Bedingungen der Dienstleistung

In Kürze, oder was Sie wissen sollten, bevor Sie eine Spendenaktion starten.

  1. Wie funktioniert 4fund.com?

    4fund.com ist ein Tool, mit dem Sie für fast jeden Zweck Spenden sammeln können. Mit der Unterstützung anderer Nutzer unserer Website können Sie Spenden sammeln, um Ihre Ziele zu erreichen.

    Die Nutzung unserer Website ist kostenlos. Wir erheben weder eine Provision für Einzahlungen oder Abhebungen noch eine Gebühr für die Einrichtung und den Betrieb Ihrer Spendenaktion. Wir werden Sie und Ihre Unterstützer jedoch bitten, eine kleine freiwillige Spende auf unser Konto zu überweisen, wenn Sie Überweisungen zu oder von einer Spendenaktion tätigen. Sie können die Höhe dieser Spende frei anpassen oder davon absehen, wenn Sie uns nicht unterstützen möchten. Premium-Optionen, wie z.B. die Bewerbung Ihrer Spendenaktion auf unserer Website, sind die einzigen Dienstleistungen, für die wir obligatorische Gebühren erheben.

    Es ist wichtig, dass Sie den Zweck Ihrer Spendenaktion klar und deutlich angeben - wenn Sie ihn genau beschreiben, werden Sie mehr Interesse bei den Unterstützern wecken, die genau wissen, wofür sie spenden. Außerdem gehen Sie beim Sammeln von Spenden eine Vereinbarung mit Ihren Unterstützern ein, weshalb es wichtig ist, die Bedingungen dafür zu nennen. Selbst wenn Sie nichts als Gegenleistung für die Spenden anbieten, erfahren Ihre Unterstützer durch die Beschreibung Ihrer Spendenaktion, wie Sie die gesammelten Gelder verwenden werden, und sie können erwarten, dass Sie sich an Ihr Versprechen halten.

  2. Kontoverifizierung - wann können Sie mit dem Sammeln von Spenden beginnen?

    Wir agieren als lizenzierter Zahlungsdienstleister. Um diese Dienste anbieten zu können, müssen wir die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Das bedeutet, dass wir die Identität unserer Kunden überprüfen müssen, bevor wir ihnen die Möglichkeit geben, auf unserer Website Geld zu sammeln.

    Wir haben unser Bestes getan, um diesen Vorgang so schnell und einfach wie möglich zu gestalten. Um Ihre Identität zu überprüfen, benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Sobald Sie Ihre persönlichen Daten in das Identifizierungsformular auf unserer Website eingegeben haben, werden Sie zu einem Widget weitergeleitet, das von unserem Partner - Onfido limited mit Sitz in Großbritannien - bereitgestellt wird. Es wird Sie durch den Prozess der Identitätsüberprüfung führen, der nicht länger als 5 Minuten dauern sollte.

    Um die auf Ihren Fundraisern gesammelten Gelder abheben zu können, benötigen Sie außerdem eine Mastercard oder VISA-Zahlungskarte. Nach der Überprüfung Ihrer Identität und vor der ersten Abhebung müssen Sie die Daten Ihrer Karte auf einer sicheren Website eingeben, auf der Sie Ihre Karte verifizieren. Nachdem eine Zahlungskarte Ihrem 4fund.com-Konto zugewiesen wurde, werden alle Abhebungen dank der Lösungen VISA Direct ® und Mastercard Send ® nahezu in Echtzeit auf das Bankkonto der Karte überwiesen.

    Wichtig! Bitte überprüfen Sie im Voraus, ob Ihre Bank die Lösungen VISA Direct ® oder Mastercard Send ® unterstützt - bei einigen Banken könnten sie derzeit nicht verfügbar sein, was Abhebungen unmöglich machen würde. Wenn Ihre Bank die Lösungen VISA Direct ® und Mastercard Send ® noch nicht unterstützt, empfehlen wir Ihnen, eine Zahlungskarte von einem Anbieter zu erwerben, der dies tut, wie z.B. ZEN, bevor Sie sich entschließen, das bei uns gesammelte Geld abzuheben.

    Für ein 4fund.com-Konto gibt es ein paar Grundvoraussetzungen:

    1. Nur natürliche Personen können ein Konto eröffnen, indem sie unsere Standard-Online-Registrierung und -Verifizierung nutzen. Wenn Sie eine juristische Person oder eine andere Einheit vertreten, können Sie uns unter oder über ein spezielles Formular, das im Registrierungs- und Verifizierungsprozess verfügbar ist, kontaktieren und wir können entscheiden, ein Konto für sie zu eröffnen. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie durch den Einführungsprozess leiten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Bestimmungen nur für Konten von natürlichen Personen gelten. Für juristische Personen oder andere Rechtssubjekte können die Bestimmungen anders angewandt werden und wir können die Nutzungsbedingungen der Website in einer separaten Vereinbarung weiter spezifizieren.
    2. Um ein 4fund.com-Konto zu erstellen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Sie müssen außerdem Inhaber einer Mastercard- oder Visa-Zahlungskarte sein, die in einem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die VISA Direct ®- oder Mastercard Send ®-Lösung unterstützt, um die auf Ihrer Spendenaktion gesammelten Gelder abzuheben;
    3. Eine Person kann nur ein 4fund.com-Konto besitzen. Sie können jedoch so viele Spendenaktionen organisieren, wie Sie möchten;
    4. Ein Konto kann nur einer Person gehören. Wir bieten keine gemeinsamen Konten an. Sie können Ihr Konto auch nicht auf eine andere Person übertragen;
    5. Ihrem 4fund.com-Konto kann jeweils nur eine Karte zugewiesen werden. Sie können die mit Ihrem 4.fund.com-Konto verknüpfte Karte ändern, allerdings nicht mehr als 3 Mal innerhalb von 30 Tagen.


  3. Überprüfung des Zwecks der Spendensammlung

    Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Spendenaktionen, die auf unserer Website organisiert werden. Wir sind der Meinung, dass Unterstützer das Recht haben zu wissen, dass ihr Geld, wenn sie für eine bestimmte Spendenaktion spenden, genau so verwendet wird, wie in der Beschreibung angegeben. Deshalb haben wir Verfahren zur Überprüfung der Spendenaktionen eingeführt.

    In diesem Verfahren werden wir Sie bitten, die Dokumente vorzulegen, die belegen, dass der Zweck Ihrer Spendenaktion und alle relevanten Informationen, die Sie in der Beschreibung angeben, wahr sind. Jede Spendenaktion kann jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der gesammelten Gelder 5.000 € für eine einzelne Spendenaktion oder die Gesamtsumme aller Ihrer Spendenaktionen 12.500 € übersteigt. Ab dem Zeitpunkt, an dem wir mit der Überprüfung beginnen, bis zum Abschluss dieses Verfahrens können Sie keine Gelder von Ihrer Spendenaktion abheben. Bitte denken Sie daran, alle Rechnungen, Überweisungsbestätigungen oder andere relevante Dokumente aufzubewahren.

    Welche Unterlagen wir von Ihnen verlangen, hängt vom Zweck der Spendenaktion und den in der Beschreibung angegebenen Umständen ab. Wenn Sie beispielsweise Spenden sammeln, um Geld für eine Behandlung zu sammeln, sollten Sie in der Lage sein, die Dokumente vorzulegen, die den von Ihnen beschriebenen medizinischen Zustand belegen. Sollten sich nach den Abhebungen aus Ihrer Spendenaktion Verdachtsmomente hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der Gelder ergeben, können wir Sie ebenfalls auffordern, uns Dokumente vorzulegen, aus denen hervorgeht, wie das Geld ausgegeben wurde.

    Sie können alle erforderlichen Dokumente als Scans oder Fotos direkt in Ihrem Benutzerprofil auf 4fund.com hochladen. Unsere Mitarbeiter werden Sie durch den Überprüfungsprozess leiten und stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung.

    Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig den Posteingang einer E-Mail überprüfen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben. Wenn wir den Verifizierungsprozess einleiten und die erforderlichen Dokumente nicht innerhalb von 14 Tagen von Ihnen erhalten, können wir Ihren Fundraiser stoppen und das Guthaben an die Unterstützer zurückgeben.

  4. Wofür können Sie Spenden sammeln und was ist verboten?

    Auf 4fund.com können Sie für fast alles Spenden sammeln, solange es innerhalb der gesetzlichen Grenzen bleibt. Sie können sowohl für wohltätige Zwecke, als auch für Ihre privaten Ziele Geld sammeln. Wir beurteilen den Zweck Ihrer Spendenaktion nicht nach politischen oder sozialen Gesichtspunkten, und es liegt nicht an uns, sondern an Ihren Unterstützern, zu entscheiden, ob es sich lohnt, dafür zu spenden.

    Dennoch gibt es einige Aktivitäten, die auf 4fund.com verboten sind:

    1. Sie dürfen keine Spenden für Zwecke sammeln, die in Ihrem Land oder in Polen (dem Land, in dem wir unseren Sitz haben) illegal sind. Das polnische Recht verbietet die meisten Zwecke der Spendensammler nicht, aber mit einer bemerkenswerten Ausnahme - Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Geldstrafen oder Kautionen zu bezahlen, die in einem Strafverfahren auferlegt werden.
    2. Der Zweck oder die Beschreibung Ihrer Spendenaktion darf nicht Hass, Gewalt, Diskriminierung, Terrorismus, Faschismus oder andere totalitäre Regime gutheißen, unterstützen oder fördern, oder Verbrechen öffentlich billigen.
    3. Sie dürfen durch Ihre Spendenaktion niemanden verletzen, verleumden oder diffamieren. Dies gilt sowohl für den Zweck Ihrer Spendenaktion als auch für deren Beschreibung. Sie dürfen Spenden sammeln, um ein Gerichtsverfahren gegen jemanden zu finanzieren (z.B. um Anwaltskosten zu bezahlen), aber wenn Sie in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion auf Umstände hinweisen, die jemanden verleumden könnten, und diese Person uns gegenüber Einwände erhebt, müssen Sie mit einem entsprechenden offiziellen Dokument (z.B. einem einschlägigen Gerichtsurteil) beweisen, dass das, was Sie schreiben, wahr ist. Denken Sie daran, dass 4fund.com weder ein Gericht noch ein Ort der Streitbeilegung ist.
    4. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Waffen zu kaufen (unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Kaufs).
    5. Sie dürfen keine Spenden sammeln, um Glücksspiel, Prostitution oder Pornographie zu finanzieren (unabhängig von der Rechtmäßigkeit solcher Aktivitäten).
    6. Sie dürfen 4fund.com nicht zur Finanzierung oder Verbreitung von Fehlinformationen oder Fake News verwenden. Wenn wir Ihre Angaben in der Beschreibung Ihrer Spendenaktion für zweifelhaft halten, müssen Sie dies beweisen. Halten Sie die Beschreibung Ihres Fundraisers wahrheitsgemäß und überprüfbar.
    7. Sie dürfen keine Unternehmensanteile für Spenden an Ihre Spendenaktion anbieten oder eine Spendenaktion einrichten, bei der die Spenden als Darlehen von Ihren Unterstützern an Sie behandelt werden, da wir eine spendenbasierte Crowdfunding-Website sind und keine Equity-Crowdfunding-Website - falls Ihr Geschäftsplan eine solche Lösung vorsieht, empfehlen wir Ihnen, eine spezialisierte Website zu nutzen.

  5. Haftung

    Als Organisator einer Spendenaktion sind Sie allein für alle Verpflichtungen verantwortlich, die sich daraus ergeben. Sie sind derjenige, der sicherstellen muss, dass die gesammelten Gelder für den in der Beschreibung der Spendenaktion angegebenen Zweck verwendet werden, und es liegt an Ihnen, den Unterstützern den Gegenstand der Angebote zu übermitteln, wenn Sie sie gemacht haben. Sie sind auch verpflichtet, alle steuerlichen Pflichten zu prüfen und zu erfüllen, die sich aus den von Ihnen akquirierten Spenden ergeben.

    Jede Vereinbarung, die durch die Organisation und Unterstützung einer Spendenaktion zustande kommt (einschließlich der Vereinbarung über Angebote, die Sie gemacht haben), wird zwischen Ihnen und Ihren Unterstützern geschlossen. Wir werden nicht Partei einer solchen Vereinbarung und haften daher nicht für die Erfüllung des Zwecks einer Spendenaktion oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen durch den Organisator.

    Obwohl wir unser Bestes tun, um betrügerische Spendenaktionen zu verhindern, können wir nicht garantieren, dass sich eine bestimmte Spendenaktion nicht als Betrug herausstellt. Wir können (und werden) alle bestätigten Betrügereien auf unserer Website den zuständigen Behörden melden und - sofern von diesen Behörden nicht anders angewiesen - die Spenden bis zur Höhe des aktuellen Saldos einer Spendenaktion an die Unterstützer zurückgeben. Wir tragen jedoch keine Verantwortung für die Rückerstattung von Geldern, die der Täter bereits von seinem Spendenkonto abgezogen hat.

    Wenn Sie erwägen, eine Spendenaktion zu unterstützen, aber Zweifel an deren Seriosität haben, können Sie sich jederzeit mit dem Organisator in Verbindung setzen, indem Sie auf die Schaltfläche "Kontakt zum Organisator" auf dem Profil des Organisators klicken und um weitere Erläuterungen bitten.

    Wenn Sie einen Betrug oder sonstigen Missbrauch bei einer Spendenaktion vermuten oder Informationen darüber haben, melden Sie uns dies bitte. Wenn Sie konkrete Informationen aus erster Hand über die Situation haben oder im Besitz von Dokumenten sind, die den Missbrauch beweisen könnten, fügen Sie diese Ihrer Meldung bei. Wir nehmen alle Missbrauchsmeldungen ernst, und wenn die Meldung den Verdacht auf einen tatsächlichen Missbrauch aufkommen lässt, leiten wir immer unsere Überprüfungsverfahren ein und sperren die Abhebungen, bis diese abgeschlossen sind.

  6. Spendensammlungen für den Begünstigten

    Auf 4fund.com können Sie sowohl für Ihre eigenen Zwecke als auch für die Unterstützung anderer Spenden sammeln. Wenn Ihre Spendensammlung organisiert wird, um die Ziele einer anderen Person zu verwirklichen - z.B. um die Behandlung eines Verwandten zu finanzieren, einem Opfer eines Hausbrandes zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden - nennen wir die Person, die letztendlich von Ihrer Spendensammlung profitieren wird, den "Begünstigten". Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen können Begünstigte werden.

    Sie benötigen die schriftliche Zustimmung des Begünstigten, um eine Spendenaktion für ihn zu organisieren, sowie sein Einverständnis, dass Sie uns seine persönlichen Daten und Dokumente für die Überprüfungsverfahren der Spendenaktion zur Verfügung stellen. Dies sollte zusammen mit einem Scan des Ausweises des Begünstigten (bei juristischen Personen des Ausweises eines Vertreters, der berechtigt ist, die Zustimmung im Namen der Organisation zu erteilen) erfolgen. Ein entsprechendes Formular für die Zustimmung des Begünstigten finden Sie auf unserer Website.

    Wenn wir das Prüfungsverfahren für Ihre Spendenaktion einleiten, werden wir Sie bitten, die Zustimmung des Begünstigten zusätzlich zu den Standarddokumenten vorzulegen, die zum Nachweis der Richtigkeit der Beschreibung der Spendenaktion erforderlich sind. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie diese Dokumente vor Beginn der Spendenaktion beschaffen und bereithalten.

    Die Einholung und Aufbewahrung der Zustimmung des Begünstigten und der Dokumente ist Ihre Pflicht als Organisator einer Spendenaktion, da Sie ohne diese Dokumente die Überprüfung der Spendenaktion nicht abschließen können, was letztendlich dazu führen kann, dass Ihre Spendenaktion gestoppt wird und die gesammelten Gelder an die Unterstützer zurückgegeben werden.

    Auch wenn Sie eine Spendenaktion für einen Begünstigten organisieren, sind Sie immer noch unser Kunde und die einzige Person, die einen rechtlichen Vertrag mit uns hat. Der Begünstigte hat keinen Anspruch darauf, dass wir die bei der Spendenaktion gesammelten Gelder direkt an ihn überweisen, und er wird nicht als Eigentümer der Gelder behandelt. Die Bedingungen, unter denen Sie die Gelder an den Begünstigten überweisen oder zur Unterstützung seines Ziels verwenden, sollten zwischen Ihnen beiden vereinbart werden. Der Begünstigte kann uns jedoch melden, dass die Mittel missbräuchlich verwendet wurden; in diesem Fall werden Sie aufgefordert, die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

  7. Angebote und Auktionen

    Auf 4fund.com können Sie Ihren Unterstützern als Gegenleistung für ihre Spenden Angebote machen. Dies ist völlig freiwillig - Ihre Spendenaktion kann auch auf einem reinen Spendenmodell basieren. Es kann jedoch Ihre Spendenaktion populärer machen, Sie in die Lage versetzen, Ihre Spendenaktion als Einnahmequelle für Ihre Arbeit zu nutzen oder die von Ihnen angebotenen Waren zu verkaufen.

    Jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, zu dessen Bereitstellung sich der Veranstalter gegenüber dem Unterstützer im Gegenzug für eine Spende in Höhe eines festgelegten Mindestbetrags an seine Spendenaktion verpflichtet, kann ein Angebot sein (so dass die Spende eigentlich eher eine Zahlung für das Angebot als eine Spende im eigentlichen Sinne ist). Wenn der Veranstalter auf seiner Spendenplattform Angebote macht, kann ein Unterstützer ein Angebot aus der Liste auswählen und eine Spende in Höhe des Mindestbetrags leisten, der als Preis für das Angebot angegeben ist. Es kommt ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer zustande, der die Übergabe des erworbenen Preises an den Unterstützer zum Gegenstand hat.

    Wir sind nicht Partei des zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter, der das Angebot gemacht hat, geschlossenen Vertrags und sind nicht für die Lieferung des versprochenen Gegenstands des Angebots verantwortlich. Wenn der Unterstützer uns mitteilt, dass der Veranstalter seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, können wir den Veranstalter jedoch auffordern, uns einen entsprechenden Liefernachweis vorzulegen. Wenn wir diesen nicht erhalten oder er Zweifel aufkommen lässt, können wir in diesem Fall die Daten des Veranstalters an den Unterstützer weitergeben, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann. Wir können auch das Benutzerkonto eines Veranstalters sperren oder löschen, der seinen Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern, die die Angebote gekauft haben, nicht nachkommt.

    Angebote können über die Option "Jetzt kaufen" gemacht werden, bei der der Organisator den Mindestbetrag angibt, für den das Angebot gekauft werden kann (es ist möglich, das Angebot zu kaufen und den Fundraiser mit einem Betrag zu unterstützen, der höher ist als der Mindestbetrag, den der Organisator, der das Angebot macht, festgelegt hat), oder in einer Auktion angeboten werden.

    Wenn ein Angebot mit einer Auktion verbunden ist, können Gebote nur von eingeloggten registrierten Nutzern abgegeben werden. Der Nutzer, der bis zum Ende der Auktion das höchste Gebot zum Kauf des Angebots abgegeben hat, kann das Angebot in Anspruch nehmen. Er hat 24 Stunden Zeit, um das Angebot zu bezahlen, indem er eine Spende in Höhe seines Gebots an den Spendensammler tätigt - tut er dies nicht, kann der Organisator entscheiden, das Angebot an die Person zu verkaufen, die das nächsthöhere Gebot abgegeben hat.

  8. Angebote von Stiftern

    Abgesehen von den Angeboten des Veranstalters können auch andere verifizierte Nutzer unserer Website Angebote für ihre Spendenaktion machen, um eine Spendenaktion zu unterstützen, ohne dafür zu spenden. Solche Angebote werden als "Gründerangebote" bezeichnet und können nur gemacht werden, wenn der Organisator eine solche Option für eine bestimmte Spendenaktion aktiviert hat.

    Gründerangebote funktionieren ähnlich wie die regulären Angebote und können über die Option "Jetzt kaufen" oder über eine Auktion abgegeben werden. Wenn ein solches Angebot gekauft wird, werden zwei separate Verträge geschlossen - ein Kaufvertrag zwischen dem Gründer und dem Käufer des Angebots und ein Spendenvertrag zwischen dem Gründer und dem Organisator der Spendenaktion. Der Zahlungsbetrag für das Angebot wird direkt auf das Spendenkonto einer Spendenaktion überwiesen, mit der das Angebot des Gründers verbunden war.

  9. Spardosen

    Jeder registrierte Nutzer kann dank der Spardosenfunktion ausgewählte Fundraiser unterstützen. Eine Spardose ermöglicht es Nutzern, eine Kopie einer vom Organisator erstellten Spendensammlung zu erstellen und ihrer Spardose eine eigene Beschreibung und einen eigenen Titel hinzuzufügen. Eine Spardose kann für jede beliebige Spendenaktion erstellt werden, es sei denn, der Organisator deaktiviert diese Funktion für eine bestimmte(n) Spendenaktion(en). Es ist wichtig zu beachten, dass eine Spardose keine eigenständige Spendenaktion ist - alle mit einer Spardose gesammelten Gelder werden direkt auf das Konto des Spendensammlers überwiesen, so dass der Organisator der alleinige Eigentümer der über Ihre Spardose gesammelten Spenden ist. Eine Spardose hilft dabei, eine separate Gruppe von Unterstützern zu identifizieren, die über eine Spardose an die Spendenaktion des Organisators spenden. Wenn Sie eine Spardose einrichten, können Sie eine ausgewählte Spendenaktion unterstützen, und der Organisator wird über die über Ihre Spardose gesammelten Spenden informiert. Dieser Service eignet sich hervorragend für die Verwaltung großer Spendenaktionen (z. B. von Wohltätigkeitsorganisationen), bei denen jede Spardose den Betrag angibt, der dank der Bemühungen jedes einzelnen Freiwilligen gesammelt wurde.

  1. DEFINITIONEN

    Die in diesem Reglement verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

    1. Auktion - eine Art des Verkaufs von Angeboten, bei der registrierte Nutzer Gebote für das Angebot abgeben können und der Höchstbietende berechtigt ist, das Angebot zu kaufen, indem er innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Auktion eine Spende in Höhe seines Gebotsbetrags leistet.
    2. Authentifizierungscode - ein einmaliger Authentifizierungscode, der zur Autorisierung von Zahlungstransaktionen verwendet wird.
    3. Der Begünstigte - jede (natürliche oder juristische) Person, die letztendlich von einer Spendenaktion profitieren soll, aber nicht deren Organisator ist.
    4. Digitale Angebote - Angebote, die aus Daten bestehen, die in digitaler Form erstellt und geliefert werden (z. B. Fotos, Filme, Lieder), die vom Veranstalter direkt auf die Website hochgeladen und vom Unterstützer, der sie gekauft hat, heruntergeladen werden können.
    5. Spenden - Mittel, die der Organisator von den Unterstützern für die Durchführung des Projekts erhält.
    6. EWR - Europäischer Wirtschaftsraum, d. h. Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
    7. Feststehender Begünstigter - eine von uns verifizierte und in der Liste der feststehenden Begünstigten auf unserer Website aufgeführte Einrichtung, zu deren Gunsten Fundraiser nur unter Einhaltung der in den Punkten 4.20-4.23 unten festgelegten Regeln erstellt werden dürfen.
    8. Gründer - ein verifizierter Nutzer, der Gründerangebote auf von anderen Nutzern organisierten Fundraisern macht.
    9. Gründerangebote - Angebote, die auf einer Spendenaktion von anderen verifizierten Nutzern als dem Organisator selbst gemacht werden, wobei der Zahlungsbetrag für das Angebot eine Spende an die Spendenaktion ist, mit der das Gründerangebot verbunden war.
    10. Spendensammler - eine Sammlung von Geldern, die auf der Website vom Organisator für die Realisierung des in der Beschreibung des Spendensammlers angegebenen Projekts angelegt wurde.
    11. Spendenkonto - ein virtuelles Zahlungskonto, das von uns für jede auf der Website organisierte Spendenaktion separat geführt wird, auf dem die Spenden gesammelt und dem Organisator zur Abhebung zur Verfügung gestellt werden.
    12. Login - die E-Mail-Adresse des Nutzers, die der Nutzer bei der Registrierung auf der Website angibt und die auch als Identifikationsmerkmal des Nutzers auf der Website dient.
    13. Moneybox - ein Service, der es registrierten Nutzern ermöglicht, den Veranstalter zu unterstützen, indem sie eine Kopie einer Spendenaktion erstellen, bei der sie in ihrem eigenen Namen (identifiziert durch ihren Vor- und Nachnamen) zugunsten des Veranstalters Spenden sammeln können.
    14. Organisator einer Spardose - ein registrierter Nutzer, der eine Spardose für eine ausgewählte Spendenaktion erstellt hat.
    15. Angebot - jeder Gegenstand, jede Dienstleistung oder jeder immaterielle Vermögenswert, den der Organisator dem Unterstützer im Gegenzug für eine Spende an seine Spendenaktion gemäß dem in Punkt 8 festgelegten Verfahren bereitstellt.
    16. Der Organisator - ein Nutzer, der eine Spendenaktion organisiert hat.
    17. Bankkonto des Organisators - ein Bankkonto der Zahlungskarte, die dem Benutzerkonto des Organisators zugeordnet ist.
    18. Passwort - eine eindeutige Zeichenfolge von mindestens 8 Zeichen, darunter mindestens ein Großbuchstabe und eine Zahl oder ein Sonderzeichen, die der Nutzer bei der Registrierung auf der Website wählt und die den Zugang zum Nutzerkonto ermöglicht und sichert.
    19. Private Spendensammlung - eine Spendensammlung, die vom Organisator für die individuell ausgewählten Nutzer sichtbar gemacht wird;
    20. Projekt - jede Art von geschäftlicher, kultureller, wissenschaftlicher, sozialer oder privater Aktivität, für deren Durchführung der Organisator über die Website Geldmittel sammelt;
    21. PSA - polnisches Gesetz über Zahlungsdienste vom 19. August 2011 in der geänderten Fassung;
    22. Öffentliche Spendenaktion - eine Spendenaktion, die für alle Nutzer sichtbar ist und auf der Website nach dem Kauf einer oder mehrerer Premium-Optionen beworben werden kann;
    23. Registrierter Nutzer - ein Nutzer, der ein 4Fund.com-Benutzerkonto registriert hat, indem er seinen Vor- und Nachnamen angibt, ein E-Mail-Konto angibt und verifiziert und ein Passwort einrichtet.
    24. Wiederkehrende Unterstützung - optionale zyklische Zahlungen an einen ausgewählten Spendensammler, die jeden Monat automatisch von der Zahlungskarte des Unterstützers in einem ausgewählten Betrag abgezogen werden.
    25. Die Bestimmungen - diese Bestimmungen mit all ihren Anhängen.
    26. Unterstützer - Benutzer der Website, die Spenden an die Spendenaktion des Organisators leisten.
    27. Nutzer - jede volljährige Person, die die Website nutzt.
    28. Benutzerkonto - ein dem Benutzer zur Verfügung gestelltes Konto auf der Website, das automatisch nach Abschluss des Registrierungsprozesses auf der Website erstellt wird. Das Benutzerkonto wird auf der Grundlage des Logins erstellt und ist mit einem Passwort gesichert.
    29. Verifizierter Benutzer - ein registrierter Benutzer, der seine Identität gemäß Punkt 3.3 der vorliegenden Bestimmungen verifiziert hat;
    30. wir, unser, uns - Zrzutka.pl sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit der TIN (NIP)-Nummer 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168, die als Zahlungsdienstleister mit Lizenz der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) mit der Lizenznummer IP48/2019 tätig ist;
    31. Die Website - 4fund.com mit all ihren Subdomains;
  2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
    1. 4fund.com ist eine Plattform, die es den Nutzern ermöglicht, Crowdfunding-Kampagnen zu erstellen und zu verwalten, um Gelder für geschäftliche, kulturelle, wissenschaftliche, soziale, kommerzielle und private Projekte zu sammeln.
    2. Die vorliegenden Bestimmungen definieren die Bedingungen für die Nutzung der Website. Die Bestimmungen legen die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie unsere Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten fest, zusammen mit den Bedingungen für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen durch uns. Die Bestimmungen bilden auch die Grundlage für den Abschluss von Verträgen zwischen den Nutzern über die Website.
    3. Voraussetzung für die Nutzung der Website ist die sorgfältige Lektüre des Reglements samt Anhängen und die Annahme desselben. Durch die Auswahl der Option "Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen" bei der Registrierung auf der Website erklärt der Nutzer, dass er die Bedingungen dieser Bestimmungen gelesen hat und dass sie für ihn verständlich sind, und er verpflichtet sich, ihre Bestimmungen einzuhalten.
    4. Die Erstellung von Spendenaktionen ist nur für registrierte Nutzer möglich. Um Spenden auf den Fundraisern zu akzeptieren und Abhebungen vorzunehmen, muss der Organisator die in Punkt 3.3 vorgesehene Identitätsprüfung durchführen und seinem Benutzerkonto eine Zahlungskarte zuweisen.
    5. Wir sind ein Vermittler, der den Abschluss von Verträgen zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter ermöglicht. Je nach Situation (ob es Angebote auf dem Fundraiser gibt), handelt es sich um den Abschluss eines Kaufvertrags oder eines Spendenvertrags zwischen dem Unterstützer und dem Veranstalter. Wir sind keine Vertragspartei und übernehmen keine Verantwortung für die Abwicklung des Vertrages, außer für die Korrektheit der von uns erbrachten Zahlungsdienste. Die Vertragsbedingungen werden durch die Beschreibung des Veranstalters bestimmt, einschließlich etwaiger Angebote oder sonstiger Vorteile als Gegenleistung für die Spenden, die der Veranstalter möglicherweise angeboten hat.
    6. Jeder Vertrag zwischen dem Organisator und einem Unterstützer wird in dem Moment wirksam, in dem die Spende auf dem Konto des Spenders eingeht. Der Organisator der Spendensammlung wird als Eigentümer aller auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder angesehen.
    7. Unsere Zahlungsdienste beschränken sich auf die Bereitstellung von Spendenkonten und die Bearbeitung von Abhebungen von diesen Konten. Die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen sind in Anhang 1 zu den Verordnungen - dem Rahmenvertrag - näher beschrieben. Spendenzahlungen werden von einem externen lizenzierten Zahlungsdienstleister abgewickelt - PayU S.A. mit Sitz in Polen oder UAB ZEN.COM mit Sitz in Litauen.
  3. KONTOERSTELLUNG UND IDENTITÄTSÜBERPRÜFUNG
    1. Um ein neues 4fund.com-Konto einzurichten und ein registrierter Nutzer zu werden, müssen Sie alle Felder des auf der Website verfügbaren Registrierungsformulars ausfüllen, indem Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort festlegen. Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse durch Eingabe eines Zifferncodes bestätigt haben, den wir Ihnen per E-Mail zusenden, wird Ihr Benutzerkonto registriert und Sie können sich einloggen. Die E-Mail, die Sie uns zur Verfügung stellen, ist die primäre Form der Kommunikation zwischen uns und der Adresse, an die Sie die Zifferncodes für die zweistufige Verifizierung einiger Transaktionen oder Aktionen auf der Website senden werden.
    2. Der Vor- und Nachname, den Sie auf dem Registrierungsformular angeben, muss wahrheitsgemäß sein und mit den Daten übereinstimmen, die wir später bei der Identitätsüberprüfung bestätigen werden.
    3. Um ein verifizierter Nutzer zu werden, müssen Sie eine Identitätsüberprüfung durchführen, indem Sie auf die Schaltfläche "Kontoüberprüfung" auf Ihrem Dashboard klicken, nachdem Sie sich angemeldet haben, und den auf dem Bildschirm angezeigten Schritten folgen. Sie müssen ein etwas längeres Identifizierungsformular ausfüllen, in dem wir Ihre Daten erfassen, zu deren Identifizierung wir gesetzlich verpflichtet sind. Danach werden Sie zu einem Widget von Onfido Ltd. weitergeleitet, wo Sie ein Foto Ihres Ausweisdokuments (im EWR ausgestellter Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung) einreichen und eine kurze Überprüfung der Gültigkeit durchführen müssen. Die Daten, die Sie im Ausweisformular angeben, müssen mit den Daten übereinstimmen, die im Verifizierungsprozess bestätigt wurden - wenn die Daten nicht übereinstimmen, können Sie die Verifizierung nicht abschließen. Nachdem Onfido Ltd. Ihre Daten bestätigt hat, wird Ihr Konto verifiziert.
    4. Die Daten, die Sie während des Verifizierungsprozesses angeben, müssen der Wahrheit entsprechen und Ihre eigenen sein. Die Verwendung von Daten und/oder Dokumenten einer anderen Person im Rahmen des Verifizierungsprozesses ist verboten und kann strafrechtlich geahndet werden. Wenn wir Kenntnis von der Verwendung solcher Daten oder Dokumente erhalten, können wir das Konto des Nutzers sperren und die Angelegenheit den zuständigen Behörden melden.
    5. Jeder Nutzer darf nur ein Nutzerkonto haben, und jedes Nutzerkonto darf nur einer Person gehören. Wir können doppelte oder gemeinsam genutzte Konten ohne Vorankündigung löschen und Maßnahmen ergreifen, um die Einrichtung solcher Konten zu verhindern.
  4. ORGANISATION UND UNTERSTÜTZUNG VON SPENDENSAMMLUNGEN
    1. Um eine Spendenaktion zu organisieren, muss der Organisator den Titel und die Beschreibung der Aktion angeben und den Betrag nennen, der zur Erfüllung des Zwecks der Aktion erforderlich ist. Der Organisator kann auch optional Fotos hinzufügen und Angebote für die Spendenaktion machen.
    2. Der Zweck der Spendenaktion darf sowohl nach polnischem Recht als auch nach dem Recht des Landes, in dem der Organisator seinen Wohnsitz hat, nicht illegal sein. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit eines solchen Zwecks ist es auch verboten, Fundraiser zu erstellen:
      1. die Verbrechen, Hass, Gewalt, Faschismus, Totalitarismus, Terrorismus oder Diskriminierung fördern, dulden oder unterstützen oder die persönlichen oder geistigen Rechte anderer Personen verletzen;
      2. die den Kauf von Waffen finanzieren würden;
      3. die Prostitution, Pornografie oder Glücksspiel finanzieren würden;
      4. die Anteile an Unternehmen als Angebote anbieten oder in der Beschreibung des Fundraisers versprechen;
      5. die die Spenden als Darlehen der Unterstützer an den Organisator behandeln;
      6. die als Mittel zum Sammeln von Zahlungen für Dienstleistungen oder den Kauf von Waren dienen, die in der Beschreibung der Spendenaktion nicht eindeutig beschrieben sind, während die Spendenaktion fälschlicherweise als reines Spendenmodell dargestellt wird.
      Wenn Sie eine solche Spendenaktion organisieren, können wir diese löschen und die Spenden an die Unterstützer zurückgeben sowie Ihr Benutzerkonto sperren oder löschen.
    3. Die Beschreibung der Spendenaktion muss so umfassend sein, dass wir und die potenziellen Unterstützer genau erkennen können, wofür die Mittel aufgebracht werden sollen. Alle in der Beschreibung angegebenen Umstände müssen wahr und nachprüfbar sein. Es ist verboten, sich abfällig auszudrücken, die Beschreibung leer oder unverständlich zu lassen oder jemanden zu beleidigen oder zu diffamieren, wenn Sie den Zweck der Spendenaktion beschreiben. Wir können Ihre Spendenaktion vorübergehend sperren und Sie auffordern, eine solche Beschreibung innerhalb einer bestimmten Zeit zu ändern; danach können wir Ihre Spendenaktion löschen, wenn Sie dem nicht nachkommen. Bei offensichtlichen oder drastischen Verstößen können wir Ihre Spendenaktion auch ohne vorherige Ankündigung löschen und Ihr Benutzerkonto löschen oder sperren.
    4. Wir können auf der Website automatisierte, KI-basierte Tools bereitstellen, die dem Organisator helfen, eine Beschreibung seiner Spendenaktion gemäß seinen Anweisungen zu erstellen. In einem solchen Fall hat der Organisator die Möglichkeit, die maschinell erstellte Beschreibung frei anzupassen, zu ändern oder zu modifizieren. Die Verwendung dieser Tools dient lediglich als Hilfe bei der Formulierung der Beschreibung und entbindet den Veranstalter in keiner Weise von seiner Verantwortung für die Übereinstimmung der Beschreibung des Fundraisers mit den Vorschriften, insbesondere Punkt 4.3. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Beschreibung ordnungsgemäß zu prüfen und - falls erforderlich - zu ändern, bevor er sie annimmt. KI-basierte Tools können auch zur Erstellung von Bildern (Titelbildern) auf der Seite des Fundraisers, von Beschreibungen der Angebote des Fundraisers und des Titels des Fundraisers verwendet werden - wenn der Organisator beschließt, sie zu verwenden, gelten die oben genannten Regeln entsprechend. Alle auf diese Weise erstellten Bilder werden deutlich als KI-generiert gekennzeichnet.
    5. Wenn Ihr Fundraiser einen Betrag von 35.000 € oder mehr einbringen soll, sollte seine Beschreibung auch einen vorläufigen Kostenvoranschlag enthalten, aus dem hervorgeht, welche Ausgaben voraussichtlich aus den gesammelten Mitteln gedeckt werden und mit welcher Priorität sie beglichen werden. Es sollte auch - wenn möglich - der Zweck angegeben werden, für den die überschüssigen gesammelten Gelder verwendet werden, wenn die erwartete Summe überschritten wird, und es kann ein alternativer Zweck angegeben werden, wenn das Ziel nicht erreicht wird und nur mit dem angestrebten Betrag realisiert werden kann. Dies gilt nicht für Fundraiser, die im Namen des festgelegten Begünstigten eingerichtet werden. Aus Sicherheitsgründen können wir jedoch im Einzelfall verlangen, dass der Kostenvoranschlag in die Beschreibung einer solchen Spendenaktion aufgenommen wird.
    6. Ab dem Zeitpunkt der ersten Spende für eine Spendenaktion ist es verboten, den Begünstigten oder den Zweck der Aktion zu ändern. Wenn wir von einer solchen Änderung Kenntnis erlangen, können wir die Spendenaktion löschen und den aktuellen Saldo an die Unterstützer zurückzahlen. Sie dürfen die Beschreibung nur ändern, um das ursprüngliche Projekt weiter zu spezifizieren oder um neue Umstände bezüglich des Zwecks zu beschreiben. Um zu verhindern, dass der Zweck einer Spendenaktion geändert wird, können wir die Möglichkeit, die Beschreibung zu ändern, einschränken oder sperren, insbesondere wenn der Zweck der Spendenaktion bereits gemäß Ziffer 5 überprüft worden ist.
    7. Als Ausnahme von der in Punkt 4.6. gemachten Einschränkung können Sie sich an uns wenden, wenn die erwartete Summe, die bei Ihrer Spendenaktion gesammelt werden soll, deutlich überschritten wird und in der Beschreibung kein Zweck für die Verwendung der überschüssigen Mittel angegeben wurde, und wir können Ihnen erlauben, einen Zweck anzugeben, für den die überschüssigen Mittel verwendet werden sollen. Wir können Sie auch auffordern, einen solchen zusätzlichen Zweck anzugeben, wenn Sie sich nicht an uns gewandt haben. Ein solcher zusätzlicher Zweck sollte dem ursprünglichen Zweck der Spendenaktion so nahe wie möglich kommen (z. B. anderen Menschen in einer ähnlichen Situation wie der des Begünstigten zu helfen oder an eine bestimmte Wohltätigkeitsorganisation zu spenden, die in solchen Fällen hilft).
    8. Im Falle von Spendenaktionen, die für den Begünstigten organisiert werden, ist es erforderlich, vor Beginn der Spendenaktion die schriftliche Zustimmung dieser Person zur Organisation der Spendenaktion einzuholen sowie die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zusammen mit einem Scan ihres Personalausweises (im Falle natürlicher Personen) oder Dokumente, aus denen hervorgeht, dass eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, im Namen des Begünstigten zu handeln, die Zustimmung einer Person, die über eine solche Vollmacht verfügt, eine Spendenaktion für diesen Begünstigten zu organisieren, und einen Scan ihres Personalausweises (im Falle von Begünstigten, die keine natürlichen Personen sind) - Formulare sind hier erhältlich. Wir können die oben genannten Dokumente während der in Punkt 5 der Vorschriften beschriebenen Überprüfungsverfahren oder zu jedem anderen Zeitpunkt anfordern. Weigert sich der Begünstigte, die Spendenaktion zu seinen Gunsten durchzuführen, oder liefert er die oben genannten Unterlagen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (mindestens 7 Tage), können wir die Spendenaktion löschen und den Restbetrag an die Unterstützer zurückgeben.
    9. Im Falle des Todes des Begünstigten oder wenn der Zweck der Spendenaktion aus objektiven und vom Organisator unabhängigen Gründen nicht erfüllt werden kann, sollte der Organisator uns unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Wir werden die Spendenaktion vorübergehend sperren, und der Organisator kann nach eigenem Ermessen:
      1. uns auffordern, das Guthaben des Fundraisers an die Unterstützer zurückzugeben, in welchem Fall der Fundraiser anschließend gelöscht wird, oder;
      2. einen neuen Zweck für die Spendenaktion festlegen; in diesem Fall muss der Organisator die Beschreibung der Spendenaktion ändern und den neuen Zweck angeben sowie eine Nachricht an die Unterstützer verfassen, in der er sie über das Ereignis, das die Erreichung des ursprünglichen Zwecks der Spendenaktion unmöglich gemacht hat, und über den neuen Zweck, dem sie dienen wird, informiert. Die Nachricht muss uns an gesendet werden, und wir werden sie an alle Unterstützer der Spendenaktion senden. Die Abhebungen vom Konto des Spendensammlers bleiben für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Versand der Nachricht blockiert. Nach Ablauf der 14 Tage wird davon ausgegangen, dass die Unterstützer den neuen Zweck akzeptiert haben, und die Spendenaktion kann ungehindert fortgesetzt werden.
      Ab dem Zeitpunkt, an dem wir Kenntnis davon erhalten, dass der Zweck der Spendenaktion nicht mehr erreicht werden kann, bis der Organisator eine der in Punkt 4.9.1. oder 4.9.2. genannten Lösungen wählt, erstatten wir auch alle Spenden zurück, wenn die Unterstützer der Spendenaktion sich mit einer solchen Bitte an uns wenden (bis zur Höhe des Guthabens der Spendenaktion).
    10. Der Organisator der Spendensammlung trägt die Verantwortung für alle Rückbuchungen, die gegen die Spenden an seine Spendensammlung gerichtet sind. Wir können alle Kosten, die durch solche Rückbuchungen entstehen, vom Konto des Spendensammlers oder - wenn das Guthaben des Spendensammlers nicht ausreicht, um sie zu decken - von den Konten anderer Spendensammler desselben Veranstalters abziehen.
    11. Um für eine Spendenaktion zu spenden und deren Unterstützer zu werden, müssen Sie eine der auf der Website verfügbaren Zahlungsmethoden wählen, den Zahlungsbetrag festlegen (Mindestspende ist 1 €) sowie Ihre E-Mail-Adresse angeben und die vorliegenden Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien akzeptieren. Optional können Sie auch Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Sofern in den Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist (z. B. bei wiederkehrenden Spenden), müssen Sie nicht auf der Website registriert oder angemeldet sein, um zu spenden. Der Zahlungsvorgang für Spenden wird von externen Zahlungsdienstleistern abgewickelt und ist nicht Teil der von uns angebotenen Zahlungsdienste - daher ist es notwendig, auch deren Geschäftsbedingungen zu akzeptieren, um eine Spende zu tätigen.
    12. Die Konten der Spendensammler werden in der Währung Euro geführt. Bei Spenden in anderen Währungen oder bei Abhebungen auf Bankkonten in anderen Währungen können Umtauschgebühren und -kurse Dritter anfallen. Wenn Sie jedoch eine Spende mit Google Pay, Apple Pay oder der Zahlungsmethode Pay By Card tätigen, können die Unterstützer wählen, die Zahlung in einer anderen Währung als Euro vorzunehmen. In diesem Fall werden die Gelder von unserem Partner in Euro umgetauscht, nachdem sie vom Konto des Unterstützers abgebucht wurden - der Unterstützer erhält die genauen Informationen über den Betrag in Euro, der dem Konto des Spenders gutgeschrieben wird, und sein eigenes Konto wird mit dem von ihm festgelegten Betrag in der von ihm gewählten Währung belastet. Bitte beachten Sie, dass, wenn die gewählte Währung von der Währung des zu belastenden Kontos des Unterstützers abweicht, Umtauschgebühren und -kurse Dritter anfallen können.
    13. Abhebungen vom Konto des Spenders sind möglich, nachdem der Organisator seinem Benutzerkonto eine VISA- oder MasterCard-Zahlungskarte zugewiesen hat, die von einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut ausgegeben wurde, das die VISA Direct ®- bzw. Mastercard Send ®-Lösung unterstützt. Die Zuweisung der Karte zum Benutzerkonto erfordert die Angabe ihrer Daten und die Durchführung einer Überprüfung, bei der der Karte eine geringe Gebühr belastet wird, die automatisch auf ihr Konto zurückgebucht wird. Der Organisator muss Inhaber des Bankkontos sein, für das diese Karte ausgestellt wurde - die Verwendung der Karte einer anderen Person kann dazu führen, dass die Karte dem Benutzerkonto nicht zugewiesen werden kann. Der Organisator kann die seinem Benutzerkonto zugewiesene Karte jederzeit ändern, jedoch muss es sich jedes Mal um eine Karte handeln, die für sein eigenes Bankkonto ausgestellt wurde. Dem Benutzerkonto kann jeweils nur eine Karte zugewiesen werden. Der Veranstalter darf die seinem Benutzerkonto zugewiesene Zahlungskarte innerhalb von 30 Tagen höchstens dreimal ändern. Alle Abhebungen erfolgen auf das Bankkonto, auf das die dem Benutzerkonto zugewiesene Karte ausgestellt wurde. Der Organisator kann das Geld bis zur Höhe des aktuellen Saldos auf dem Konto des Spendensammlers abheben.
    14. Wenn der Organisator bei dem Versuch, Abhebungen mit einer VISA- oder MasterCard-Zahlungskarte vorzunehmen oder eine solche Karte seinem Benutzerkonto zuzuordnen, auf Probleme stößt, sollte er uns per E-Mail unter kontaktieren. Wir werden dem Organisator dann schrittweise Anweisungen zur Lösung des Problems zur Verfügung stellen, die Abhebungen auf ein ZEN-Konto oder eine Überweisung auf das Bankkonto des Organisators bei einer Bank mit Sitz im EWR umfassen kann.
    15. Eine Spardose kann von jedem registrierten Nutzer für eine bestimmte Spendenaktion erstellt werden, sofern der Organisator diese Option für seine Spendenaktion nicht deaktiviert hat.
    16. Die Seite jeder Spardose enthält Informationen darüber, dass die Gelder für die angegebene Spendenaktion gesammelt werden, sowie Informationen über den Gesamtbetrag, der für diese Spendenaktion gesammelt wurde, und den Betrag, der über die Spardose gesammelt wurde.
    17. Die Spardose ist keine separate Spendenaktion. Der Organisator der Spardose hat keinen Zugriff auf die über die Spardose gesammelten Beträge. Es wird kein separates Zahlungskonto für die Spardose eingerichtet. Spenden, die über eine Spardose gesammelt werden, werden direkt auf das Konto des Spendensammlers überwiesen, für den der Organisator der Spardose die Spardose erstellt hat. Der Organisator der Spendenaktion ist der alleinige Eigentümer der über die Spardose gesammelten Spenden.
    18. Die Spardose ist kein Zahlungsdienst.
    19. Das Löschen oder Deaktivieren eines Fundraisers hat zur Folge, dass alle mit ihm verbundenen Spardosen gelöscht oder deaktiviert werden.
    20. Um eine Spendenaktion zugunsten einer der in der Liste der festen Begünstigten aufgeführten Einrichtungen zu erstellen, muss der Organisator die unten aufgeführten Regeln befolgen - solche Einrichtungen können nicht Begünstigte der Standard-Spendenaktionen sein, bei denen der Organisator die Spenden auf sein eigenes Konto abheben kann. Solche Spendenaktionen können erstellt werden, indem die gewählte Organisation aus der Liste ausgewählt und die Schritte auf dem Bildschirm befolgt werden. Alle für eine solche Spendenaktion gesammelten Gelder werden direkt auf das Bankkonto des festgelegten Begünstigten überwiesen, sobald der Organisator uns anweist, eine Abhebung vorzunehmen. Wenn der Veranstalter die Abhebung verzögert, können wir - auf Wunsch des festen Begünstigten - die Abhebung direkt auf das Bankkonto des festen Begünstigten vornehmen, ohne die Erlaubnis des Veranstalters. Etwaige Streitigkeiten zwischen dem Veranstalter und dem Fixbegünstigten sollten ohne unsere Beteiligung beigelegt werden.
    21. Nach der Erstellung des Fundraisers kann der Veranstalter den zuvor ausgewählten festen Begünstigten nicht mehr widerrufen. Wenn eine Spendenaktion für den festen Begünstigten erstellt wird, wird der feste Begünstigte per E-Mail über deren Erstellung informiert. Der feste Begünstigte kann eine bestimmte Spendenaktion zu seinen Gunsten ablehnen; in diesem Fall wird die Spendenaktion gelöscht.
    22. Eine Spendenaktion, die zugunsten eines festen Begünstigten erstellt wird, enthält die Information, dass die Gelder für den festen Begünstigten gesammelt werden, der eine Partei der mit den Unterstützern geschlossenen Spendenvereinbarung ist. Der Organisator ist nicht Partei einer solchen Vereinbarung und unterstützt lediglich den festen Begünstigten bei der Erreichung seines Ziels.
    23. Wir können eine Spendenaktion zugunsten eines festen Begünstigten, die ohne das oben beschriebene Verfahren organisiert wird, löschen und die Spenden an die Unterstützer zurückgeben. Bevor wir dies tun, ermöglichen wir dem Organisator jedoch, dieses Verfahren zu befolgen und - sollte der Festbegünstigte seine Spendenaktion annehmen - diese so fortzusetzen, als wäre sie von Anfang an nach diesem Verfahren organisiert worden.
    24. Wenn der feste Begünstigte sein Konto löscht, werden alle mit ihm verbundenen Spendenaktionen gelöscht. Wenn sich auf diesen Spendenaktionen jedoch noch Gelder befinden, sollte der feste Begünstigte zuerst die Abhebung beantragen. Nachdem wir diesen Auftrag ausgeführt haben, werden die Fundraiser gelöscht.
  5. ÜBERPRÜFUNG DES ZWECKS DER SPENDENSAMMLER
    1. Wir können den Zweck einer Spendenaktion jederzeit überprüfen, insbesondere wenn wir Missbrauchsmeldungen erhalten, wenn der angegebene Zweck der Spendenaktion zweifelhaft, unmöglich zu erreichen oder illegal erscheint, wenn die Spendenaktion den Verdacht auf Betrug oder andere Verstöße gegen diese Bestimmungen aufkommen lässt oder wenn der Zweck der Spendenaktion wohltätig ist und der Organisator beschließt, sie zu einer öffentlichen Spendenaktion zu machen. Eine Überprüfung ist obligatorisch, wenn die Summe der auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder 5.000 € oder mehr beträgt, ohne Berücksichtigung von Abhebungen vom Konto. Wenn die Summe der gesammelten Gelder auf allen Fundraisern eines Veranstalters 12.500 € übersteigt, ohne Berücksichtigung von Abhebungen, können wir alle oder ausgewählte Fundraiser, die von diesem Veranstalter erstellt wurden, überprüfen.
    2. Wir werden den Organisator per E-Mail über den Beginn des Überprüfungsprozesses informieren. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens werden wir den Organisator auffordern, uns Dokumente zur Verfügung zu stellen, die die Richtigkeit des Zwecks der Spendenaktion belegen, wobei die Menge der Dokumente durch die Beschreibung der Spendenaktion bestimmt wird. Wir können Dokumente anfordern, die wesentliche Informationen belegen (d. h. Informationen, die die Entscheidung potenzieller Unterstützer über eine Spende an die Spendenaktion beeinflussen können), sowie die Genehmigung des Veranstalters zur Durchführung einer Spendenaktion (Genehmigung des Begünstigten). Wir können uns bei der Überprüfung auch auf öffentlich zugängliche Informationen über den Spendensammler oder seinen Organisator stützen, wenn diese glaubwürdig sind. In begründeten Fällen können wir uns auch auf Informationen oder Erklärungen des Veranstalters oder Dritter (z. B. des Begünstigten) oder auf Nachweise über die Verwendung der Gelder stützen, die bereits vom Konto des Spendensammlers abgehoben wurden, bevor wir beschlossen haben, diese zu überprüfen. Die Methode zur Überprüfung des Zwecks eines bestimmten Spenders liegt in unserem eigenen Ermessen.
    3. Alle Dokumente, die bei der Überprüfung verwendet werden, sollten als Scans oder Fotos direkt vom Benutzerkonto des Organisators hochgeladen werden. Sie sollten in englischer oder polnischer Sprache verfasst oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische oder Polnische versehen, gut lesbar, ausreichend aufgelöst und gut sichtbar sein (keine abgeschnittenen Kanten).
    4. Der Organisator muss befugt sein, uns alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für den Überprüfungsprozess benötigt werden. Wenn die Dokumente eine dritte Person betreffen (z. B. den Begünstigten), muss der Organisator die Zustimmung dieser Person zur Übermittlung dieser Dokumente und zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns einholen und aufrechterhalten (diese Zustimmung ist im Zustimmungsformular des Begünstigten enthalten - Sie finden es hier). Enthalten die Unterlagen Gesundheitsdaten, muss der Veranstalter eine gesonderte Zustimmung der Person einholen, von der die Daten stammen (im Falle des Begünstigten ist dies in einem speziellen Formular enthalten - Sie finden es hier). Wenn die Dokumente oder die darin enthaltenen Daten einem gesetzlich geschützten Geheimnis unterliegen (medizinisch, gerichtlich, beruflich usw.), muss der Organisator eine Genehmigung zur Weitergabe an uns von der Person einholen, die zur Erteilung dieser Genehmigung berechtigt ist. Der Veranstalter einer Benefizveranstaltung kann sich nicht unter Berufung auf die fehlende Zustimmung eines Dritten oder auf eine Geheimhaltung der Übermittlung von Unterlagen entziehen.
    5. Die im Rahmen der Überprüfung zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur für die Überprüfung des jeweiligen Veranstalters verwendet. Wir geben diese Unterlagen grundsätzlich nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu gezwungen. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die im Rahmen des Überprüfungsverfahrens vorgelegten Dokumente Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen lassen, können wir uns jedoch mit ihrem angeblichen Aussteller in Verbindung setzen, um ihre Originalität zu bestätigen. Wir können diese Dokumente auch mit anderen Dienstleistern teilen, die an einer bestimmten Transaktionskette bei der Durchführung von AML/TF-Verfahren beteiligt sind, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist.
    6. Ab dem Zeitpunkt, an dem wir mit der Überprüfung eines Spenders beginnen, bis zum Abschluss des Verfahrens können wir die Abhebungen vom Konto des Spenders sperren. Wenn der Fundraiser den Verdacht auf Betrug oder andere illegale Handlungen erweckt, können wir auch die Abhebungen auf allen anderen Fundraisern des Organisators sperren. Wenn ein Spendensammler die in Punkt 5.1 genannte Grenze von 5.000 € überschreitet, werden die Abhebungen automatisch gesperrt. Wenn die Summe der auf allen Spendensammlern eines Veranstalters gesammelten Gelder 12.500 € übersteigt, werden die Abhebungen auf allen Spendensammlern des Nutzers automatisch gesperrt.
    7. Die Überprüfung ist abgeschlossen und die Abhebungen werden freigegeben, sobald die von uns erworbenen Dokumente oder andere während des Prozesses gelieferte Informationen die Echtheit eines Spendensammlers zufriedenstellend belegen. Wir dürfen die Überprüfung eines Spendensammlers nicht abbrechen, sobald wir damit begonnen haben, ungeachtet des Grundes für die Überprüfung. Sobald wir die Überprüfung abgeschlossen haben, können wir sie mit einer entsprechenden Kennzeichnung der Spendenaktion bestätigen.
    8. Wenn der Organisator den Verifizierungsprozess nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über die Einleitung des Prozesses abschließt, indem er entweder die Verifizierung ignoriert oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt, können wir die Spendenaktion stoppen und die Spenden bis zur Höhe des Kontostands des Organisators an die Unterstützer zurückgeben. Diese Frist kann in begründeten Fällen verlängert werden, insbesondere wenn wir zusätzliche Unterlagen anfordern.
    9. Wenn der Organisator den Verifizierungsprozess nicht abschließt, können wir auch andere Spendensammler in seinem Benutzerkonto löschen und das Guthaben auf dem Konto des Spendensammlers an die Unterstützer zurückgeben, es sei denn, diese Spendensammler lassen keinen Betrugsverdacht aufkommen, insbesondere wenn sie bereits wie in diesem Punkt vorgesehen verifiziert wurden. In begründeten Fällen, insbesondere wenn die fehlende Verifizierung des Spenders durch den Organisator den Verdacht auf Betrug oder andere illegale Handlungen aufkommen lässt, können wir auch das Benutzerkonto des Spenders sperren oder löschen.
    10. Bei begründeten Verdachtsmomenten hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der bereits vom Konto des Spendensammlers abgehobenen Mittel, insbesondere wenn wir vom Begünstigten Berichte über die missbräuchliche Verwendung der Mittel erhalten, können wir den Organisator auch auffordern, entsprechende Nachweise für die Verwendung dieser Mittel vorzulegen (z. B. Überweisungsbestätigungen, Rechnungen oder Abrechnungen). In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Punkte 5.2. - 5.9. anwendbar.
  6. PRIVATE UND ÖFFENTLICHE FUNDRAISING-VERANSTALTUNGEN
    1. Jede auf der Website organisierte Spendenaktion beginnt als private Spendenaktion. Private Spendenaktionen sind für den ausgewählten Personenkreis bestimmt, den der Organisator zu ihrer Unterstützung einlädt. Sie sollten vom Organisator selbst (z. B. über seine sozialen Medien) unter Freunden und Verwandten beworben werden, um den privaten Charakter der Spendenaktion zu wahren. Diese Spendenaktionen sind die beste Option für rein private Initiativen (z. B. eine Runde unter Freunden, um ein Geburtstagsgeschenk für jemanden zu kaufen).
    2. Jede Spendensammlung kann zu einer öffentlichen Spendensammlung aufgewertet werden, indem der Organisator eine der auf der Website verfügbaren Premium-Optionen erwirbt (z. B. die Werbung des Spenders auf der Liste der öffentlichen Spendensammler). Öffentliche Spendensammlungen stehen einem unbegrenzten Kreis potenzieller Unterstützer zur Verfügung und können auf der Website oder außerhalb der Website entsprechend der vom Organisator erworbenen Premium-Optionen beworben werden. Diese Spendenaktionen sind die beste Option für größere Projekte (z. B. für wohltätige Zwecke, Geschäftsinitiativen usw.).
    3. Wir können es ablehnen, eine Spendensammlung zu einer öffentlichen Spendensammlung zu machen, insbesondere wenn der Zweck oder die Beschreibung der Spendensammlung drastisch oder zweifelhaft ist oder wenn die in der Beschreibung enthaltenen Umstände darauf hindeuten, dass es laufende Gerichtsverfahren gibt, die die Genauigkeit oder den Wahrheitsgehalt der Beschreibung der Spendensammlung beeinflussen könnten. In diesem Fall stellen wir dem Veranstalter die gekauften Premium-Optionen nicht in Rechnung und erstatten bereits gezahlte Gebühren zurück. Wenn die Spendenaktion nicht illegal ist oder in anderer Weise gegen diese Bestimmungen verstößt, kann sie als private Spendenaktion fortgesetzt werden.
    4. Sobald der Status einer öffentlichen Spendenaktion zuerkannt wurde, ist es nicht mehr möglich, den Titel, die Beschreibung oder den Zielbetrag der Aktion zu ändern.
  7. WIEDERKEHRENDE UNTERSTÜTZUNG
    1. Die Option, eine Spendenaktion wiederkehrend zu unterstützen, steht nur registrierten Nutzern zur Verfügung (um ihnen die Möglichkeit zu geben, solche Zahlungen jederzeit direkt über ihr Nutzerkonto zu stoppen).
    2. Wiederkehrende Unterstützungen können nur an Spendensammler geleistet werden, für die der Organisator diese Option aktiviert hat. Auch wenn ein Spendensammler die wiederkehrende Unterstützung aktiviert hat, haben die Unterstützer immer noch die Möglichkeit, stattdessen eine einmalige (nicht wiederkehrende) Spende zu leisten, indem sie die Schaltfläche "Einmalige Zahlung" wählen, während sie eine Spende leisten, es sei denn, der Organisator hat die Option "Einmalige Zahlungen" deaktiviert. In diesem Fall ist nur eine wiederkehrende Unterstützung möglich.
    3. Um eine wiederkehrende Unterstützung für eine Spendenaktion einzurichten, muss der Unterstützer die Schaltfläche "Wiederkehrende Zahlung" auswählen, während er eine Spende für eine Spendenaktion tätigt, bei der die wiederkehrende Unterstützung aktiviert ist. Anschließend muss er den Betrag für die monatliche Zahlung auswählen oder manuell festlegen. Nachdem der Unterstützer auf die Schaltfläche "Unterstützung" geklickt hat, wird er zu einem PayU S.A.-Widget weitergeleitet, wo er seine Zahlungskartendaten angeben muss.
    4. Sollte der Unterstützer beschließen, eine separate Spende an uns zu leisten, während er eine wiederkehrende Unterstützung für einen Fundraiser einrichtet, wird diese Spende zur Summe der wiederkehrenden monatlichen Zahlungen hinzugefügt, die von seiner Karte abgebucht werden (die Spende an uns ist ebenfalls wiederkehrend).
    5. Wiederkehrende Zahlungen werden von einem Dritten abgewickelt - PayU S.A., einem lizenzierten Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen. Die Kartendaten der Unterstützer werden von PayU S.A. gespeichert. PayU stellt als Vermittler von Zahlungen das Token-Tool (virtuelle Kartenkennung) zur Verfügung, das es ermöglicht, einem einzelnen Unterstützer eine eindeutige Kennung zuzuweisen, mit der der Unterstützer regelmäßig Zahlungen an den Veranstalter (und an uns, falls der Unterstützer sich für eine separate Spende auf unser Konto entscheidet) leistet. Die Vereinbarung über die Abwicklung der wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen dem Unterstützer und PayU S.A. geschlossen. Diesbezügliche Beschwerden sind gemäß Punkt 14.4 (direkt an PayU S.A.) zu richten.
    6. Der wiederkehrende Support steht nur aktiven Fundraisern zur Verfügung. Sollte ein Spendensammler von uns blockiert oder in irgendeiner Weise eingeschränkt oder vom Organisator beendet/gelöscht werden, ist die wiederkehrende Unterstützung für ihn nicht mehr verfügbar.
    7. Falls wiederkehrende Zahlungen aufgrund von fehlendem Guthaben auf der Karte fehlschlagen, wird die Zahlung ausgelassen und erst bei der nächsten Zahlung im Folgemonat versucht.
    8. Der Supporter kann die Bereitstellung von wiederkehrendem Support jederzeit einstellen. Loggen Sie sich dazu in Ihr Benutzerkonto ein und gehen Sie auf die Registerkarte "Einstellungen" -> "Wiederkehrende Zahlungen" und wählen Sie dann die wiederkehrende Unterstützung aus, die Sie beenden möchten.
  8. ANGEBOTE UND AUKTIONEN
    1. Jeder verifizierte Nutzer kann Angebote für seine Spendenaktionen machen, indem er auf die Schaltfläche "Angebote/Auktionen hinzufügen" auf der Registerkarte "Angebote/Auktionen" seiner Spendenaktion klickt und das Formular zum Hinzufügen von Angeboten ausfüllt. In diesem Formular muss der Organisator den Titel und die Beschreibung des Angebots angeben. Außerdem sollte er die entsprechende Kategorie auswählen, in der das Angebot angeboten wird, die Dauer des Angebots angeben und den Mindestbetrag für das Angebot nennen. Wenn das Angebot als Auktion aufgeführt ist, sollte der Organisator auch die Dauer und den Startpreis angeben. Er kann auch Fotos des Angebotsgegenstandes beifügen und zusätzliche Felder des Formulars ankreuzen oder ausfüllen, in denen die Art und Weise der Zustellung des Angebotsgegenstandes, das Datum der Zustellung oder die vom Unterstützer beim Kauf auszufüllenden Daten angegeben werden. Wenn der Organisator beabsichtigt, mehr als ein Exemplar desselben Angebotsgegenstandes zu verkaufen, und diese Artikel mit der Option "Jetzt kaufen" angeboten werden sollen, kann er die Anzahl der Artikel angeben oder angeben, dass eine unbegrenzte Anzahl von Artikeln angeboten wird (z. B. bei der Auflistung digitaler Angebote) - in diesem Fall können die Artikel gekauft werden, bis die Anzahl aufgebraucht ist.
    2. Die Beschreibung des Angebots sollte spezifisch und erschöpfend sein und den potenziellen Käufer nicht in die Irre führen. Mit dem Einstellen des Angebots verpflichtet sich der Organisator, es dem Käufer wie in der Beschreibung angegeben zu liefern. Er bestätigt außerdem, dass er das volle Recht hat, den Gegenstand des Angebots zu verkaufen.
    3. Jeder Nutzer der Website kann ein unter der Option "Jetzt kaufen" aufgeführtes Angebot erwerben, indem er es auf einer Spendenaktion auswählt und eine Spende in Höhe des vom Organisator angegebenen Mindestbetrags als Zahlung für das ausgewählte Angebot leistet. Der Unterstützer muss auf dem Spendenformular seinen Vor- und Nachnamen angeben. Wenn der Veranstalter dies beim Ausfüllen des Formulars für das Hinzufügen eines Angebots vorschreibt, kann es für den Kauf des Angebots auch erforderlich sein, dass der Unterstützer seine Adresse oder Kontaktdaten angibt, die dem Veranstalter zum Zweck des Versands zur Verfügung gestellt werden.
    4. Der Gegenstand des Angebots muss dem Käufer zu dem in der Beschreibung angegebenen Zeitpunkt und auf dem angegebenen Versandweg zugestellt werden. Sind in der Beschreibung keine Lieferbedingungen angegeben, sollte der Gegenstand des Angebots wie zwischen dem Veranstalter und dem Käufer vereinbart geliefert werden. Der Veranstalter sollte den Käufer in dieser Hinsicht spätestens 7 Tage nach dem Kauf des Angebots kontaktieren.
    5. Der Veranstalter kann jederzeit aufhören, das Angebot weiter anzubieten. In diesem Fall muss er jedoch allen Käufern, die das Angebot vor der Stornierung gekauft haben, den Gegenstand des Angebots zukommen lassen. Standardmäßig enden die in der Option "Jetzt kaufen" aufgeführten Angebote mit dem Beendigungsdatum des Fundraisers, obwohl der Veranstalter das Angebot auch jederzeit löschen kann. Der Organisator ist jedoch weiterhin verpflichtet, seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bis zum Zeitpunkt der Löschung erworbenen Angeboten zu erfüllen. Es ist nicht möglich, nach der Beendigung der Spendenaktion neue Angebote hinzuzufügen. Um ein neues Angebot hinzuzufügen, ist es erforderlich, die Dauer der Aktion zu verlängern.
    6. Wenn das Angebot in einer Auktion eingestellt wurde, können nur registrierte Nutzer Gebote abgeben. Gebote in Höhe von 2.500 € oder mehr können nur von verifizierten Nutzern abgegeben werden. Gebote können bis zum Ende der Auktion abgegeben werden.
    7. Abgegebene Gebote können nicht über die Website zurückgenommen werden. Im Falle eines offensichtlichen Fehlers bei der Abgabe eines Gebots (z. B. eine zusätzliche Null im Betrag) kann der Bieter uns unter kontaktieren, und wir können - nach eigenem Ermessen - entscheiden, sein Gebot zu widerrufen.
    8. Nach Beendigung der Auktion erhält der Höchstbietende eine E-Mail mit der Bestätigung seines Gewinns. Die E-Mail enthält einen direkten Link für eine Spende an die Spendenorganisation, für die das Angebot abgegeben wurde, wobei die Höhe der Spende dem Gebot entspricht. Sie sollten diese Spende innerhalb von 24 Stunden nach Versand der E-Mail tätigen - wenn sie dies nicht tun, kann der Veranstalter die Auktion abbrechen - bis sie sich dazu entschließen, kann der Höchstbietende immer noch den Preis des Angebots zahlen. Alternativ kann der Veranstalter nach Ablauf der besagten 24 Stunden den Höchstbietenden ausschließen und dem nächsthöheren Bieter den Kauf des Gegenstands des Angebots anbieten.
    9. Wir sind nicht Partei einer Vereinbarung, die durch den Kauf des Angebots zustande gekommen ist, und sind nicht dafür verantwortlich, dass der Veranstalter seine Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, erfüllt. Eine solche Vereinbarung wird zwischen dem Veranstalter und dem Unterstützer, der das Angebot gekauft hat, geschlossen. Der Veranstalter ist allein für die Erfüllung seiner Verpflichtungen sowohl gegenüber dem Käufer als auch gegenüber Dritten (z. B. Steuerabgaben) verantwortlich.
    10. Wenn der Käufer den Gegenstand des Angebots nicht liefert, kann er uns unter [email protected] kontaktieren. Wir können uns mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und ihn auffordern, einen entsprechenden Zustellungsnachweis zu erbringen. Wenn der Veranstalter den Nachweis nicht erbringt oder weiterhin begründete Zweifel an der Zustellung des Angebotsgegenstandes bestehen, können wir die Daten des Veranstalters (zusammen mit den Daten, die wir bei der Identitätsprüfung erhoben haben) an den Käufer übermitteln, damit dieser seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com geltend machen kann.
    11. Immobilien, Aktien, Anteile oder andere Gegenstände, die nur durch die Erfüllung zusätzlicher administrativer oder gesetzlicher Pflichten effektiv verkauft werden können, können nicht Gegenstand eines Angebots sein. Es ist auch verboten, Gegenstände anzubieten, deren Verkauf illegal oder eingeschränkt wäre oder die Persönlichkeitsrechte einer anderen Person verletzen würde, und in der Beschreibung des Angebots eine abfällige Sprache zu verwenden. Darüber hinaus ist es verboten, in der Beschreibung des Angebots zu behaupten oder anzudeuten, dass wir für die Erfüllung der Verpflichtungen des Veranstalters verantwortlich sind oder diese in irgendeiner Weise garantieren. Wir sind berechtigt, solche Angebote zu löschen, ohne den Veranstalter vorher aufzufordern, sie zu entfernen.
    12. Wir können das Benutzerkonto eines Benutzers sperren, löschen oder aussetzen, der:
      1. Als Organisator Gegenstände anbietet:
        1. zu deren Verkauf er nicht berechtigt ist;
        2. die er nicht an den Käufer zu liefern beabsichtigt oder die er nach dem Kauf nicht an den Käufer liefert
        3. die zu verkaufen illegal wäre oder auf andere Weise gegen die Vorschriften verstoßen würde;
      2. als Bieter weiterhin Gebote abgibt, ohne die Absicht zu haben, den Gegenstand des Angebots zu kaufen, wenn er die Auktion gewinnt;
      3. als Organisator, auf dessen Fundraiser die Angebote des Gründers aufgeführt sind, dem Gründer wissentlich erlaubt, die in S. 8.12.1 genannten Gegenstände anzubieten.
    13. Für den Fall, dass das Angebot einen Verdacht hinsichtlich der Existenz des Gegenstands oder des Eigentums und/oder des Verkaufsrechts des Veranstalters aufwirft, können wir den Veranstalter auffordern, den Nachweis für diese Tatsachen zu erbringen. Sollte der Veranstalter die entsprechenden Nachweise nicht erbringen oder diese unsere Zweifel nicht ausräumen, können wir das Angebot löschen.
    14. Falls der Kontostand des Spendensammlers auf einer Spendensammelaktion mit aufgelisteten Angeboten aus irgendeinem Grund an die Unterstützer zurückerstattet wird, erfolgt die Rückerstattung gemäß den in Punkt 11 genannten Regeln. Der Veranstalter kann uns einen Nachweis über die Lieferung des Angebots an einen Käufer, der eine solche Rückerstattung erhalten hat, zur Verfügung stellen, und wir werden dem Veranstalter die Daten des Käufers, die wir besitzen, zur Verfügung stellen, um es dem Veranstalter zu ermöglichen, den Käufer in Bezug auf die Zahlung zu kontaktieren oder seine Ansprüche außerhalb von 4fund.com zu verfolgen.
    15. Die Bestimmungen der Ziffern 8.1 - 8.14 gelten entsprechend für die Regeln der Gründerangebote, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bestimmungen. Wenn in den Punkten 8.1 - 8.14 der Organisator als derjenige genannt wird, der das Angebot macht, gelten die Regeln auch für den Gründer.
    16. Nur verifizierte Nutzer können Gründerangebote machen. Darüber hinaus dürfen Gründerangebote nur von natürlichen Personen gemacht werden, die sie nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit machen.
    17. Gründerangebote können auf einem bestimmten Fundraiser eingestellt werden, wenn der Organisator diese Option durch Auswahl der Schaltfläche "Hinzufügen von Angeboten/Auktionen für andere aktivieren" aktiviert. Diese Option steht nur den Organisatoren zur Verfügung, die verifizierte Benutzer sind.
    18. Der Gründer fügt das Gründerangebot hinzu, indem er eine bestimmte Spendenaktion auswählt, die er unterstützen möchte, und anschließend das Formular zum Hinzufügen des Gründerangebots ausfüllt und akzeptiert.
    19. Der Organisator akzeptiert oder lehnt die vom Gründer vorgeschlagenen Angebote ab, bevor er sie auf seinem Fundraiser zur Verfügung stellt. Das vom Gründer eingereichte Angebot wird ab dem Zeitpunkt gültig, an dem der Organisator es annimmt.
    20. Die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus dem Angebot des Gründers ergeben, liegt ausschließlich beim Gründer. Der Veranstalter ist nicht für die Übertragung des vom Stifter angebotenen Angebotsgegenstandes verantwortlich.
    21. Die Zahlung für das Stifterangebot wird direkt dem Konto des Stifters gutgeschrieben, das für den Stifter geführt wird, mit dem es verknüpft wurde. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Stifter und dem Organisator der Spendenaktion, mit der das Stifterangebot verknüpft wurde, eine Spendenvereinbarung in Höhe des für das Angebot erhaltenen Betrags geschlossen wird, die unmittelbar zum Zeitpunkt des Kaufs des Stifterangebots durch den Unterstützer wirksam wird. Zwischen dem Unterstützer, der das Stifterangebot erwirbt, und dem Veranstalter der Spendenaktion kommt kein Rechtsverhältnis zustande - der Unterstützer schließt nur mit dem Stifter, bei dem er das Angebot erworben hat, einen Vertrag ab.
    22. Der Stifter kann das von ihm gemachte Stifterangebot entfernen, wenn das Angebot noch nicht gekauft wurde. Er kann auch jederzeit aufhören, die Gegenstände weiter anzubieten, ist dann aber verpflichtet, die Gegenstände an alle Unterstützer zu liefern, die sie zuvor gekauft haben.
    23. Der Veranstalter kann jederzeit ein bestimmtes Angebot des Gründers, das zu seiner Spendenaktion hinzugefügt wurde, entfernen oder beenden. In diesem Fall muss der Gründer seine Verpflichtungen gegenüber den Unterstützern, die die Artikel vor dem Organisator gekauft haben, weiterhin erfüllen.
    24. Zrzutka.pl sp. z o.o. handelt als Betreiber der Plattform im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 2024 zur Änderung des Gesetzes über den steuerlichen Informationsaustausch mit anderen Ländern und einiger anderer Gesetze (im Folgenden: "das Gesetz"), das die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung umsetzt. Aus diesem Grund müssen wir die im Gesetz genannten Verpflichtungen erfüllen.
    25. TIN (Tax Identification Number) ist ein allgemeiner Begriff, der im Zusammenhang mit der steuerlichen Identifizierung verwendet wird und sich auf die Steueridentifikationsnummer in verschiedenen Ländern bezieht, z. B. in Polen ist die TIN PESEL und NIP, in Italien Codice Fiscale (CF), in Frankreich Numéro Fiscal de Référence (NIF), in Irland Personal Public Service Number (PPS) usw. Die Nummern, die als TINs anerkannt werden, sind von Land zu Land unterschiedlich - wenn Sie nicht wissen, wie Ihre TIN-Nummer lautet, können Sie sie überprüfen, indem Sie Ihr Land aus der hier verfügbaren Liste auswählen.
    26. Ein Nutzer, der ein Angebot machen möchte, kann aufgefordert werden, dem Betreiber seine TIN-Nummer mitzuteilen. Die Angabe der TIN-Nummer ist eine notwendige Bedingung, ohne die es nicht möglich ist, ein Angebot zu unterbreiten.
    27. Ungeachtet dessen können wir - um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen - Nutzer, die bereits Angebote abgegeben haben, auffordern, ihre TIN-Nummer oder ihre Adresse (oder beides) anzugeben. Der Nutzer erhält dann drei Mitteilungen (die zweite nach 20 Tagen, die dritte nach 40 Tagen), in denen er darüber informiert wird, dass er zusätzliche Daten angeben muss.
    28. Wenn der Veranstalter die entsprechenden Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Mitteilung übermittelt, sperren wir die Entnahme von Geldern aus seinen Fundraisern, für die er auch Spenden aus dem Verkauf von Angeboten erhalten hat, solange der Saldo eines bestimmten Fundraisers positiv ist, und verhindern, dass der Veranstalter weitere Angebote macht - bis wir die angeforderten Daten erhalten. Erfüllt keiner der Fundraiser des Veranstalters die im vorstehenden Satz genannte Bedingung, so gilt für Fundraiser, bei denen:
      a) Der Veranstalter hat Angebote eingestellt, aber keines davon verkauft, und der Saldo des Spenders ist positiv;
      b) der Organisator Angebote eingestellt hat (unabhängig davon, ob er die Angebote verkauft hat oder nicht) und der aktuelle Saldo des Fundraisers 0 Euro beträgt;
      werden wir die bestehenden Angebote des Veranstalters ohne die Möglichkeit, sie zu erneuern, löschen und den Veranstalter daran hindern, weitere Angebote zu machen - bis wir die angeforderten Daten erhalten.
    29. Wenn der Stifter die entsprechenden Daten nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der ersten Mitteilung übermittelt, löschen wir die bestehenden Angebote des Stifters ohne die Möglichkeit, sie zu verlängern, und hindern den Stifter daran, weitere Angebote zu machen - bis wir die angeforderten Daten erhalten haben. Darüber hinaus gelten die in Punkt 8.28 beschriebenen Regeln für alle Angebote, die ein solcher Nutzer auf seinen eigenen Fundraisern einstellt.
    30. Gemäß den in den Punkten 8.28 und 8.29 beschriebenen Verfahren können wir die Nutzer auffordern, die von uns zuvor ermittelten Daten zu bestätigen. Wenn die vom Nutzer angegebenen Daten Zweifel aufkommen lassen, können wir verlangen, dass sie durch ein von uns angegebenes offizielles Dokument bestätigt werden.
    31. Wenn der Nutzer die sich aus dem Gesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, müssen wir die bestehenden Angebote des Nutzers ohne die Möglichkeit einer Erneuerung löschen und den Nutzer daran hindern, weitere Angebote abzugeben (bis wir die angeforderten Daten erhalten), die Auktionen des Nutzers werden ohne Gewinner beendet (alle bis dahin abgegebenen Gebote werden nicht berücksichtigt), und der Gegenstand der Auktion bleibt unverkauft.
  9. HAFTBARKEIT
    1. Wir sind nicht an den Vereinbarungen beteiligt, die zwischen den Nutzern über die Website getroffen werden, und übernehmen daher keine Verantwortung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen.
    2. Die von uns eingeführten Überprüfungsverfahren zielen darauf ab, das Betrugsrisiko auf der Website zu verringern und unehrliche Nutzer von der Website auszuschließen, aber sie garantieren nicht, dass sich ein bestimmter Spendensammler nicht als Betrüger entpuppt. Auch wenn wir eine Spendenaktion verifiziert und als "verifiziert" oder ähnlich gekennzeichnet haben, haften wir nicht für Verluste, die durch eine Spende entstanden sind, es sei denn, wir würden dies in böser Absicht tun.
    3. Die Nutzer sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen auf der Website sowie dafür, dass sie die Rechte Dritter nicht verletzen. Wir teilen diese Verantwortung nicht und können nicht für solche Verstöße verantwortlich gemacht werden, es sei denn, wir haben eine Mitteilung von einer zuständigen Behörde oder eine rechtmäßige Information von einem Dritten erhalten, dass ein Inhalt, den ein Nutzer auf der Website veröffentlicht hat, gegen das Gesetz oder die Rechte eines Dritten verstößt, und haben diesen Inhalt nicht sofort nach Erhalt dieser Information gelöscht. Dies schränkt in keiner Weise unser Recht ein, solche Inhalte von sich aus zu löschen.
    4. Wir haften für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit und hinreichende Qualität der von uns erbrachten Zahlungsdienste, die in Anhang Nr. 1 - Rahmenvertrag - näher beschrieben sind. Die auf den Konten des Spenders geführten Gelder unterliegen dem Schutz des polnischen Gesetzes über Zahlungsdienste vom 19. August 2011 (sie müssen getrennt von unseren eigenen Geldern geführt und auf einem separaten Bankkonto angelegt oder sicher investiert werden, und sie können niemals Gegenstand einer gegen uns gerichteten Zwangsvollstreckung sein, auch nicht im Falle unserer Insolvenz).
    5. Wir behalten uns das Recht vor, die Erbringung unserer Dienstleistungen im Falle notwendiger technischer oder konservatorischer Arbeiten vorübergehend zu unterbrechen. Wir werden die Nutzer von solchen Arbeiten vorher in Kenntnis setzen.
    6. Wir sind nicht verantwortlich für vorübergehende Unterbrechungen der Bereitstellung unserer Dienste aufgrund höherer Gewalt oder böswilliger Handlungen Dritter (z.B. Hackerangriffe). Sollten solche Umstände zu einem Leck oder dem Risiko eines Lecks von Nutzerdaten führen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Nutzer zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen, um das Leck zu minimieren oder zu vermeiden.
  10. SPERRUNG UND LÖSCHUNG VON KONTEN
    1. Ein registrierter oder verifizierter Benutzer kann sein Benutzerkonto jederzeit auflösen. Falls auf einem der Konten des Nutzers Guthaben vorhanden ist, muss der Nutzer dieses vorher abheben, um das Nutzerkonto zu kündigen. Dies kann dazu führen, dass ein Konto nicht gekündigt werden kann, solange es gesperrt ist oder die in Punkt 5 genannten Verfahren zur Überprüfung des Zwecks des Spendenempfängers noch laufen.
    2. Wir können ein Benutzerkonto in den an anderer Stelle in den Bestimmungen festgelegten Fällen sperren oder löschen, insbesondere wenn wir Informationen oder den Verdacht haben, dass der Benutzer einen Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder die Bestimmungen verletzt.
    3. Wir können das Benutzerkonto eines Benutzers sperren, wenn wir den Verdacht haben, dass der Benutzer Betrug begeht, auf andere Weise gegen das Gesetz verstößt oder die Vorschriften verletzt, und es wurden Verfahren eingeführt, um einen solchen Verdacht zu bestätigen oder zu widerlegen. Wenn das Konto des Nutzers gesperrt wird, können wir seine Fähigkeit einschränken, Gelder von den Konten der Spendensammler abzuheben, sowie seine Fähigkeit, Spenden für Spendensammler anzunehmen. Sollte der Verdacht widerlegt werden, werden wir dem Nutzer umgehend den vollen Zugang zu seinem Nutzerkonto wieder ermöglichen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Nutzerkonto gelöscht (abgesehen von anderen rechtlichen Maßnahmen). Bitte beachten Sie, dass die automatische Sperrung von Abhebungen nach Erreichen der in Punkt 5.1 angegebenen Betragsschwellen keine Sperrung des Benutzerkontos darstellt und nicht bedeutet, dass wir einen besonderen Verdacht in Bezug auf Ihren Fundraiser haben - dies ist ein normales Verfahren, das wir auf alle Organisatoren gleichermaßen anwenden.
    4. Wenn wir ein Nutzerkonto löschen, weil der Nutzer gegen das Gesetz verstößt oder die in den Bestimmungen festgelegten Rollen verletzt, können wir Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass er ein neues Konto erstellt (Blacklisting).
    5. Wenn wir ein Nutzerkonto löschen und noch Guthaben auf einem der Konten des Nutzers vorhanden ist, können wir:
      1. die von den zuständigen Behörden (z. B. Strafverfolgungsbehörden) erteilten gesetzlichen Anweisungen zur Verfügung über die Gelder befolgen - wenn wir solche Anweisungen erhalten, müssen wir sie immer befolgen und die folgenden Punkte gelten nicht;
      2. die Guthaben auf den Konten der Spendensammler an die Unterstützer zurücküberweisen und dabei die in Punkt 11 genannten Aufgaben wahrnehmen - wenn der Verdacht auf Betrug oder eine anderweitig unlautere Aneignung der Spendengelder besteht;
      3. eine Abbuchung aller Gelder auf das Bankkonto des Veranstalters vornehmen - wenn kein Betrugsverdacht besteht und die Kontolöschung aus anderen Gründen erfolgt.
  11. RÜCKERSTATTUNGEN
    1. Der Veranstalter kann beschließen, jede einzelne Spende zu erstatten, indem er uns einen entsprechenden Auftrag erteilt. Der Organisator kann auch beschließen, den gesamten Restbetrag der Spendenaktion an die Unterstützer zurückzuerstatten.
    2. Rückerstattungen durch den Organisator sind nicht möglich, wenn die Abhebungen vom Konto des Spendensammlers aus irgendeinem Grund eingeschränkt sind.
    3. Wenn der Saldo des Spendenkontos nicht ausreicht, um alle Spenden in Folge (aufgrund der Abhebungen des Veranstalters) zurückzuerstatten, und der Veranstalter uns anweist, den gesamten Saldo des Spendenkontos zurückzuerstatten, oder wir beschließen, ihn in den an anderer Stelle in den Bestimmungen festgelegten Fällen zurückzuerstatten, werden die Rückerstattungen in der Reihenfolge der jüngsten und ältesten Spenden vorgenommen. Sollte der bei der Rückerstattung verbleibende Betrag nicht ausreichen, um eine bestimmte Spende zu decken, wird diese Rückerstattung nicht ausgeführt und wir erstatten sie dem nächsten Unterstützer in der Reihe. Wenn der nach der Rückerstattung verbleibende Betrag nicht ausreicht, um eine beliebige Spende zu decken, erfolgt eine Teilrückerstattung in dieser Höhe an den ersten Unterstützer in der Reihe, der keine vollständige Rückerstattung erhalten hat.
    4. Die Rückerstattung erfolgt in Euro auf das Bankkonto des Unterstützers, von dessen Zahlungskarte die Spende geleistet wurde, oder direkt auf das Bankkonto des Unterstützers, wenn die Spende per Banküberweisung geleistet wurde. Wird ein solches Konto in einer anderen Währung als Euro geführt, können Gebühren oder Wechselkurse von Dritten anfallen.
  12. GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG/ BEKÄMPFUNG DER TERRORISMUSFINANZIERUNG
    1. Als Zahlungsdienstleister mit Sitz in Polen unterliegen wir dem polnischen Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vom 1. März 2018 sowie den einschlägigen EU-Verordnungen zu diesem Thema. Diese bilden die Rechtsgrundlage für unsere Rechte und Pflichten in dieser Angelegenheit.
    2. Um unsere gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, müssen wir die Transaktionen auf der Website überwachen, um Unregelmäßigkeiten zu finden, die auf den Verdacht von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnten. Es kann auch sein, dass wir Ihnen zusätzliche Fragen stellen oder zusätzliche Dokumente von Ihnen anfordern müssen, um die Art Ihrer Transaktionen oder Ihr Ziel, eine Geschäftsbeziehung mit uns zu unterhalten, besser zu verstehen. Dies kann auch in Fällen geschehen, die nicht an anderer Stelle in den Verordnungen festgelegt sind. Wenn Sie uns keine angemessenen Erklärungen und/oder die angeforderten Dokumente zur Verfügung stellen, kann dies zu Einschränkungen Ihres Benutzerkontos oder zur Beendigung unserer Geschäftsbeziehung führen. Wir sind außerdem verpflichtet, jeden Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Behörden zu melden.
  13. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
    1. Der Name der Website, unser Logo, das grafische Design, die Software, der Website-Code und die Datenbank sind als geistiges Eigentum gesetzlich geschützt.
    2. Indem Sie etwas auf der Website veröffentlichen (z. B. Fotos auf Ihrer Spendenaktion, digitale Angebote, die Sie machen), bestätigen Sie, dass die Art und Weise, wie Sie es verwenden, keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt.
    3. Wenn Sie behaupten, dass von einem Nutzer eingestellte Inhalte Ihre Rechte an geistigem Eigentum verletzen, können Sie uns unter kontaktieren (wenn möglich, indem Sie uns einen Nachweis über Ihre Rechte vorlegen). Wir werden solche Inhalte sperren, wenn ein Verdacht auf eine solche Verletzung besteht.
    4. Wenn wir Ihre Spendenaktion für besonders interessant, neu oder unterstützenswert halten, können wir sie auf unserer Website oder außerhalb der Website (z. B. in unseren sozialen Medien oder über Google-Anzeigen) kostenlos bewerben. Diese Werbung kann mit der Werbung auf der Website selbst kombiniert werden. Indem Sie eine Spendenaktion auf der Website veröffentlichen, erteilen Sie uns die Erlaubnis, die von Ihnen eingestellten Inhalte auf diese Weise zu nutzen.
  14. BESCHWERDEN
    1. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Zahlungsdienste von unzureichender Qualität sind oder wir sie unter Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen erbringen, können Sie eine Beschwerde bei uns einreichen. Die Beschwerde kann per Post an oder schriftlich an unser Büro gerichtet werden: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Wroclaw, Polen. Sie können die Beschwerde auch persönlich in unserem Büro einreichen, wenn Sie dies wünschen.
    2. In Ihrer Beschwerde sollten Sie den fraglichen Sachverhalt kurz beschreiben und ausreichende Angaben machen, damit wir ihn identifizieren können. Sollte uns dies nicht möglich sein, können wir Sie um weitere Erläuterungen bitten, bevor wir die Beschwerde beantworten.
    3. Wir werden Ihre Beschwerde so schnell wie möglich beantworten, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie bei uns eingegangen ist. In komplexen Angelegenheiten können wir die Frist für die Beantwortung um weitere 30 Tage verlängern, aber wenn wir dies tun, werden wir Sie innerhalb der ursprünglichen Frist von 30 Tagen nach Eingang Ihrer Beschwerde davon in Kenntnis setzen und erklären, warum wir die Angelegenheit für komplex halten. Unsere Antwort wird Ihnen per E-Mail oder, falls Sie dies wünschen, per Post zugestellt.
    4. Bitte beachten Sie, dass wir die Spendenzahlungen nicht selbst abwickeln (unsere Zahlungsdienste beschränken sich auf die Führung der Konten der Fundraiser und die Bearbeitung von Abhebungen). Wenn Sie eine Beschwerde über die Abwicklung der Spendenzahlungen haben, sollten Sie diese direkt bei PayU S.A. oder UAB ZEN.COM (je nach verwendeter Zahlungsmethode) einreichen. Die Art und Weise, wie eine solche Beschwerde eingereicht und bearbeitet wird, ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, die bei der Einreichung einer Spende akzeptiert werden (auch hier für PayU S.A. oder hier für UAB ZEN.COM). Sie können eine solche Beschwerde auch bei uns einreichen und wir werden sie an PayU S.A. oder UAB ZEN.COM weiterleiten.
  15. MEINUNGEN UND KOMMENTARE
    1. Nutzer können ihre Meinungen und Kommentare auf der Website veröffentlichen (z. B. wenn sie eine Spende tätigen oder ihre Meinung zu einer bestimmten Spendenaktion oder einem Blogbeitrag äußern).
    2. Der Inhalt bestimmter Kommentare und Meinungen wird von unseren Mitarbeitern im Rahmen der üblichen Verifizierungsaktivitäten überprüft.
    3. Unsere Mitarbeiter entfernen Meinungen und Kommentare mit rechtswidrigem Inhalt, d. h. alle Informationen, die als solche oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit, einschließlich des Verkaufs von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht mit dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht, in Einklang stehen, unabhängig vom genauen Gegenstand oder der Art dieses Rechts.
    4. Darüber hinaus können unsere Mitarbeiter auch die Veröffentlichung von Inhalten verweigern oder diese löschen, die:
      • a) im Widerspruch zum Thema stehen, z. B. zum Thema einer bestimmten Spendenaktion oder eines Blogbeitrags;
      • b) Links enthält;
      • c) zur Durchführung von Aktivitäten verwendet werden, die mit unseren konkurrieren, z. B. Werbung für konkurrierende Websites;
      • d) zur Durchführung von verbotenen Werbe-, Promotions- und Marketingaktivitäten verwendet wird, insbesondere durch die Veröffentlichung von Anzeigen und die Förderung von Produkten, Dienstleistungen und Projekten;
      • e) zur Durchführung von gesetzlich verbotenen Aktivitäten verwendet wird, z.B. Betrugsversuche und Erpressung anderer Nutzer;
      • f) zu Gewalt gegen Lebewesen, einschließlich Tieren, aufruft oder solche Gewalt gutheißt;
      • g) ein faschistisches oder anderes totalitäres Staatssystem propagiert;
      • h) zu Hass aufgrund von Unterschieden im Geschlecht, der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Ethnie, der Religion oder aufgrund von Irreligiosität aufruft oder einen solchen Hass billigt;
      • i) eine Gruppe von Menschen oder einzelne Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen, nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Zugehörigkeit oder wegen des Fehlens eines religiösen Bekenntnisses beleidigt;
      • j) Anzeichen von Geschlechterdiskriminierung enthält oder chauvinistisch und/oder frauenfeindlich ist;
      • k) Dritte verleumdet oder beleidigt;
      • l) die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen;
      • m) explizite Sprache oder andere Inhalte mit beleidigendem Charakter enthält;
      • n) zu gefährlichem Verhalten aufruft oder es gutheißt;
      • o) religiöse Gefühle verletzen;
      • p) bei anderen Personen Unbehagen hervorrufen kann, insbesondere durch mangelndes Einfühlungsvermögen oder mangelnden Respekt gegenüber anderen Nutzern
      • q) in sonstiger Weise gegen die geltende Rechtsordnung oder die guten Sitten verstößt.
    5. Explizite Sprache und Links zu Spendenaktionen, die auf Crowdfunding-Websites organisiert werden, werden automatisch aus dem Inhalt der Meinungen und Kommentare entfernt (um Spam zu vermeiden).
    6. Nutzer, die der Meinung sind, dass der Inhalt einer auf der Website veröffentlichten Meinung oder eines Kommentars illegal ist oder gegen die Bestimmungen der Verordnungen verstößt, können uns über das hier verlinkte Formular einen Bericht über diesen Inhalt zukommen lassen .
    7. Wir prüfen die Meldung und treffen eine Entscheidung über den Inhalt, auf den sich die Meldung bezieht, auf nicht willkürliche, objektive und zeitnahe Weise (bis zu 14 Tage).
    8. Wir benachrichtigen die Person, die die Meldung eingereicht hat, unverzüglich über die getroffene Entscheidung.
    9. Unsere Entscheidung kann darin bestehen, den Inhalt zu entfernen oder den Inhalt auf der Website zu belassen.
    10. Im Falle der Entfernung einer Meinung oder eines Kommentars informiert unser Mitarbeiter den Nutzer, der den Kommentar verfasst hat, über diese Tatsache. Der Nutzer kann gegen unsere Entscheidung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gründe für die Entfernung Widerspruch einlegen.
    11. Der Einspruch sollte eine umfassende Begründung enthalten.
    12. Wir prüfen Einsprüche innerhalb von 14 Tagen.
    13. Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Bedrohung für das Leben oder die Sicherheit einer oder mehrerer Personen darstellt, stattgefunden hat, stattfindet oder wahrscheinlich stattfinden wird, unterrichten wir unverzüglich die Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Mitgliedstaaten über diesen Verdacht und stellen alle verfügbaren einschlägigen Informationen zur Verfügung.
    14. Für die direkte Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Verwaltungsrat haben wir eine elektronische Kontaktstelle eingerichtet, die mit der Website verknüpft ist - verwenden Sie diese E-Mail-Adresse: .
  16. VERSCHIEDENE ANMERKUNGEN
    1. Die Nutzung der Website hängt von der Erfüllung der technischen Voraussetzungen ab. Um unsere Dienste ordnungsgemäß nutzen zu können, sollte der Nutzer im Besitz folgender Geräte sein
      1. ein Gerät, das es dem Nutzer ermöglicht, die Ressourcen des Internets zu nutzen,
      2. einen Anschluss an das globale Internet-Netzwerk,
      3. einen aktuellen Webbrowser, der SSL-verschlüsselte Verbindungen unterstützt.
    2. Die Nutzung aller oder einiger Funktionen der Website kann die Installation von Software wie Java oder JavaScript sowie die Annahme von Cookies in den Browsereinstellungen und den Besitz einer E-Mail-Adresse und eines Mobiltelefons erfordern.
    3. Wenn die Gelder auf dem Konto des Spenders im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens gepfändet werden, können wir gezwungen sein, sie an die zuständige Behörde (z. B. Gerichtsvollzieher) zu überweisen. Wenn der Betrag der Pfändung, von der wir benachrichtigt werden, höher ist als der Kontostand des Spendensammlers zum Zeitpunkt der Benachrichtigung, können wir auch die Möglichkeit von Spenden an den Spendensammler sperren, um die Unterstützer davor zu schützen, für einen Zweck zu spenden, der nicht verwirklicht wird - es sei denn, der Zweck des Spendensammlers bestand darin, die Schulden des Veranstalters zu decken.
    4. Auf der Website ist es den registrierten Nutzern möglich, die Spendenaktionen anderer Nutzer zu kommentieren. Der Organisator der Spendensammlung kann die Möglichkeit, diese zu kommentieren, jederzeit sperren, was auch dazu führt, dass alle vorherigen Kommentare ausgeblendet werden. Es ist verboten, sich in den Kommentaren abfällig zu äußern, illegale Inhalte zu veröffentlichen (einschließlich Links zu Seiten mit illegalen Inhalten), Links zu eigenen Spendenaktionen zu veröffentlichen (Spamming) oder sie zu nutzen, um andere zu diffamieren oder zu beleidigen. Wir können solche Kommentare löschen und - in extremen Fällen - das Nutzerkonto des Nutzers löschen oder sperren.
    5. Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist es verboten, die von Ihnen erstellten Fundraiser auf andere Weise als zum Sammeln von Geld von Unterstützern zu nutzen, um Ihr Projekt zu realisieren, insbesondere um Sonderangebote oder Aktionen bei Banken oder anderen Zahlungsdienstleistern zu missbrauchen, bei denen Sie einen bestimmten Umsatz auf einem Konto oder Instrument tätigen müssen. Der Fundraiser ist nicht dazu gedacht, als digitale Geldbörse zu dienen, in der nur der Organisator selbst spenden kann. Solche Fundraiser können von uns gelöscht werden, und in extremen Fällen können wir auch das Benutzerkonto des Organisators aussetzen oder löschen.
    6. Im Falle des Todes des Organisators:
      1. wenn die Spendensammlung organisiert wurde, um die privaten Ziele des Organisators zu erfüllen - sperren wir den Spendensammler, bis sich seine Erben melden. Nachdem wir einen gerichtlichen Nachweis über deren Erbe erhalten haben, überweisen wir ihnen die Gelder, die bei all diesen Fundraisern gesammelt wurden, und schließen dann das Benutzerkonto des verstorbenen Organisators.
      2. Wenn die Spendenaktion für einen Begünstigten organisiert wurde, können wir uns mit dem Begünstigten in Verbindung setzen und ihm den auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Betrag überweisen. Dies stellt eine Ausnahme von der Rolle dar, dass der Organisator als Eigentümer aller auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder angesehen wird.
    7. Diese Regelungen werden nach polnischem Recht erlassen. Sofern Sie nicht nach polnischem Recht berechtigt sind, Ihre Ansprüche gegen uns in Ihrem Land geltend zu machen, ist das Gericht unseres Geschäftssitzes für alle zwischen uns entstehenden Angelegenheiten zuständig.
    8. Diese Bestimmungen sind in englischer Sprache verfasst, die auch die einzige Originalsprache bleibt. Nutzer aus nicht englischsprachigen Regionen können auf die maschinell übersetzte Version der Website weitergeleitet werden oder die Website in der von ihnen gewählten Sprache anzeigen lassen, was die Anzeige der Verordnungen in anderen Sprachen ermöglichen würde. Sollte sich in einem solchen Fall ein Fehler oder eine Unklarheit aus der Übersetzung ergeben, so ist die englische Originalfassung der Verordnungen maßgebend. Die vorgenannte Regel gilt auch für alle anderen Texte, Informationen oder Mitteilungen auf der Website.
    9. Sollten wir uns aus irgendeinem Grund dazu entschließen, unsere Dienste dauerhaft einzustellen, werden wir unsere Nutzer davon in Kenntnis setzen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, neue Spendenaktionen zu organisieren, und die bereits bestehenden Spendenaktionen können für den in der Mitteilung angegebenen Zeitraum fortgesetzt werden. Nach diesem Zeitpunkt werden alle Fundraiser gelöscht und wir werden die Guthaben der Konten aller Fundraiser auf die Bankkonten der Organisatoren übertragen.
    10. Wir können die Funktionalitäten unserer Website auch in Form einer PWA (Progressive Web Application) zur Verfügung stellen, die von Google Play/App Store heruntergeladen werden kann. Die Anwendung in dieser Form ist lediglich ein vom Webbrowser unabhängiger Zugangskanal zur Website, der jedoch ähnlichen technischen Anforderungen unterliegt wie der Zugang zur Website über einen Browser und die gleichen Funktionalitäten bietet wie die Website, die über einen Browser betrachtet wird. Alle in den vorliegenden Bestimmungen genannten Grundsätze für die Nutzung der Website gelten auch für das Herunterladen und die Nutzung der oben genannten Anwendung.
KOSTEN

Sie fragen sich, wie viel es kostet, eine Spendenaktion auf 4fund.com zu veranstalten? Sie können Ihre Spendenaktion ohne Gebühren starten und verwalten! Die Einrichtung und Nutzung eines Kontos auf 4fund.com ist für jeden 100%ig kostenlos. Wir bieten Ihnen die einmalige Gelegenheit, eine Spendenaktion ohne Vorlaufkosten zu starten. Darüber hinaus fallen auch keine Gebühren für Ein- und Auszahlungen an.

Auch für die Spender fallen keine Gebühren oder Provisionen an, unabhängig von der gewählten Zahlungsart. 100% Ihrer Spende geht an den Organisator der Spendenaktion - es gibt keine obligatorische Transaktionsgebühr. Spender können 4fund.com mit einer optionalen Unterstützung helfen, die aber nie erforderlich ist.

Im Spenden- und Abhebungsprozess haben wir die Option hinzugefügt, 4fund.com zu unterstützen - wenn Sie nicht spenden möchten, schieben Sie den Unterstützungs-Schieberegler während der Zahlung auf Null, und während der Abhebung kreuzen Sie das Kästchen für die Unterstützung nicht an, und wenn wir Sie durch Hervorhebung des entsprechenden Abschnitts an die Unterstützung erinnern - wählen Sie "Nein, danke".


Unsere Hauptdienstleistungen sind völlig kostenlos, aber als Veranstalter können Sie auch verschiedene Werbe- und Erweiterungsoptionen erwerben. Die Preise dafür finden Sie unten.

Premium-Dienste*
DauerPreis
Individuelle Website-Adresse (Alias)7 / 14 / 30 Tage 1 / 2 / 3 Euro
Beworbener Fundraiser**
7 / 14 / 30 Tage5 / 10 / 15 Euro
Highlight der beworbenen Spendenaktion**
7 / 14 / 30 Tage 8 / 16 / 24 Euro
Paket (individuelle Website-Adresse, beworbene Spendenaktion und Highlight)**
7 / 14 / 30 Tage 9 / 18 / 27 Euro

*Vor der Inanspruchnahme der Premium-Leistungen des Fundraisers werden Unterlagen zum Nachweis der Glaubwürdigkeit des Fundraisers verlangt. Wenn diese nicht vorgelegt werden, können die Premium-Funktionen der Spendenaktion abgelehnt werden.

**Künftig


Gebühren für Rückgaben

Die Gebühr für eine Retourentransaktion beträgt 0,5 EUR.

Alle angegebenen Beträge sind Bruttobeträge.

RAHMENVEREINBARUNG

    Anhang Nr. 1 - RAHMENVERTRAG FÜR DIE ERBRINGUNG VON ZAHLUNGSLEISTUNGEN
  1. IM VERTRAG VERWENDETE BEGRIFFE
    1. Sofern in diesem Rahmenvertrag für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen (im Folgenden: der Vertrag) nichts anderes angegeben ist, hat jeder darin verwendete Begriff in Großbuchstaben die Bedeutung, die in Punkt 1 der Nutzungsbedingungen von 4fund.com (im Folgenden: die Bestimmungen) angegeben ist, zu denen der Vertrag einen Anhang darstellt. Alle im Vertrag verwendeten Rechtsbegriffe haben die Bedeutung, die ihnen in der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG zugewiesen wird, zu deren Umsetzung das polnische PSA gehört.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Der Vertrag wird zwischen dem Veranstalter und uns geschlossen, wenn die letzte der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
      1. der Veranstalter hat die Identitätsprüfung gemäß Punkt 3.3. des Reglements abgeschlossen;
      2. der Veranstalter hat seine erste Benefizveranstaltung organisiert.
    2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  3. INFORMATIONEN ZUM DIENSTLEISTER
    1. Die auf der Grundlage des Vertrages erbrachten Zahlungsdienstleistungen werden direkt von uns erbracht, d.h.: Zrzutka.pl sp. z o.o., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością) mit Sitz in Polen, al. Karkonoska 59, 53-015 Wrocław, mit der TIN-Nummer (NIP) 8992796896, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000634168.
    2. Wir sind ein von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) lizenzierter Zahlungsdienstleister (krajowa instytucja płatnicza) mit der Lizenznummer IP48/2019. Sie können unseren Status als Zahlungsdienstleister hier überprüfen. Wir haben unsere Absicht, unsere Zahlungsdienste in allen EWR-Ländern auf der Grundlage der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit zu erbringen, unserer Aufsichtsbehörde gemeldet und diese Meldung wurde an alle Finanzaufsichtsbehörden im EWR weitergeleitet. Keine Behörde erhob Einwände gegen die Erbringung solcher Dienstleistungen in ihrem Land oder schränkte die Bedingungen für die Erbringung solcher Dienstleistungen ein.
  4. INFORMATIONEN ÜBER DIE ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN
    1. Zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen erbringen wir für den Veranstalter die folgenden Zahlungsdienste:
      1. Führung eines Zahlungskontos in Form eines Fundraiser-Kontos für jeden einzelnen Fundraiser;
      2. Bearbeitung von Überweisungen auf Zahlungsanweisung des Veranstalters - in Form von Abbuchungen von dem Konto des Spendensammlers auf das Bankkonto des Veranstalters oder das Bankkonto des festen Begünstigten;
      3. Bearbeitung von Überweisungen auf Zahlungsanweisung des Veranstalters - in Form der Rückgabe der Spenden an die Unterstützer;
      4. Ausstellung eines Zahlungsinstruments in Form von Funktionalitäten der Website, die die Einreichung von Zahlungsaufträgen ermöglichen.
    2. Ein Zahlungsauftrag kann vom Organisator nur über die Website eingereicht werden.
    3. Die auf dem Spendenkonto des Organisators gesammelten Gelder werden nicht verzinst.
    4. Abgesehen von den in den Bestimmungen genannten Ausnahmen können die auf dem Spendenkonto gesammelten Gelder nur für die Ausführung von Zahlungsaufträgen des Veranstalters verwendet werden und a) auf das Bankkonto des Veranstalters abgehoben werden b) an die Unterstützer zurückgezahlt werden c) auf das Bankkonto des festgelegten Begünstigten abgehoben werden.
    5. Um einen Auszahlungsauftrag zu erteilen, muss der Veranstalter seinem Benutzerkonto zunächst eine Zahlungskarte zuweisen, die von einem Finanzinstitut ausgestellt wurde, das die Lösung VISA Direct ® oder Mastercard Send ® unterstützt, wie in Punkt 4.13 der Bestimmungen beschrieben. Sollte das Finanzinstitut, das die Karte ausstellt, die entsprechende Lösung nicht unterstützen, werden Auszahlungsaufträge nicht ausgeführt, bis der Veranstalter eine Karte eines Instituts zuweist, das diese Lösung unterstützt.
    6. Überweisungen, die über den aktuellen Kontostand des Spendensammlers hinausgehen, werden nicht ausgeführt.
    7. Die Zahlungstransaktion wird vom Organisator autorisiert, indem er in seinem Benutzerkonto die Option "Abheben" auswählt, den Abhebungsbetrag festlegt und auf die Schaltfläche "Abheben" klickt. Darüber hinaus erfordert die Erstellung eines vertrauenswürdigen Empfängers, die Bestellung von Rücküberweisungen vom Konto des Spenders an die Unterstützer, der Zugriff auf die Registerkarte "Verifizierung", der Zugriff auf den Bildschirm mit der Historie der Abhebungen (wenn er zum ersten Mal verwendet wird oder wenn er die Historie der Abhebungen enthalten soll, die älter als 90 Tage sind oder wenn mehr als 90 Tage seit dem letzten Zugriff des Organisators auf die Informationen über die Historie der Abhebungen oder 90 Tage seit der letzten Verwendung der starken Authentifizierung vergangen sind), dass der Organisator den Authentifizierungscode angibt, der an die dem Benutzerkonto zugewiesene E-Mail-Adresse oder an seine Mobiltelefonnummer (wenn er diese Nummer angegeben hat) gesendet wird. Solange der Veranstalter den Authentifizierungscode nicht mitgeteilt hat, wird der Zahlungsvorgang oder die im vorigen Satz genannte Dienstleistung nicht ausgeführt.
    8. Die Zahlungstransaktionen werden in der Währung Euro abgewickelt.
    9. Der maximale Einzelabhebungsbetrag beträgt 20.000 EUR. Der Organisator kann in seinem Benutzerkonto auch eigene Höchstbeträge für einzelne und tägliche Transaktionen festlegen.
  5. STARKE KUNDENAUTHENTIFIZIERUNG
    1. Wenn eine Transaktion durch eine starke Kundenauthentifizierung bestätigt werden soll, wird ein Authentifizierungscode generiert und an die E-Mail des Veranstalters oder an seine Mobiltelefonnummer (falls er diese angegeben hat) gesendet.
    2. Der Authentifizierungscode ist ab dem Zeitpunkt seiner Generierung 5 Minuten lang gültig.
    3. Fünf aufeinanderfolgende Versuche, sich mit einem falschen Login, Passwort oder Authentifizierungscode zu verifizieren, führen dazu, dass die Möglichkeit der Verifizierung vorübergehend für 30 Sekunden blockiert wird. Bei zehn solchen Versuchen wird die Verifizierungsmöglichkeit vorübergehend für 30 Minuten blockiert.
    4. Wenn der Organisator, nachdem er Zugang zu seinem Spendenkonto erhalten hat, 5 Minuten lang nicht aktiv ist, wird er automatisch abgemeldet.
    5. Nach Beendigung des Vertrags werden wir das Login und das Passwort des Organisators löschen und alle Authentifizierungscodes deaktivieren.
  6. FRIST FÜR DEN ABSCHLUSS DER ZAHLUNGSTRANSAKTION
    1. Aufgrund der Verwendung der Lösungen MasterCard Send ® und Visa Direct ® sollten die meisten Zahlungstransaktionen (sowohl Abhebungen vom Konto des Spendensammlers als auch die Gutschrift einer Spende) nahezu in Echtzeit abgeschlossen werden. Die garantierte Frist für den Abschluss von Zahlungstransaktionen läuft jedoch bis zum Ende des nächsten Arbeitstages nach Erteilung des Zahlungsauftrags. Wurde der Zahlungsauftrag an einem arbeitsfreien Tag erteilt, gilt als Frist der übernächste Arbeitstag.
    2. Ein Zahlungsauftrag kann nicht mehr widerrufen werden, nachdem er gemäß Ziffer 4.7 autorisiert worden ist.
  7. INFORMATIONSPFLICHTEN
    1. Nach Abschluss des Vertrags kann der Veranstalter jederzeit verlangen, dass wir ihm eine gedruckte Ausfertigung des Vertrags an seine Postanschrift oder eine elektronische Ausfertigung des Vertrags an seine E-Mail-Adresse senden. Vor seinem Abschluss ist der Vertrag auf unserer Website hier verfügbar.
    2. Nach Erhalt der Zahlung auf das Konto des Spendensammlers und nach Abschluss der Zahlungstransaktion übermitteln wir dem Veranstalter die folgenden Informationen:
      1. die Identifizierung des Zahlungsvorgangs und des Zahlers oder Zahlungsempfängers;
      2. die Angabe des Betrags des Zahlungsvorgangs;
      3. über die Höhe etwaiger Gebühren und Provisionen für den Zahlungsvorgang;
      4. die Angabe des Datums des Eingangs des Zahlungsauftrags.
    3. Nach dem Einloggen in das Benutzerkonto kann der Organisator jederzeit den Status der Zahlungstransaktion und den Saldo des Kontos des Spendensammlers überprüfen, vorbehaltlich des fehlenden Zugangs zum Benutzerkonto aufgrund von im Voraus geplanten technischen Arbeiten.
    4. Die Bestätigung der Zahlungstransaktion wird in elektronischer Form ausgestellt und ist auf der Website verfügbar.
    5. Der Organisator kann die Historie seiner Zahlungstransaktionen jederzeit einsehen, indem er sich in sein Benutzerkonto einloggt und die Schaltfläche "Finanzen" auf seinem Fundraiser wählt.
    6. Wir stellen allen unseren Kunden, die den Verbraucherstatus haben, mindestens einmal im Jahr eine Zusammenfassung aller von uns für Zahlungstransaktionen erhobenen Gebühren zur Verfügung. Die Zusammenfassung wird an die E-Mail des Veranstalters gesendet. Die Zusammenfassung wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter kann verlangen, dass wir die Zusammenfassung in Papierform an seine Postanschrift senden.
  8. ZAHLUNGSDIENSTE VON DRITTEN
    1. Wir bieten unsere eigenen Zahlungsdienste, die in Punkt 4.1. aufgeführt sind, nur für den Veranstalter an. Die Dienstleistung der Zahlungsauslösung, die für eine Spende an eine Spendenaktion erforderlich ist, wird von einem Dritten erbracht - PayU S.A., mit Sitz in Poznań, 60-166 Poznań, ul. Grunwaldzka 186, einem lizenzierten und von der polnischen Finanzaufsichtsbehörde beaufsichtigten Zahlungsdienstleister, eingetragen im Register der Zahlungsdienstleister unter der Nummer IP1/2012, mit der TIN (NIP) Nummer 7792308495, eingetragen im Handelsregister (KRS) unter der Nummer 0000274399 oder UAB ZEN.COM, mit Sitz in Vilnius, LT-09320, Lvivo g. 25-104, lizenziertes Finanzinstitut unter der Aufsicht der Zentralbank von Litauen, Lizenz für E-Geld-Institute Nummer LB000457, Registrierungsnummer des Unternehmens 304749651, Umsatzsteuer-ID LT100011714916. Den Status des Zahlungsdienstleisters können Sie hier überprüfen. Wir übernehmen jedoch alle Gebühren von PayU S.A. und UAB ZEN.COM für eine solche Transaktion - für den Supporter fallen keine Gebühren an.
  9. GEBÜHREN UND KOSTEN
    1. Wir erheben keine Gebühren oder Provisionen für die in Punkt 4.1. genannten Zahlungsdienste und übernehmen alle Gebühren von PayU S.A. oder UAB ZEN.COM für die Zahlungsdienste, die für die Durchführung einer Spende erforderlich sind. Stattdessen werden wir die Unterstützer und Organisatoren bitten, eine separate Spende an uns zu leisten, wenn sie ihren Zahlungsauftrag erteilen. Diese Spende ist völlig freiwillig, was bedeutet, dass die Verweigerung dieser Spende keinerlei Auswirkungen auf die Bearbeitung oder den Abschluss des Zahlungsauftrags hat.
    2. Wir erheben Gebühren für einige Premium-Dienste, die keine Zahlungsdienste sind, sich aber positiv auf die öffentliche Sichtbarkeit oder Popularität Ihrer Spendenaktion auswirken können. Diese Dienstleistungen und die entsprechenden Gebühren sind im Anhang Nr. 2 zu den Bestimmungen - Tabelle der Gebühren und Kosten - aufgeführt.
  10. VERWEIGERUNG DER DIENSTLEISTUNG
    1. Wir können die Ausführung eines Zahlungsauftrags verweigern oder aufschieben, nachdem er autorisiert wurde, wenn:
      1. der Zahlungsauftrag auf eine andere als die im Vertrag vorgesehene Weise erteilt wurde (z.B. per E-Mail, schriftlich);
      2. das Guthaben auf dem Konto des Geldbeschaffers nicht ausreicht, um den Zahlungsauftrag auszuführen;
      3. die Möglichkeit, Abhebungen vorzunehmen und/oder Spenden zu empfangen, in den in den Bestimmungen genannten Fällen vorübergehend blockiert bleibt;
      4. wir den begründeten Verdacht haben, dass der Zahlungsauftrag auf einen Betrug zurückzuführen ist, insbesondere, dass eine nicht autorisierte Person Zugang zum Benutzerkonto des Organisators erhalten hat;
      5. wir aufgrund der geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht in der Lage sind, die Transaktionen des Veranstalters zu bearbeiten, insbesondere wenn wir nicht in der Lage sind, die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden zu erfüllen (z. B. um die Herkunft der Gelder des Spenders oder den Zweck der Nutzung unserer Dienste durch den Veranstalter festzustellen).
    2. Der Organisator wird über die Verweigerung der Ausführung seines Zahlungsauftrags über sein Benutzerkonto informiert. Wenn das Gesetz uns nicht daran hindert, solche Informationen zu erteilen, werden wir den Grund für die Verweigerung oder den Aufschub der Ausführung eines Zahlungsauftrags angeben und eine Möglichkeit aufzeigen, den Zahlungsauftrag zu korrigieren, damit er ausgeführt wird.
    3. Der Kunde wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass wir nicht nur die Ausführung eines Zahlungsauftrags verweigern oder aufschieben, sondern auch verpflichtet sind, den zuständigen Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, jegliches rechtswidrige Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Zahlungsdienste zu melden, von dem wir Kenntnis haben oder bei dem ein begründeter Verdacht besteht.
    4. Wir haften nicht für die Verweigerung oder den Aufschub der Ausführung eines Zahlungsauftrags, wenn diese auf den oben genannten Gründen beruht oder sich aus einer entsprechenden Anordnung einer zuständigen Behörde ergibt, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt.
  11. SICHERHEIT DER ZAHLUNGSTRANSAKTIONEN
    1. Die Sicherheit des Betriebs der Website, einschließlich der Sicherheit der Kommunikation, wird insbesondere gewährleistet durch: a) den Einsatz von Software, die eine Kontrolle des Informationsflusses zwischen dem IT-System des Betreibers und dem öffentlichen Netz ermöglicht, b) die Sicherstellung, dass der Kunde die Website so nutzt, dass ein unbefugter Zugriff auf den Inhalt der Nachricht verhindert wird, c ) die Sicherstellung der Kundenauthentifizierung zumindest durch die Bereitstellung eines Passworts und eines Logins.
    2. Die Nutzung der Website durch den Kunden erfolgt in einer Weise, die den unbefugten Zugriff auf den Inhalt verhindert, insbesondere durch eine verschlüsselte SSL-Verbindung.
    3. Der Zahlungsauftrag ist auf der Website gesichert durch: a) Identifizierung des Kunden, b) Autorisierung des Zahlungsauftrags durch den Kunden
    4. Das Passwort für das Benutzerkonto und der Authentifizierungscode: a) sind nur für den Kunden bestimmt, b) dürfen in keiner Form an Dritte, auch nicht an Familienangehörige, weitergegeben werden, c) sind den Behörden oder unseren Mitarbeitern sowie anderen in unserem Auftrag handelnden Stellen nicht bekannt, d) werden nach Verfahren übermittelt, die ihre Vertraulichkeit unter Verwendung von Computerprogrammen gewährleisten, und die Erlangung von Informationen über das eine erlaubt nicht gleichzeitig die Erlangung von Informationen über das andere.
    5. Wir wenden ein sicheres Verfahren an, um den Kunden im Falle von Betrug oder Verdacht auf Betrug oder Sicherheitsbedrohungen zu benachrichtigen. Eine solche Benachrichtigung ist im Benutzerkonto nach dem Einloggen verfügbar, und wir benachrichtigen den Kunden per SMS (wenn der Kunde seine Telefonnummer angegeben hat) oder E-Mail, ohne den Inhalt der Benachrichtigung preiszugeben.
    6. Das unter Punkt 11.5 beschriebene Verfahren wird auch angewandt, um den Kunden über schwerwiegende IT-Sicherheitsverletzungen oder Vorfälle zu informieren, die seine finanziellen Interessen oder die Integrität seiner Daten beeinträchtigen könnten.
  12. PFLICHTEN DES KUNDEN IN BEZUG AUF DIE SICHERHEIT DER ZAHLUNGSDIENSTE
    1. Der Kunde muss seine personalisierten Daten sicher und sorgfältig aufbewahren und den Zugang zum Benutzerkonto (Login, Passwort) sowie den Zugang zu Authentifizierungscodes, biometrischen Daten oder anderen personalisierten Sicherheitsdaten so sichern, dass keine andere Person Zugang dazu hat.
    2. Der Kunde sollte Antivirensoftware, Firewalls und geeignete Sicherheitspatches verwenden, um die Sicherheit der eingereichten Zahlungsaufträge zu gewährleisten, sowie ernsthafte Bedrohungen und Risiken analysieren, die sich aus dem Herunterladen von Software aus dem Internet ergeben, wenn der Kunde nicht sicher ist, dass die Software authentisch ist und nicht manipuliert wurde.
    3. Der Kunde sollte nur die authentische Website nutzen, d.h. mit einem Zertifikat, das unsere Daten angibt. Der Kunde sollte sich vergewissern, dass er nicht (z.B. durch eine nicht von uns stammende E-Mail) auf eine nicht authentische Seite umgeleitet wurde.
    4. Der Kunde darf seine personalisierten Sicherheitsdaten nicht an andere Personen weitergeben oder diesen Zugang zu den vom Kunden genutzten Geräten gewähren, soweit dies die Durchführung von Zahlungsvorgängen unter Verwendung des Benutzerkontos ermöglicht (ausgenommen ggf. externe Dienstleister).
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Korrektheit der Zahlungsverkehrsdaten (z.B. Zahlungsbetrag, Datum) zu prüfen, bevor er sie autorisiert.
    6. Der Kunde darf keine externen Anwendungen und Mechanismen verwenden, um sich den Login, das Passwort oder die Authentifizierungscodes und andere personalisierte Sicherheitsdaten auf dem Computer, Telefon oder einem anderen mobilen Gerät zu merken, über das der Kunde auf sein Benutzerkonto zugreift.
    7. Falls der Kunde feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass ein Dritter seine Daten, die es ihm ermöglichen, sich auf der Website anzumelden, einschließlich des Logins oder des Passworts, in Erfahrung gebracht hat, sollte der Kunde uns dies unverzüglich unter melden und sein Login und Passwort ändern.
    8. Wenn der Kunde den Verdacht hat, dass eine (potenziell) betrügerische Transaktion, ein verdächtiges Ereignis oder eine ungewöhnliche Situation stattgefunden hat, während er Dienstleistungen auf der Website in Anspruch genommen hat, und dass versucht wurde, menschliche Manipulationstechniken einzusetzen, die darauf abzielen, Informationen zu erhalten oder in Netzwerken nach Informationen zu suchen, um einen Betrug zu begehen oder unbefugten Zugang zu einem Computer oder Netzwerk zu erhalten (Social-Engineering-Angriffe), sollte er uns unverzüglich unter benachrichtigen.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge unverzüglich zu melden, sobald er von einem solchen Zahlungsvorgang Kenntnis erlangt, spätestens jedoch innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der Belastung seines Spendenkontos oder dem Datum, an dem der Vorgang ausgeführt werden sollte. Die Nichtmeldung innerhalb dieser Frist führt zum Erlöschen der Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines nicht autorisierten, nicht ausgeführten oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsvorgangs.
    10. Die Kommunikation per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Kunden sowie über das Benutzerkonto auf der Website stellen sichere Kommunikationskanäle zwischen uns und dem Kunden im Rahmen der korrekten und sicheren Nutzung der Zahlungsdienste dar. Mitteilungen über unsere Zahlungsdienste, die über einen anderen Kanal gesendet werden, sind nicht zuverlässig.
    11. Wir werden auf die oben beschriebenen Mitteilungen des Kunden in der in Punkt 12.10. beschriebenen Weise reagieren. In gleicher Weise werden wir den Kunden über (potenziell) betrügerische Transaktionen oder deren Nichteinleitung informieren und auch vor dem Auftreten von Angriffen, z.B. Phishing- oder Social-Engineering-Angriffen, warnen sowie die Kunden über Änderungen unserer Sicherheitsverfahren informieren.
  13. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR NICHT AUTORISIERTE TRANSAKTIONEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Verlust, den Diebstahl, die Unterschlagung oder die unbefugte Verwendung des Zahlungsinstruments oder den unbefugten Zugriff auf dieses Instrument unverzüglich per E-Mail an oder telefonisch unter 00 48 570 575 131 zu melden.
    2. Bis wir die oben beschriebene Mitteilung erhalten, ist der Kunde, der Zahler ist, für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge bis zu einem Betrag von 50 Euro verantwortlich, wenn der nicht autorisierte Zahlungsvorgang die Folge ist von:
      1. Verlust oder Diebstahl des Zahlungsmittels durch den Kunden;
      2. wenn das Zahlungsinstrument veruntreut wurde.
    3. Der Kunde trägt die oben beschriebene Verantwortung nicht, wenn:
      1. er nicht in der Lage war, den Verlust, den Diebstahl oder die widerrechtliche Aneignung des Zahlungsinstruments vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs festzustellen, es sei denn, der Kunde hat vorsätzlich gehandelt oder;
      2. der Verlust des Zahlungsinstruments vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs durch eine Handlung oder Unterlassung unseres Mitarbeiters oder eines unserer Auftragnehmer, die uns bei der Erbringung der Zahlungsdienste unterstützen (z. B. Datenspeicher, IT-Dienstleister), verursacht wurde
    4. Nach Übermittlung der Mitteilung gemäß Ziffer 12.1 haftet der Kunde, der Zahler ist, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat diese vorsätzlich verursacht.
    5. Der Kunde, der Zahler ist, haftet für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge in voller Höhe, wenn er sie vorsätzlich herbeigeführt hat oder sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung mindestens einer der im Vertrag genannten Pflichten beruhen. In diesem Fall gelten die vorstehenden Ziffern 12.3 und 12.4 nicht.
    6. Wenn wir keine starke Kundenauthentifizierung verlangen, haftet der Kunde, der Zahler ist, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat vorsätzlich gehandelt.
    7. Stellen wir keine geeigneten Mittel zur Verfügung, um die Mitteilung nach Nummer 13.1 vorzunehmen, so haftet der Kunde, der Zahler ist, nicht für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, es sei denn, er hat sie vorsätzlich herbeigeführt.
  14. UNSERE HAFTUNG FÜR NICHT AUTORISIERTE TRANSAKTIONEN
    1. Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs erstatten wir dem Kunden unverzüglich - spätestens am Ende des Arbeitstages, der auf den Tag folgt, an dem wir von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang, mit dem das Konto des Geldbeschaffers belastet wurde, erfahren haben, oder an dem wir eine entsprechende Mitteilung erhalten haben - den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs zurück, es sei denn, wir haben einen begründeten und ordnungsgemäß dokumentierten Betrugsverdacht und haben die zuständige Strafverfolgungsbehörde schriftlich darüber informiert. Wir werden das belastete Konto des Spenders wieder in den Zustand versetzen, in dem es sich befunden hätte, wenn der nicht autorisierte Zahlungsvorgang nicht stattgefunden hätte, indem wir es spätestens an dem Tag, an dem es mit dem Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs belastet wurde, wieder mit dem Wertstellungsdatum gutschreiben.
    2. Wenn der Zahlungsauftrag direkt vom Kunden, der der Zahler ist, erteilt wird, haften wir ihm gegenüber für die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs, es sei denn
      1. der Kunde versäumt es, uns die in den Ziffern 12.7 - 12.9 oder 13.1. genannte Mitteilung zu machen
      2. die Nichtausführung oder nicht ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsvorgangs auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt;
      3. wir nachweisen können, dass der Betrag des vom Kunden ausgelösten Zahlungsvorgangs spätestens am Ende des nächsten Arbeitstags nach Eingang des Zahlungsauftrags auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben worden ist.
    3. Wenn wir nach Ziffer 14.2 haften, werden wir das belastete Konto des Spendenempfängers wieder in den Zustand versetzen, in dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung des Zahlungsvorgangs befunden hätte. Wenn dies eine Gutschrift auf dem Konto des Spenders bedeutet, darf das Wertstellungsdatum der Gutschrift nicht später liegen als das Datum der Belastung des Kontos.
    4. Im Falle eines nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsvorgangs werden wir ungeachtet unserer Haftung auf Verlangen des Zahlers unverzüglich Maßnahmen zur Rückverfolgung des Zahlungsvorgangs ergreifen und den Zahler kostenlos über unsere Feststellungen unterrichten.
    5. Unsere in diesem Punkt genannte Haftung umfasst auch etwaige Zinsen oder Gebühren, die dem Kunden aufgrund der nicht erfolgten oder nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Zahlungsauftrags durch uns in Rechnung gestellt wurden.
  15. BESCHWERDEN ÜBER ZAHLUNGSDIENSTE
    1. Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Zahlungsdienstleistungen unter Verstoß gegen geltendes Recht, unehrlich oder irreführend erbracht wurden oder Sie in irgendeiner Weise mit deren Qualität unzufrieden sind, können Sie bei uns eine Beschwerde einreichen. Die Beschwerde kann in Papierform eingereicht werden, indem sie an Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Wroclaw, Polen, oder per E-Mail an eingereicht werden.
    2. Die Beschwerde sollte so umfassend wie möglich sein und alle Informationen enthalten, die notwendig sind, um Sie als Nutzer unserer Zahlungsdienste zu identifizieren (d.h. Ihre E-Mail-Adresse, die Ihrem Benutzerkonto zugeordnet ist), sowie die Dienstleistung, die Ihrer Meinung nach nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, die Gründe für diese Annahme und Ihre Erwartungen an die Lösung der Angelegenheit.
    3. Wir können Sie bitten, die oben genannten Informationen zu erläutern oder anzugeben, wenn Ihre Beschwerde diese nicht enthält. In diesem Fall beginnt die Frist für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde, sobald Sie diese Angaben vervollständigt haben.
    4. Wir werden Ihre Beschwerde spätestens 30 Tage nach ihrem Eingang beantworten. In besonders komplexen Fällen, in denen wir nicht in der Lage sind, Ihnen innerhalb von 30 Tagen zu antworten, können wir diese Frist auf bis zu 60 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde verlängern. In diesem Fall werden wir Sie jedoch spätestens 30 Tage nach Eingang Ihrer Beschwerde darüber informieren, dass wir die Angelegenheit für komplex halten, und die Gründe dafür darlegen.
    5. Wenn wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb der oben genannten Fristen beantworten, gehen wir davon aus, dass wir mit Ihrem Standpunkt einverstanden sind und Ihre Forderungen akzeptieren.
    6. Wir werden Ihre Beschwerde in Papierform beantworten, wenn wir Ihre Postanschrift haben oder Sie uns diese in Ihrer Beschwerde mitgeteilt haben, es sei denn, Sie haben ausdrücklich verlangt, dass wir Ihnen unsere Antwort per E-Mail zusenden.
    7. Wenn Sie mit der Art und Weise, wie wir Ihre Beschwerde bearbeitet haben, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde beim Financial Ombudsman (mehr Informationen hier) oder bei der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (mehr Informationen hier) einreichen. Sie können auch die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen, die Sie hier finden.
  16. KOMMUNIKATION
    1. Wir kommunizieren mit unseren Kunden:
      1. über die Website durch Anzeige von Informationen im Benutzerkonto des Veranstalters
      2. über E-Mail-Nachrichten, die an die bei der Registrierung des Benutzerkontos angegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
    2. Sie können mit uns kommunizieren, indem Sie eine E-Mail an senden oder einen Brief an: Zrzutka.pl sp. z o.o., al. Karkonoska 59, 53-015 Wroclaw, Polen
  17. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES
    1. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu ändern, z.B. wegen neuer gesetzlicher Anforderungen oder Änderungen in der Art und Weise, wie wir unsere Dienstleistungen erbringen. Wir werden den Kunden über solche Änderungen spätestens 2 Monate vor deren Inkrafttreten informieren. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie uns per E-Mail an mitteilen, dass Sie die Änderungen ablehnen. Sie können den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen jederzeit kündigen. Wenn Sie erklären, dass Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, aber den Vertrag nicht kündigen, wird Ihr Vertrag am Tag vor Inkrafttreten der Änderungen beendet. Für die Beendigung des Vertrags werden keine Gebühren erhoben.
    2. Wenn sich eine der Vertragsänderungen auf die Gebühren oder Entgelte für die Zahlungsdienste auswirkt, stellen wir den Kunden ein umfassendes Dokument zur Verfügung, in dem die neuen Gebühren aufgeführt sind.
  18. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit kündigen, indem er sein Benutzerkonto löscht oder uns eine schriftliche Erklärung über die Beendigung des Vertrags an unsere Postanschrift sendet.
    2. Wir können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten durch eine Erklärung in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, auch durch Übersendung an die E-Mail-Adresse des Kunden, kündigen.
    3. Wir können den Vertrag ohne Vorankündigung kündigen, wenn:
      1. wir beschließen, das Benutzerkonto aus den in der Geschäftsordnung genannten Gründen zu kündigen, weil der Veranstalter gegen das Gesetz oder die Bestimmungen der Geschäftsordnung verstößt;
      2. wir feststellen, dass die Anwendung der in den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden in einem bestimmten Fall nicht möglich ist.
    4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist eine Kündigung erst möglich, wenn alle auf dem Konto des Spenders gesammelten Gelder entweder abgehoben oder an die Unterstützer zurückgegeben wurden.
    5. Wenn der Vertrag von uns gekündigt wird, können wir eine Zwangsabbuchung der Gelder von allen Konten der Spendensammler des Veranstalters auf das Bankkonto des Veranstalters vornehmen. Wir werden eine solche Abbuchung vornehmen, es sei denn, wir haben den begründeten Verdacht, dass die auf dem Konto des Spendensammlers gesammelten Gelder aus einer illegalen Quelle stammen oder Gegenstand eines Betrugs sind, und haben die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darüber informiert; in diesem Fall können die Gelder den Bestimmungen einer solchen Behörde unterliegen oder an die Unterstützer zurückgegeben werden.
    6. Wenn wir den Vertrag kündigen, übermitteln wir dem Veranstalter spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Vertrags per E-Mail eine Zusammenfassung aller von uns für die Zahlungstransaktionen des Veranstalters erhobenen Gebühren ab dem Zeitpunkt, an dem die letzte Zusammenfassung an den Veranstalter übermittelt wurde.
  19. VERSCHIEDENHEITEN
    1. Der Vertrag wird in englischer Sprache geschlossen, die seine einzige Originalfassung bleibt. Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer die maschinell übersetzte Version der Website aufruft, wie in Pkt. 15.7 der Bestimmungen vorgesehen. Die englische Originalversion des Vertrages kann eingesehen werden, nachdem die Sprache der Website auf Englisch umgestellt wurde. Die Kommunikation zwischen uns und dem Kunden erfolgt in englischer Sprache, es sei denn, wir vereinbaren einvernehmlich, sie in einer anderen Sprache fortzusetzen. Zur Erleichterung der Kunden können die Nachrichten an die Kunden, die die Website in anderen Sprachversionen als Englisch ansehen, eine maschinell erstellte Übersetzung der Nachricht in die von ihnen gewählte Sprache enthalten. In einem solchen Fall ist die Originalsprache der Nachricht immer noch Englisch. Wenn der Kunde den Inhalt der Nachricht unverständlich oder zweideutig findet, sollte er die Sprache auf der Website auf Englisch umstellen, um die weiteren Nachrichten auf Englisch zu erhalten, und an schreiben, um das englische Original der zuvor erhaltenen Nachricht zu erhalten.
    2. Wenn der Kunde nicht den Status eines Verbrauchers hat, sind die folgenden Artikel der PSP nicht anwendbar: Art. 34, art. 35-37, art. 40 pt. 3 und 4, art. 45, art. 46 pt. 2-5, art. 47, art. 48, art. 51 und Art. 144-146. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, beträgt die Frist für die Anzeige von festgestellten nicht autorisierten, nicht ausgeführten oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungsvorgängen unter dem Vorbehalt des Erlöschens der Ansprüche aus solchen Zahlungsvorgängen 14 Tage ab dem Tag des Eingangs des Zahlungsauftrags bei uns.
    3. Der Vertrag wird nach polnischem Recht geschlossen.
    4. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, unterliegen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag der Zuständigkeit der für unseren Sitz zuständigen ordentlichen Gerichte.
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