutzern;
      17. in sonstiger Weise gegen die geltende Rechtsordnung oder die guten Sitten verstößt.
    5. Anstößige Sprache und Links zu Spendenaktionen, die auf Crowdfunding-Websites organisiert werden, werden automatisch aus den Inhalten von Meinungen und Kommentaren entfernt (um Spam zu vermeiden).
    6. Nutzer, die den Inhalt einer auf der Website veröffentlichten Stellungnahme oder eines Kommentars für rechtswidrig oder als Verstoß gegen die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen erachten, können uns über das hier verlinkte Formular eine Meldung zu diesem Inhalt senden .
    7. Wir prüfen die Meldung und treffen eine Entscheidung über den Inhalt, auf den sich die Meldung bezieht, auf nicht willkürliche, objektive und zeitnahe Weise (innerhalb von bis zu 14 Tagen).
    8. Wir benachrichtigen die Person, die die Meldung eingereicht hat, unverzüglich über die getroffene Entscheidung.
    9. Unsere Entscheidung kann darin bestehen, den Inhalt zu entfernen oder ihn auf der Website zu belassen.
    10. Im Falle der Entfernung einer Meinung oder eines Kommentars informiert unser Mitarbeiter den Nutzer, der deren Urheber war, über diese Tatsache. Der Nutzer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gründe für die Entfernung gegen unsere Entscheidung Widerspruch einlegen.
    11. Der Einspruch sollte eine umfassende Begründung enthalten.
    12. Wir prüfen Einsprüche innerhalb von 14 Tagen.
    13. Sollten uns Informationen bekannt werden, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat vorliegt, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, oder dass eine solche Straftat gerade begangen wird oder begangen werden könnte, werden wir die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats bzw. der betreffenden Mitgliedstaaten unverzüglich über diesen Verdacht informieren und alle verfügbaren relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
    14. Wir haben eine mit der Website verbundene elektronische Kontaktstelle für die direkte Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Ausschuss eingerichtet – nutzen Sie dazu diese E-Mail-Adresse: .
  16. SONSTIGES
    1. Die Nutzung der Website setzt die Erfüllung bestimmter technischer Voraussetzungen voraus. Um unsere Dienste ordnungsgemäß nutzen zu können, sollte der Nutzer über Folgendes verfügen:
      1. ein Gerät, das es dem Nutzer ermöglicht, die Ressourcen des Internets zu nutzen,
      2. einer Verbindung zum weltweiten Internet,
      3. einen aktuellen Webbrowser, der SSL-verschlüsselte Verbindungen unterstützt.
    2. Die Nutzung aller oder einiger Funktionen der Website kann die Installation von Software wie Java oder JavaScript sowie die Akzeptanz von Cookies in den Browsereinstellungen und den Besitz einer E-Mail-Adresse und eines Mobiltelefons erfordern.
    3. Werden die Guthaben auf dem Konto des Spendensammlers im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens gepfändet, sind wir möglicherweise gezwungen, diese an die zuständige Behörde (z. B. den Gerichtsvollzieher) zu überweisen. Wenn der uns mitgeteilte Pfändungsbetrag höher ist als der Kontostand des Spendensammlers zum Zeitpunkt der Mitteilung, können wir zudem die Möglichkeit sperren, Spenden an den Spendensammler zu leisten, um die Unterstützer davor zu schützen, für einen Zweck zu spenden, der nicht verwirklicht wird – es sei denn, der Zweck des Spendensammlers bestand darin, die Schulden des Veranstalters zu decken.
    4. Auf der Website haben registrierte Nutzer die Möglichkeit, die Spendenaktionen anderer Nutzer zu kommentieren. Der Veranstalter der Spendenaktion kann die Kommentarfunktion jederzeit sperren, was auch dazu führt, dass alle bisherigen Kommentare ausgeblendet werden. Es ist verboten, in den Kommentaren abfällige Ausdrücke zu verwenden, illegale Inhalte darin zu veröffentlichen (einschließlich Links zu Seiten mit illegalen Inhalten), darin Links zu eigenen Spendenaktionen zu setzen (Spamming) oder sie dazu zu nutzen, jemanden zu diffamieren oder zu beleidigen. Wir sind berechtigt, solche Kommentare zu löschen und – in extremen Fällen – das Benutzerkonto des Nutzers zu löschen oder zu sperren.
    5. Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es verboten, , die von Ihnen erstellten Spendenaktionen auf andere Weise zu nutzen als zum Sammeln von Geld von Unterstützern, um Ihr Projekt zu realisieren, insbesondere um Sonderangebote oder Werbeaktionen von Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern zu missbrauchen, bei denen Sie einen bestimmten Umsatz auf einem Konto oder mit einem Zahlungsinstrument erzielen müssen. Die Spendenaktion ist nicht als digitale Geldbörse gedacht, in die ausschließlich der Organisator selbst Spenden einzahlt. Solche Spendenaktionen können von uns gelöscht werden, und in extremen Fällen können wir auch das Benutzerkonto des jeweiligen Organisators sperren oder löschen.
    6. Im Falle des Todes des Organisators:
      1. Wenn die Spendenaktion zur Verwirklichung privater Ziele des Organisators organisiert wurde, sperren wir die Spendenaktion, bis sich seine Erben melden. Nachdem wir einen rechtsgültigen Nachweis über deren Erbschaft erhalten haben, überweisen wir die auf allen derartigen Spendenaktionen gesammelten Gelder an sie und schließen anschließend das Benutzerkonto des verstorbenen Organisators.
      2. Wurde die Spendenaktion zugunsten eines Begünstigten organisiert, können wir den Begünstigten kontaktieren und den auf dem Spendenkonto gesammelten Betrag an ihn überweisen. Dies stellt eine Ausnahme von der Regel dar, dass der Veranstalter als Eigentümer aller auf dem Spendenkonto gesammelten Gelder gilt.
    7. Diese Bestimmungen unterliegen polnischem Recht. Sofern Sie nicht gesetzlich berechtigt sind, Ihre Ansprüche gegen uns in Ihrem Land geltend zu machen, ist für die Beilegung aller zwischen uns auftretenden Streitigkeiten das Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig.
    8. Diese Nutzungsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst, die als einzige Originalfassung gilt. Nutzer aus nicht englischsprachigen Regionen werden möglicherweise auf die maschinell übersetzte Version der Website weitergeleitet oder können sich dafür entscheiden, die Website in der Sprache ihrer Wahl anzuzeigen, wodurch es möglich wäre, die Nutzungsbedingungen in anderen Sprachen einzusehen. Sollte es in einem solchen Fall aufgrund einer Übersetzung zu Fehlern oder Unklarheiten kommen, ist die englische Originalfassung der Nutzungsbedingungen maßgebend. Die vorgenannte Regelung gilt auch für alle anderen Texte, Informationen oder Mitteilungen auf der Website.
    9. Sollten wir aus irgendeinem Grund beschließen, unsere Dienste dauerhaft einzustellen, werden wir unsere Nutzer darüber informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, neue Spendenaktionen zu organisieren, und die bereits bestehenden Spendenaktionen können für den in einer solchen Mitteilung angegebenen Zeitraum fortgesetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Spendenaktionen gelöscht und wir werden die Guthaben aller Spendenaktionskonten auf die Bankkonten der Organisatoren überweisen.
    10. Wir können die Funktionen unserer Website auch in Form einer PWA (Progressive Web Application) bereitstellen, die im Google Play Store bzw. im App Store zum Download bereitsteht. Die Anwendung in dieser Form ist lediglich ein vom Webbrowser unabhängiger Zugangskanal zur Website, unterliegt jedoch ähnlichen technischen Anforderungen wie der Zugriff auf die Website über einen Browser und bietet dieselben Funktionen wie die über einen Browser aufgerufene Website. Alle in diesen Bestimmungen festgelegten Grundsätze zur Nutzung der Website gelten auch für den Fall des Herunterladens und der Nutzung der oben genannten Anwendung.
KOSTEN

Sie fragen sich, wie viel es kostet, eine Spendenaktion auf 4fund.com zu veranstalten? Sie können Ihre Spendenaktion ohne Gebühren starten und verwalten! Die Einrichtung und Nutzung eines Kontos auf 4fund.com ist für jeden 100%ig kostenlos. Wir bieten Ihnen die einmalige Gelegenheit, eine Spendenaktion ohne Vorlaufkosten zu starten. Darüber hinaus fallen auch keine Gebühren für Ein- und Auszahlungen an.

Auch für die Spender fallen keine Gebühren oder Provisionen an, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. 100% Ihrer Spende geht an den Organisator der Spendenaktion - es gibt keine obligatorische Transaktionsgebühr. Spender können 4fund.com mit einer optionalen Unterstützung helfen, die aber nie erforderlich ist.

Im Spenden- und Abhebungsprozess haben wir die Option hinzugefügt, 4fund.com zu unterstützen - wenn Sie nicht spenden möchten, schieben Sie den Unterstützungs-Schieberegler während der Zahlung auf Null, und während der Abhebung kreuzen Sie das Kästchen für die Unterstützung nicht an, und wenn wir Sie durch Hervorhebung des entsprechenden Abschnitts an die Unterstützung erinnern - wählen Sie "Nein, danke".


Unsere Hauptdienstleistungen sind völlig kostenlos, aber als Veranstalter können Sie auch verschiedene Werbe- und Erweiterungsoptionen erwerben. Die Preise dafür finden Sie unten.

Premium-Dienste*
DauerPreis
Individuelle Website-Adresse (Alias)7 / 14 / 30 Tage 1 / 2 / 3 Euro
Beworbener Fundraiser**
7 / 14 / 30 Tage5 / 10 / 15 Euro
Highlight der beworbenen Spendenaktion**
7 / 14 / 30 Tage 8 / 16 / 24 Euro
Paket (individuelle Website-Adresse, beworbene Spendenaktion und Highlight)**
7 / 14 / 30 Tage 9 / 18 / 27 Euro

*Vor der Inanspruchnahme der Premium-Leistungen des Fundraisers werden Unterlagen zum Nachweis der Glaubwürdigkeit des Fundraisers verlangt. Wenn diese nicht vorgelegt werden, können die Premium-Funktionen der Spendenaktion abgelehnt werden.

**Künftig


Gebühren für Rückgaben

Die Gebühr für eine Retourentransaktion beträgt 0,5 EUR.

Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge.

RAHMENVEREINBARUNG

    Anhang Nr. 1 – RAHMENVERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
  1. IM VERTRAG VERWENDETE BEGRIFFE
    1. Sofern in diesem Rahmenvertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten (im Folgenden: der Vertrag) nichts anderes festgelegt ist, haben alle darin verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die Bedeutung, die ihnen in Punkt 1 der Nutzungsbedingungen von 4fund.com (im Folgenden: die Bestimmungen) zugewiesen wird, zu denen der Vertrag als Anhang gehört. Alle im Vertrag verwendeten Rechtsbegriffe haben die Bedeutung, die ihnen durch die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, die durch das polnische PSA umgesetzt wird.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Der Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter und uns zustande, sobald die letzte der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      1. Der Veranstalter hat die Identitätsprüfung gemäß Punkt 3.3 der Teilnahmebedingungen abgeschlossen;
      2. der Veranstalter hat seine erste Spendenaktion organisiert.
    2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. INFORMATIONEN ZUM DIENSTLEISTER
    1. Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Zahlungsdienstleistungen werden direkt von uns bereitgestellt, d. h. von Zrzutka.pl sp. z o.o., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit der Steueridentifikationsnummer (NIP) 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168.
    2. Wir sind ein von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) unter der Lizenznummer IP48/2019 zugelassener Zahlungsdienstleister (krajowa instytucja płatnicza). Sie können unseren Status als Zahlungsdienstleister hier überprüfen. Wir haben die Absicht, unsere Zahlungsdienstleistungen Dienstleistungen in allen EWR-Ländern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit grenzüberschreitend zu erbringen, bei unserer Aufsichtsbehörde gemeldet, und diese Meldung wurde an alle Finanzaufsichtsbehörden im EWR weitergeleitet. Keine Behörde hat Einwände gegen die Erbringung solcher Dienstleistungen in ihrem Land erhoben oder uns diesbezüglich Auflagen auferlegt.
  4. INFORMATIONEN ZU DEN ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN
    1. Zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erbringen wir für den Veranstalter folgende Zahlungsdienstleistungen:
      1. Führung eines Zahlungskontos in Form eines Spendenkonto für jede einzelne Spendenaktion;
      2. Abwicklung von Überweisungen auf Zahlungsauftrag des Veranstalters – in Form einer Entnahme von Geldern vom Spendenkonto auf das Bankkonto des Veranstalters oder das Bankkonto eines festen Begünstigten;
      3. Abwicklung von Überweisungen auf Zahlungsanweisung des Veranstalters – in Form der Rückerstattung der Spenden an die Unterstützer;
      4. die Bereitstellung eines Zahlungsinstruments in Form von Funktionen der Website, die die Übermittlung von Zahlungsaufträgen ermöglichen.
    2. Ein Zahlungsauftrag darf vom Veranstalter ausschließlich über die Website erteilt werden.
    3. Die auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder des Veranstalters werden nicht verzinst.
    4. Mit Ausnahme der in den Nutzungsbedingungen genannten Fälle können die auf dem Spendenkonto gesammelten Gelder ausschließlich zur Ausführung der Zahlungsaufträge des Veranstalters verwendet und a) auf das Bankkonto des Veranstalters überwiesen, b) an die Unterstützer zurückerstattet oder c) auf das Bankkonto des festgelegten Begünstigten überwiesen werden.
    5. Um einen Auszahlungsauftrag zu erteilen, muss der Veranstalter zunächst eine von einem Finanzinstitut ausgestellte Zahlungskarte, das die Lösung VISA Direct® oder Mastercard Send® unterstützt, gemäß Punkt 4.13 der Nutzungsbedingungen seinem Benutzerkonto zuordnen oder ein Bankkonto gemäß Punkt 4.14 derselben Bestimmungen angeben.
    6. Überweisungen, deren Betrag den aktuellen Kontostand des Fundraiser-Kontos übersteigt, werden nicht bearbeitet.
    7. Der Zahlungsvorgang wird vom Veranstalter autorisiert, indem er in seinem Benutzerkonto die Option „Auszahlung“ auswählt, den Auszahlungsbetrag festlegt und auf die Schaltfläche „Auszahlung“ klickt. Darüber hinaus sind die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Empfängers, die Anordnung von Rücküberweisungen vom Konto des Spendensammlers an die Unterstützer, der Zugriff auf den Reiter „Verifizierung“ sowie der Zugriff auf den Bildschirm mit dem Auszahlungsverlauf (sofern dieser zum ersten Mal genutzt wird oder wenn er den Verlauf von Auszahlungen älter als 90 Tage enthalten soll oder wenn mehr als 90 Tage seit dem letzten Zugriff des Veranstalters auf Informationen zum Verlauf der Auszahlungen vergangen sind oder 90 Tage seit der letzten Nutzung der starken Authentifizierung) erfordert, dass der Organisator den Authentifizierungscode angibt, der an die E-Mail-Adresse oder an seine Handynummer (sofern er diese Nummer angegeben hat) gesendet wurde, die dem Benutzerkonto zugeordnet ist. Solange der Organisator den Authentifizierungscode nicht angibt, wird die im vorigen Satz genannte Zahlungstransaktion oder Dienstleistung nicht ausgeführt.
    8. Zahlungsvorgänge werden in Euro abgewickelt.
    9. Der maximale Einzelauszahlungsbetrag beträgt 20.000 EUR. Der Veranstalter kann in seinem Benutzerkonto auch eigene Einzel- und Tages- Transaktionslimits festlegen.
  5. STARKES KUNDENAUTHENTIFIZIERUNGSVERFAHREN
    1. Wann immer eine Transaktion durch eine starke Kundenauthentifizierung bestätigt werden muss, wird ein Authentifizierungscode generiert und an die E-Mail-Adresse des Veranstalters oder an seine Handynummer gesendet (sofern er diese Nummer angegeben hat).
    2. Der Authentifizierungscode ist ab dem Zeitpunkt seiner Generierung 5 Minuten lang gültig.
    3. Fünf aufeinanderfolgende Anmeldeversuche mit falschem Benutzernamen, Passwort oder Authentifizierungscode führen dazu, dass die Anmeldemöglichkeit vorübergehend für 30 Sekunden gesperrt wird. Zehn solcher Versuche führen dazu, dass die Anmeldemöglichkeit vorübergehend für 30 Minuten gesperrt wird.
    4. Wenn der Veranstalter nach dem Zugriff auf sein Spendenkonto 5 Minuten lang inaktiv ist, wird er automatisch abgemeldet.
    5. Nach Beendigung des Vertrags löschen wir den Benutzernamen und das Passwort des Veranstalters sowie alle Authentifizierungscodes.
  6. FRIST FÜR DEN ABSCHLUSS DER ZAHLUNGSTRANSAKTION
    1. Aufgrund der Nutzung der Lösungen „MasterCard Send®“ und „Visa Direct®“ sollten die meisten Zahlungsvorgänge (sowohl Abhebungen vom Konto des Spendensammlers als auch die Gutschrift einer Spende) in Nahe-Echtzeit abgeschlossen sein. Die garantierte Frist für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen endet jedoch am Ende des nächsten Werktags nach Erteilung des Zahlungsauftrags. Wurde der Zahlungsauftrag an einem arbeitsfreien Tag erteilt, endet die Frist am nächsten Werktag nach dem ersten darauf folgenden Werktag.
    2. Ein Zahlungsauftrag kann nach seiner Autorisierung gemäß Ziffer 4.7 nicht mehr widerrufen werden
  7. INFORMATIONSPFLICHTEN
    1. Nach Abschluss des Vertrags kann der Veranstalter jederzeit verlangen, dass wir ihm eine gedruckte Ausfertigung des Vertrags an seine Postanschrift oder eine elektronische Kopie des Vertrags an seine E-Mail-Adresse zusenden. Vor seinem Abschluss ist der Vertrag hier auf unserer Website einsehbar.
    2. Nach Eingang der Zahlung auf das Konto des Spendensammlers und nach Abschluss des Zahlungsvorgangs stellen wir dem Veranstalter die folgenden Informationen zur Verfügung:
      1. die Identifizierung der Zahlungstransaktion sowie des Zahlers oder Zahlungsempfängers;
      2. Angabe des Betrags der Zahlungstransaktion;
      3. Angaben zur Höhe etwaiger Gebühren und Provisionen für die Zahlungstransaktion;
      4. Angabe des Datums des Eingangs des Zahlungsauftrags.
    3. Nach der Anmeldung im Benutzerkonto kann der Veranstalter jederzeit den Status der Zahlungstransaktion und den Kontostand des Spendenkontos überprüfen, sofern kein Zugriff auf das Benutzerkonto aufgrund von im Voraus geplanten technischen Arbeiten besteht.
    4. Die Bestätigung der Zahlungstransaktion erfolgt in elektronischer Form und ist auf der Website einsehbar.
    5. Der Veranstalter kann jederzeit auf den Verlauf seiner Zahlungsvorgänge zugreifen, indem er sich in sein Benutzerkonto einloggt und auf die Schaltfläche „Finanzen“ in seiner Spendenaktion klickt.
    6. Wir stellen allen unseren Kunden, die den Status eines Verbrauchers haben, mindestens einmal jährlich eine Übersicht über alle von uns für Zahlungsvorgänge berechneten Gebühren zur Verfügung. Die Übersicht wird an die E-Mail-Adresse des Veranstalters gesendet. Die Übersicht wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann beantragen, dass wir ihm eine gedruckte Ausgabe der Übersicht an seine Postanschrift zusenden.
  8. ZAHLUNGSDIENSTE VON DRITTANBIETERN
    1. Wir bieten unsere eigenen Zahlungsdienste, die in Punkt 4.1. aufgeführt sind, ausschließlich für den Organisator an. Der für die Tätigung einer Spende an eine Spendenaktion erforderliche Zahlungsauslösedienst wird von einem Drittanbieter – PayU S.A. mit Sitz in Posen, 60-166 Posen, ul. Grunwaldzka 186, einem lizenzierten Zahlungsdienstleister, der von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, im Register der Zahlungsdienstleister unter der Nummer IP1/2012 eingetragen ist, mit der Steueridentifikationsnummer (NIP) 7792308495, im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000274399 eingetragen, oder von der UAB ZEN.COM mit Sitz in Vilnius, LT-09320, in der Lvivo g. 25-104, ein zugelassenes Finanzinstitut unter der Aufsicht der Litauischen Zentralbank, Lizenz für E-Geld-Institute Nr. LB000457, Handelsregisternummer 304749651, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LT100011714916. Den Status als Zahlungsdienstleister können Sie hier überprüfen. Wir übernehmen jedoch alle Gebühren von PayU S.A. und UAB ZEN.COM für eine solche Transaktion – dem Unterstützer entstehen keine Kosten.
  9. GEBÜHREN UND KOSTEN
    1. Wir erheben keine Gebühren oder Provisionen für die in Punkt 4.1 genannten Zahlungsdienste und übernehmen alle Gebühren von PayU S.A. oder UAB ZEN.COM, die für die zur Abwicklung einer Spende erforderlichen Zahlungsdienste anfallen. Stattdessen bitten wir die Unterstützer und die Organisatoren, bei der Erteilung ihres Zahlungsauftrags eine separate Spende an uns zu leisten. Diese Spende ist vollkommen freiwillig, d. h., die Verweigerung dieser Spende hat keinerlei Auswirkungen auf die Bearbeitung oder den Abschluss des Zahlungsauftrags.
    2. Für einige Premium-Dienste erheben wir Gebühren; dabei handelt es sich nicht um Zahlungsdienste, die sich jedoch positiv auf die öffentliche Sichtbarkeit oder Popularität Ihrer Spendenaktion auswirken können. Diese Dienste und die entsprechenden Gebühren sind in Anhang Nr. 2 der Nutzungsbedingungen – Gebühren- und Entgeltordnung – aufgeführt.
  10. VERWEIGERUNG DER DIENSTLEISTUNG
    1. Wir können die Ausführung eines Zahlungsauftrags nach dessen Autorisierung verweigern oder aufschieben, wenn:
      1. der Zahlungsauftrag auf eine andere Weise als gemäß dem im Vertrag festgelegten Verfahren erteilt wurde (z. B. per E-Mail, schriftlich);
      2. das Guthaben auf dem Konto der Spendenaktion nicht ausreicht, um den Zahlungsauftrag auszuführen;
      3. die Möglichkeit, Abhebungen vorzunehmen und/oder Spenden zu empfangen, in den in den Geschäftsbedingungen genannten Fällen vorübergehend gesperrt ist;
      4. wir Grund zu der Annahme haben, dass der Zahlungsauftrag auf einen Betrug zurückzuführen ist, insbesondere dass eine unbefugte Person Zugriff auf das Benutzerkonto des Veranstalters erlangt hat;
      5. wir aufgrund der geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung daran gehindert sind, die Transaktionen des Veranstalters abzuwickeln, insbesondere wenn wir nicht in der Lage sind, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anzuwenden (z. B. zur Feststellung der Herkunft der Mittel des Spendensammlers oder des Zwecks, zu dem der Veranstalter unsere Dienste nutzt).
    2. Der Veranstalter wird über sein Benutzerkonto über die Ablehnung der Ausführung seines Zahlungsauftrags informiert. Sofern uns das Gesetz nicht daran hindert, solche Informationen bereitzustellen, geben wir den Grund für die Ablehnung oder die Verschiebung der Ausführung eines Zahlungsauftrags an und weisen auf eine Möglichkeit hin, den Zahlungsauftrag so zu korrigieren, dass er ausgeführt wird.
    3. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass wir neben der Ablehnung oder dem Aufschub der Ausführung eines Zahlungsauftrags verpflichtet sind, die zuständigen Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, über jegliches rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Zahlungsdienste zu informieren, von dem wir Kenntnis haben oder für das wir begründeten Verdacht hegen.
    4. Wir übernehmen keine Haftung für die Ablehnung oder den Aufschub der Ausführung eines Zahlungsauftrags, wenn dies auf den oben genannten Gründen beruht oder sich aus einer Anordnung einer zuständigen Behörde ergibt, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt.
  11. SICHERHEIT DER ZAHLUNGSTRANSAKTIONEN
    1. Die Sicherheit des Betriebs der Website, einschließlich der Kommunikationssicherheit, wird insbesondere gewährleistet durch: a) den Einsatz von Software, die die Kontrolle des Informationsflusses zwischen dem IT-System des Betreibers IT-System und dem öffentlichen Netzwerk ermöglicht, b) der Gewährleistung, dass der Kunde die Website so nutzt, dass ein unbefugter Zugriff auf den Inhalt der Nachricht verhindert wird, c) der Gewährleistung der Kundenauthentifizierung zumindest durch die Angabe eines Passworts und eines Benutzernamens.
    2. Die Nutzung der Website durch den Kunden erfolgt so, dass ein unbefugter Zugriff auf die Inhalte verhindert wird, insbesondere durch eine verschlüsselte SSL-Verbindung.
    3. Der Zahlungsauftrag wird auf der Website gesichert durch: a) Identifizierung des Kunden, b) Autorisierung des Zahlungsauftrags durch den Kunden
    4. Das Passwort für das Benutzerkonto und der Authentifizierungscode: a) sind ausschließlich für den Kunden bestimmt, b) dürfen in keiner Form an Dritte, einschließlich Familienangehörige, weitergegeben werden, c) sind weder den Behörden noch unseren Mitarbeitern sowie anderen in unserem Auftrag handelnden Stellen bekannt, d) werden gemäß Verfahren übermittelt, die ihre Vertraulichkeit unter Einsatz von Computerprogrammen gewährleisten, und die Erlangung von Informationen über eines davon ermöglicht nicht gleichzeitig den Zugriff auf das andere.
    5. Wir wenden ein sicheres Verfahren an, um den Kunden im Falle von Betrug oder Betrugsverdacht oder Sicherheitsbedrohungen zu benachrichtigen. Eine solche Benachrichtigung ist nach dem Einloggen im Benutzerkonto einsehbar, und wir werden den Kunden per SMS (sofern der Kunde seine Telefonnummer angegeben hat) oder per E-Mail über deren Verfügbarkeit informieren, ohne den Inhalt der Benachrichtigung offenzulegen.
    6. Das in Ziffer 11.5 oben beschriebene Verfahren wird auch angewendet, um den Kunden über schwerwiegende IT- Sicherheitsverletzungen oder Vorfälle zu informieren, die seine finanziellen Interessen oder die Datenintegrität beeinträchtigen könnten.
  12. PFLICHTEN DES KUNDEN HINSICHTLICH DER SICHERHEIT VON ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
    1. Der Kunde muss seine personalisierten Daten sicher und sorgfältig aufbewahren und den Zugang zum Benutzerkonto (Benutzername, Passwort) sowie den Zugang zu Authentifizierungscodes, biometrischen Daten oder anderen personalisierten Sicherheitsdaten so sichern, dass keine andere Person Zugriff darauf hat.
    2. Der Kunde sollte Antivirensoftware, Firewalls und geeignete Sicherheitspatches verwenden, um die Sicherheit der übermittelten Zahlungsaufträge zu gewährleisten, sowie schwerwiegende Bedrohungen und Risiken analysieren, die sich aus dem Herunterladen von Software aus dem Internet ergeben, wenn der Kunde nicht sicher ist, dass die Software authentisch ist und nicht manipuliert wurde.
    3. Der Kunde sollte ausschließlich die authentische Website nutzen, d. h. eine Website mit einem Zertifikat, das unsere Daten angibt. Der Kunde sollte sicherstellen, dass er nicht (z. B. über eine E-Mail, die nicht von uns stammt) auf eine nicht authentische Seite weitergeleitet wurde.
    4. Dem Kunden ist es untersagt, seine persönlichen Sicherheitsdaten an andere Personen weiterzugeben oder diesen Zugriff auf die vom Kunden genutzten Geräte zu gewähren, soweit dies die Durchführung von Zahlungsvorgängen über das Benutzerkonto ermöglichen würde (mit Ausnahme externer Dienstleister, sofern erforderlich).
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Zahlungsdaten (z. B. Zahlungsbetrag, Datum) vor der Autorisierung zu überprüfen.
    6. Der Kunde darf keine externen Anwendungen und Mechanismen verwenden, um sich den Benutzernamen, das Passwort oder Authentifizierungscodes sowie andere persönliche Sicherheitsdaten auf dem Computer, dem Telefon oder einem anderen mobilen Gerät zu speichern, über das der Kunde auf sein Benutzerkonto zugreift.
    7. Falls der Kunde Kenntnis davon erlangt oder berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass ein Dritter seine Daten erlangt hat, die ihm die Anmeldung auf der Website ermöglichen, einschließlich des Benutzernamens oder des Passworts, sollte der Kunde dies unverzüglich unter melden und seinen Benutzernamen sowie sein Passwort ändern.
    8. Wenn der Kunde den Verdacht hegt, dass während der Nutzung der Dienste auf der Website eine (potenziell) betrügerische Transaktion, ein verdächtiges Ereignis oder eine ungewöhnliche Situation stattgefunden hat und dass Versuche unternommen wurden, durch Manipulationstechniken Informationen zu erlangen oder in Netzwerken nach Informationen zu suchen, um Betrug zu begehen oder sich unbefugten Zugang zu einem Computer oder Netzwerk zu verschaffen (Social-Engineering-Angriffe), sollte er uns unverzüglich unter benachrichtigen.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, alle Fälle von unbefugten oder fehlerhaft eingeleiteten oder ausgeführten Zahlungsvorgängen unverzüglich zu melden, sobald er von einem solchen Zahlungsvorgang Kenntnis erlangt, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung seines Fundraiser-Kontos oder ab dem Datum, an dem der Zahlungsvorgang hätte ausgeführt werden sollen. Erfolgt die Meldung nicht innerhalb dieser Frist, führt dies zum Erlöschen der Ansprüche des Kunden uns gegenüber wegen einer unbefugten, nicht ausgeführten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungstransaktion.
    10. Die Kommunikation per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden sowie über das Benutzerkonto auf der Website stellt im Rahmen der ordnungsgemäßen und sicheren Nutzung von Zahlungsdiensten einen sicheren Kommunikationskanal zwischen uns und dem Kunden dar. Alle über einen anderen Kanal gesendeten Nachrichten bezüglich unserer Zahlungsdienste sind nicht zuverlässig.
    11. Wir werden auf alle oben beschriebenen Mitteilungen des Kunden in der in Ziff. 12.10 festgelegten Weise reagieren. Auf die gleiche Weise werden wir den Kunden über (mögliche) betrügerische Transaktionen oder deren Nichtdurchführung informieren sowie vor Angriffen, z. B. Phishing oder Social-Engineering-Angriffen, warnen sowie über Änderungen unserer Sicherheitsverfahren informieren.
  13. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR UNBEFUGTE TRANSAKTIONEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Verlust, Diebstahl, jede Veruntreuung oder unbefugte Nutzung des Zahlungsinstruments oder jeden unbefugten Zugriff auf dieses Instrument unverzüglich per E-Mail an oder telefonisch unter 00 48 570 575 131 zu melden.
    2. Bis zum Eingang der oben beschriebenen Meldung haftet der Kunde als Zahler für unbefugte Zahlungsvorgänge bis zu einem Betrag von 50 Euro, sofern der unbefugte Zahlungsvorgang auf Folgendes zurückzuführen ist:
      1. Verlust oder Diebstahl des Zahlungsmittels beim Kunden;
      2. der widerrechtlichen Aneignung des Zahlungsinstruments.
    3. Der Kunde trägt die oben beschriebene Haftung nicht, wenn:
      1. er den Verlust, den Diebstahl oder die widerrechtliche Aneignung des Zahlungsinstruments vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs nicht feststellen konnte, es sei denn, der Kunde hat vorsätzlich gehandelt oder;
      2. der Verlust des Zahlungsinstruments vor der Ausführung der Zahlungstransaktion durch eine Handlung oder Unterlassung seitens eines unserer Mitarbeiter oder eines unserer Auftragnehmer verursacht wurde, die uns bei der Erbringung der Zahlungsdienste unterstützen (z. B. Datenspeicher, IT-Dienstleister)
    4. Nach Übermittlung der in Ziffer 12.1 genannten Mitteilung haftet der Kunde als Zahler nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat diese vorsätzlich verursacht.
    5. Der Kunde, der als Zahler auftritt, haftet für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge in folgender Höhe, wenn er diese vorsätzlich verursacht hat oder sie auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit bei der Erfüllung mindestens einer der im Vertrag festgelegten Verpflichtungen zurückzuführen sind. In diesem Fall finden die oben genannten Punkte 12.3 und 12.4 keine Anwendung.
    6. Verlangen wir keine starke Kundenauthentifizierung, haftet der Kunde als Zahler nicht für unbefugte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat vorsätzlich gehandelt.
    7. Stellen wir keine geeigneten Mittel zur Übermittlung der in Punkt 13.1 oben genannten Mitteilung bereit, haftet der Kunde, der als Zahler auftritt, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat diese vorsätzlich verursacht.
  14. UNSERE HAFTUNG FÜR UNBEFUGTE TRANSAKTIONEN
    1. Im Falle einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion werden wir unverzüglich – spätestens jedoch bis zum Ende des Werktags, der auf den Tag folgt, an dem wir von dem Vorliegen einer nicht autorisierten Zahlungstransaktion , die dem Konto des Spendensammlers belastet wurde, oder dem Tag des Eingangs einer entsprechenden Mitteilung – den Betrag der nicht autorisierten Zahlungstransaktion an den Kunden zurückerstatten, es sei denn, wir haben begründete und ordnungsgemäß dokumentierte Anhaltspunkte für den Verdacht auf Betrug und haben die zuständige Strafverfolgungsbehörde schriftlich darüber informiert. Wir stellen den Zustand des belasteten Kontos des Spendensammlers so wieder her, als ob die unbefugte Zahlungstransaktion nicht stattgefunden hätte, und schreiben den Betrag mit Wertstellung spätestens am Tag der Belastung mit dem Betrag der unbefugten Zahlungstransaktion gut.
    2. Wird der Zahlungsauftrag direkt vom Kunden, der der Zahler ist, erteilt, haften wir ihm gegenüber für die Nichtdurchführung oder fehlerhafte Durchführung der Zahlungstransaktion, es sei denn:
      1. der Kunde es versäumt, uns die in den Ziffern 12.7–12.9 oder 13.1 genannte Mitteilung zu übermitteln;
      2. die Nichtausführung oder fehlerhafte Ausführung des Zahlungsvorgangs auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt;
      3. wir nachweisen können, dass der Betrag des vom Kunden ausgelösten Zahlungsvorgangs dem Konto des Zahlungsempfängers spätestens bis zum Ende des nächsten Werktags nach Eingang des Zahlungsauftrags gutgeschrieben wurde.
    3. Sind wir gemäß Ziff. 14.2 haftbar, stellen wir den Zustand des belasteten Kontos des Spendensammlers so wieder her, als hätte die Nichtausführung oder fehlerhafte Ausführung des Zahlungsvorgangs nicht stattgefunden. Bedeutet dies eine Gutschrift auf das Konto des Spendensammlers, darf das Valutadatum der Gutschrift nicht später sein als das Datum der Belastung.
    4. Im Falle eines nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs werden wir, unabhängig von unserer Haftung, auf Verlangen des Zahlers unverzüglich Maßnahmen zur Rückverfolgung des Zahlungsvorgangs ergreifen und den Zahler kostenlos über unsere Erkenntnisse informieren.
    5. Unsere in diesem Punkt genannte Haftung umfasst auch etwaige Zinsen oder Gebühren, die dem Kunden aufgrund unserer Nicht- oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags in Rechnung gestellt wurden.
  15. BESCHWERDEN BEZÜGLICH ZAHLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
    1. Wenn Sie der Ansicht sind, dass unsere Zahlungsdienste unter Verstoß gegen geltendes Recht, in unredlicher oder irreführender Weise erbracht werden oder Sie in irgendeiner Weise mit deren Qualität unzufrieden sind, können Sie bei uns eine Beschwerde einreichen. Die Beschwerde kann in Papierform per Post an folgende Adresse gerichtet werden: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Breslau, Polen, oder per E-Mail an .
    2. Die Beschwerde sollte ausreichend ausführlich sein und alle Informationen enthalten, die erforderlich sind, um Sie als Nutzer unserer Zahlungsdienste (d. h. Ihre E-Mail-Adresse, die Ihrem Benutzerkonto zugeordnet ist) sowie sowie den Dienst, der Ihrer Meinung nach nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, die Gründe für diese Annahme und Ihre Erwartungen hinsichtlich der Lösung der Angelegenheit.
    3. Wir behalten uns vor, Sie um Klarstellung oder Angabe der oben genannten Informationen zu bitten, falls Ihre Beschwerde diese nicht enthält. In diesem Fall beginnt die Frist für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde erst, sobald Sie diese Informationen vervollständigt haben.
    4. Wir werden Ihre Beschwerde spätestens 30 Tage nach Eingang beantworten. In besonders komplexen Fällen, in denen wir Ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen antworten können, können wir diese Frist auf bis zu 60 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde verlängern. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden wir Sie spätestens 30 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde darüber informieren, dass wir die Angelegenheit als komplex erachten – und die Gründe dafür erläutern.
    5. Sollten wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantworten, gilt dies als Zustimmung zu Ihrem Standpunkt und als Akzeptanz Ihrer Forderungen.
    6. Wir beantworten Ihre Beschwerde schriftlich, sofern uns Ihre Postanschrift vorliegt oder Sie uns diese in Ihrer Beschwerde mitgeteilt haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich verlangt, dass wir Ihnen unsere Antwort per E-Mail zusenden.
    7. Sollten Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde beim Finanzombudsmann (weitere Informationen hier) oder bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (weitere Informationen hier) einreichen. Sie können auch die hier verfügbare europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen.
  16. KOMMUNIKATION
    1. Wir kommunizieren mit unseren Kunden:
      1. über die Website durch die Anzeige von Informationen im Benutzerkonto des Veranstalters
      2. per E-Mail an die bei der Registrierung des Benutzerkontos angegebene E-Mail-Adresse des Kunden.
    2. Sie können mit uns kommunizieren, indem Sie eine E-Mail an senden oder einen Brief an folgende Adresse schicken: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Breslau, Polen
  17. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS
    1. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu ändern, z. B. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben oder Änderungen in der Art und Weise, wie wir unsere Dienstleistungen erbringen. Wir werden die Kunden über solche Änderungen spätestens 2 Monate vor ihrem Inkrafttreten informieren. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie uns Ihren Widerspruch per E-Mail an mitteilen. Sie können den Vertrag jederzeit bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Wenn Sie erklären, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, den Vertrag aber nicht kündigen, endet Ihr Vertrag am Tag vor Inkrafttreten der Änderungen . Durch die Beendigung des Vertrags entstehen Ihnen keine Kosten.
    2. Sollten sich die im Vertrag vorgenommenen Änderungen auf die für die Zahlungsdienste erhobenen Gebühren oder Entgelte auswirken, stellen wir den Kunden ein umfassendes Dokument zur Verfügung, in dem die neuen Gebühren aufgeführt sind.
  18. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht oder uns eine schriftliche Erklärung zur Kündigung des Vertrags an unsere Postanschrift sendet.
    2. Wir können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten durch eine Erklärung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger kündigen, einschließlich durch Zusendung an die E-Mail-Adresse des Kunden.
    3. Wir können den Vertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn:
      1. wir beschließen, das Benutzerkonto auf der Grundlage der in den Bestimmungen genannten Gründe zu kündigen, weil der Veranstalter gegen Gesetze oder die Bestimmungen der Vorschriften verstößt;
      2. wir feststellen, dass die Anwendung der nach den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden in einem bestimmten Fall nicht möglich ist.
    4. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Kunden ist eine Kündigung erst möglich, wenn alle auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder entweder abgehoben oder an die Unterstützer zurückgezahlt wurden
    5. Wird der Vertrag von uns gekündigt, können wir eine zwangsweise Auszahlung der Gelder von allen Spendenkonten des Veranstalters auf das Bankkonto des Veranstalters vornehmen. Wir werden eine solche Auszahlung vornehmen, es sei denn, wir berechtigten Gründe zu der Annahme haben, dass die auf dem Spendenkonto gesammelten Gelder aus einer illegalen Quelle stammen oder Gegenstand eines Betrugs sind, und wir die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darüber informiert haben; in diesem Fall können die Gelder den Anordnungen dieser Behörde unterliegen oder an die Unterstützer zurückerstattet werden.
    6. Kündigen wir den Vertrag, senden wir dem Veranstalter spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeendigung per E-Mail eine Übersicht über alle von uns für seine Zahlungsvorgänge seit dem Zeitpunkt der Zustellung der letzten Übersicht berechneten Gebühren.
  19. SONSTIGES
    1. Der Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen, die als einzige Originalfassung gilt. Dies gilt auch, wenn der Nutzer die maschinell übersetzte Version der Website gemäß Ziff. 15.7 der Nutzungsbedingungen aufruft. Die englische Originalfassung des Vertrags kann eingesehen werden, nachdem die Sprache der Website auf Englisch umgestellt wurde. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt in englischer Sprache, sofern wir nicht einvernehmlich vereinbaren, sie in einer anderen Sprache fortzusetzen. Zur Erleichterung für den Kunden können die Nachrichten an Kunden, die die Website in anderen Sprachversionen als Englisch aufrufen, eine maschinell erstellte Übersetzung der Nachricht in die von ihnen gewählte Sprache enthalten. In einem solchen Fall bleibt die Originalsprache der Nachricht weiterhin Englisch. Sollte der Kunde den Inhalt der Nachricht als unverständlich oder mehrdeutig empfinden, sollte er die Sprache auf der Website auf Englisch umstellen, um weitere Nachrichten in englischer Sprache zu erhalten, und sich per E-Mail an wenden, um das englische Original der zuvor erhaltenen Nachricht zu erhalten.
    2. Verfügt der Kunde nicht über den Status eines Verbrauchers, finden die folgenden Artikel der PSP keine Anwendung: Art. 34, Art. 35–37, Art. 40 Abs. 3 und 4, Art. 45, Art. 46 Abs. 2–5, Art. 47, Art. 48, Art. 51 und Art. 144–146. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Frist für die Meldung festgestellter unberechtigter, nicht ausgeführter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge – unter Androhung des Verfalls der Ansprüche aus solchen Zahlungsvorgängen – 14 Tage ab dem Datum des Eingangs des Zahlungsauftrags bei uns.
    3. Der Vertrag unterliegt polnischem Recht.
    4. Ist der Kunde kein Verbraucher, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag von den für unseren Sitz zuständigen ordentlichen Gerichten entschieden.
Als PDF herunterladen